Steuererklärung für Student:innen

Steuererklärung für Student:innen

Läuft dir ein Schauer über den Rücken, wenn du das Wort Steuererklärung hörst? We feel you! Fakt ist aber, dass es sich für dich als Student:in richtig lohnen kann, eine Steuererklärung einzureichen, denn im Durchschnitt wartet eine Rückerstattung von rund 1.000€ auf dich. Haben oder nicht haben! Wir zeigen dir, wie es funktioniert.

Good to know

Als Student:in kommen im Laufe der Semester einige Kosten auf dich zu. Diese kannst du durch eine Steuererklärung teilweise absetzen bzw. zurückfordern. Dabei wird zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben unterschieden.

Befindest du dich in deiner Erstausbildung, kannst du lediglich Sonderausgaben geltend machen, da sie als Kosten der privaten Lebensführung angesehen werden. Die Höhe dieser Ausgaben ist auf 6.000€ begrenzt und können nur abgesetzt werden, wenn im selben Jahr ein zu versteuerndes Einkommen erzielt wurde. Der Grundfreibetrag liegt 2022 bei 9.984€. Verdienst du weniger als diesen Betrag, musst du keine Steuern zahlen und kannst demnach auch keine Studienkosten absetzen.

Befindest du dich in deiner Zweitausbildung, kannst du Werbungskosten geltend machen, die steuerrechtlich als berufliche Ausgaben zählen. Die Summe ist unbegrenzt. Ein weiterer Vorteil ist, dass du Werbungskosten auch in den Folgejahren noch geltend machen kannst, in denen du dann Einkommenssteuern zahlst. In der Steuererklärung müssen diese dann als Verlustvortrag gekennzeichnet werden.

Was kann man von der Steuer als Student:in absetzen?

Semesterbeiträge

Semesterbeiträge machen die höchsten regelmäßigen Kosten von Studierenden aus, die zwischen 120 und 330€ pro Semester liegen. In einigen Bundesländern gibt es zudem Studiengebühren für Langzeitstudent:innen oder ein Zweitstudium. Zusätzliche Nutzungsgebühren für Bibliotheken können hier ebenfalls hinzuzählen und von der Steuer abgesetzt werden.

Kurs- und Prüfungsgebühren

Es kann vorkommen, dass Studierende für die Teilnahme an Kursen und das Ablegen von Prüfungen bezahlen müssen. Dies ist vor allem bei Sprachkursen üblich.

Fachliteratur

Notwendige Fachliteratur und Lehrbücher können ebenso von der Steuer abgesetzt werden wie Schreibmaterialien. Dazu gehören bspw. Druckerpapier, Druckerpatronen, Hefter, Tacker, Büroklammern und Kopierkosten.

Computer und Tablets

Laptops und Tablets sind heute beinahe unerlässlich für die Vorlesung. Auch ein Drucker wird von den meisten Student:innen noch benötigt. Technische Geräte, die auch privat genutzt werden, können nur zu 50 % der Anschaffungskosten des Geräts abgesetzt werden.

Fahrtkosten

Den Weg von der Wohnung zur Uni kann von der Steuer abgesetzt werden. Pro gefahrenen Kilometer sind 0,30€ absetzbar. Dies gilt jedoch nur für den einfachen Weg. Weiterhin können für studentische Exkursionen ein Verpflegungsaufwand und Übernachtungskosten geltend gemacht werden.

Studienkredit

Ist für das Studium ein Studienkredit zur Finanzierung notwendig, können die dazugehörigen Zinszahlungen von der Steuer abgesetzt werden.

Studentische Vereinigungen

Als Mitglied einer studentischen Vereinigung, können die Mietgliedsbeiträge geltend gemacht werden.

Abschlussarbeiten

Am Ende des Studium ist es häufig notwendig, mehrere Exemplare der Abschlussarbeit im Prüfungsamt einzureichen. Die Druck- und Bindungskosten dafür können in der Steuererklärung angegeben werden.


Falls du dir noch mehr Basiswissen zu Steuern und dem Umgang mit Zahlen aneignen möchtest, schau doch mal bei Studydrive vorbei.

Hier findest du viele kostenlose Lernunterlagen, Übungsblätter, Altklausur-Lösungen und kannst dich mit anderen Studis austauschen.

Zeig mir Studydrive