Was muss ich als Studi bei einem Nebenjob beachten?

Inhaltsübersicht
- Neben dem Studium Geld verdienen
- Rechtliche Grundlagen
- Steuer und Versicherung
- BAföG, Kindergeld und Waisenrente
- Tipps & Fazit
Welche Möglichkeiten habe ich neben meinem Studium Geld zu verdienen?
Die Frage nach der Finanzierung des Studiums stellt sich den meisten Studierenden. Neben der elterlichen Unterstützung, staatlichen Darlehen und Stipendien gibt es natürlich noch die Möglichkeit, selbst aktiv zu werden und neben den Vorlesungen zu jobben.
Das ist unter Studierenden sehr beliebt und viele Unternehmen suchen gerade nach jungen Kräften. Hierbei gibt es vier verschiedene Arten von Jobs:
- als Werksstudierende:r
- als Minijobber:in
- als Midijobber:in
- als Selbstständige:r
Werksstudierende sind im Grunde Minijobber:innen, deren Job in Verbindung mit ihrem Studium steht. So ist es möglich, bereits Einblicke ins Berufsleben zu erhalten und Kontakte zu knüpfen, die für die Zukunft wichtig sein könnten und zusätzlich finanziell unabhängig zu sein.
Als Minijobs werden Arbeitsverhältnisse beschrieben, die entweder kurzfristig (also maximal 70 Tage lang) sind oder einen Monatslohn von unter 450€ einbringen. Dieser Wert ist inklusive aller Zusatzzahlungen zu berechnen, ansonsten gelten die sich ergebenden Vorteile nicht. Als Studi hast du in diesem Rahmen zum Beispiel die Möglichkeit, dich an deiner Hochschule als wissenschaftliche Hilfskraft zu bewerben oder während der Semesterferien einen Vollzeitjob ausüben.
Verdient man allerdings mehr als 450€ im Monat, zählt man zu den sogenannten Midi-Jobber:innen. Hierfür gibt es noch einmal gesonderte Regelungen für steuerliche und versicherungstechnische Abgaben.
Neben diesen Chancen als Arbeitnehmer*in zu arbeiten, kannst du natürlich auch selbstständig tätig werden und über einen Gewerbeschein arbeiten beziehungsweise als künstlerische:r Freiberufler:in Geld verdienen.
Rechtliche Grundlagen
Für Studierende gelten die gleichen Rechte wie für Teilzeitjobber:innen. Das heißt, dir steht ein Mindestlohn von 9,35€ pro Stunde zu, du hast Anspruch auf Urlaubstage und auch sonst darfst du gegenüber anderen Angestellten nicht benachteiligt werden.
Damit du als „ordentliche:r" Student:in giltst und deinen Studierenden-Status behalten kannst, darfst du maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten; hast du mehrere Jobs gilt diese Zahl für alle zusammengerechnet. Dadurch wird gewährleistet, dass das Studium für dich Priorität hat. In der vorlesungsfreien Zeit ist diese Regel folglich aufgehoben, eine Überschreitung der Stundenzahl ist jedoch auf 26 Wochen im Jahr begrenzt.
Diese Kategorisierung als ordentliche:r Student:in garantiert, dass du von den Vorteilen eines Studiums auch außerhalb des Wissenszuwachses profitierst und zum Beispiel bei der Sozialversicherung sparen kannst. Weitere Vorteile ergeben sich bei etwaigen Abgaben für einen Nebenjob. Wie für alle anderen Arbeitnehmer:innen gilt eine maximale tägliche Arbeitszeit von zehn Stunden.
Steuer und Versicherung
Dein Studierenden-Status bringt dir bezüglich der Abgaben an den Staat, die Krankenkasse und an Versicherungen einige Vorteile. Solange du dich an die rechtlichen Vorgaben hältst, wie die Grenze von 20 Arbeitsstunden während der Vorlesungszeit, bist du als Werkstudierende:r befreit von Beträgen für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Eine Abgabe an die Rentenversicherung wird dann fällig, wenn dein Arbeitsvertrag länger als 70 Tage gilt.
Falls du auf 450€-Basis arbeitest, kannst du dich von dieser Abgabe aber befreien lassen und hast du sogar Anspruch darauf, bis zu deinem 25. Geburtstag kostenlos in der Familienversicherung mitversichert zu werden. Ansonsten bieten die Krankenkassen vergünstigte Tarife für Studierende an. Minijobs sind generell steuerfrei, solltest du mehr verdienen, aber unter dem Steuerfreibetrag von 9.408€ im Jahr bleiben, kannst du dir deine Lohnsteuer-Abgaben mittels einer Steuererklärung zurückholen. Beispiel:

BAföG, Kindergeld und Waisenrente
Für den Anspruch auf vollumfängliches BAföG darfst du innerhalb von zwölf Monaten maximal 5.400€ verdienen, also umgerechnet 450€ im Monat. Solltest du mehr verdienen, wird dein Einkommen angerechnet und dein Bezug verringert; bei einer Überschreitung der 20 Arbeitsstunden in der Woche entfällt dein Anspruch sogar komplett.
In Bezug auf das Kindergeld spielt dein Einkommen keine Rolle, es sei denn, du hast bereits eine abgeschlossene Ausbildung oder Studium. In diesem Fall gilt wieder die 20 Stunden Regel und eine Gehaltsgrenze von 450€. Seit Mitte 2015 ist auch der Bezug einer Waisenrente beziehungsweise Halbwaisenrente unabhängig von deinem Job. Dein Anspruch bleibt vollständig bestehen, egal wie hoch dein Verdienst ist und wie viel du arbeitest.
| Was? | Grenzwert? |
|---|---|
| BAföG | Freibertrag: 450 Euro pro Monat |
| Familienversicherung | Höchstens 415 Euro pro Monat |
| Studentische Pflichtversicherung | Nicht mehr als 20 Stunden Arbeit pro Woche, Ausnahmen: z.B. vorlesungsfreie Zeit |
| Steuern | Grundfreibertrag: 9.168 Euro |
| Kindergeld | Im Masterstudium: nicht mehr als 20 Stunden pro Woche |
Tipps & Fazit
Im Web gibt es zahlreiche offizielle Angebote, über die du dich intensiver über das Thema Studium und Nebenjob informieren kannst, beispielsweise bei der Agentur für Arbeit oder unter minijob-zentrale.de; dort kannst du sogar Expert:innen direkt kontaktieren und mit ihnen über deine spezielle Situation sprechen.
Für Tipps aus erster Hand besteht zusätzlich die Möglichkeit, dich bei Studierenden umzuhören, welche Erfahrungen sie bereits mit dem Thema Nebenjob gemacht haben.
Neben einem Nebenjob ist allerdings auch die Uni nicht aus dem Blick zu verlieren.
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