Die besten Zusammenfassungen zum Thema Rücklagen

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Der Begriff stammt aus dem externen Rechnungswesen und bezeichnet Reserven, die aus thesaurierten, also einbehaltenen Gewinnen, oder anderweitigen Überschüssen des Unternehmens resultieren.
Ihre Hauptfunktion besteht darin die Eigenkapitalbasis zu stärken und damit Verluste auszugleichen, sowie die Selbstfinanzierung des Unternehmens zu gewährleisten. Rücklagen können also als ein Depot für schlechte Zeiten verstanden werden.
In §266 (3) HGB wird festgehalten, dass Rücklagen auf der Passivseite der Bilanz unter dem Eigenkapital auszuweisen sind, dabei gilt folgende Darstellungsreihenfolge:
Beachte: Rücklagen sind nicht mit Rückstellungen zu verwechseln, auch wenn sie umgangssprachlich manchmal einheitlich genutzt werden. Rückstellungen sind Aufwand und damit Verbindlichkeiten, weshalb sie dem Fremdkapital zuzurechnen sind, während die Rücklagen Eigenkapital darstellen.
Im Handelsrecht unterscheidet man zwischen:
Wie zu Anfang bereits erwähnt finden Rücklagen ihre Funktion vor allem in der Stärkung der Eigenkapitalbasis und dem Ausgleich von Verlusten . Konkret bedeutet das, dass das Unternehmen durch die Bildung solcher Reserven zunächst das Eigenkapital erhöht und damit insgesamt seine Liquiditätssituation verbessert. Dabei ist nicht relevant, ob die Rücklagen aus einer Innen- oder Außenfinanzierung stammen. Mit diesem finanziellen Polster können dann zum Beispiel Verlustvorträge, also Verluste vorangegangener Geschäftsjahre ausgeglichen werden, ohne dass direkt das Stammkapital des Unternehmens angerührt werden muss. Ebenso können Rücklagen genutzt werden um Jahresfehlbeträge auszugleichen, und damit trotz umsatzschwacher Jahre, eine gleichbleibende Gewinnausschüttung zu ermöglichen. Kleinere Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, durch die Bildung von Rücklagen, auf größere Investitionen zu sparen.
Wie und in welcher Höhe sich die Bildung der Rücklagen gestaltet, richtet sich immer nach der Rechtsform des Unternehmens. Für Aktien- und Kommanditgesellschaften gilt bspw. nach §150 AktG, dass ihre Rücklagen mindestens 10% des Grundkapitals decken müssen, dafür sind 5% des Jahresüberschusses einzubehalten. Höhere Prozentsätze sind natürlich möglich, wenn diese innerhalb der Satzung festgelegt wurden. GmbH und UG können die Höhe ihrer Rücklagen hingegen selber festlegen.
https://www.studydrive.net/de/course/jahresabschluss/54666
https://www.studydrive.net/de/doc/jahresabschluss-zusammenfassung/893635
https://www.studydrive.net/de/course/bilanzierung-und-jahresabschluss/259783
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