Versicherungsfragen für Studenten

- Welche Pflichtversicherungen gibt es?
- Welche Versicherungen könnten von Vorteil sein?
Inhaltsübersicht
Mit dem Beginn des Studiums beginnt ein neuer Abschnitt im Leben, dieser soll natürlich gut versichert sein, an welchen Versicherungen kommt man als Student also nicht vorbei? Welche sind nicht zwingend notwendig, könnten aber von Vorteil sein? Was kostet mich das alles? Nur ein Teil der vielen Fragen, die man sich vor dem Studienbeginn stellt - Im Folgenden sollen deshalb die wichtigsten Aspekte rund um das Thema Versicherung geklärt werden.
Welche Pflichtversicherungen gibt es?
Die einzige bestehende Pflichtversicherung für Studenten ist die Krankenversicherung, staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen in Deutschland verlangen deshalb bereits oft bei der Einschreibung einen Nachweis über den Versicherungsstatus. Prinzipiell kann man bei Krankenversicherungen zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung wählen.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Hat man das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet und mindestens ein Elternteil ist gesetzlich krankenversichert, so besteht die Möglichkeit beitragsfrei in der Familienversicherung zu bleiben. Dabei dürfen die eigenen Einnahmen 435€ bzw. 455€ pro Monat (Stand 08/2020) bei einem Minijob nicht übersteigen. Ausnahmen davon sind in einzelnen Monaten (z.B in den Semesterferien) grundsätzlich erlaubt, genaueres muss aber bei der jeweiligen Krankenkasse erfragt werden. Wurde eine Freiwilligendienst oder einen Wehrdienst geleistet, so wird diese Zeit anerkannt und man kann auch über 25 noch in der Familienversicherung bleiben.
Die Möglichkeit der beitragsfreien Familienversicherung besteht auch, wenn man einen Ehegatten/Lebenspartner hat und dieser gesetzlich versichert ist (ohne Altersbegrenzung!).
Ist eine Familienversicherung nicht (mehr) möglich und das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet, so ist man als Student versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beiträge dafür (inklusive der Pflegeversicherung) liegen monatlich bei etwa 90€ (Stand 08/2020), variieren aber je nach gewählter Krankenkasse leicht.
Erfüllt man die Voraussetzungen einer studentischen Versicherung nicht mehr, kann man freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung werden, der Beitrag liegt dabei bei etwa 190€ monatlich (Stand 08/2020), variiert aber je nach gewählter Krankenkasse leicht.
Private Krankenversicherung (PKV)
Die private Krankenversicherung ist vor allem für Kinder von Beamten bis 25 Jahren vorteilhaft, da diese Beihilfe erhalten und sich somit zu besonders günstigen Tarifen versichern können. Um in die private Krankenversicherung wechseln zu können, müsst ihr euch lediglich von der Versicherungspflicht als Student befreien lassen. Diese Befreiung muss spätestens drei Monate nach der Immatrikulation oder dem Ablauf der Familienversicherung beantragt werden. Auch ohne Beihilfe ist der Studententarif der PKV oftmals günstiger als der Krankenkassenbeitrag der GKV, wenn ihr dort freiwillig versichert seid.
Lässt man sich als Student von der Versicherungspflicht befreien, ist ein Wechsel zurück in die GKV während des Studiums erstmal nicht mehr möglich, auch nach Studienende bleibt man erstmal privatversichert. Erst bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung kann ein Wechsel zurück in die GKV erfolgen.
Welche Versicherungen könnten von Vorteil sein?
Private Haftpflichtversicherung
Sind deine Eltern im Besitz einer privaten Haftpflichtversicherung, bist du in der Regel mitversichert, bis das erste Studium abgeschlossen oder eine vertraglich vereinbarte Altersgrenze erreicht wird - diese liegt meist bei 25 Jahren. Oft besteht aber kein Versicherungsschutz mehr, sobald du deinen Hauptwohnsitz nicht mehr bei deinen Eltern hast.
Ist dies der Fall, oder bist du Masterstudent, Rechtsreferendar oder Lehramtsanwärter nach dem Staatsexamen und möchtest du eine private Haftpflichtversicherung haben, musst du diese selbst abschließen. Günstige Tarife gibt es bereits für unter 50€ pro Jahr (Stand 08/2020), - je nach gewählter Selbstbeteiligung sinkt der Jahresbeitrag noch weiter.
Private Hausratversicherung
Nur wer während des Studiums bei den Eltern wohnt ist noch automatisch mitversichert, ggf. kann aber eine Außenversicherung in die Police der Eltern mit aufgenommen werden.
Eine eigene Versicherung ist aber eigentlich nur sinnvoll, wenn der Hausrat wirklich wertvoll ist. Hast du also teure Musikinstrumente oder wertvolles Fotoequipment, kann sich eine private Hausratversicherung rentieren. Die Höhe der monatlichen Beiträge richtet sich vor allem nach dem Wert der zu versichernden Gegenstände, deshalb kommen Studenten oft günstig davon (z.B. bereits ab 10€ pro Monat - Stand 08/2020).
Berufsunfähigkeitsversicherung
Auch wenn als Student das Risiko der Berufsunfähigkeit noch fern scheint, ist es ratsam sich bereits frühzeitig über eine geeignete Berufsunfähigkeitsversicherung zu informieren. Während des Studiums profitiert man oft von relativ günstigen Beiträgen, die bei einem frühen Abschluss auch längerfristig geringer ausfallen als bei einem späteren Einstieg.
Dies liegt daran, dass die Versicherer in der Regel vor Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung verlangen, je jünger man ist und je besser der eigene Gesundheitszustand ist, desto besser fällt diese aus, was wiederum Einfluss auf die Höhe der monatlichen Beiträge hat. Bei einigen Anbietern entfällt diese Prüfung sogar bei einem Abschluss während der Studienzeit.
Unfallvericherung
Grundsätzlich haben alle Hochschulen eine gesetzliche Unfallversicherung über die die Studenten versichert sind. Diese tritt aber nur ein, wenn sich Unfälle auf dem Gelände der Hochschule oder auf direktem Weg dorthin ereignen.
Sollen Unfälle, die in der Freizeit passieren, abgesichert werden, muss eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden, diese kann man bereits für einen Jahresbeitrag unter 20€ (Stand 08/2020) abschließen. Sinnvoll ist eine solche Versicherung vor allem dann, wenn man ein unfallträchtiges Hobby hat (Reiten, Motorcycling, Klettern, etc.) oder wegen bestimmter Krankheiten keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden kann.
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