Steuererklärung für Studenten: FAQs

Jährlich verschenken Studierende in Deutschland Millionen, weil sie fälschlicherweise annehmen, eine Steuererklärung sei unnötig. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema Studienkosten und Steuerrückerstattung (Stand 2025).
1. Grundlagen und Verlustvortrag
Warum sollte ich eine Steuererklärung abgeben, wenn ich kaum etwas verdiene?
Weil du Kosten hast, die du in die Zukunft retten kannst! Selbst wenn du keine Steuern zahlst (da dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt), hast du Ausgaben für dein Studium.
Wenn diese Ausgaben steuerlich als Werbungskosten anerkannt werden (was nur im Zweitstudium der Fall ist, siehe unten), entsteht ein steuerlicher Verlust. Diesen Verlust merkt sich das Finanzamt über den sogenannten Verlustvortrag. Sobald du nach dem Studium deinen ersten Job antrittst und Steuern zahlst, wird dieser Verlust mit deinem Einkommen verrechnet. Das Ergebnis: Du bekommst einen Großteil der während des Studiums gezahlten Steuern zurück.
Was ist der steuerliche Unterschied zwischen Erst- und Zweitstudium?
Der Unterschied ist entscheidend für den Erfolg deiner Steuererklärung:
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Kriterium |
Erststudium (z. B. Bachelor nach Abi) |
Zweitstudium (z. B. Master nach Bachelor) |
|---|---|---|
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Kostenart |
Sonderausgaben |
Werbungskosten |
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Höchstgrenze |
Max. €6.000 pro Jahr |
Keine Begrenzung |
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Verlustvortrag |
Nicht möglich |
Möglich (Schlüssel zur späteren Erstattung) |
Kurz gesagt: Nur mit einem Zweitstudium kannst du den Verlustvortrag nutzen und die Kosten unbegrenzt absetzen.
Welche Grenzen gelten für mein Erststudium?
Bist du im Erststudium (ohne vorherige abgeschlossene Berufsausbildung), kannst du Studienkosten nur bis zu 6.000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben ansetzen. Da Sonderausgaben aber nicht vorgetragen werden können, bringt dir das nur etwas, wenn du im selben Jahr bereits ein hohes steuerpflichtiges Einkommen erzielst.
2. Absetzbare Kosten und Pauschalen
Welche Studienkosten kann ich konkret absetzen?
Generell sind alle Kosten abzugsfähig, die unmittelbar für das Studium anfallen. Es ist ratsam, alle Belege und Rechnungen sieben Jahre lang aufzubewahren.
- Studiengebühren: Semesterbeiträge, Studiengebühren, Prüfungsgebühren (falls du sie selbst zahlst).
- Arbeitsmittel: Fachliteratur, Büromaterial, Kopierkosten.
- Technik: Laptop, Drucker, Software, Smartphone, etc.
- Hinweis: Computerhardware und Software können seit 2021 meistens sofort in voller Höhe abgeschrieben werden, unabhängig vom Anschaffungspreis.
- Fahrtkosten: Fahrten zur Uni, zur Bibliothek, zu Lerngruppen oder zum Praktikum (bei Zweitstudium).
- Reisekosten: Kosten für Exkursionen, Studienreisen oder Auslandssemester.
- Sonstiges: Zinsen für Studienkredite, Bewerbungskosten, beruflich oder studienbedingt veranlasste Umzugskosten.
Gibt es Pauschalen, die ich ohne Einzelbelege ansetzen kann?
Ja, das Finanzamt akzeptiert für einige Posten Pauschalbeträge ohne Nachweis.
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Kostenposition |
Pauschalbetrag 2025 |
Anmerkung |
|---|---|---|
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Arbeitsmittel-Pauschale |
€110 / Jahr |
Für geringfügige Materialien (z. B. Stifte, Ordner). |
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Kontoführungsgebühren |
€16 / Jahr |
Wird meist automatisch gewährt. |
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Internet- & Telefonkosten |
Max. €240 / Jahr |
Pauschale von 20 % der Kosten, maximal $20 €$/Monat. |
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Bewerbungskosten |
€8,50 / Papierbewerbung |
$2,50 €$ pro Online-Bewerbung. |
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Umzugskostenpauschale |
€964 |
Für sonstige Umzugskosten (wenn der Umzug studien- oder berufsbedingt ist). |
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Verpflegungsmehraufwand |
€14 ($> 8$ h) / €28 ($\ge 24$ h) |
Bei mehrtägigen Abwesenheiten (Praktika, Studienreisen), begrenzt auf die ersten drei Monate. |
3. Abgabe und Fristen
Wie lange kann ich meine Steuererklärung rückwirkend einreichen?
Wenn du einen Verlustvortrag geltend machst (Zweitstudium), hast du sieben Jahre Zeit, die Steuererklärung für das entsprechende Studienjahr rückwirkend einzureichen. Die normale Frist beträgt vier Jahre. Die 7-Jahres-Frist ist für Absolventen der entscheidende Punkt.
Wie und wo reiche ich die Steuererklärung ein?
- Spezialsoftware: Nutze Steuersoftware, die gezielt auf die Situation von Studenten (Verlustvortrag) eingeht.
- ELSTER/Formulare: Du kannst die offizielle Software ELSTER nutzen oder die Formulare in Papierform einreichen. Für Werbungskosten nutzt du die Anlage N, für Sonderausgaben die Anlage Sonderausgaben.
Disclaimer: Alle Angaben ohne Gewähr. Dies ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Im Zweifelsfall konsultiere bitte einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.
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