Rücklagen

Rücklagen

Was sind Rücklagen?

Der Begriff stammt aus dem externen Rechnungswesen und bezeichnet Reserven, die aus thesaurierten, also einbehaltenen Gewinnen, oder anderweitigen Überschüssen des Unternehmens resultieren.

Ihre Hauptfunktion besteht darin die Eigenkapitalbasis zu stärken und damit Verluste auszugleichen, sowie die Selbstfinanzierung des Unternehmens zu gewährleisten. Rücklagen können also als ein Depot für schlechte Zeiten verstanden werden.

In §266 (3) HGB wird festgehalten, dass Rücklagen auf der Passivseite der Bilanz unter dem Eigenkapital auszuweisen sind, dabei gilt folgende Darstellungsreihenfolge:

  • gezeichnetem Kapital
  • Kapitalrücklagen
  • Gewinnrücklagen, diese unterteilen sich noch einmal in:
    • gesetzliche Rücklagen
    • Rücklagen für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen
    • satzungsmäßige Rücklagen
    • andere Gewinnrücklagen

Beachte: Rücklagen sind nicht mit Rückstellungen zu verwechseln, auch wenn sie umgangssprachlich manchmal einheitlich genutzt werden. Rückstellungen sind Aufwand und damit Verbindlichkeiten, weshalb sie dem Fremdkapital zuzurechnen sind, während die Rücklagen Eigenkapital darstellen.

Welche Arten von Rückstellungen existieren?

Im Handelsrecht unterscheidet man zwischen:

  • offene Rücklagen: offene Rücklagen muss der Unternehmer in der Bilanz ausweisen, sie können durch Innen-, sowie Außenfinanzierung entstehen. Als Innenfinanzierung bezeichnet man dabei einbehaltene, also thesaurierte Gewinne die im Geschäftsjahr erzielt wurden. Die Außenfinanzierung hingegen kennzeichnet sich durch Gelder die dem Unternehmen von extern, also durch die Anteilseigner zugeführt werden. Innerhalb der offenen Rücklagen unterscheidet man zudem noch:
    • Kapitalrücklagen nach §272 (2) 1 HGB: hierzu zählen insbesondere die dem Unternehmen von außen, durch Gesellschafter zugeführten Mittel, die über den jeweiligen Nennbetrag von bspw. Aktien oder Schuldverschreibungen hinaus gehen.
    • Gewinnrücklagen nach §272 (3) HGB: Gewinnrücklagen resultieren aus dem im Geschäftsjahr erwirtschafteten Gewinnen, die das Unternehmen nicht ausgeschüttet hat. Sie zählen daher zur Innenfinanzierung und lassen sich, wie oben erwähnt, weiter unterteilen in bspw. gesetzliche oder satzungsmäßige Rücklagen.
  • stille Rücklagen: diese sind innerhalb der Bilanz nicht als Rücklagen zu erkennen, da sie sich in verschiedenen Posten verbergen und daher auch als „verstecktes Reinvermögen“ bezeichnet werden. In der Literatur findet man oft auch die Definition: „stille Rücklagen sind der Unterschiedsbetrag zwischen einem höheren Teilwert und dem niedrigeren Buchwert eines Wirtschaftsgutes“. Stille Rücklagen resultieren demnach aus der legalen Ausnutzung von Bilanzierungs- und Wahlrechten, die dem Kaufmann nach dem Handelsrecht zur Verfügung stehen. Aufgedeckt werden sie oft erst durch den Verkauf einzelner Wirtschaftsgüter oder durch den Verkauf der gesamten Unternehmung und der dann zugrunde liegenden Bewertung aller Vermögensgegenstände, sowie Schulden zu Zeitwerten. Man unterscheidet dabei nach:
    • stille Rücklagen aus Überbewertung von Passiva: sie entstehen, wenn bspw. zu bildende Rückstellungen höher angesetzt werden, als der tatsächliche Erfüllungsbetrag schlussendlich hoch ist
    • stille Rücklagen aus Unterbewertung von Aktiva: Unterbewertung von Aktiva entsteht in aller Regel durch den Gebrauch von Wahlrechten die der Kaufmann hat. Zum Beispiel muss er selbst erschaffene immaterielle Vermögensgegenstände nicht aktivieren, auch bei selbst geschaffenen materiellen Vermögensgegenständen kann er selbst entscheiden, ob er die handelsrechtliche Wertunter- oder Wertobergrenze für die jeweiligen VG ansetzen möchte.

Aufgabe und Funktion

Wie zu Anfang bereits erwähnt finden Rücklagen ihre Funktion vor allem in der Stärkung der Eigenkapitalbasis und dem Ausgleich von Verlusten . Konkret bedeutet das, dass das Unternehmen durch die Bildung solcher Reserven zunächst das Eigenkapital erhöht und damit insgesamt seine Liquiditätssituation verbessert. Dabei ist nicht relevant, ob die Rücklagen aus einer Innen- oder Außenfinanzierung stammen. Mit diesem finanziellen Polster können dann zum Beispiel Verlustvorträge, also Verluste vorangegangener Geschäftsjahre ausgeglichen werden, ohne dass direkt das Stammkapital des Unternehmens angerührt werden muss. Ebenso können Rücklagen genutzt werden um Jahresfehlbeträge auszugleichen, und damit trotz umsatzschwacher Jahre, eine gleichbleibende Gewinnausschüttung zu ermöglichen. Kleinere Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, durch die Bildung von Rücklagen, auf größere Investitionen zu sparen.

Wie und in welcher Höhe sich die Bildung der Rücklagen gestaltet, richtet sich immer nach der Rechtsform des Unternehmens. Für Aktien- und Kommanditgesellschaften gilt bspw. nach §150 AktG, dass ihre Rücklagen mindestens 10% des Grundkapitals decken müssen, dafür sind 5% des Jahresüberschusses einzubehalten. Höhere Prozentsätze sind natürlich möglich, wenn diese innerhalb der Satzung festgelegt wurden. GmbH und UG können die Höhe ihrer Rücklagen hingegen selber festlegen.

Weiterführende Themen

  • Eigenkapital
  • gezeichnetes Kapital
  • Kapitalrücklagen
  • Gewinnrücklagen
  • Gewinn- und Verlustvortrag
  • Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
  • Aktiva und Passiva
  • Stille Lasten
  • Innen- und Außenfinanzierung
  • externes Rechnungswesen
  • Jahresabschluss
  • Rückstellungen
  • Derivativer Geschäfts- oder Firmenwert / Goodwill

Kurse und Dokumente

https://www.studydrive.net/de/course/jahresabschluss/54666

https://www.studydrive.net/de/doc/jahresabschluss-zusammenfassung/893635

https://www.studydrive.net/de/course/bilanzierung-und-jahresabschluss/259783


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