Werkstudent, Nebenjob & Praktikum: FAQS

Die Orientierung auf dem deutschen Arbeitsmarkt während des Studiums kann sich anfangs überwältigend anfühlen. Studenten in Deutschland gehen in der Regel einer bezahlten Beschäftigung neben dem Studium nach. Das ist nicht nur entscheidend für den Aufbau von Berufserfahrung, sondern auch eine wichtige Möglichkeit, die Studien- und Lebenshaltungskosten zu decken.
Die drei wichtigsten Beschäftigungsmöglichkeiten sind: der Werkstudent, der standardmäßige Nebenjob und das Praktikum.
Jede dieser Beschäftigungsarten hat ihre eigene definierte Struktur mit spezifischen Regeln für Arbeitszeiten, Steuerzahlung und Sozialversicherung. In diesem Leitfaden erläutern wir die wesentlichen Unterschiede zwischen allen drei Arten, damit du besser verstehst, welche Option für dich am besten geeignet ist.
Was ist ein Werkstudentenjob?
Ein Werkstudentenjob ist eine Beschäftigung, die speziell für eingeschriebene Hochschulstudenten konzipiert ist. Dieser Status ist sehr begehrt, da er erhebliche Ausnahmen von der Sozialversicherungspflicht bietet. Die Arbeit soll das Studium ergänzen, relevante Berufserfahrung vermitteln, ohne dich mit vollen Sozialversicherungsbeiträgen zu belasten.
|
Key Feature |
Detail |
|---|---|
|
Status |
Arbeitnehmer, eingeschrieben an einer deutschen Hochschule. |
|
Arbeitszeiten |
Maximal 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit. Internationale Studierende dürfen bis zu 140 volle Tage oder 280 halbe Tage pro Jahr arbeiten. |
|
Sozialversicherung |
Befreit von Beiträgen zur Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Obligatorisch ist nur die Zahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung. |
Was ist ein Nebenjob?
Ein Nebenjob (Zweittätigkeit) bezieht sich auf jede Beschäftigung, die du neben dem Studium aufnimmst und deren vereinbarte Arbeitszeiten unterhalb einer Vollzeitstelle liegen. Für Studenten umfasst dies typischerweise stundenbasierte Tätigkeiten. Es gibt zwei Kategorien: Minijobs (geringfügige Beschäftigung bis zu 538 €/Monat) und Midijobs (Einkommen zwischen 538,01 € und 2.000 € brutto pro Monat).
|
Key Feature |
Detail |
|---|---|
|
Status |
Standard-Arbeitnehmer (der Studentenstatus ist nachrangig), d. h. du musst nicht unbedingt aktiv eingeschrieben sein, um einen Nebenjob zu haben. |
|
Arbeitszeiten |
Variieren je nach Vertrag (oft flexibler als eine Werkstudenten-Stelle). Typische Nebenjobs umfassen 16–24 Stunden/Woche. |
|
Sozialversicherung |
Volle Beitragspflicht für alle Versicherungen (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung), es sei denn, die Stelle ist ein Minijob (weitgehend befreit) oder ein Midijob (reduzierte Beiträge). |
Was ist ein Praktikum?
Ein Praktikum ist eine befristete Stelle, die darauf abzielt, dir berufliche Ausbildung und praktische Erfahrungen in deinem Fachgebiet zu vermitteln. Die finanziellen und rechtlichen Regeln hängen davon ab, ob das Praktikum verpflichtend oder freiwillig ist.
Praktika dauern typischerweise 3–6 Monate und erfordern in der Regel 40 Arbeitsstunden pro Woche.
|
Key Feature |
Detail |
|---|---|
|
Status |
Praktikant/in. |
|
Verpflichtend (Pflichtpraktikum) |
Gemäß deiner Studien- und Prüfungsordnung erforderlich. In der Regel von Mindestlohn und Sozialversicherung befreit. |
|
Freiwillig (Freiwilliges Praktikum) |
Wird aus eigenem Antrieb absolviert. Muss mit dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet werden, wenn es länger als drei Monate beim selben Arbeitgeber dauert. |
FAQs
Q. Wie sehen die Arbeitszeiten pro Woche für Werkstudenten aus?
A: Während der regulären Vorlesungszeit darf ein Werkstudent 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Diese Regel stellt sicher, dass dein Studium deine Hauptbeschäftigung bleibt. Sie ist auch notwendig, um deinen Studentenstatus und die Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen gesetzlich aufrechtzuerhalten.
Q. Kann ich als Werkstudent mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten?
A: Ja, die 20-Stunden-Grenze wird während der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) gelockert. In dieser Zeit kannst du Vollzeit (bis zu 40 Stunden pro Woche) arbeiten. Dies wird jedoch auch in Bezug darauf berechnet, wie viel du bereits im laufenden Jahr gearbeitet hast.
Nicht-EU-Studenten dürfen in einem Kalenderjahr bis zu 140 volle oder 280 halbe Tage arbeiten. EU-Studenten müssen sich während des Semesters an die 20-Stunden-Regel pro Woche halten.
Q. Welche Sozialversicherungsbeiträge muss ein Werkstudent zahlen?
A: Ein Werkstudent muss lediglich Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Du bist von den Beiträgen zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit. Dies ist unabhängig von der Höhe deines Einkommens und gilt für alle Werkstudenten.
Q. Ändert sich meine Krankenversicherung, wenn ich arbeite?
-
Du während des Semesters nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest (die Werkstudenten-Regel).
-
Dein gesamtes regelmäßiges monatliches Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Das Überschreiten dieser Grenze zwingt dich oft dazu, in die volle Arbeitnehmer-Krankenversicherung zu wechseln.
Q. Wenn ich einen Minijob (bis zu 538 €/Monat) habe, muss ich Sozialversicherungsbeiträge zahlen?
A: Im Allgemeinen nein, außer für die Rentenversicherung. Ein Minijob ist von Beiträgen zur Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung befreit. Allerdings bist du automatisch verpflichtet, einen kleinen Anteil des Rentenversicherungsbeitrags zu zahlen. Es ist jedoch möglich, dich davon befreien zu lassen; hierfür musst du eine entsprechende Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber treffen.
Q. Was ist der gesetzliche Mindestlohn und gilt er für Studenten?
A: Der gesetzliche Mindestlohn ist der rechtlich verbindliche niedrigste Bruttostundenlohn. Er gilt für fast alle Arbeitnehmer in Deutschland, einschließlich Studenten in Werkstudenten- und allgemeinen Nebenjob-Positionen. Der Mindeststundenlohn beträgt ab Januar 2025 12,82 EUR/Stunde.
Q: Gibt es Ausnahmen vom Mindestlohn für Praktika?
A: Ja, die wichtigste Ausnahme ist das Pflichtpraktikum. Wenn das Praktikum ein verpflichtender Bestandteil deines Hochschullehrplans ist (wie in deiner Prüfungsordnung festgelegt), ist der Arbeitgeber nicht gesetzlich verpflichtet, dir den Mindestlohn zu zahlen, unabhängig von der Dauer. Bei einem freiwilligen Praktikum hingegen musst du mindestens den Mindestlohn erhalten, wenn die Dauer drei Monate überschreitet.
Q. Werden von meinem Gehalt Steuern abgezogen, und kann ich diese zurückbekommen?
A: Wenn dein Einkommen die Minijob-Grenze (ca. 538 €/Monat) regelmäßig überschreitet, ist dein Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag von deinem Bruttogehalt abzuziehen.
Allerdings profitierst du als Arbeitnehmer von einem hohen jährlichen Grundfreibetrag (für 2024 ca. 11.784 €). Bleibt dein gesamtes Jahreseinkommen unter dieser Freigrenze, hast du Anspruch darauf, 100 % der einbehaltenen Steuern zurückzuerhalten, indem du im Folgejahr eine freiwillige Einkommensteuererklärung einreichst. Wir empfehlen dir dringend, deine Steuererklärung rechtzeitig einzureichen, wenn du neben dem Studium arbeitest.
Q. Wie wirkt sich ein Job auf meine BAföG-Förderung aus?
A: Dein BAföG-Zuschuss wird gekürzt, wenn dein erzieltes Einkommen eine bestimmte jährliche Grenze überschreitet. Nach den aktuellen Bestimmungen kannst du ein jährliches Bruttoeinkommen von etwa 6.240 € (durchschnittlich ca. 520 € pro Monat) erzielen, ohne dass es sich auf deine BAföG-Berechnung auswirkt. Wenn du diese Grenze überschreitest, wird der überschüssige Betrag teilweise von deiner monatlichen BAföG-Zahlung abgezogen.
Q. Kann ich mehrere Jobs haben?
A: Es ist möglich, obwohl die Durchführung recht kompliziert ist.
Du bist gesetzlich darauf beschränkt, nur einen Minijob zu haben, der von der vollen Sozialversicherungspflicht befreit ist. Wenn du einen zweiten oder dritten Job annimmst (selbst wenn diese unter der Minijob-Einkommensgrenze liegen), unterliegen deine gesamten Einnahmen in der Regel der Steuer- und Sozialversicherungspflicht, wodurch die Steuervorteile des ersten Minijobs verloren gehen.
Entscheidend ist, dass deine gesamten Arbeitsstunden in ALLEN Jobs während des Semesters 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten dürfen, um deinen vorteilhaften Werkstudenten-Status beizubehalten.
Q. Habe ich Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in einem Studentenjob?
A: Ja, absolut.
Als Arbeitnehmer in Deutschland hast du einen gesetzlichen Anspruch auf alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Dazu gehören der bezahlte Jahresurlaub (Urlaubsanspruch) und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Wenn du krank bist, hast du in der Regel Anspruch auf Fortzahlung des Lohns für bis zu sechs Wochen, vorausgesetzt, du warst länger als vier Wochen beschäftigt und legst eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor.
Ein typischer Werkstudent erhält zwischen 15 und 20 bezahlte Urlaubstage pro Jahr.
Studydrive - Dein Begleiter im Studium
Mit Studydrive bist du im Studium immer bestens gewappnet! Tausche dich mit anderen Studierenden aus, bekomme Hilfe auf Augenhöhe für offene Fragen, verpasse nichts, was zwischen deinen Kommilitonen in den Kursen ausgetauscht wird und finde hilfreiches Lernmaterial.
Wir haben auch einen Career Corner, um dir bei der Suche nach der perfekten Rolle während und nach deinem Studium zu helfen. Schau heute noch vorbei.