Studieren mit Kind

Studieren mit Kind

Inhaltsübersicht

Studieren ist ganz schön zeitaufwändig und ganz schön anstrengend, deshalb denken viele, dass man als Mutter nicht mehr die Chance dazu hat. Das ist aber ganz und gar nicht der Fall, im Gegenteil, es gibt viele Hilfsangebote ob finanziell oder aktiv, die jungen Müttern eine Hochschulausbildung ermöglichen sollen. Dieser Artikel soll keine Tipps geben, die auf der Hand liegen, wie z.B. das eigene Umfeld und die Familie fragen, ob sie auf das Kind aufpassen können. Es geht vielmehr darum Wege aufzuzeigen, die Mütter oder Väter nutzen können, um ihren Studienalltag zu ermöglichen und zu vereinfachen. Das wichtigste am Anfang: ein Kind ist kein Hindernis, welches einer Hochschulausbildung im Weg steht.

 

Art der Einrichtung

Flexibilität Kosten Hilfsangebote Ergebis
Staatliche Universität eher ja kein Schulgeld ja geeignet
Fachhochschule nein kein Schulgeld ja nicht geeignet
private Hochschule eher ja hohes Schulgeld ja geeignet
Fernuniversität sehr flexibel hohes Schulgeld ja geeignet

Tabelle 1 zeigt einen Vergleich der verschiedenen Hochschultypen nach ihrer Geeignetheit speziell für studierende Eltern. Das Hauptmerkmal liegt für Studenten mit Kindern wahrscheinlich zum einen bei der Flexibilität und zum anderen bei den Kosten. Ersteres soll möglichst hoch sein, und zweiteres idealerweise sehr gering. Vorab muss allerdings gesagt werden: kein Modell ist kostenlos, und bietet gleichzeitig eine hohe Freiheit der Zeiteinteilung. Trotzdem muss auf keinen Aspekt komplett verzichtet werden, ein Mittelweg mit kleinen Kompromissen ist schnell gefunden.

Staatliche Universitäten

An staatlichen Unis ist der Hauptvorteil, dass – bis auf einen kleinen Betrag in Form des Studienbeitrags (z.B. in Österreich der ÖH Beitrag in Höhe von ca 22 Euro pro Semester) – keine Studiengebühren anfallen. Das Studium ist an manchen Hochschulen nicht sehr flexibel, da je nach Uni Anwesenheitspflicht herrschen kann. Nicht alle Lehrveranstaltungen müssen präsent belegt werden, an manchen Unis ist der Spielraum aber nicht allzu groß. Wie das an deiner Wunschuni ist, muss im Voraus gut recherchiert werden.
An manchen Hochschulen gibt es extra für Studierende mit einer anspruchsvollen Aufgabe, wie z.B. der Betreuung von pflegebedürftigen Verwandten oder auch für Eltern verschiedene Angebote, die den Unialltag erleichtern. Je nach Hochschule kann das eine Plattform zum Austausch sein, eine Verringerung der Anwesenheitspflicht oder eine Hilfe bei Förderungsanträgen.
Grundsätzlich sind staatliche Unis auch für Eltern gut geeignet, da sie vergleichsweise kostengünstig sind, im Punkt der Flexibilität müssen allerdings vereinzelt wegen der Anwesenheitspflicht Abstriche gemacht werden.

Fachhochschulen

Ein wichtiger Punkt für Eltern ist die Flexibilität, welche an einer Fachhochschule, die ähnlich wie eine Ober- oder Unterstufe, einen fixen Stundenplan hat, nicht geboten wird. Ausnahmen sind, wenn das Kind tagsüber in den Kindergarten geht oder in einer Betreuungsstätte untergebracht werden kann. Ist das nicht der Fall, ist eine FH nicht geeignet. In den meisten FHs ist auch pro Semester ein Beitrag zu zahlen. Das ist mitunter ein Nachteil gegenüber staatlichen Unis, da hier die Studiengebühr entfällt und der -beitrag in Höhe von in etwa 22 Euro, deutlich geringer ist.

Ob eine FH in Frage kommt, ist individuell zu entscheiden und hängt stark davon ab, ob das jeweilige Kind eine Betreuung benötigt bzw. wie das mit dem Job vereinbar ist. Ist die Flexibilität ein wichtiger Punkt, ist eine FH nicht geeignet.

Private Universitäten

An privaten Universitäten ist der Faktor Kosten im Vergleich zu anderen Hochschularten ein deutlicher Nachteil. Obwohl das für viele schon ein Ausschlusskriterium ist, kann die Flexibilität nur in wenigen Fällen punkten. Ob Anwesenheitspflicht besteht oder nicht, ist auch im Vorfeld zu klären.
In Grunde sind private Unis auf Grund der Hohen zu zahlenden Beiträgen oft auszuschließen, können aber je nach Unabhängigkeit in Frage kommen.

Fernuniversitäten

Der klare Sieger was die Flexibilität angeht, sind Fernunis. Das orts- und zeitunabhängige Lernen ist ein starkes Kriterium, um sich dafür zu entscheiden. Darauf folgt dann ein Nachteil, und zwar die relativ hohen Kosten. Hier ist die Rede von einer Gebühr zwischen 1.500 bis 15.000 Euro. Der Unterschied liegt an der Form, also ob es sich um ein staatliches oder ein privates Fernstudium handelt. Staatliche Fernstudien sind dabei günstiger als private. Ersteres hat ungefähr einen Gesamtpreis von 3.000 Euro, wobei bei privaten der Betrag nach oben offen ist.

Finanzielle Hilfen

Deutschland

Elterngeld

Das Elterngeld ist eine staatliche Stütze, die das wegfallende Einkommen bis zu einem Höchstwert von 1.800 Euro pro Monat ersetzt. Wer davor keinen Job hatte, erhält mindestens 300 Euro. Die einzige Bedingung ist, dass derjenige, der das Elterngeld erhält, nicht länger als 30 Stunden pro Woche arbeitet. Für studierende Eltern stellt das kein Problem dar. Die Höhe des Elterngelds ist mit einem Höchstsatz von 67 % angesetzt. Der Zeitraum der Zahlungen sind 12 Monate, bzw. 24 Monate, dafür aber nur die Hälfte des Geldes pro Monat. Zwei Monate können angerechnet werden, wenn die Arbeitspause unter den Partnern aufgeteilt wird.

Kindergeld

Jeder, der ein Kind hat, welches seinen Wohnsitz in Deutschland hat, kann Kindergeld beantragen. Das Kindergeld in Höhe von 192 Euro pro Monat steht bereits ab der Geburt zu.

Betreuungsgeld

Wer sein Kind selbst betreut und keine Tageseinrichtung- bzw. pflege in Anspruch nimmt, kann nach Ablauf des Elterngeldes, das Betreuungsgeld von 150 Euro pro Monat für einen Zeitraum von 22 Monaten, bzw. bis zum 36. Monat des Kindes beziehen.

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag kann auf das Kindergeld angerechnet werden und beträgt maximal 170 Euro pro Monat. Er soll die Eltern unterstützen, wenn sie sich die Unterkunft des Kindes nicht leisten können.

Mutterschaftsgeld

Eltern, die selbst versichert waren, können bei der Krankenkasse Mutterschaftsgeld beantragen. Das gilt nicht für mitversicherte Studenten. Der Zeitraum bezieht sich auf sechs Wochen vor bzw. acht Wochen nach der Geburt.

Unterhaltsvorschuss

Ein alleinerziehender Elternteil kann vom anderen, vorausgesetzt er zahlt keinen bzw. unregelmäßig Unterhalt, einen Unterhaltsvorschuss verlangen.

BAföG

Wird Bafög bezogen und das Studium wird durch die Schwangerschaft länger als drei Monate unterbrochen, muss das umgehend gemeldet werden, dadurch hat man in der Regel keinen Anspruch auf Auszahlung. Nach Weiterführung des Studiums kann man einen Kinderbetreuungszuschlag beantragen, welcher den ausbezahlten Betrag um 130 Euro erhöht. 1

Österreich

Kinderbetreuungsgeld

Das Kinderbetreuungsgeld gilt als Entlastung der Familien, um die Vereinbarkeit von Beruf bzw. Studium und Familie zu fördern. Die Bezugshöhe variiert von 14,53 Euro bis 33,88 Euro pro Tag von 365 bis zu 851 Tagen ab der Geburt für einen Elternteil, bzw. 456 bis 1.063 Tage für beide Elternteile.

Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe soll den Ausgleich, zwischen den Aufwendungen, die ein Kind mitbringt, schaffen. Sie ist altersunabhängig und kann bis zum 24. Lebensjahr des Kindes bezogen werden. In Zeiten des Mutterschutzes bzw. höchstens bis zum 2. Lebensjahr gelten bestimmte Voraussetzungen, um trotzdem Familienbeihilfe beziehen zu können. Im ersten Studienjahr ist eine Aufnahme als ordentliche Hörerin bzw. ordentlicher Hörer ausreichend, im zweiten Studienjahr sind aus dem vorangegangenen Studienjahr 16 ECTS nachzuweisen.

Wochengeld

Acht Wochen vor und nach der Geburt, also während des Mutterschutzes, wird Wochengeld bezahlt, wenn ein laufendes Dienstverhältnis besteht oder ein Arbeitslosengeld bzw. eine Notstandshilfe bezogen wird. Die Höhe ist der durchschnittliche Nettoverdienst der letzten drei Monate.

Studienabschluss-Stipendium

Um ein Studienabschluss-Stipendium zu bekommen, müssen einige Voraussetzungen vorliegen. Es muss eine soziale Förderungswürdigkeit vorliegen, der Student muss sich in der Abschlussphase befinden, das Einkommen des im eigenen Haushalt lebenden Ehepartners darf im letzten Kalenderjahr 21.800 Euro nicht übersteigen oder es muss Studienbeihilfe oder ein Studienabschluss-Stipendium bezogen werden. Weiters darf kein anderes Studium abgeschlossen sein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vergabe, aber wenn die Punkte erfüllt sind, ist es definitiv einen Versuch wert.

Sozial-/Kinderfonds der Österreichischen Hochschülerschaft

Für Studentinnen und Studenten einer österreichischen Hochschule stehen verschiedene Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung im Rahmen eines Fonds zur Verfügung. Am besten wendet man sich direkt an die österreichische Hochschülerschaft und schildert seinen Fall, da diese mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Studienbeihilfe

Studierende mit Kind haben grundsätzlich einen Anspruch von 500 Euro pro Monat an Studienbeihilfe. Wenn sie nicht am Wohnort der Eltern studieren sind es 715 Euro. Davon können aber unterschiedliche Leistungen abgezogen werden, wie die Unterhaltsleistungen der Eltern bzw. die Familienbeihilfe des Studenten. 2

Aktive Hilfen

Finanzielle Hilfen sind sehr hilfreich, um den Alltag zu erleichtern und die finanzielle Situation zu verbessern. Trotzdem ist ein Austausch mit Gleichgesinnten oftmals motivierend und nützlich. An vielen Unis gibt es Organisationen, die sich für verschiedene Lebenssituationen einsetzen und diese Studentinnen und Studenten zusammenführt, um einen Austausch zu schaffen. Darunter auch Studierende mit Kindern. Die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) setzt sich zum Beispiel ganz gezielt dafür ein, und bietet eine besondere Beratung, Hilfestellung bei der Kinderbetreuung und der richtigen Suche nach der Betreuungseinrichtung, sowie finanzielle Beihilfen an. Am besten einfach mal auf der Homepage der eigenen Hochschule recherchieren oder den Studienbetreuerinnen und -betreuern eine Mail senden, und fragen, ob es an der jeweiligen Uni eine Beratungsstelle oder Ansprechperson dafür gibt.


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