So gründest du als Ingenieur:in!

Du steckst voller innovativer Ideen, welche die Welt verändern, oder gedenkst die Planung neuartiger, autonomer Maschinen, die ganze Arbeitsprozesse übernehmen können? Vielleicht ist die Gründung für dich genau das Richtige! Hinter einer Gründung im Ingenieurswesen stecken viele kleine Prozesse, die vor dem Start in die Selbstständigkeit mitgedacht werden müssen. Wir haben für dich praktische Tipps und Fakten recherchiert.
5 Tipps für den Weg in die Selbstständigkeit
1. Gründung in einem beliebten Berufszweig
Die Good News zuerst: Die Anwendungsbereiche von Ingenieur:innen und ingenieurwissenschaftlichen Berufen sind verschiedenartig. Die Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften steigt zunehmend. Wenn du ein eigenes Ingenieurbüro gründen möchtest, hast du bei diesen Berufsaussichten optimale Chancen auf einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit.
2. Niemals ohne genügend Know-How gründen
Dennoch sollte eine Gründung nicht für einen Selbstläufer gehalten werden: Für eine Gründung sollten in jedem Fall verschiedene Voraussetzungen in puncto Berufserfahrung, die (akademische) Ausbildung und Know-how gegeben sein. Von der Gewerbeanmeldung über die Wahl der Rechtsform. Außerdem solltest du bis hin zur Akquise, zum Marketing und der richtigen Absicherung einige Formalia und wichtige Punkte beachten.
3. How to: Ingenieurbüro gründen
Für den Beruf von Ingenieur:innen ist in der Regel ein Studium an einer Universität Voraussetzung. Es gibt auch die Möglichkeit, ingenieurwissenschaftliche Fächer an Fachhochschulen oder Berufsakademien zu lernen.
Buchhaltung, Unternehmensführung, Steuerrecht: Du solltest darüber hinaus BWL-Basiswissen haben oder wenigstens grundlegendes betriebswirtschaftliches Verständnis besitzen. Es lohnt sich also, vor der Gründung schon etwas Berufserfahrung zu sammeln, bspw. als Trainee oder in verschiedenen Praktika.
4. Als Freiberufler:in gründen
Der Beruf von Ingenieur:innen steht auf einer im Einkommenssteuergesetz geführten Liste von freiberuflichen Tätigkeiten. Ingenieur:innen sind nicht dazu verpflichtet, sich beim Gewerbeamt anzumelden. Die Gründung eines Ingenieurbüros ist demnach ohne Gewerbeanmeldung möglich.
5. Unterstützung erhalten
Freiberufliche Ingenieur:innen können sich z. B. freiwillig bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VGB) versichern lassen. Wir haben weitere Berufsverbände für dich recherchiert: