Schwangerschaft und Mutterschutz im Studium

- Steht Dir als Studentin Mutterschutz zu?
- Welche finanziellen Stützen und Hilfsangebote gibt es während und nach der Schwangerschaft?
- Welche Betreuungsmöglichkeiten gibt es?
- Hilfreiche Links
Inhaltsübersicht
Viele Paare mit Kinderwunsch stellen sich im Studium die Frage, ob nicht womöglich genau jetzt der richtige Zeitpunkt für ein Kind ist. Das ausschlaggebende Kriterium ist dabei in den meisten Fällen der zeitliche Aspekt, denn in der Regel ist man nie wieder so flexibel wie im Studium. Der Semesterplan lässt sich meist um die Betreuungszeiten des Kindes planen, auch ist es, sofern keine Anwesenheitspflicht besteht, möglich im Notfall die eine oder andere Vorlesung ausfallen zu lassen, etwa weil das Kind krank oder die Betreuung kurzfristig abgesprungen ist.
Auf der anderen Seite spielt Unsicherheit eine nicht ganz unwesentliche Rolle, denn insbesondere drängt sich die Frage auf, wie Kind und Studium finanziell zu vereinbaren sind. Zum Glück gibt es inzwischen vielfältige Hilfsangebote, die dir im Folgenden kurz vorgestellt werden:
Steht Dir als Studentin Mutterschutz zu?
Diese Frage kann klar mit Ja beantwortet werden. Mit Änderung des Mutterschutzgesetzes (kurz MuSchG) hast du, ebenso wie jede erwerbstätige Frau, Anspruch auf Mutterschutz. Dieser beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Entbindung. In Ausnahmefällen, bspw. wenn du Mehrlinge erwartest, verlängert sich dieser Zeitraum nach hinten, so dass dir dann 12 Wochen Mutterschutz nach der Geburt deines Kindes zustehen.
Im Zeitraum vor deiner Entbindung musst du jedoch nicht zwangsläufig in den Mutterschutz gehen, wenn du das nicht möchtest. Dies gilt allerdings nur dann, wenn du dich und dein ungeborenes Kind nicht gefährdest, etwa weil du als Studentin an einer Chemie-Fakultät dein Labor-Praktikum absolvieren oder als Medizin-Studentin im Krankenhaus für die Pflege kranker Patienten zuständig bist.
Solange du dich also wohl und auch körperlich fit fühlst, kannst du bis zum errechneten Termin regulär an all deinen Lehrveranstaltungen, wie auch an deinen Klausuren teilnehmen.
Andersrum darf dich die Uni nicht zwingen, sofern du im Mutterschutz bist, an Prüfungen oder Präsenzveranstaltungen teilzunehmen, die in genau diesen Zeitraum fallen. Du darfst allerdings auch nicht aufgrund dieses Umstandes benachteiligt werden.
Am besten klärst du hier zeitnah mit den betreffenden Professoren oder dem Prüfungsamt, welche Alternative es stattdessen gibt. Vielleicht ist es möglich, dass du an Stelle der Klausur eine Hausarbeit schreibst oder zu einem späteren Zeitpunkt eine mündliche Prüfung bzw. die Klausur ablegst. Verpflichtend sind die Universitäten hier nämlich an keine konkreten Regeln gebunden - du selbst musst dich mit deinen Lehrenden in Verbindung setzen und eine geeignete Lösung finden.
Gut zu wissen:
Wenn du dich im Mutterschutz befindest und trotzdem an einer in diesen Zeitraum fallenden Klausur teilnehmen möchtest, so hast du durchaus die Möglichkeit dazu. Du musst jedoch deine Uni schriftlich über den Verzicht auf deinen Mutterschutz in besagtem Zeitraum informieren.
Wie die geltenden Regeln und Fristen diesbezüglich sind, erfragst du am besten an deiner Uni bzw. dem zuständigen Prüfungsbüro.
Welche finanziellen Stützen und Hilfsangebote gibt es während und nach der Schwangerschaft?
Die finanzielle Sicherheit steht in der Regel über allen anderen Dingen, denn gerade im Studium ist Geld ohnehin meist knapp bemessen. Die gute Nachricht ist, dass es verschiedene Hilfsangebote gibt, die dir im Folgenden kurz erläutert werden.
- BaföG
Erst einmal gilt, dass BaföG nur dann gezahlt wird, wenn du auch tatsächlich deinem Studium nachgehst. Es gibt jedoch die Ausnahmeregelung, dass auch dann maximal drei Monate Fortzahlung gewährt werden können, wenn du bedingt durch deine Schwangerschaft am Studium gehindert bist.
Weiterhin gilt, dass du aufgrund deiner Schwangerschaft die Förderungshöchstdauer um ein Semester verlängert bekommen kannst. Für die Erziehung des Kindes können es sogar bis zu sieben Semester mehr sein. Weiterhin besteht nach der Geburt die Option einen sogenannten Kinderbetreuungszuschlag zu beantragen, der dir in Höhe von 150€ monatlich gewährt wird. Beachte, dass wenn auch dein Partner BaföG bezieht, dennoch nur einer von beiden Ansprüche auf den Kinderbetreuungszuschlag hat. Aufgrund der verschiedenen Optionen solltest du beim Amt für Ausbildungsförderung bzw. deinem zuständigen Studentenwerk nachfragen, welche Regelungen konkret für dich gelten und welche Fristen du einhalten musst. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn du den Leistungsnachweis, der normalerweise nach dem 4. Fachsemester einzureichen ist, noch ausstehen hast.
- Mutterschaftsgeld
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse steht dir für den Zeitraum deines Mutterschutzes auch sogenanntes Mutterschaftsgeld zu. Einzige Bedingung ist, dass du schon zu Beginn der Schwangerschaft gesetzlich versichert warst. Das Mutterschaftsgeld beträgt (laut aktuellem Stand) 13€ pro Tag und wird dir für den Zeitraum von insgesamt 14 Wochen, d.h. sechs Wochen vor dem errechneten Termin, bis acht Wochen nach der Entbindung gezahlt.
Fragen zu notwendigen Formularen oder Fristen, kann dir deine Krankenkasse am besten beantworten. - Elterngeld
Nach der Geburt deines Kindes hast du Anspruch auf Elterngeld und das auch dann, wenn du dich entschließt dein Studium danach in Vollzeit fortzuführen. Die Höhe des Betrages errechnet sich dabei aus dem Durchschnittslohn der letzten 12 Monate. Doch auch wenn du zuvor nicht gearbeitet hast, steht dir der Mindestsatz von monatlich 300€ zu.
Aufpassen solltest du jedoch an zwei Stellen:
Bei BaföG-Empfängern fällt das Elterngeld in Höhe von monatlich bis zu 300€ unter den Freibetrag, hat also keine Auswirkungen auf deine Ausbildungsförderung. Darüber hinaus gehende Elterngeldbeiträge werden jedoch mit dem BaföG verrechnet.Ähnlich sieht es aus, wenn du nach dem Mutterschutz wieder deiner Teilzeittätigkeit nachgehen möchtest. Auch hier kann sich dein Gehalt auf die Höhe des Elterngeldes auswirken. Hier lohnt es dann evtl. zu überlegen, ob du das Elterngeld stattdessen nur zur Hälfte, dafür aber über einen längeren Zeitraum bekommst, also statt der eigentlich 14, dann 28 Monate (ElterngeldPlus). Eine erste Anlaufstelle bei Fragen oder Unklarheiten bietet die jeweilige Elterngeldstelle deiner Stadt.
- Kindergeld
Unabhängig deines Einkommens oder eventueller Fördergelder durch das BaföG-Amt erhältst du auch als Studentin Kindergeld. Da dieses als Einkommen deines Kindes gewertet wird, brauchst du auch keine Sorge haben, dass sich dies negativ auf deinen BaföG-Anspruch auswirkt.
Als Paar, in einem Haushalt lebend, könnt ihr entscheiden wer von beiden das Kindergeld überwiesen bekommt. Einzig bei einer Trennung erhält derjenige Elternteil die Auszahlung, der das Kind in Obhut hat. - Weitere finanzielle Hilfen
Studenten haben zwar normalerweise keinen Anspruch auf Zahlungen durch das Jobcenter bzw. Sozialamt, aber im Falle einer Schwangerschaft gestaltet sich dies etwas anders. Oftmals werden dir nämlich, trotz deines Studentenstatus und sofern du unter einem gewissen Einkommenssatz liegst, gewisse Zuschüsse gewährt, etwa für die Erstausstattung deines Babys, den Kinderwagen oder ein Babybett. Lebst du getrennt vom Kindsvater und kommt dieser nicht seinen Unterhaltszahlungen nach, kannst du über das Jugendamt zudem einen Unterhaltsvorschuss beantragen, welcher sich nach dem Alter deines Kindes richtet.
Eine weitere Option ist das Wohngeld. Auch hier gilt, dass Studenten darauf in aller Regel keinen Anspruch haben, mit Kind bzw. Baby kannst du diesen Anspruch jedoch geltend machen. Dafür einfach beim zuständigen Amt nachfragen, die können dir in jedem Fall weiterhelfen und genauer Auskunft geben.
Welche Betreuungsmöglichkeiten gibt es?
Erste Anlaufstellen sind meist Oma und Opa bzw. die Familie oder Freunde. Doch nicht jeder hat diese Möglichkeit und so müssen zufriedenstellende Alternativen gefunden werden, damit du dein Kind in vertrauenswürdigen Händen weißt.
Zunächst sollte entscheiden werden, ab welchem Alter dein Kind überhaupt eine Betreuung braucht, insbesondere dann, wenn du bzw. dein Partner Elternzeit in Anspruch nehmen. Während dieser kannst du weiter studieren, wenn du das möchtest und brauchst dann evtl. nur jemanden, der dein Kind stundenweise betreut, eventuell auch mal spontan. Brauchst du hingegen eine Betreuung für bspw. den gesamten Vormittag, damit du deine Vorlesungen besuchen oder arbeiten kannst, eignen sich eine Tagesmutter oder ein Kindergartenplatz womöglich besser.
In diesem Fall könntest du bei deinem zuständigen Studentenwerk nachfragen, ob und welche Betreuungsangebote deine Universität zur Verfügung stellt. Ein Vergleich ist in jedem Fall sinnvoll, da universitäre Plätze oftmals günstiger sind als städtische Kindergärten.
Neben dem Kostenfaktor sollte jedoch auch die Überlegung im Raum stehen, ob dein Kind am Wohn- oder Studienort betreut werden soll, sofern diese auseinander liegen. Diese Entscheidung hängt von vielen Faktoren ab, bspw. ob du an Vorlesungsfreien Tagen dennoch in die Uni fahren möchtest, um dein Kind zu bringen oder wenn dein Kind plötzlich krank wird und abgeholt werden muss, die Uni-nahe Lösung besser ist als vielleicht der Kindergarten am Wohnort, etwa weil du keine Familie/Freunde in direkter Nähe hast, die einspringen könnten.
Egal für was du dich jedoch entscheidest, denk daran, dass die Nachfrage in aller Regel weit größer als das Angebot ist und es sich schon deshalb empfiehlt, so früh wie möglich Angebote zu vergleichen, um den bestmöglichen Platz zu finden.
Ist trotz guter Planung dein Kind einmal nicht untergebracht, du selbst hast aber eine wichtige Vorlesung, dann ist es in den allermeisten Fällen kein Problem, wenn ein kleiner Hörer mehr im Saal sitzt. Viele Dozenten bzw. Professoren sind da wirklich sehr entgegenkommend. Um jedoch auf der sicheren Seite zu sein, solltest du dies im Vorfeld mit deinen Lehrenden abklären.
Hilfreiche Links
https://www.studentenwerke.de/de/content/seit-dem-1-januar-2018-gilt-der
https://www.xn--bafg-7qa.de/de/schwangerschaft-und-kindererziehung-199.php
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-arbeit-und-familie-1779598
https://www.profemina.org/schwangerschaft/schwanger-im-studium
https://www.studenten-pkv.de/blog/artikel/20/11/studieren-mit-kind
https://www.studierenplus.de/studieren-mit-kind/mutterschutzgesetz/
https://www.elterngeld.de/elterngeld-fuer-studenten/
https://www.studieren-mit-kind.org/kinderbetreuung/
http://www.kind-und-studium.de/Finanzielle_Hilfen/Elterngeld_und_Elternzeit.html
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