Psychologische Gutachten

Psychologische Gutachten

Inhaltsübersicht

Psychologische Gutachten werden zu allen möglichen Anlässen erstellt. Beispielsweise wenn festgestellt werden soll, ob deine Oma sich noch allein zu Hause versorgen und all ihren Geschäften selbstständig nachgehen kann oder ob sie dabei Unterstützung benötigt. Weitere Anwendungsfälle, bei denen ein psychologische Gutachten zum Einsatz kommt, sind unter anderem vor einer Geschlechtsumwandlung oder einer Schönheitsoperation. Sie werden auch im Rahmen einer Schullaufbahnberatung, einer Fahreignungsprüfung oder bei Verhaltensauffälligkeiten erstellt. Zudem werden psychologische Gutachter/Gutachterinnen meist von einem Richter zur Stellungnahme über die Schuldfähigkeit oder Rückfallprognosen von Straftätern gebeten.

Wann wird ein Gutachten erstellt?

Bevor eine Gutachtenerstellung überhaupt beginnen kann, muss zunächst der Anlass der Begutachtung geklärt sein. Ein Gutachten darf nämlich nur aus objektiv nachvollziehbaren Gründen durchgeführt werden. Außerdem müssen die Informationsquellen und der Untersuchungsrahmen klar definiert sein.

Zudem müssen von dem Gutachter/der Gutachterin einige weitere Kriterien überprüft werden:

Der Auftrag muss als ethisch vertretbar eingeschätzt werden und alle rechtlichen Vorgaben müssen vollständig erfüllt sein. Des Weiteren müssen das notwendige Fachwissen sowie die Objektivität der begutachtenden Person sichergestellt sein. Es müssen geeignete wissenschaftliche Methoden vorliegen, um die jeweiligen Fragen des Auftraggebers des Gutachtens klären zu können. Es muss außerdem gewährleistet sein, dass ergebnisoffen untersucht wird, das heißt, dass der Gutachter/die Gutachterin für alle Testergebnisse offen ist und keine voreiligen Schlüsse zieht. Zuletzt muss geklärt sein, ob weitere fachfremde Gutachten nötig sind, um die Fragestellungen unter Einbezug aller relevanten Aspekte zu beantworten.

Nur wenn all diese Kriterien erfüllt sind, darf der Auftrag angenommen werden. Sind sie das nicht, muss der Auftrag abgelehnt oder die Fragestellung verändert werden.

Bei Fällen, wie in unserem Beispiel, ob deine Oma sich noch allein zu Hause versorgen und sich um all ihre Geschäfte selbst kümmern kann, gibt es für die Person, die das Gutachten durchführt, noch Besonderheiten zu beachten. Es muss zum Beispiel geklärt werden, ob für Angehörige eventuell ein finanzieller Vorteil entsteht, wenn eine ältere Person für unmündig erklärt wird, also ob bei Verwandten ein finanzielles Eigeninteresse besteht. Außerdem sollte der Hausarzt hinzugezogen werden, da dieser unter Umständen noch weitere wichtige Informationen über die Situation der zu begutachtenden Person beitragen kann. Letztendlich muss selbstverständlich geprüft werden, ob eine ältere Person körperlich überhaupt in der Lage ist, sich den Testungen zu stellen.

Zudem ist es wichtig, dass der Auftraggeber/die Auftraggeberin sowie die zu untersuchende Person im Vorhinein über die Methoden, Möglichkeiten und Grenzen von psychologischen Gutachten aufgeklärt werden.

Bei nicht ansprechbaren bzw. sedierten Personen ist es ethisch nicht vertretbar, Testungen durchzuführen und ein Gutachten über den aktuellen Zustand zu erstellen. Besteht hier jedoch akuter Handlungsbedarf, kann auf Grundlage des Krankheitsverlaufs und Einschätzungen der behandelnden Ärzte ein Gutachten erstellt werden. Dieses wird daraufhin einem Richter vorgelegt, welcher über das weitere Vorgehen entscheidet.

Nachdem die Zulässigkeit des Gutachtens geprüft und der Antrag angenommen wurde, wird ein detaillierter Untersuchungsplan erstellt.

Untersuchungsplan

Die Fragestellungen, welche im Rahmen des Gutachtens geklärt werden sollen, müssen im Bezug zu den interessierten Merkmalen genauestens definiert werden. Anschließend folgt die Auswahl der anzuwendenden Verfahren, die hierzu eingesetzt werden können. Die Wahl wird begründet und genau dokumentiert. Werden mehrere Testungen durchgeführt, sollte die Integration aller erhobenen Daten evidenzbasiert begründet werden, sodass für den Leser klar wird, wie genau die Daten kombiniert und miteinander verknüpft wurden. Außerdem ist ein Grundsatz bei psychologischen Gutachten, dass nicht mehr Daten als nötig erhoben werden dürfen. Im nächsten Schritt wird vom Gutachter/der Gutachterin festgelegt, wie genau die Ergebnisse ausgewertet und interpretiert werden. Ergeben sich während der gesamten Begutachtung weitere Hypothesen, Unklarheiten oder Fragestellungen müssen diese ebenfalls dokumentiert und im Gutachten vermerkt werden. Im Allgemeinen werden zur Datenerhebung Interviews, Persönlichkeitstests, Leistungstests oder Fragebögen verwendet.

In den allermeisten Fällen sind empirisch fundierte und standardisierte Tests vorhanden, die sich zur Anwendung eignen. Hierzu gibt es genau Instruktionen, Leitfäden und Regelungen zur Durchführung, Auswertung und Interpretation der Daten. Dabei sind auch Normtabellen enthalten, die die Normalverteilung eines Merkmals in der Gesamtbevölkerung widerspiegeln. Diese Informationen sind alle in einem sogenannten Testmanual zusammengefasst.

Vor der eigentlichen Untersuchung sollten die Erwartungen, Ängste und Fragen des Patienten/der Patientin geklärt und in einem persönlichen Gespräch beseitigt werden. Neben den Erwartungen werden die Ziele besprochen, die beide Seiten im Rahmen der Untersuchung verfolgen. Die begutachtende Person sollte dabei möglichst Fachsprache vermeiden und der Testperson alle nötigen Informationen in einfacher, auch für Laien zu verstehender Sprache vermitteln. Die Umgebung, in der die Testungen stattfinden, sollte keine Störquellen, wie zum Beispiel Lärm und schlechtes Licht, enthalten, die die Untersuchungen verfälschen könnten. Der Raum sollte zudem hell, freundlich und einladend wirken, um das Wohlbefinden der Testperson zu steigern. Allerdings dürfen auch keine Ablenkungsfaktoren zu finden sein, denn um möglichst objektive Ergebnisse zu erhalten, müssen die Umgebungsbedingungen möglichst neutral gehalten werden. Informationen dazu sind zudem in jedem Testmanual enthalten. Dort ist beispielsweise auch festgelegt, wie bei dem jeweiligen Testverfahren auf Rückfragen zu reagieren ist.

Außerdem muss dem Patienten mitgeteilt werden, wenn zusätzlich während eines Interviews zum Beispiel Verhaltensbeobachtungen zu Mimik, Gestik oder Tonfall durchgeführt werden. Zuletzt müssen natürlich mögliche Einschränkungen oder Stimmungen der Testperson berücksichtigt werden.

Nach Durchführung und Auswertung

Nach der Durchführung und Auswertung anhand der standardisierten Regelungen des Testmanuals folgt eine transparente und differenzierte Darstellung der Methoden. Die Ergebnisse werden nach Informationsquellen sortiert, aufgelistet und verständlich erklärt. Anhand dessen werden begründbare Schlussfolgerungen abgeleitet und somit die Fragestellung des Auftraggebers beantwortet. Sind im Rahmen der Untersuchung zu viele Daten erhoben worden, wird meist eine rationale Reduktion durchgeführt. Hierbei werden Generalisierungen und Mehrfachbelege herausgenommen und wirklich nur die Ergebnisse dargestellt, die für die Beantwortung der Fragestellung von zentraler Bedeutung sind.

Erhält ein Gutachter/eine Gutachterin widersprüchliche Ergebnisse ist ein transparenter Umgang damit ein Zeichen von hoher Professionalität. Widersprüche in den Ergebnissen können Hinweise auf absichtliche oder unabsichtliche Verfälschungen, mangelnde Selbstbeobachtung der Testperson oder Ängstlichkeit und Erinnerungsfehler liefern.

Die Qualität eines Gutachtens

Um die Qualität eines Gutachtens beurteilen zu können, kann man die folgenden Punkte in Betracht ziehen:

  • die Einhaltung des vorgegebenen Aufbaus nach dem Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen
  • die Nützlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse
  • die Trennung von Ergebnissen und dem psychologischen Befunden
  • die Einhaltung der Rechtsvorschriften.

Rechtsvorschriften

Die Rechtsvorschriften umfassen Regelungen wie zum Beispiel die Schweigepflicht, die Pflicht zur Neutralität und Objektivität sowie die Offenbarungspflichten. Letztere besagt, dass die Ergebnisse für Gerichte und Behörden zugänglich gemacht werden müssen.

Gerichtsverwertbare Gutachten, wie zum Beispiel Schuldfähigkeitsgutachten, die über die Freiheit eines Menschen entscheiden, müssen noch zusätzliche Anforderungen erfüllen. Gespräche und Interviews müssen beispielsweise aufgezeichnet und im Anhang beigefügt werden. Außerdem ist genau zu dokumentieren, wie welche Daten wann unter welchen Umständen gesammelt wurden.

Psychologische Gutachten dienen der Unterstützung und Untersuchung von zu treffenden Entscheidungen. Letztendlich entscheidet jedoch in den meisten Fällen eine höhere Instanz, wie zum Beispiel ein Richter, über das weitere Vorgehen.


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