Minijob - was ist zu beachten?

Minijob - was ist zu beachten?

Durch die letzten zwei Jahre klaffen in der Gastronomieszene enorme Personallücken, die DU jetzt ausnutzen kannst (zumindest teilweise). Denn Studierenden wird nicht nur als Kellner:innen, Baristas oder Barkeeper:innen händeringend hinterhergerannt, sondern die Auswahl an Nebenjobs ist riesiger, als du denkst. Hier gibt es, so wie überall eigentlich, einige Aspekte, die zu beachten sind.

 

Kurzfristiger vs. langfristiger Minijob

Der wohl beliebteste Grund einen Minijob anzufangen ist die teils großzügige Entlohnung. Steuerfrei kannst du dabei maximal 450 € im Monat verdienen. Unterschieden wird hier zwischen kurz- und langfristigen Minijobs. Kurzfristig heißt hierbei circa drei Monate bzw. 70 Arbeitstage. Alles darüber zählt als langfristiger Minijob. Abhängig davon wird auch bestimmt, ob du einen Anteil deines Gehaltes an die Sozial- oder Rentenversicherung einzahlen musst oder nicht. Wenn du also bspw. nur während den Semesterferien nebenbei arbeiten möchtest, bist du nicht verpflichtet etwas an die Sozialversicherung zu zahlen. Bei einem Minijob, der länger als drei Monate geht, musst du allerdings einen Anteil deines Gehalts in die Rentenversicherung einzahlen. Dafür kannst du aber jeden 450 € Minijob ohne BAföG-Kürzung ausüben.

 

Falls du Bock hast, mehr als 450 € monatlich zu verdienen und trotzdem keine Steuern zahlen zu müssen, kannst du entweder neben deinem langfristigen Minijob noch einen kurzfristigen Nebenjob anfangen oder Steuern hinterziehen. Letzteres ist aber illegal, weshalb wir dir da stark von abraten. Was noch zu beachten ist: kurzfristige Minijobs, die direkt aufeinander folgen, werden addiert und gelten dann nicht mehr als kurzfristig.

 

Zusammengerechnet kannst du dann bei einem langfristigen Minijob mit dem aktuellen Mindestlohn monatlich etwa 46 Stunden arbeiten. Doch mit den geplanten Mindestlohnerhöhungen ändert sich das. Ab dem 01.07.22 soll der Mindestlohn auf 10,45 € erhöht werden, was deine zu absolvierenden Stunden auf 43 Stunden verringern würde. Drei Monate später sollen dann 12 € pro Stunde die neue Norm bilden. Folglich wird dann aber auch die Minijob-Grenze auf 520 € erhöht. Heißt also für dich, dass du ab Oktober maximal 43,3 Stunden arbeiten kannst.

 


 

Kein Bock auf Kellnern?

Mit diesem Wissen im Hinterkopf, sollte dir jetzt nichts mehr im Weg stehen, nebenbei etwas Geld zu verdienen. Mittlerweile geht die Auswahl an Minijobs übrigens weit übers Kellnern oder Jobs als Barkeeper:in hinaus. Wenn du bspw. keine Lust hast, hinter dem Tresen zu stehen, kannst du auch einfach deine Mitschriften aus der Uni nutzen, Kurs Expert:in bei Studydrive werden und bis zu 500 € im Semester verdienen. Dafür musst du einfach nur während deines Studiums regelmäßig deine wunderbaren Mitschriften in unserer App hochladen und abkassieren. Hier findest du mehr Infos dazu!