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Das interne Rechnungswesen, oft auch Management Accounting genannt, ist ein Teilgebiet des betrieblichen Rechnungswesens und lässt sich somit der Betriebswirtschaftslehre zuordnen. Entgegen dem externen Rechnungswesen dient das interne Rechnungswesen vorrangig unternehmensinternen Adressaten, wie bspw. der Abteilungs- und Geschäftsleitung. Dazu müssen zunächst alle innerbetrieblichen Leistungsprozesse erfasst und analysiert werden, um darauf aufbauend Planung, Kontrolle und Koordination entsprechender Leistungsprozesse durchführen zu können. Die Daten des internen Rechnungswesens dienen außerdem der unternehmerischen Entscheidungsfindung, bspw. im Bezug auf künftige Investitionen, oder der Preisbildung eigener Produktionsfaktoren. Auch die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens kann so überwacht und im Bedarfsfall optimiert werden.
Das interne Rechnungswesen ist ein Sammelbegriff für alle innerbetrieblich anfallenden Rechnungsarten, unterschieden werden dabei die folgenden großen Teilbereiche:
Die Kosten und Leistungsrechnung gilt als zentrales Rechenwerk und gliedert sich in drei große Teilbereiche:
Die Kostenartenrechnung bildet die erste von insgesamt drei Stufen und ist zugleich Grundlage der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung. Zentrale Aufgabe ist zunächst die Erfassung und Dokumentation aller, innerhalb einer Periode, angefallenen Kosten, um diese abschließend verursachungsgerecht auf ihre jeweiligen Kostenstellen, sowie Kostenträger verteilen zu können.
Mehr zur Kostenartenrechnung findest du hier.
Die Kostenstellenrechnung ist Bindeglied zwischen der Kostenarten-, sowie Kostenträgerrechnung. Nach dem Verursachungsprinzip werden alle Gemeinkosten auf die jeweiligen Kostenstellen umgelegt, für diese Kostenverteilung können 6 verschiedene Verfahren zum Einsatz kommen:
Mehr Informationen zur Kostenstellenrechnung findest du hier
Die Kostenträgerrechnung dient der Kalkulation aller Kosten, sowie der Erfolgsermittlung betrieblicher Leistungen. Zentrales Ziel ist es, Informationen bspw. über Kosten und Gewinne bereitstellen zu können.
Zur Kalkulation der Kosten stehen dem Unternehmen vier Verfahren zur Verfügung:
Auch zur Kostenträgerrechnung findest du unter folgendem Link weiterführende Informationen:
Die Investitionsrechnung ist Ausgangspunkt aller zukünftigen Investitionen eines Unternehmens, denn mit ihr lassen sich diese vorab auf ihre Rentabilität prüfen. So kann zum Beispiel noch vor der Anschaffung errechnet werden ab welchem Zeitpunkt eine Investition sich amortisiert, d.h. wie lange es dauert, bis die zuvor getätigten Anschaffungskosten gleich den zurück fließenden Gewinnen (bspw. bei einer Produktionsanlage) sind. Einem Unternehmen stehen dazu verschiedene Verfahren zur Verfügung, bspw. kann ein Finanzplan aufgestellt werden. Auch dynamische Verfahren, wie die Kapitalwertmethode, oder die Berechnung des Endwerts stehen dem Unternehmen zur Verfügung.
Die interne Erfolgsrechnung wird oft auch Kostenträgerzeitrechnung, oder Betriebsergebnisrechnung genannt und hilft dem Unternehmen die Wirtschaftlichkeit bzw. den Erfolg einzelner Kostenträger, etwa einzelner Produkte, sowie den Erfolg des gesamten Unternehmens zu ermitteln. Zum Einsatz kommen dazu entweder das Gesamtkostenverfahren, oder das Umsatzkostenverfahren.
In der folgenden Tabelle werden die wesentlichen Unterschiede kurz aufgeführt:
| Internes Rechnungswesen | Externes Rechnungswesen | |
|---|---|---|
| Ziel | Das interne Rechnungswesen verfolgt vier wesentliche Ziele: Dokumentation aller Daten Planung, auf Basis der erfassten Daten Steuerung unternehmerischer Tätigkeiten Kontrolle der Unternehmensprozesse |
Das externe Rechnungswesen verfolgt mit Aufstellung des Jahresabschlusses das Ziel seiner Informations- sowie Zahlungsbemessungsfunktion nachzukommen. |
| Zugrunde liegendes Bezugsobjekt | Die erfassten Daten konzentrieren sich entweder spezifisch auf einzelne Teilbereiche des Unternehmens, oder auf das gesamte Unternehmen | Bezugsobjekt ist das gesamte Unternehmen, heißt, alle wirtschaftlich bedeutsamen Geschäftsvorfälle des Unternehmens fließen in die Aufstellung des Jahresabschlusses |
| Aufgaben | Es soll Entscheidungsträgern des Unternehmens helfen, auf Basis der zusammengetragenen Informationen betriebliche Entscheidungen besser fällen zu können | Zusammenführen aller, für die Aufstellung des Jahresabschlusses, relevanten Daten |
| Adressaten | Die gesammelten und aufbereiteten Daten sind in der Regel nur für unternehmensinterne Entscheidungsträger, sowie die Unternehmensleitung selbst relevant | Der Jahresabschlusses dient unter anderem als Informationsinstrument für externe Adressaten, wie bspw. Fiskus, Lieferanten, Kreditgeber oder auch zukünftige Investoren |
| Instrumente |
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| Zugrunde liegendes Regelwerk | Das interne Rechnungswesen basiert prinzipiell auf keiner gesetzlichen Vorgabe | Maßgeblich sind gesetzliche Regelungen nach Handels- und Steuerrecht |
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