Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmenskunden

 

A Allgemeiner Teil

1 Vertragsparteien

1.1

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge zwischen der meinestadt.de GmbH, Jülicher Straße 26, 50674 Köln und dem Kunden und regeln alle mit der Erbringung von Leistungen in Zusammenhang stehenden Einzelheiten zwischen diesen Parteien.


Kunde im Sinne dieser AGB ist, wer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB oder Kaufmann im Sinne von § 1 HGB oder eine juristische Person des Privatrechts bzw. öffentlichen Rechts ist.

2 Vertragsgegenstand

2.1

Vertragsgegenstand ist der Inhalt der jeweiligen Bestellbestätigung, bzw. Angebots von Studydrive mit den darin in Bezug genommenen Dokumenten, einschließlich der AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

2.2

Von diesen AGB abweichende und/oder diesen entgegenstehenden Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, unabhängig davon, ob sie eine wesentliche Veränderung der Bestellbestätigung darstellen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Studydrive ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

3 Vertragsabschluss

3.1 Online

Der Vertrag zwischen den Parteien kommt zustande, wenn der Kunde eine Leistung über die Studydrive Webseite erwirbt. Der Kunde gibt durch Anklicken des Bestell-Buttons und Akzeptieren der AGB ein Angebot an Studydrive zum Abschluss eines Vertrages ab. Daraufhin erhält der Kunde eine automatisierte E-Mail an die von ihm angegebene E-Mailadresse, mit welcher der Eingang der Bestellung bestätigt wird. In dieser E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung. Die Auftragsannahme erfolgt durch eine gesonderte E-Mail.

3.2 Telefonisch

Schließen die Parteien am Telefon einen Vertrag, so erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung per E-Mail inkl. der telefonisch vereinbarten Bestimmungen und Konditionen. Weiterer Erklärungen der Parteien bedarf es nicht.

3.3 Bestellformular

3.3.1

Der Vertrag kommt auch zustande, wenn Studydrive das mit der Unterschrift des Kunden versehene Studydrive-Bestellformular per Post, per Fax, per E-Mail oder in anderer elektronischer Form zugeht oder der Kunde das Zustandekommen auf der Grundlage des Bestellformulars anderweitig schriftlich bestätigt.

3.3.2

Durch den Kunden inhaltlich veränderte Bestellformulare von Studydrive gelten als neues Angebot des Kunden, der Vertrag kommt dann erst durch explizite Annahme durch Studydrive zustande. Eine Leistungserbringung gilt nicht als konkludente Annahme des geänderten Vertragsangebots.

4 Informationspflichten

Die Geltung von § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB, wird, insbesondere hinsichtlich der Informationspflichten und soweit gesetzlich zulässig, abbedungen.

 

5 Leistungsbeschreibung

5.1

Die Leistungsbeschreibung der jeweils angebotenen Leistung ergibt sich aus Teil B dieser AGB.

5.2

Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.

5.3

Soweit der Kunde für die Nutzung der Services ein monatliches oder jährliches Kontingent kauft, ist dies nach Vertragsschluss bindend und kann nicht reduziert oder gekündigt werden. Eine Erhöhung des Kontingents ist jederzeit durch weitere Bestellung durch den Kunden möglich.

5.4

Studydrive ist berechtigt, die Gestaltung und Darstellungsformen seiner betriebenen Internetplattformen nach eigenem Ermessen jederzeit anzupassen. Studydrive ist berechtigt, einzelne Funktionalitäten und Inhalte seiner Services zu verändern, zu ergänzen oder abzuschalten, solange dadurch nicht wesentliche Leistungspflichten von Studydrive gegenüber dem Kunden beeinträchtigt werden.

Insofern ist Studydrive insbesondere berechtigt, regelmäßige Tests auf seinen Webseiten durchzuführen. Dabei wird getestet, welche Darstellungsweisen, Produktänderungen oder Leistungen von Nutzern und Kunden besser angenommen werden. In der Regel wird Studydrive die Kunden nicht im Voraus über solche Tests informieren. Grundsätzlich hat der Kunde jedoch auch keinen Anspruch darauf, der Durchführung eines Tests zu widersprechen. Die Leistung von Studydrive umfasst nicht die dauerhafte Speicherung von Daten für den Kunden.

6 Rabatte und Mehrleistungen

Rabatte oder kostenlose Mehrleistungen in Angeboten sind als einmaliger Abschlag zu verstehen und sind kein automatischer Bestandteil für zukünftige Verträge oder Verlängerungen.

 

7 Zahlungsvereinbarungen, Kostenregelung und Zurückbehaltungsrecht

7.1

Die Rechnungsstellung erfolgt mit Vertragsschluss, es sei denn es ist individualvertraglich etwas anderes vereinbart. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Studydrive behält sich das Recht vor, Vorleistungen des Kunden zu verlangen.

7.2

Der Zahlungsanspruch wird 14 Tage nach Rechnungstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank sowie Kosten und Gebühren zur Feststellung und Durchsetzung des Zahlungsanspruchs berechnet. Darüber hinaus ist Studydrive berechtigt, eine Verzugspauschale in Höhe von 40,- € (§ 288 (5) BGB) geltend zu machen.

7.3

Studydrive ist berechtigt, bei Zahlungsverzug, Leistungen sowie Teile davon bis zur vollständigen Zahlung einzustellen. Dies gilt nicht, soweit dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht zusteht. Wird bei einer vereinbarten Ratenzahlung eine Rate nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit bezahlt, so wird der gesamte Restbetrag sofort fällig; Das Zurückbehaltungsrecht aus Satz 1 gilt entsprechend.

7.4

Eine Zahlung per Überweisung aus dem Ausland akzeptieren wir nur bei gleichzeitiger Übernahme aller anfallenden Bankgebühren seitens des Kunden.

7.5

Zahlungen des Kunden werden immer zunächst mit der ältesten bestehenden Forderung verrechnet. Studydrive kann seine zu erbringende Leistung bis zur Erbringung sämtlicher fälliger Zahlungen durch den Kunden verweigern.

7.6

Studydrive behält sich vor, Rechnungen und sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit Rechnungen, wie zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf Zahlungserinnerungen, nur noch als Anhang in einer E-Mail zu versenden. Der Kunde verpflichtet sich hierfür eine aktuelle E-Mail-Adresse für den Versand zur Verfügung zu stellen und Studydrive zeitnah über Änderungen der E-Mail-Adresse zu informieren.

8 Grundlagen der Zusammenarbeit

8.1

Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind unübertragbar und nicht abtretbar. Eine Vertragsübernahme durch Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Studydrive.

8.2

Der Kunde verpflichtet sich, Studydrive alle Auskünfte und Unterlagen rechtzeitig zukommen zu lassen, die für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung erforderlich und zweckmäßig sind. Der Kunde stellt einen reibungslosen Posteingang für E-Mails von Studydrive sicher und richtet in diesem Zusammenhang Studydrive als „trusted Server“ ein. Damit soll vermieden werden, dass E-Mail-Benachrichtigungen an den Kunden durch eventuelle firmeneigene Spam-Filter des Kunden verhindert werden.

Darüberhinausgehende Mitwirkungspflichten des Kunden, ergeben sich aus Teil B dieser AGB entsprechend der jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibung.

8.3

Der Kunde stellt sicher, dass alle von ihm auf den Webseiten von Studydrive veröffentlichten oder zur Veröffentlichung an Studydrive übergebenen Inhalte, frei von den Rechten Dritter sind. Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung insbesondere, dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt, die notwendig sind, um die Leistung von Studydrive zu erbringen. Studydrive ist nicht verpflichtet, die Inhalte oder sonstiges, vom Kunden zur Verfügung gestelltes Material, zu überprüfen oder aufzubewahren. Der Kunde trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche, datenschutzrechtliche und sonstige, ihm obliegende Verantwortung für die von ihm angelieferten, zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte.

Verlinkungen auf Webseiten und Inhalte von Wettbewerbern oder Verwendung von Wettbewerberinhalten von Studydrive, sind nicht zulässig, soweit nicht der Kunde selbst Wettbewerber von Studydrive ist und auf seine eigenen Webinhalte verlinkt oder es sich um Verlinkungen zu Unternehmensprofilen in sozialen Medien handelt.

Studydrive behält sich vor, vom Kunden erteilte Aufträge nicht auszuführen, oder im Hinblick auf bereits veröffentlichte Inhalte des Kunden, diese wieder zu entfernen („Ablehnungsbefugnis“), soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter, gegen die guten Sitten oder gegen die AGB von Studydrive verstoßen. Das Gleiche gilt, soweit im Auftrag des Kunden Links auf Leistungselemente gesetzt werden, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit unzulässigen Inhalten führen. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt. Studydrive ist zur Entfernung solcher unzulässigen Inhalte nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sowie auf Aufforderung des Kunden verpflichtet.

Der Kunde wird Studydrive durch eine Verletzung dieser Vorschrift entstehende Schäden auf erstes Anfordern ersetzen. Sollte ein Dritter Studydrive wegen der Verletzung einer Pflicht im Sinne dieses Abschnittes in Anspruch nehmen, wird Studydrive den Kunden hierüber informieren. In einem solchen Fall unterstützt der Kunde Studydrive bei der Abwehr eines solchen Anspruches.

8.4

Beide Parteien werden angemessene Anstrengungen unternehmen, um einen störungsfreien Betrieb ihrer jeweiligen Internetplattformen und -systeme zu gewährleisten. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die Internetplattformen und -systeme keine Betriebsunterbrechungen erfahren. Insbesondere kann es aufgrund von Wartungsarbeiten zu Störungen und Betriebsunterbrechungen kommen.

9 Meldesystem und Moderation von Inhalten

9.1

Im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtungen hat Studydrive ein elektronisches Melde- und Beschwerdeverfahren eingeführt, um mutmaßlich rechtswidrige Inhalte zu überprüfen, die von Dritten auf der von Studydrive betriebenen Plattform veröffentlicht werden.

9.2

Wenn nach Überprüfung einer Meldung festgestellt wird, dass die gemeldeten Inhalte nicht mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben vereinbar sind und/oder gegen die Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, behält sich Studydrive das Recht vor, die gemeldeten Inhalte zu sperren, zu entfernen oder anderweitig den Zugang dazu zu beschränken („Moderationsmaßnahme“). Das gleiche gilt für Inhalte, die Studydrive aufgrund einer freiwilligen Untersuchung und Überprüfung als rechtswidrig und/oder im Widerspruch zu den AGB einstuft. Studydrive ist jedoch nicht verpflichtet, die bereitgestellten Inhalte allgemein zu überprüfen.

9.3

Studydrive behält sich das Recht vor, die Bearbeitung einer Meldung auszusetzen, wenn nach sorgfältiger Prüfung aller Umstände offensichtlich ist, dass ein missbräuchliches Verhalten der meldenden Person vorliegt. Ein solcher Missbrauch liegt insbesondere vor, wenn die meldende Person die Meldefunktion wiederholt für eine Vielzahl von Fällen nutzt und die Überprüfung durch Studydrive ergibt, dass kein berechtigter Grund für die Meldung vorliegt. Studydrive wird die meldende Person, soweit technisch möglich, über die Aussetzung der Bearbeitung informieren.

10 Beschwerdeverfahren nach Moderationsentscheidung

10.1

Sollten die betroffene Person oder Einrichtung mit einer Entscheidung, die aufgrund einer Meldung über die eingerichtete Meldefunktion getroffen wurde, nicht einverstanden sein, haben diese grundsätzlich die Möglichkeit, eine Beschwerde über das von Studydrive eingerichtete interne Beschwerdemanagementverfahren einzureichen. Das gleiche gilt für Moderationsmaßnahmen, die auf Grund einer freiwilligen Überprüfung des zur Verfügung gestellten Inhalts erfolgte.

10.2

Zugang zu dem Beschwerdeverfahren haben Personen und Einrichtungen („Beschwerdeführer“), die mutmaßlich rechtswidrigen Inhalte gemeldet haben, jedoch von Studydrive keine Moderationsmaßnahmen ergriffen wurden. Ebenso besteht Zugang in Fällen, in denen der Beschwerdeführer von einer konkreten Moderationsmaßnahme betroffen ist, wie beispielsweise der vorübergehenden Entfernung eines veröffentlichten Inhalts.

10.3

Die Möglichkeit zur internen Beschwerde steht den Betroffenen für einen Zeitraum von sechs Monaten nach der von Studydrive getroffenen Entscheidung über den gemeldeten Inhalt zu.

10.4

Studydrive behält sich das Recht vor, die Bearbeitung einer Beschwerde auszusetzen, wenn nach sorgfältiger Prüfung aller Umstände offensichtlich ist, dass die Beschwerde missbräuchlich durch den Beschwerdeführer eingelegt wird. Ein solcher Missbrauch liegt insbesondere vor, wenn der Beschwerdeführer die Beschwerde wiederholt für eine Vielzahl von Fällen erhebt und die Überprüfung durch Studydrive ergibt, dass kein berechtigter Grund für die Beschwerde vorliegt. Studydrive wird den Beschwerdeführer, soweit technisch möglich, über die Aussetzung der Bearbeitung informieren.

11 Registrierung und Anmeldung

Soweit sich der Kunde für die Nutzung eines Dienstes, auf den von Studydrive betriebenen Webseiten registriert (z.B. Dashboards oder Datenbanken) oder sonstige Zugangsdaten erhält, um die Leistungen zu nutzen, ist er verpflichtet,

• sämtliche zur Anmeldung abgefragten Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben,

• Zugangsdaten, wie zum Beispiel Nutzernamen, Passwörter oder Zugangsschlüssel geheim zu halten und vor einem unbefugten Zugriff Dritter oder sonstiger unautorisierter Personen angemessen zu schützen und

• Studydrive unverzüglich zu informieren, sofern der Kunde einen unbefugten Zugriff auf das registrierte Konto vermutet und/oder Anhaltspunkte für einen entsprechenden Zugriff bestehen.

 

12 Urheberrechte und sonstige Leistungsschutzrechte

12.1

Dieser Vertrag beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der Software auf den Kunden. Alle Rechte an der vom Kunden genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten/Leistungsschutzrechten von Studydrive verbleiben uneingeschränkt bei Studydrive.

12.2

Der Kunde räumt Studydrive das notwendige, nicht-ausschließliche Nutzungsrecht an den geistigen Leistungsrechten des Kunden ein, soweit dies für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist.

Stellenanzeigen können von registrierten Nutzer*innen in deren Account für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten gespeichert werden und können deshalb auch über die Dauer der Veröffentlichung hinaus für registrierte Nutzer*innen sichtbar sein.

12.3

Im Internet veröffentlichte Inhalte werden von Suchmaschinen (wie zum Beispiel Google) durchsucht und von den Suchmaschinen archiviert. Studydrive wird in den Metadaten der Inhalte des Kunden (zum Beispiel den Stellenanzeigen) festlegen, dass die Inhalte nicht archiviert werden sollen. Wird dennoch ein Inhalt von einer Suchmaschine archiviert, ist Studydrive nicht dafür verantwortlich. Forderungen auf Löschung der archivierten Daten sind an den Betreiber der jeweiligen Suchmaschine zu richten.

Studydrive haftet nicht für die nicht genehmigte Veröffentlichungen von Inhalten des Kunden seitens Dritter. Studydrive wird jedoch derartige Veröffentlichungen innerhalb der rechtlichen und technischen Möglichkeiten, auch im Namen des Kunden, suchen zu unterbinden.

12.4

Studydrive ist Hersteller und Urheber seiner Datenbanken im Sinne von § 87a (1), (2) UrhG und § 4 UrhG und ist Inhaber sämtlicher damit verbundener ausschließlicher Rechte.

Sofern nicht anders vereinbart, verbleiben alle geistigen Eigentumsrechte des Kunden, die für die Erfüllung des Vertrages genutzt werden, bei dem Kunden.

13 Bestimmungen zu API-Anbindungen

13.1

Studydrive hat verschiedene Schnittstellen-Programmierungen (nachfolgend „Studydrive-API“ genannt) entwickelt, an die sich der Kunde zum Zwecke der Verknüpfung und Kommunikation mit den Studydrive Portalen anbinden kann. Eine API (Application Programming Interface) ist eine maschinenlesbare Verbindung zwischen dem Anbieter der API (Studydrive) und dem Konsumenten der API (Kunde).

13.2

Der Kunde verpflichtet sich, nur solche Applikationen mit den Studydrive Portalen zu verbinden, die den Anforderungen von Studydrive (API-Dokumentation) entsprechen. Eine Applikation umfasst alle Programme oder IT-Systeme des Kunden, die verbunden, erstellt und/oder angepasst werden sollen und die direkt für die Verbindung und/oder Kommunikation, mit der Studydrive-API benötigt werden.

Der Kunde verpflichtet sich, seine Applikation sorgfältig und fortwährend dahingehend zu überprüfen, dass sie keine Schadsoftware, wie zum Beispiel Viren, Würmer, Zeitbomben, Trojanische Pferde, enthält oder diese über die Studydrive-API überträgt. Der Kunde verpflichtet sich dazu, keine DNS-Attacken auszuführen.

Ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass die Applikation im laufenden Betrieb nicht den Anforderungen entspricht, wird Studydrive den Kunden umgehend benachrichtigen und ihn auffordern, den Fehler unverzüglich zu beheben, wobei sich die Frist für die Behebung nach der Schwere des Fehlers richtet. Kommt der Kunde der Aufforderung nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, behält Studydrive sich das Recht vor, den Zugang zur API bis zur Behebung des Fehlers zu sperren und Leistungen, die von dem Betrieb der API abhängen einzustellen. Im Falle eines externen Angriffs oder technischen Ausfalls, der die Daten oder Systeme von Studydrive schädigen kann, hat der Kunde Studydrive unverzüglich schriftlich (E-Mail ausreichend) zu informieren und alle dem Kunden möglichen und erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Daten und Systeme von Studydrive vor Schäden zu bewahren.

13.3

Der Kunde verpflichtet sich, die in der API-Dokumentation aufgeführten Rate-Limits zu beachten. Rate-Limits sind Beschränkungen, die festlegen, wie oft eine API innerhalb eines bestimmten Zeitraums aufgerufen werden darf. Sie dienen dazu, die Stabilität und Verfügbarkeit der API zu gewährleisten, indem sie verhindern, dass einzelne Nutzer oder Anwendungen die Systemressourcen übermäßig beanspruchen. Anfragen, die über das angegebene Rate-Limit erfolgen, werden als DDoS-ähnliche Angriffe eingestuft und können zur vorübergehenden oder dauerhaften Sperrung der Studydrive-API führen, oder, bei wiederholten oder erheblichen Beeinträchtigungen der Internetplattform, zur Beendigung des Vertrages, bzw. einer Teilleistung. Die Internetplattform umfasst die Gesamtheit aller software- und hardwareähnlichen Systeme, die verwendet werden, um die Leistung der Studydrive Portale zu ermöglichen. Erheblich ist eine Beeinträchtigung dann, wenn sie zu Datenverlusten oder Unterbrechungen des Betriebs der Internetplattform führt.

 

14 Gewährleistung und Verjährung

14.1

Grundlage für die Leistungserbringung sind ausschließlich die schriftlich vereinbarte Leistungsumfang. Der Kunde hat die Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich gegenüber Studydrive anzuzeigen. Unterlässt er dies, gelten die Leistungen als mangelfrei erbracht. Studydrive gewährleistet nicht den Erfolg einer Leistung, es sei denn, das dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

14.2

Die Gewährleistungsansprüche des Kunden erstrecken sich nicht auf Mängel, die in einer nur unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit bestehen oder in einer nur unerheblichen Beeinträchtigung von der Brauchbarkeit.

14.3

Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, indem der Kunde Kenntnis von dem Mangel erlangt oder im Falle von grober Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

 

15 Haftung

15.1

Studydrive haftet auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

15.2

In sonstigen Fällen haftet Studydrive nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist eine Haftung - vorbehaltlich des nachfolgenden Absatzes - ausgeschlossen.

15.3

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

15.4

Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn Studydrive diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.

15.5

Sofern Studydrive dem Kunden Textvorschläge oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, ist der Kunde verpflichtet, diese Inhalte vor Verwendung zu überprüfen und im Bedarfsfall dahingehend anzupassen, den geltenden rechtlichen Bestimmungen zu entsprechen. Insoweit übernimmt Studydrive keinerlei Gewährleistung oder Garantien dafür, dass die Inhalte den spezifischen Anforderungen des Kunden entsprechen und/oder fehlerfrei sind. Der Kunde ist für die Inhalte von Nachrichten, die Studydrive in dessen Namen oder Auftrag an Dritte übermittelt, verantwortlich.

 

16 Geheimhaltung und Schutz von Personendaten

16.1

Studydrive verpflichtet sich, alle als „vertraulich“ gekennzeichneten Informationen, die Studydrive von dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages erhält, geheim zu halten. Diese Pflicht wird von Studydrive auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit erfüllt.

16.2

Dem Kunden obliegt es, bei der Benutzung von IDs, Kennwörtern, Benutzernamen oder anderen Sicherheitsvorrichtungen, die im Zusammenhang mit den Services zur Verfügung gestellt werden, größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert. Für den Gebrauch seiner Kennwörter oder Benutzernamen durch Dritte wird der Kunde zur Verantwortung gezogen, falls er nicht nachhaltig darlegen kann, dass der Zugang zu solchen Daten nicht durch ihn selbst verursacht wurde und die Gründe dafür nicht von ihm beeinflusst werden konnten. Der Kunde ist verpflichtet, Studydrive unverzüglich über eine mögliche oder bereits bekannt gewordene, nicht autorisierte Verwendung seiner Zugangsdaten zu informieren. Bei Verletzung einer oder mehrerer der in diesen AGB genannten Verpflichtungen seitens des Kunden, insbesondere aber nicht ausschließlich der unter diesem Punkt aufgeführten, ist Studydrive berechtigt, die Services ohne weitere Benachrichtigung zu beenden und von der Internetseite zu entfernen, ohne dabei auf irgendwelche Zahlungsverpflichtungen des Kunden zu verzichten.

16.3

Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche Informationen, die sie mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag sowie im Rahmen seiner Durchführung erhalten haben und die technischer, finanzieller oder sonst geschäftlicher oder vertraulicher Natur sind, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Keine Dritten sind mit Studydrive im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen. Die Geheimhaltungspflicht betrifft insbesondere sämtliche Informationen zur Preisgestaltung und zu Rabatten oder sonstigen Vergünstigungen sowie zur Performance von Produkten, soweit sie dem Kunden von Studydrive zur Verfügung gestellt werden, sowie personenbezogene Daten von Nutzer*innen. Im Falle der Verletzung einer Geheimhaltungspflicht verpflichtet sich die offenbarende Partei zur Zahlung einer Vertragsstrafe an die andere Partei, die im Einzelfall von der anderen Partei nach billigem Ermessen bestimmt werden kann.

16.4

Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für solche Informationen, die offenkundig sind oder die der Partei schon bekannt waren, oder die die Partei in gesetzlich zulässiger Weise von dritter Seite erhalten oder ohne Verstoß gegen Geheimhaltungsverpflichtungen selbst entwickelt hat. Die Nachweispflicht obliegt derjenigen Partei, die sich hierauf beruft.

16.5

Diese Verpflichtungen zur umfassenden Geheimhaltung bleiben auch nach Beendigung des jeweiligen Vertrags bestehen.

16.6

Die Vorgaben des Datenschutzes bleiben unberührt.

 

17 Abmahnung, gerichtliche Entscheidung

Ist der Kunde wegen einer Veröffentlichung bzw. deren Inhalt auf den Webseiten von Studydrive abgemahnt worden, hat der Kunde bereits eine Unterlassungserklärung bezüglich bestimmter zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellter oder selbst veröffentlichter Inhalte abgegeben oder wurde eine entsprechende einstweilige Verfügung, ein Urteil oder sonst eine gerichtliche Entscheidung oder behördliche Verfügung zugestellt, so ist der Kunde verpflichtet, Studydrive unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, so haftet Studydrive nicht. Der Kunde ist dann dazu verpflichtet, Studydrive von einer etwaigen Inanspruchnahme Dritter auf erstes Anfordern freizustellen und Studydrive den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

 

18 Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag tritt mit Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Kraft, es sei denn, es ist abweichendes vereinbart. Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit, es sei denn, produktspezifisch ergibt sich etwas anderes aus Teil B dieser AGB.

 

19 Schlussbestimmungen

19.1

Diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des internationalen Privatrechts sowie dessen Rechtswahlklauseln oder Kollisionsnormen. Im Übrigen sind die Parteien für die Einhaltung der für sie geltenden Gesetze verantwortlich, insbesondere den Datenschutz und Antidiskriminierungsgesetze oder auf sie anwendbare ausländische Normen.

19.2

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit, Durchführbarkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich schon jetzt, die vollständig oder teilweise unwirksame, undurchführbare, undurchsetzbare Regelung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen, undurchsetzbaren, undurchführbaren Bestimmung angestrebten Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke

19.3

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin, Deutschland.

 

 

B Besonderer Teil

1 Stellenanzeigen und Nutzung der Plattform

1.1 Inhalt der Leistung

Studydrive stellt dem Kunden Anzeigenplätze für die Veröffentlichung von Jobangeboten auf den Webseiten von Studydrive zur Verfügung. Die Jobangebote („Stellenanzeigen“) werden im Namen des Kunden im Internet veröffentlicht.

1.2 Bewerbungen durch Kandidat*innen

Sofern technisch eingerichtet, integriert Studydrive bei den Stellenanzeigen einen Button, über den Kandidat*innen mittels des dort hinterlegten Bewerbungsformulars ihre Kontaktdaten eintragen sowie Lebenslauf und weitere Bewerbungsunterlagen hochladen können. Dieser Button kann entweder auf eine vom Kunden benannte Webseite oder auf ein von Studydrive auf ihren Plattformen betriebenes und standardisiertes Bewerbungsformular verlinken. Die im Bewerbungsformular abgefragten Daten werden durch Absenden der Bewerbung sodann an den Kunden übermittelt.

1.3 Technische Anbindung zum Kundensystem

Soweit der Kunde ein Bewerbermanagementsystem benutzt, behält Studydrive sich vor, eine technische Anbindung zum Bewerbermanagementsystem des Kunden einzurichten, damit Daten von Kandidat*innen über die „Jetzt Bewerben“- Verlinkung direkt in das Bewerbermanagementsystem des Kunden übertragen werden und eine erneute Eingabe der Daten durch die Kandidat*innen entfällt. Welche Art der technischen Anbindung Studydrive zur Umsetzung der Anbindung wählt, hängt von dem System des Kunden ab.

1.4 Statusinformationen

Soweit die Übertragung von Statusinformationen durch den Kunden an Studydrive technisch eingerichtet und möglich ist, wird der Kunde Studydrive Informationen zum Bewerbungsstatus der Kandidat*innen übermitteln. Der Kunde stellt Studydrive nur die Statusinformationen solcher Kandidat*innen zur Verfügung, die sich beim Kunden über die Studydrive Plattform beworben haben und die bei Studydrive mit einem Nutzerkonto registriert sind. Statusinformationen sind Informationen zum Bewerbungsstatus von Kandidat*innen beim Kunden. Dies beinhaltet z.B. den Erhalt der Bewerbung, das Öffnen der Bewerbung oder die Ablehnung von Kandidat*innen. Studydrive stellt sicher, dass eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage für die Übertragung und Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten von Kandidat*innen vorliegt. Für die Verarbeitung von Statusinformationen agieren der Kunde und Studydrive als gemeinsame Verantwortliche, sodass für diese Verarbeitung der Vertrag über gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Artikel 26 Absatz 1 Satz 1 DSGVO, abrufbar hier (Link auf Anfrage), gilt. Soweit das Interesse des Kunden überwiegt, dass gewisse Statusinformationen, wie etwa die Ablehnung von Kandidat*innen, den Kandidat*innen nicht angezeigt werden, wird Studydrive diese Information den Kandidat*innen nicht oder mit Verzögerung anzeigen.

1.5 Schaltungszeitraum

Stellenanzeigen werden je nach der vom Kunden gewählten Produktkategorie, für den jeweils vereinbarten Zeitraum („Schaltungsdauer“) auf der Website geschaltet. Die Schaltung der Stellenanzeige kann nur innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit erfolgen. Solange die Stellenanzeigen innerhalb der Vertragslaufzeit geschaltet werden, werden sie für die Gesamtdauer der vereinbarten Schaltungsdauer veröffentlicht. Die Anzahl der vereinbarten Stellenanzeigen kann nur innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit abgerufen werden. Das bedeutet, dass mit Ablauf der Vertragslaufzeit das Recht des Kunden auf Nutzung der Anzeigenplätze, die innerhalb der Vertragslaufzeit nicht genutzt wurden, erlischt. Eine Stellenanzeige kann verlängert werden, soweit dies innerhalb der Vertragslaufzeit erfolgt. Die Verlängerung der Veröffentlichung einer Stellenanzeige gilt als erneute kostenpflichtige Schaltung auf Grundlage des zwischen Studydrive und dem Kunden bestehenden Vertrags.

1.6 Voraussetzungen für Stellenanzeigen

1.6.1

Für die Erstellung von Stellenanzeigen, sind die Qualitätsstandards von Studydrive durch den Kunden einzuhalten. Die jeweils gültige Fassung der Qualitätsstandards ist unter https://cdn.studydrive.net/d/prod/storage/copy-1-job-card-checkliste-20-02-24.pdf abrufbar.

1.6.2

Studydrive behält sich vor, vom Kunden erteilte Aufträge nicht auszuführen, oder im Hinblick auf bereits veröffentlichte Stellenanzeigen, diese wieder zu entfernen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter, gegen die guten Sitten oder gegen die AGB von Studydrive verstoßen. Das Gleiche gilt, soweit im Auftrag des Kunden Links auf Leistungselemente gesetzt werden, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit unzulässigen Inhalten führen. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt. Studydrive ist zur Entfernung solcher unzulässigen Inhalte nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sowie auf Aufforderung des Kunden verpflichtet. Studydrive behält sich vor, entfernte oder nicht ausgeführte Aufträge zu (wieder-)veröffentlichen, soweit der Kunde die Ursache behoben hat, die Studydrive zur Geltendmachung seiner Ablehnungsbefugnis erwogen hat. Soweit Studydrive wegen unzulässiger Inhalte oder sonstigen Gesetzesverstöße in Anspruch genommen wird, die vom Kunden zu vertreten sind, stellt der Kunde Studydrive auf erstes Anfordern frei. Die Freistellung umfasst die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.

1.6.3

Bei Verstößen gegen die nachfolgenden Regelungen behält sich Studydrive die in diesen AGB genannten Rechte – insbesondere das Recht, Stellenanzeigen umgehend zu entfernen – ausdrücklich vor.

1.6.3.1

Wird eine selbständige Tätigkeit oder freie Mitarbeit ausgeschrieben, so muss diese deutlich als solche im Text bezeichnet sein. Die Werbung für Klub- oder Vereinsmitgliedschaften ist nicht gestattet.

1.6.3.2

Die auf der Webseite geschaltete Stellenanzeige muss für Kandidat*innen zugänglich und verfügbar sein, damit diese sie ansehen und sich bewerben können. Es dürfen keine sachfremden Inhalte veröffentlicht werden, wie beispielsweise Gewinnspiele oder Veranstaltungen ohne Karrierebezug. Aus der Stellenanzeige muss hervorgehen, dass es sich um ein Stellenangebot handelt. Zahlangebote, die über die mit einer Bewerbung verbundenen Kosten hinausgehen, sowie verdeckte oder offene Werbung für eigene Produkte oder Leistungen sind ebenfalls nicht gestattet. Sind von Kandidat*innen zum Zwecke der Bewerbung Vorleistungen oder finanzielle Eigeninvestitionen (einschließlich Teilnahme an Schulungen und Reisekosten) zu erbringen, so muss dies deutlich im Text herausgestellt werden. Gleiches gilt, wenn die erfolgreiche Werbung von neuen Mitgliedern für ein in sich geschlossenes System verprovisioniert wird, z.B. Schneeballsysteme.

1.6.3.3

Sämtliche Inhalte einer Anzeige müssen für Nutzer*innen direkt sichtbar sein. Soweit sie nicht explizit von Studydrive als Teil besonderer Anzeigenprodukte angeboten werden, sind eigene Tracking Codes des Kunden und interaktive Elemente, die bspw. durch Klicks oder Mouse Over steuerbar sind, unzulässig. Ausgenommen hiervon sind Links auf andere Seiten und E-Mail-Adressen, die den Anforderungen dieser Ziffer im Übrigen genügen. In jedem Fall müssen Links so gestaltet sein, dass erkennbar ist, wenn sie auf externe Seiten verlinken.

1.7 Performanceoptimierung

Um den Rücklauf auf Stellenanzeigen des Kunden stetig zu optimieren sowie die Quantität und Qualität der abrufbaren Gesuche zu erhöhen, geht Studydrive Kooperationen in verschiedenen Medien (einschließlich Online, Offline, TV, Mobil und Bewegbildprodukte sowie neue Nutzungsarten) ein. Zu diesem Zweck werden die Leistungselemente, z.B. die Stellenanzeige, Name und Logo des Kunden, online und/oder offline in Print, Ton oder Bild von Studydrive veröffentlicht, einschließlich in Print- oder Online Medien von Kooperationspartnern;

Studydrive behält sich vor, die Kategorisierung, Rubrizierung oder Darstellungsweise von Stellenanzeigen nach eigenem Ermessen anzupassen oder zu ändern. Der Kunde hat kein Recht auf Veröffentlichung seiner Stellenanzeigen in einer bestimmten, von ihm ausgewählten Kategorie, Rubrik oder Darstellungsweise.

1.8 Ranking

Sofern die auf unserer Seite ausgespielten Stellenanzeigen nach “Relevanz” sortiert angezeigt werden, verwenden wir hierfür ein spezialisiertes internes Ranking-System, das die Anzeigen anhand verschiedener Faktoren (“Relevance Score”) bewertet. Dieser Relevance Score wird insbesondere anhand der von den Kandidaten übermittelten Angaben beeinflusst.

 

2 Unternehmensprofile

2.1 Leistungsbeschreibung

Studydrive stellt dem Kunden einen Platz für die Veröffentlichung eines Unternehmensprofils zur Präsentation des eigenen Unternehmens als Ausbilder und Arbeitgeber auf der Webseite von Studydrive zur Verfügung.

2.2 Pflichten des Kunden

Zur Erstellung eines Unternehmensprofils muss der Kunde ein von Studydrive gestelltes Formular ausfüllen, in dem die für das Unternehmensprofil notwendigen Angaben, wie etwa eine Beschreibung des Unternehmens und das Logo abgefragt werden. Der Kunde hat auch die Möglichkeit Videos auf seinem Unternehmensprofil zu hinterlegen, die den Außenauftritt des Unternehmens zum Gegenstand haben und dessen Eigendarstellung dienen (Imagefilme).

 

3 Startseitenteaser

Der Startseitenteaser kann zu einem Unternehmensprofil hinzugebucht werden, sofern dieser verfügbar ist. Studydrive platziert das auf die Unternehmensprofilseite verlinkende Logo des Kunden prominent auf seiner Suchseite, auf der NutzerInnen gezielt nach Unternehmen suchen können. Der Startseitenteaser kann zeitgleich nur von einer limitierten Anzahl an von Kunden für einen zwischen den Parteien näher zu bestimmenden Zeitraum gebucht werden, um die Sichtbarkeit dieser Kunden auf der Suchseite zu optimieren.

Der Vertrag läuft für 12 Monate, es sei denn es ist abweichendes vereinbart. Dieser verlängert sich automatisch für weitere 12 Monate, sofern der Kunde nicht drei Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt.

 

4 Ads und Video Ads

4.1 Leistungsbeschreibung

Durch die Buchung von Ads sowie Video-Ads („Ads“), werden vom Kunden erstellte Werbemittel auf Studydrive für eine zuvor definierte Zielgruppe platziert. Die Ads können zum Beispiel Events, Stellenanzeigen oder generell das Unternehmen des Kunden zum Inhalt haben.

Die Details bezüglich Liveschaltung, Format und Zielgruppe von Ads und Video-Ads („Ads“) werden im Voraus festgelegt. Studydrive schaltet die Produkte im Interesse der Kunden und sie laufen nach Liveschaltung kontinuierlich, so lange bis der Kunde eine Änderung an den gelieferten Formaten wünscht. Jegliche Änderungen bezüglich Ads müssen Studydrive schriftlich 14 Tage vor dem gewünschten Wechsel mitgeteilt werden und liegen in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Änderungen der Zielgruppe müssen von Studydrive schriftlich bestätigt werden. Ohne formgerechte Mitteilung von Änderungswünschen laufen Ads wie zuvor vereinbart weiter. Bei Jahresplänen erlischt das Recht des Kunden auf nicht genutzte Kontingente, wenn das Kontingent nicht innerhalb von 12 Monaten genutzt wird.

4.2 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, Studydrive die Ads in den von Studydrive definierten Formaten spätestens fünf (5) Werktage vor geplantem Kampagnenstart zur Verfügung zu stellen. Geht das Werbematerial nicht rechtzeitig und vollständig in korrekter Form bei Studydrive ein, so verfällt der Anspruch auf Veröffentlichung ersatzlos. Der Zahlungsanspruch von Studydrive bleibt unberührt.

 Für die vertragsgemäße Erstellung und Ausspielung der Ads müssen die Vorgaben von Studydrive zur Gestaltung von Ads durch den Kunden eingehalten werden. Diese werden dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt. Die Vorgaben beinhalten insbesondere Werbemittel- und Dateiformate und/oder Foto, Video- und Dateiformate, die zur korrekten Leistungserbringung durch Studydrive notwendig sind.

4.3 Ausspielen von Ads

Die Bestimmung einer Zielgruppe erfolgt in Zusammenarbeit der Parteien und wird im Angebot festgehalten. Dafür teilt der Kunde Studydrive mit, in welchem Rahmen er die gebuchten Ads ausspielen möchte und Studydrive überprüft, ob eine Zielgruppe für die Rahmenbedingungen verfügbar ist, bevor der Vertrag zustande kommen kann. Die NutzerInnen werden anhand der Angaben in ihrem Profil kategorisiert und einer Zielgruppe zugeordnet. Ob NutzerInnen tatsächlich dieser Kategorie angehören, bzw. dass sich daraus tatsächliche Interessen der NutzerInnen ergeben, liegt außerhalb der Kenntnis von Studydrive. Studydrive schuldet daher weder ein besonderes Interesse der NutzerInnen an der Ad noch eine bestimmte Reaktion der NutzerInnen auf die Ad. Studydrive kann die Ad gegebenenfalls nur anzeigen, wenn NutzerInnen die erforderlichen Cookies zulassen und nicht löschen.

Ist ein Kontingent zur Ausspielung von Ads festgelegt, erfolgt die Ausspielung so lange, bis das Kontingent aufgebraucht ist. Ansonsten erfolgt die Ausspielung der Ads während der kompletten Laufzeit des Vertrages. Restkontingente verfallen, wenn eine Lieferung vom Kunden ausbleibt oder verspätet bei Studydrive eintreffen. Der im Angebot bestimmte Vertragsbeginn ist zugleich auch Kampagnenbeginn. In Absprache mit Studydrive kann der Startzeitpunkt des Ausspielungszeitraums einer neuen Kampagne von Ads bei Bedarf bis zu sechs Wochen nach vorne oder hinten verschoben werden.

4.4 Werbemittel Erstellung

Bucht der Kunde zusätzlich die Option der Werbemittel Erstellung, erstellt Studydrive die Werbemittel für den Kunden, die sodann auf Studydrive ausgespielt werden.

Studydrive gewährt maximal zwei Korrekturschleifen für ein Werbemittel pro Auftrag. Zusätzliche Korrekturen werden zusätzlich berechnet.

 

5 All Students Ads

5.1 Leistungsbeschreibung

All Students Ads werden StudentInnen desselben von ihnen angegebenen Aufenthaltslandes angezeigt. Dort werden jedoch StudentInnen aller Fachbereiche und aller Semester ausgespielt. Eine Zielgruppenbestimmung durch den Kunden ist nicht möglich. Studydrive kann die Ads ggf. nur anzeigen, wenn NutzerInnen die erforderlichen Cookies zulassen und nicht löschen.

All Students Ads werden gegenüber Ad-Kampagnen gemäß dieser AGB nachrangig ausgespielt, sobald alle aktiven Kunden-Kampagnen vollständig ausgespielt wurden.

Mit All Student Ads bucht der Kunde eine maximale Anzahl von Impressions über einen vorher bestimmten Zeitraum, der jedoch nicht länger als sechs Monate ist. Impressions sind die durch Ad Server gemessene Anzahl von Werbeeinblendungen eines Werbemittels.

Die Rechnungstellung erfolgt nach Laufzeitende, wenn bekannt ist, wie viele Impressions im Kampagnenzeitraum erzielt wurden.

Die Details bezüglich Liveschaltung, Format und Zielgruppe von Ads und Video-Ads („Ads“) werden im Voraus festgelegt. Studydrive schaltet die Produkte im Interesse der Kunden und sie laufen nach Liveschaltung kontinuierlich, so lange bis der Kunde eine Änderung an den gelieferten Formaten wünscht. Jegliche Änderungen bezüglich Ads müssen Studydrive schriftlich 14 Tage vor dem gewünschten Wechsel mitgeteilt werden und liegen in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Änderungen der Zielgruppe müssen von Studydrive schriftlich bestätigt werden. Ohne formgerechte Mitteilung von Änderungswünschen laufen Ads wie zuvor vereinbart weiter. Bei Jahresplänen erlischt das Recht des Kunden auf nicht genutzte Kontingente, wenn das Kontingent nicht innerhalb von 12 Monaten genutzt wird.

5.2 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, Studydrive die Werbemittel in den von Studydrive definierten Formaten spätestens fünf (5) Werktage vor geplantem Kampagnenstart zur Verfügung zu stellen. Gehen Werbemittel nicht rechtzeitig und vollständig in korrekter Form bei Studydrive ein, so verfällt der Anspruch auf Veröffentlichung ersatzlos. Der Zahlungsanspruch von Studydrive bleibt unberührt.

Für die vertragsgemäße Erstellung und Ausspielung der Ads müssen die Vorgaben von Studydrive zur Gestaltung von Ads durch den Kunden eingehalten werden. Diese werden dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt. Die Vorgaben beinhalten insbesondere Ad- und Dateiformate, die zur korrekten Leistungserbringung durch Studydrive notwendig sind, einzuhalten.

5.3 Werbemittel Erstellung

Bucht der Kunde zusätzlich die Option der Werbemittel Erstellung, erstellt Studydrive die Werbemittel für den Kunden, die sodann auf Studydrive ausgespielt werden.

Studydrive gewährt maximal zwei Korrekturschleifen eines Werbemittel pro Auftrag. Zusätzliche Korrekturen werden zusätzlich berechnet.

 

6 Exklusive Partnerschaft

6.1 Leistungsbeschreibung

Die Buchung der exklusiven Partnerschaft ermöglicht dem Kunden die alleinige Platzierung in Kursen an ausgewählten Hochschulen. Die Kursauswahl wird von den Parteien gesondert ausgehandelt. Die Exklusive Partnerschaft beinhaltet die Platzierung eines Headerbildes, einer Ad, sowie einer Infobox mit Linkout zur Website des Kunden (sogenannter „Tool-Tipp“) auf den zuvor festgelegten Seiten. Studydrive schuldet weder ein besonderes Interesse der NutzerInnen an den Bestandteilen noch eine bestimmte Reaktion der NutzerInnen auf diese. Studydrive kann die Bestandteile ggf. nur anzeigen, wenn NutzerInnen die erforderlichen Cookies zulassen und nicht löschen.

6.2 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, Studydrive das Material zu Erstellung der einzelnen Bestandteile in den von Studydrive definierten Formaten spätestens fünf (5) Werktage vor geplantem Ausspielungsstart zur Verfügung zu stellen. Geht das Material nicht rechtzeitig und vollständig in korrekter Form bei Studydrive ein, so verfällt der Anspruch auf Veröffentlichung ersatzlos. Der Zahlungsanspruch von Studydrive bleibt unberührt.

Für die vertragsgemäße Erstellung und Ausspielung der Bestandteile müssen die Vorgaben von Studydrive zur Gestaltung von Inhalten durch den Kunden eingehalten werden. Diese werden dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt. Die Vorgaben beinhalten insbesondere Ad-, Header- und Dateiformate, die zur korrekten Leistungserbringung durch Studydrive notwendig sind, einzuhalten.

6.3 Erstellung der Bestandteile

Bucht der Kunde zusätzlich die Option einen oder mehrere Bestandteile durch Studydrive erstellen zu lassen, fertigt Studydrive die Bestandteile für den Kunden an, die sodann auf Studydrive ausgespielt werden.

Studydrive gewährt maximal zwei Korrekturschleifen eines Bestandteils pro Auftrag. Zusätzliche Korrekturen werden zusätzlich berechnet.

 

7 Mailings

7.1 Leistungsbeschreibung

Studydrive sendet eine im individuellen Layout des Kunden gestaltete E-Mail an ausgesuchte NutzerInnen von Studydrive (im Folgenden „Direct Mail“). Inhalt der Direct Mail kann ein spezielles Stellenangebot, die Ankündigung karrierebezogener Events oder die Vorstellung des Unternehmens des Kunden mit Link zu offenen Positionen sein. Die Empfängerzahl, Zielgruppe und das Versanddatum werden in einem gesonderten Vertrag von den Parteien festgelegt.

7.2 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, das Werbematerial vollständig und in korrekter Form zeitgleich mit der Buchung, alternativ jedoch spätestens fünf (5) Werktage vor dem geplanten Veröffentlichungstermin an Studydrive zu senden. Geht das Werbematerial nicht rechtzeitig und vollständig in korrekter Form bei Studydrive ein, so verfällt der Anspruch auf Versendung der Direct Mail ersatzlos. Der Zahlungsanspruch von Studydrive bleibt unberührt. Dem Kunden ist bekannt, dass die Direct Mail nur an solche NutzerInnen versandt wird, die dem Erhalt dieser Art von E-Mails zugestimmt haben. Die Abonnenten können sich kostenlos für den Erhalt der Direct Mail registrieren, sich austragen und explizite Sperrvermerke verfügen. Studydrive kann daher nicht für die Zahl der Empfänger garantieren.

7.3 Angebotsanpassung und -Kündigung

Studydrive hat das Recht, die im Angebot festgelegte Anzahl an Empfängern zu reduzieren oder den Vertrag über das Versenden von Direct Mail zu kündigen, wenn nicht genügend Empfänger in der festgelegten Zielgruppe zur Verfügung stehen.

Droht nach Ermessen von Studydrive die Überbelastung von NutzerInnen durch den Versand zu vieler Mailings in einem zu kurzem Zeitraum, so kann Studydrive den ursprünglich festgelegten Versandtermin, in Absprache mit dem Kunden, verschieben. Können sich die Parteien nicht auf einen alternativen Versandtermin einigen, so kann Studydrive den Vertrag, bzw. den Vertragsbestandteil über das Mailing mit sofortiger Wirkung kündigen, ohne dass dem Kunden hieraus ein Anspruch auf Schadenersatz erwachsen würde.

 

8 Podcast

8.1 Leistungsbeschreibung

Audiopodcasts sind Audioproduktionen, bei denen durch Personen im Gespräch, dem Zuhörer Einblicke in einen Job oder die Unternehmens- oder Teamkultur des Kunden geben. Themen und Inhalt werden von Studydrive bestimmt und in einem Vorgespräch mit dem Kunden besprochen. Der Kunde hat nach Buchung dieses Produkts die Möglichkeit, sein Unternehmen in einer Folge zu präsentieren. Studydrive und der Kunde werden gemeinsam ausarbeiten, in welche Podcast-Folge der Kunde thematisch passt.

8.2 Bearbeitung und Gewährleistung

Die redaktionelle Bearbeitung des Rohmaterials erfolgt im Anschluss an den Aufnahmetermin durch Studydrive und beinhaltet die Bearbeitung technischer Schnitte einzelner Audiosequenzen, sowie Tonkorrekturen. Der Kunde erkennt die künstlerische und redaktionelle Freiheit von Studydrive als redaktioneller Verantwortlicher bei der Erstellung der Podcasts an. Ein Anspruch auf Nachbearbeitung besteht nicht.

8.3 Freigabe und Rechtsfolgen

8.3.1

Sofern zwischen den Parteien vereinbart wurde, dass die Veröffentlichung des Beitrages von der Freigabe des Kunden abhängt, hat der Kunde Studydrive über mögliche Bedenken hinsichtlich der geplanten Veröffentlichung spätestens zwei Wochen vor dem Ausstrahlungstermin schriftlich zu informieren.

8.3.2

Sofern eine entsprechende Freigabe durch den Kunden nicht mindestens eine Woche vor der geplanten Ausstrahlung des Beitrages erfolgt, ist Studydrive berechtigt, den vereinbarten Sendeplatz anderweitig zu vergeben. Wenn Studydrive von diesem Recht Gebrauch macht, werden die Parteien sich darauf verständigen, einen neuen Ausstrahlungstermin („Nachholtermin“) festzulegen. Falls die Verhandlungen über einen Nachholtermin scheitern, ist Studydrive nicht verpflichtet, den produzierten Beitrag auszustrahlen. Die Zahlungspflicht des Kunden für den bereits produzierten Beitrag bleibt hiervon insgesamt unberührt.

8.3.3

Falls der Kunde die Freigabe nicht oder nicht innerhalb der Frist von einer Woche vor dem abgestimmten Ausstrahlungstermin erteilt, kann Studydrive eine angemessene Gebühr in Höhe von bis zu 50% des zwischen den Parteien vereinbarten Betrags für die Produktion und Ausstrahlung des Podcasts vom Kunden verlangen.

 

9 Jahrespläne und Kontingente

Jahrespläne und die damit verbundenen Kontingente sind ausschließlich innerhalb des vorgesehenen 12-Monate-Zeitfensters nutzbar.

9.1 Banner Ads, Native Ads und Video Ads

Die Details bezüglich Liveschaltung, Format und Zielgruppe von Banner Ads, Native Ads und Video-Ads („Ads“) werden im Voraus festgelegt. Studydrive schaltet die Produkte im Interesse der Kunden und sie laufen nach Liveschaltung kontinuierlich, so lange bis der Kunde eine Änderung an den gelieferten Formaten wünscht. Jegliche Änderungen bezüglich Ads müssen Studydrive schriftlich 14 Tage vor dem gewünschten Wechsel mitgeteilt werden und liegen in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Änderungen der Zielgruppe müssen von Studydrive schriftlich bestätigt werden. Ohne formgerechte Mitteilung von Änderungswünschen laufen Ads wie zuvor vereinbart weiter. Das Recht des Kunden auf nicht genutzte Kontingente erlischt, wenn das Kontingent nicht innerhalb von 12 Monaten genutzt wird.

9.2 Vertragsdauer, Kündigung

Der Vertrag über die Jahrespläne und Kontingente läuft für 12 Monate, es sei denn es ist abweichendes vereinbart. Dieser verlängert sich automatisch für weitere 12 Monate, sofern der Kunde nicht drei Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9.3 Änderungsmeldungen und Vertragliche Ansprüche

Änderungen im Sinne dieser Abschnitte müssen rechtzeitig und formgerecht gegenüber Studydrive mitgeteilt werden.

Eine verspätete Mitteilung hat keinen Einfluss auf die Zahlungspflicht des Kunden.

 

10 Activation Campaigns

10.1 Leistungsbeschreibung

Durch die Activation Campaign erhalten Unternehmen die Möglichkeit, ihre Arbeitgebermarke gezielt bei der Zielgruppe zu positionieren und die Sichtbarkeit gegenüber der Zielgruppe zur erhöhen. Im Zuge dieser Kampagne kann der Kunde auf verschiedene Touchpoints zurückgreifen, darunter personalisierte E-Mails, In-App/Web-Messages, Push Notifications sowie Ads und Landing Pages (Leaderboard & Intro-Seite).

Überdies sieht die Activation Campaign vor, dass der Kunde diese incentivieren kann. Im Rahmen dessen kann der Kunde finanzielle Anreize für eine bestimmte Anzahl der aktivsten NutzerInnen setzen. Sowohl Anzahl der NutzerInnen als auch Höhe des finanziellen Anreizes können von dem Kunden selbst bestimmt werden.

Die konkreten Inhalte der Kampagne, insbesondere Touchpoints, ergeben sich aus dem Angebot.

10.2 Pflichten des Kunden

Die konkreten Pflichten des Kunden bestimmen sich danach, welche Touchpoints der Kunde gewählt hat. Je nach Wahl der Touchpoints ergeben sich die Pflichten aus den produktspezifischen Regelungen aus Teil B dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

 

Stand: 09.09.2025