MUTUUM
zinsenloses Darlehen
unentgeltliche Übergabe einer Summe Geld oder andere vertretbare Sache ins Eigentum des Empfängers.
Verpflichtung zu einem bestimmten Zeitpunkt die gleiche Menge gleichartiger Sachen zurückzugeben
Voraussetzung fürs MUTUUM
Wie lautet die Klage? (MUTUUM)
CONDICTIO
Geld: ACTIO CERTAE CREDITAE PECUNIAE
Naturalien: CONDICHTIO TRITICARIA
Worauf geht die Klage (Sachleistung) ein?
Sachleistung die nach Art und Umfang der Darlehnsvaluta entspricht
Bsp: Mutuum 100
Mit ACTIO CERTAE CREDITAE PECUNIAE kann man auch nur die 100 fordern (kein platz für zinsen)
Was pasiert wenn man den Valuta vierliert? Wen trifft es?
Es trifft den Eigentümmer.
Vor DATIO = Darlehensgeber
Nach DATIO = Darlehensnehmer
Wie viele Sonderforme gibt es? Und wie heißen sie? (MUTUUM)
Es gibt 3!
Was ist ANWEISUNGSDARLEHEN?
G zahlt N nicht selbst, sondern weist einen Dritten an dies zu tun, Dritter zahlt Betrag aus seinem eigenen Vermögen an N.
MUTUUM zwischen G und N
Ulpian bejaht Anweisungsdarlehen:
Darlehensvereinbarung ist ausreichend, es braucht kein reales Hin- und Herzahlen des Geldes
Julian verneint Anweisungsdarlehen:
ohne reale DATIO kein MUTUUM
Aber er bejaht TRADITIO BREVI MANU: Verwahrer V bittet Hinterleger H das Geld als Darlehen verwenden zu dürfen und dieser stimmt zu
-> Eigenbesitz geht von H auf V über
->V erwirbt aufgrund der Darlehenskausa Eigentum am Geld
->MUTTUM zwischen H und V
Was ist VEREINBARUNGSDARLEHEN?
N, der G Geld schuldet, trifft mit G das Übereinkommen, den fälligen Schuldbetrag nicht zu leisten, sondern für eine bestimmte Zeit als Darlehen zu behalten
Was ist COTRACTUS MOHATRAE?
N bekommt von G keine Valuta, sondern eine (möglicherweise unvertretbare) Sache mit der Absprache, dass N die Sache verkauft und den Kauferlös als Darlehnsvaluta betrachtet
Wann ensteht MUTUUM bei COTRACTUS MOHATRAE?
sobald N die Sache verkauft hat
Was passiert wenn die Sache vor verkauf untergeht? (COTRACTUS MOHATRAE)
Beurteilung nach Interessenslage
DEPOSITUM
Hinterlegung / Verwahrung
unentgeltliche Übernahme einer beweglichen (vertretbare od. unvertretbare) Sache zur Aufbewahrung
Voraussetzung für DEPOSITUM?
DATIO & CONVENTIO
Was ist noch bei Depositum zu beachten (Hinterleger und Verwahrer)?
KLAGE (Depositum)
Hinterleger (Sachrückgabe) ACTIO DEPOSITI DIRECTA
Verwahrer (Aufwendungskosten oder erwachsene Schäden) ACTIO DEPOSITI CONTRARIA
zB Fütterungskosten, Schadenersatz
Bei Gegenanspruch des V kann Sache zurückbehalten bis H die notwendigen Aufwendungskosten leistet (Retentionsrecht)
Haftung? (Depositum)
Nach Utilitätsprinzip:
Verwahrer haftet nur für krasse Pflichtverstöße
DOLUS und CULPA LATA Haftung
DILIGENTIA QUAM IN SUIUS REBUS: V muss H Schadenersatz leisten, wenn er mit der hinterlegten Sache weniger sorgsam umgeht als mit seinen eigenen Sachen (und dabei den Gegenstand beschädigt od. zerstört)
Verschärfte Haftung des V bei verstärktem Interesse
DOLUS- und CULPA-Haftung + Verletzung der CUSTODIA
Tätigt V dolos einen unerlaubten Gebrauch à auch CASUS-Haftung
Hinterleger:
CULPA LEVIS des V und CASUS (Zufall)
Geldverwahrung
Durch Vereinbarung kann:
DEPOSITUM IRREGULARE?
Hinterlegung von Geld bei der die Parteien bestimmen, dass der Empfänger das Geld verwenden darf und (wenn vereinbart) dafür Zinsen zahlen soll
Geld geht mit TRADITIO ins Eigentum des V über
COMMODATUM
LEIHE
unentgeltliche Überlassung einer Sache zum schonenden, die Sachsubstanz nicht beeinträchtigenden, Gebrauch
Voraussetzung? (Commodatum)
DATIO & CONNVENTIO
Klage? (Commodatum)
Retentionsrecht? (Commodatum)
Entleiher kann die Sache zurückbehalten, bis der Verleiher die Ansprüche erfüllt hat
Wenn Verleiher mit der ACTIO COMMODATI DIRECTA klagt
-> kann Entleiher seine Aufwendungen durch das Recht der Aufrechnung (= Differenz von Forderung und Gegenforderung) sicherstellen
Wenn...
...dann braucht der Entleiher die ACTIO COMMODATI CONTRARIA
Haftung? (Commodatum)
Nach Utilitätsprinzip:
Entleiher: alle Sachschäden die auf DOLUS, CULPA und CUSTODIA-Verletzungen zurückgehen
Verleiher: VIS MAIOR und CASUS
CASUM SENTIT DOMINUS
Ausnahme: bei Überschreitung der Entleihungsbefugnis haftet Entleiher auch für VIS MAIOR
Für einen durch Dritten zugefügten Schaden
Julian: haftet der Entleiher nicht
Ulpian: haftet der Entleiher iSd CUSTODIA dann,
PRECARIUM
Bittleihe
faktische, jederzeit widerrufbare Überlassung einer Sache zum Gebrauch
Prekarist kann seine Sachgewahrsame gegen Dritte durch Besitzinterdikte schützen – unterliegt aber dem Prekariumsgeber in Besitzinterdikten (der eine EXCEPTIO VITIOSAE POSSESSIONIS hat)
Grund dafür ist, dass Prekarist gegenüber Prekariumsgeber fehlerhafter Besitzer ist
PIGNUS
Pfand
Hingabe (DATIO) einer Sache in Einvernehmen (CONVENTIO), dass sie zur Sicherung eines Anspruches dienen soll -> Realkontrakt
· Sache ohne Besitzübergabe verpfändet -> nur dingliches Pfandrecht aber noch keine schuldrechtliche Beziehung <-> wenn dem Pfandgläubiger der Pfandgegenstand übergeben wird ->Pfandrealvertrag
o Pfandrealvertrag kommt auch zustande, wenn es dem Pfandgeber an der dinglichen Berechtigung fehlt -> Pfandgläubiger hat dann aber kein dingliches Pfandrecht an der Sache sondern nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf Stellung eines geeigneten Pfandgegenstandes
· Pfandrealvertrag berechtigt den Pfandnehmer grundsätzlich nicht zum Sachgebrauch
Klagen (PIGNUS) Pfandgeber
o Pfandgeber (= Pfandschuldner):
ACTIO PIGNERATICIA IN PERSONAM DIRECTA
Pfandnehmer (= Pfandgläubiger).
ACTIO PIGNERATICIA IN PERSONAM CONTRARIA
Klagen (PIGNUS) Pfandnehmer
Pfandnehmer (= Pfandgläubiger).
ACTIO PIGNERATICIA IN PERSONAM CONTRARIA
Interrese (Pfand)
Hingabe einer Sache als Faustpfand geschieht im Interesse des Pfandnehmers, deshalb haftet der Pfandnehmer (Utilitätsprinzip)
Haftung Pfandnehmer?
DOLUS, CULPA und CUSTODIA