• Ein Unternehmer U aus Regensburg liefert im November Baustoffe an Unternehmer X in Ingolstadt für 28.560 € einschließlich USt. • Bereits im September hatte U eine Anzahlungsrechnung an X geschickt, woraufhin dieser bereits 50% des Gesamtbetrag, also 14.280 € an U überwiesen hatte. • Im Zeitpunkt der Lieferung übergibt U die Schlussrechnung an X. • X überweist den Restbetrag i. H. v. 14.280 € im Dezember.
Beantworte die Fragen
Art?
Art: Lieferung, § 3 Abs. 1
Ort:?
Ort: Beginn der Beförderung Regensburg, Inland, § 3 Abs. 6
Entstehung der USt: Anzahlung?
• Anzahlung: USt i. H. v. 2.280 € entsteht gem. §13 Abs. 1 Nr. 1a Satz 4 mit Ablauf des VAZ September.
Restzahlung?
• Restzahlung: USt i. H. v. 2.280 € entsteht gem. §13 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 mit Ablauf des VAZ November.