Rücktritt
1. Fehlgeschlagen=
Tatplanrheorie/Einzelaktsth./Gesamtbetr.
2. unbeendet/beendet
Tatplan/Einzelakt/Rücktrittshorizont
P! Denkzettel
3. Aufgabe (P! teilw. mgl?)
P! endgültig: abstrakte/eingeschränkt abstr/konkr Betr.weise
P! Anforderungen optimal/mitursächlich/Krit. d obj. Zurechnung
4. Freiwilligkeit
frank/autonom nicht ethisch hochstehend/Verbrechervernunft
Täterschaft/Teilnahme
obj Theorie: Täter ist, wer die tbl Ausführungshandlung selbst vornimmt
subj Theorie: animus auctoris/animus socii
hM: materiell-obj Th.=
Tatherrschaftslehre--> Täter ist, wer das Geschehen planvoll-lenken in den Händen hält+Tatherrsch (funktionell bei Mittätersc)
Rspr: subj Th. auf obj-tbl GL: wertende Gesamtbetr.: Grad d Tatint., Umfang d Tatbet, Wille zur Tatherrsch
Täterschaft/Teilnahme
obj Theorie: Täter ist, wer die tbl Ausführungshandlung selbst vornimmt
subj Theorie: animus auctoris/animus socii
hM: materiell-obj Th.=
Tatherrschaftslehre--> Täter ist, wer das Geschehen planvoll-lenken in den Händen hält+Tatherrsch (funktionell bei Mittätersc)
Rspr: subj Th. auf obj-tbl GL: wertende Gesamtbetr.: Grad d Tatint., Umfang d Tatbet, Wille zur Tatherrsch
sukzessive Mittäterschaft
bei Tatsusführung, vor Vollendung, einzelne TBM erfüllt: Rspr: +, sofern Erfokgseintritt noch förderbar+ Kommun.vorgan
hL: - wg Koinzidenzp. dolus subsequens
zw Vollend.+Beend.
Rspr + sonst zufällige Erg.
hL: - Wirtlaut, Beendigungsztpkt unklar
nach Beendigung jedenfalls -
P! notwendiger Tatbeitrag bei Mittäterschaft
hM: Minus bei Tatausführ. kann durch Plus bei Tatplanung ausgeglichen werden
aA: wesentl. Mitwirkung an Tatausführ erford
P! Exzess nicht zurechenbar ABER häufig sind Tatpläne häufig recht offen gestaltet
P! Versuchsbeginn bei Mttät.
hM: Gesamtlösung: sobald einer ansetzt, alle
aA: Einzellös
Mb. Täter kann Tat steuern durch überlegenes
-Wissen-Wollen und hat daher Tatherrschaft
Tatherrschaft, wenn mb Täter das Opfer zu steuern vermag und aus diesem Grund das Gesamtgeschehen kraft seines planvoll-lenkenden Willens in den Händen hält
indiz: Defekt des Tatmittlers im obj/subj TB/RW/Schuld/Sonder: Organisationsherrschaft
Organisationsherrschaft: hierarchische Machtstrukturen Fungibilität des unmb. Täters
P! Werkzeug unterliegt einem vermeidbaren Verbotsirrtum-26 o 25 i alt. 2? BGH: Einzelfallbetr.
Exzess des Werkzeugs nicht zurechenbar
Anstiftungsvorsatz Minus z
Anstiftungsvorsatz Minus z MB T.vorsatz
ausn.: 160, 348
P! der Tatveranlasser erkennt nicht, dass der Veranlasste vorsätzlich handelt
hM: 26
aA: Versuch d 25 i alt. 2
P! eip des Werkzeugs
hM: ab.ictus f Hintermann
aA: nur bei hinr. Indiv. ab. ictus
P! wann setzt MB Täter zum Versuch an?
eA: Gesamtlös. wie bei Mitt.: sobald Werkzeug ansetzt
aA: Einzellös.: Beginn d Einwirkung aufs Werkzeug
hM: Geschehen aus der Hand geg, keine weiteren Zw.schritte erford
Teilnahme
28 ii prüft man nach der TBM unter "TB-Verschiebung"
Bestimmen=Hervorrufen d Tatwntschl.
eA: durch beliebige Mittel auch durch Schaffen eine sozial - inadäquat anreiz. Lage aA: Unrechtspakt, hM: kommunikative Beeinfl.
P! omnimodo facturus hM: 26, wenn Unwertgehalt gesteigert wird
untera. 1 (BGH): auch zu andere TB-Alt.
ua. 2: nur wenn Unrechts-steigerung zB Qualif.
aA: nur wenn Umstiftung zum aliud
P! Anstiftervorsatz Lockspitzel
1. -, wenn Gefährdung d Rechtsguts ausgeschl.
2. - wenn nicht formelle Vollend. gewollt.
3. - wenn nicht auch materielle Vollendung gewollt
P! eip ->Auswirk. auf Anstifter?
rspr: eip arg. Wortlaut, Akz. Dag: Blutbad Dagg: Exzess
aA: ab.ictus
aA: eip wenn iRd nach allg Lebenserfahrung Vorhersehbaren
Beihilfe
Förderung d Haupttat
P! Kausalität der Hilfelstg
hLit: Kausalität erford.
Rspr: ausr: i-wie gefördert
aA: Risikoerhöhungslehre: entschdd, ob Risiko f Erfolgseintritt erhöht
P!Sozialad. Verh.: eA: obj Zur. (erlaubtes Risiko, Schutzzweckzshg) aA: ob Tb BGH: subj Tb: 27+ wenn Tat
geneigtheit erkannt+ sicheres Wissen vom kriminellen Zweck
sukz. Beihilfe zw Vollend. u Beend.? BGH :+ dagg: hLit wg Art 103 II
bei Teilnahme durch Unterlassung ist nach hM stets eine Garantenst. erford
g