Wozu ist die Unterscheidung in AN, freie DN oder Werkvertragsnehmer notwendig?
Für die unterschiedlichen Mitarbeitergruppen gibt es unterschiedliche gesetzliche Regelungen; arbeitsrechtliche Bestimmungen sind mit wenigen Ausnahmen nur auf AN anwendbar
Wer ist AN iSd Arbeitsvertragsrechts, Betreibverfassungsrechts?
Es braucht bei beiden ein Dauerschuldverhältnis und die persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit Arbeitsvertragsrecht (§1151 ABGB): gültige vertragliche Verpflichtung ; Betriebsverfassungsrecht (§36 ArbVG): faktische Einbindung in die Betriebsorganisation (AV muss nicht gültig sein)
Was ist allen AN-Begriffen gemeinsam?
- Dauerschuldverhältnis - persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit
Was versteht man unter einem Dauerschuldverhältnis
Eine Beschäftigung auf Zeit, egal ob auf unbestimmte oder bestimmte Zeit; AN schuldet die Zuverfügungsstellung seiner Arbeitskraft auf Zeit
Was versteht man unter persönlicher Abhängigkeit?
Ist ein Typusbegriff (braucht ein Überwiegen der Kriterien): - Einbindung in die betriebliche Organisation - Unterwerfung unter die betrieblichen Ordnungsvorschriften - persönliche Weisungsgebundenheit - persönliche Arbeitspflicht - Kontrollunterworfenheit - disziplinäre Verantwortlichkeit
Was versteht man unter wirtschaftlicher Abhängigkeit?
Angewiesensein auf die Betriebsmittel und das Kow-how des AG bzw Auftragsgebers
Welche Rolle spielt die Entgeltlichkeit des Beschäftigungsverhältnisses im Arbeitsrecht?
Grundsätzlich kein Abgrenzungskriterium
Wodurch unterscheiden sich AN, freie DN und Werkvertragsnehmer?
AN und freie DN haben ein Dauerschuldverhältnis Werkvertragsnehmer haben ein Ziwlschuldverhältnis -> sie schulden einen Erfolg AN sind persönlich abhängig Freie DN und Werkvertragsnehmer nicht
Was versteht man unter einer AN-ähnlichen Person?
Personen die ihre Arbeitsleistung zwar nicht in persönlicher aber in wirtschaftlicher Abhängigkeit von ihrem Auftraggeber erbringen (entweder Werkvertrag oder freier DV) - wenig Auftraggeber, keine nennenswerte unternehmerische Struktur, das Angewiesensein auf Betriebsmittel bzw Kow-how des Auftraggebers, die menschliche Arbeitsleistung steht im Vordergung sowie das Betroffensein durch inhaltliche Ausführungsbeschränkungen
Welche arbeitsrechtlichen Bestimmungen sind auf AN-ähnliche Personen anzuwenden?