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Rechtsdogmatik

.. erfasst das geltende Recht und versucht, den Sinngehalt von Rechtsvorschriften unter Berücksichtigung der Interpretationsregeln zu ermitteln

Rechtsphilosophie

... beschäftigt sich mit den Philosophischen Grundlagen jeder Rechtsordnung

Rechtstheorie

... arbeitet die allgemeinen Strukturprinzipien von Rechtsordnungen heraus und stellt diese dar

Rechtsgeschichte

 Entwicklung von Rechtsordnungen, einige Subdisziplinen wie z.B. Verfassungsgeschichte und Privatrechtsgeschichte.
Trägt auch zum Verständnis des geltenden Rechts bei.

Rechtsvergleichung/ Komparisitk

... vergleicht nicht das Recht untereinander, sondern die Rechtsvorschriften unterschiedlicher Staaten miteinander, um Gemeinsamkeiten und Unterschiede herauszuarbeiten.
Subdisziplinen: Verfassungsrechtvergleichung, Privatrechtsvergleichung, Strafrechtsvergleichung

Gesetzgebungslehre/ Legisitk

... untersucht Form und Inhalt von Rechtsvorschriften um Richtlinien und Empfehlungen für eine bessere Gestaltung von Gesetzen zu erarbeiten.

Rechtspolitik

... beschäftigt sich mit der Frage, was der Gesetzgeber inhaltich vorsehen soll. Auch die Abschätzung der Wirkung und Folgen von rechtspolitischen Gestaltungsmaßnahmen, einschließlich deren Kosten (Rechtsfolgenanalyse). 

Rechtssoziologie

Wechselwirkung des geltenden Rechts mit der gesellschaftlichen Wirklichkeit. Empirische Wissenschaft = Methoden der empirischen Sozialforschung. Es werden nicht nur rechtliche Verhaltensgebote, sondern auch normative Ordnungen untersucht (z.B. moralische Gebote).

Rechtsökonomik

... analysiert das Recht, ausgehend von Verhaltensweisen und Motiven von Menschen als Wirtschaftssubjekten, die den Volkswirtschaftstheorien entnommen werden. Gibt Aufschluss auf die tatsächliche Wirkung der geltenden Rechtsvorschriften.

Rechtslinguistik

Teil der Sprachwissenschaft und beschäftigt sich mit dem Phänomen der Fachsprache des Rechts. Der Berührungspunkt mit der Gesetzgebungslehre ist die Verständlichkeit von Rechtstexten.

Was bedeutet Recht im objektiven Sinn? 

Summe aller Normen, die das menschliche Zusammenleben regeln und allenfalls mit staatlicher Zwangsgewalt durchsetzbar sind.

Äußere Ordnung der Gesellschaft: Ordnungsfunktion 

Besteht aus: Sollensanordnung und Zwangsgewalt

Was versteht man unter dem "positiven Recht"? 

Rechtsordnung, die in der Gemeinschaft gilt (von Menschen für Menschen) ➔ Gesetze werden erlassen und ihre Befolgung erzwungen

Was versteht man unter Sitten? 

Allgemein geübte, nach außen erkennbare und rechtlich unbeachtliche Verhaltensweisen bestimmter Gruppen, welche ohne Rechtsüberzeugung (opinio iuris) praktiziert werden. 

Ausnahme: Verkehrssitten oder Unternehmensbräuche

 (914 ABGB; 346 UGB)

Was versteht man unter Moral? 

Die Moral richtet sich an das eigene Gewissen. Verletzungen der Moral müssen mit dem eigenen Gewissen vereinbart werden.

➔ Überschneidung mit dem Recht: Viele Rechtsvorschriften genügen moralischen Anforderungen, allerdings ist nicht jedes unmoralische Verhalten auch rechtswidrig.

Was versteht man unter Recht im subjektiven Sinn? 

Objektives Recht („law“): trifft Verhaltensanordnungen und räumt auch Befugnisse ein. Diese Befugnisse sind subjektive Rechte („right“).
Für die Annahme eines subjektiven Rechts ist entscheidend, dass eine Vorschrift des objektiven Rechts zumindest auch dem individuellen Interesse Einzelner zu dienen bestimmt ist.

Schutznormtheorie

Mit subjektivem öffentlichen Recht wird die Rechtsmacht eines Bürgers bezeichnet, vom Staat im eigenen Interesse ein bestimmtes Tun oder Unterlassen verlangen zu können. Die Rechtsmacht muss aus einer Norm des objektiven öffentliches Rechts abgeleitet werden. Dem entspricht das subjektive Recht im Privatrecht.