- es ist ein schriftlicher Nachweis des Arbeitgebers
- gibt Auskunft über Dauer, Position und Art des Arbeitsverhältnisses
- Informationen zum Verhalten
- Bewertung der erbrachten Leistungen
Ein Zeugnis ist für den Empfänger entscheidend
- man entscheidet über den weiteren beruflichen Werdegang
Gutes Zeugnis -> gute Chancen bei der Stellensuche
Schlechtes Zeugnis -> weiterer Berufsweg wird deutlich erschwert
Je sympathischer, sauberer und präziser man das Zeugnis ausstellt, desto besser verkauft man das Image des Unternehmens -> es lohnt sich also großen Wert auf sorgfältige Formulierungen und inhaltliche Richtigkeit zu legen
Rechtsgrundlagen
§630 BGB & §109 Gewerbeordnung -> Mitarbeiter der ein Unternehmen verlässt, hat Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis
- Arbeitgeber ist nicht verpflichtet unaufgefordert ein Zeugnis auszustellen -> Mitarbeiter muss das Zeugnis ausdrücklich verlangen
- bei verspäteter Ausstellung und Nachweis des Arbeitnehmers, ist der Arbeitgeber schadensersatzpflichtig
Verjährungsfrist = 3 Jahre
Gesetzliche Grundlagen
- ein qualifiziertes Zeugnis kann nicht mehr verlangt werden, wenn der Arbeitgeber sich nicht mehr an den Arbeitnehmer erinnern kann
- ein einfaches Zeugnis kann so lange verlangt werden, wie die Unterlagen über Art und Dauer der Beschäftigung im normalen Geschäftsbetrieb aufbewahrt werden
- ein ausreichendes oder schlechtes Zeugnis sollte nur ausgestellt werden, wenn sichere Anhaltspunkte für schlechte Leistungen vorhanden sind
Rechtliche Grundlagen Auszubildende
§16 Zeugnis BBIG (Berufsbildungsgesetz)
-> Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen (nur die elektronische Form ist ausgeschlossen)
Einfaches Arbeitszeugnis "Arbeitsbescheinigung"
- kann von einem Arbeitnehmer verlangt werden, wenn er damit rechnet, negativ beurteilt zu werden (enthält keinerlei Wertung der Arbeitsleistung)
- kann ausgestellt werden wenn der Mitarbeiter nur kurz im Unternehmen beschäftigt war, sodass der Arbeitgeber/Vorgesetzte die Leistungen nicht beurteilen kann (z.B. Probezeit, kurze Aushilfstätigkeit, sehr einfache Arbeit)
- muss auch ausgestellt werden wenn der Mitarbeiter nur wenige Tage im Unternehmen beschäftigt war
Einfaches Arbeitszeugnis Inhalt
- persönliche Angaben des Arbeitnehmers (Vor- und Zuname, Geburtsdatum ggf. Geburtsort)
- Art und Dauer der Beschäftigung (Datum Beginn & Ende)
- Aufgabengebiet
- Ausstellungsdatum -> Datum an dem das Arbeitsverhältnis endet
- Unterschrift des Vorgesetzten
Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Voraussetzung -> Mitarbeiter muss so lange im Unternehmen beschäftigt gewesen sein, dass fundierte Aussagen über seine Leistungen gemacht werden können
Qualifizierte Arbeitszeugnis Inhalt
- persönliche Angaben des Arbeitnehmers (Vor- und Zuname, Geburtsdatum ggf. Geburtsort) (akademische/hierarchische Titel)
- Art und Dauer der Beschäftigung (Datum Beginn & Ende)
- Unternehmensprofil - Werdegang - Beschreibung der Tätigkeiten - Gesamtbewertung der Leistung - Verhaltensbeurteilung - Grund für die Beendigung - Dank/Wünsche des Arbeitgebers - Unterschrift des Vorgesetzten
Arbeitszeugnis Form
- Firmenbriefbogen/Firmenbriefpapier -> bei einfachem Papier gehört der Firmenstempel als Beweis für die Echtheit dazu (gute Papierqualität)
- Überschrift "Arbeitszeugnis" - klar, verständlich und einwandfrei formuliert -> ohne Tipp- oder Rechtschreibfehler