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Arbeitszeugnis
- es ist ein schriftlicher Nachweis des Arbeitgebers

- gibt Auskunft über Dauer, Position und Art des Arbeitsverhältnisses

- Informationen zum Verhalten

- Bewertung der erbrachten Leistungen
Ein Zeugnis ist für den Empfänger entscheidend
- man entscheidet über den weiteren beruflichen Werdegang

Gutes Zeugnis -> gute Chancen bei der Stellensuche

Schlechtes Zeugnis -> weiterer Berufsweg wird deutlich erschwert

Je sympathischer, sauberer und präziser man das Zeugnis ausstellt, desto besser verkauft man das Image des Unternehmens
-> es lohnt sich also großen Wert auf sorgfältige Formulierungen und inhaltliche Richtigkeit zu legen
Rechtsgrundlagen
§630 BGB & §109 Gewerbeordnung
-> Mitarbeiter der ein Unternehmen verlässt, hat Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis

- Arbeitgeber ist nicht verpflichtet unaufgefordert ein Zeugnis auszustellen
-> Mitarbeiter muss das Zeugnis ausdrücklich verlangen

- bei verspäteter Ausstellung und Nachweis des Arbeitnehmers, ist der Arbeitgeber schadensersatzpflichtig

Verjährungsfrist = 3 Jahre
Gesetzliche Grundlagen
- ein qualifiziertes Zeugnis kann nicht mehr verlangt werden, wenn der Arbeitgeber sich nicht mehr an den Arbeitnehmer erinnern kann

- ein einfaches Zeugnis kann so lange verlangt werden, wie die Unterlagen über Art und Dauer der Beschäftigung im normalen Geschäftsbetrieb aufbewahrt werden

- ein ausreichendes oder schlechtes Zeugnis sollte nur ausgestellt werden, wenn sichere Anhaltspunkte für schlechte Leistungen vorhanden sind
Rechtliche Grundlagen
Auszubildende
§16 Zeugnis BBIG (Berufsbildungsgesetz)

-> Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen
(nur die elektronische Form ist ausgeschlossen)
Einfaches Arbeitszeugnis
"Arbeitsbescheinigung"
- kann von einem Arbeitnehmer verlangt werden, wenn er damit rechnet, negativ beurteilt zu werden
(enthält keinerlei Wertung der Arbeitsleistung)

- kann ausgestellt werden wenn der Mitarbeiter nur kurz im Unternehmen beschäftigt war, sodass der Arbeitgeber/Vorgesetzte die Leistungen nicht beurteilen kann
(z.B. Probezeit, kurze Aushilfstätigkeit, sehr einfache Arbeit)

- muss auch ausgestellt werden wenn der Mitarbeiter nur wenige Tage im Unternehmen beschäftigt war
Einfaches Arbeitszeugnis
Inhalt
- persönliche Angaben des Arbeitnehmers (Vor- und Zuname, Geburtsdatum ggf. Geburtsort)

- Art und Dauer der Beschäftigung
(Datum Beginn & Ende)

- Aufgabengebiet

- Ausstellungsdatum -> Datum an dem das Arbeitsverhältnis endet

- Unterschrift des Vorgesetzten
Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Voraussetzung -> Mitarbeiter muss so lange im Unternehmen beschäftigt gewesen sein, dass fundierte Aussagen über seine Leistungen gemacht werden können
Qualifizierte Arbeitszeugnis
Inhalt
- persönliche Angaben des Arbeitnehmers (Vor- und Zuname, Geburtsdatum ggf. Geburtsort)
(akademische/hierarchische Titel)

- Art und Dauer der Beschäftigung
(Datum Beginn & Ende)

- Unternehmensprofil
- Werdegang
- Beschreibung der Tätigkeiten
- Gesamtbewertung der Leistung
- Verhaltensbeurteilung
- Grund für die Beendigung
- Dank/Wünsche des Arbeitgebers
- Unterschrift des Vorgesetzten
Arbeitszeugnis
Form
- Firmenbriefbogen/Firmenbriefpapier
-> bei einfachem Papier gehört der Firmenstempel als Beweis für die Echtheit dazu (gute Papierqualität)

- Überschrift "Arbeitszeugnis"
- klar, verständlich und einwandfrei formuliert
-> ohne Tipp- oder Rechtschreibfehler

- ohne Hervorhebungen
(z.B. Untersteiche)

- einheitliche Maschinenschrift
- kopierfähig (ohne Knicke, Löcher)
- Blocksatz
Was macht ein (sehr) gutes
Zeugnis aus ?
- Aufbau der Tätigkeiten (anspruchsvolle Tätigkeiten zuerst)

- positive Schlussformel
("weiterhin" Dank, Bedauern, Wünsche)

- Superlative
(Steigerungsform)

- keine doppelten Verneinungen

- aktive Formulierungen
("tätig", "verantwortlich für")

- positive Beurteilung von Fachwissen

- keine "Leerstellen"
(wesentliches muss enthalten sein)
"schlechtes" Arbeitszeugnis
was sollte nicht enthalten sein?
-> Informationen über den Mitarbeitenden, die nicht im Zusammenhang mit der Arbeit stehen

- Nebentätigkeiten
- Gewerkschaftsmitgliedschaft
- Betriebsratstätigkeit
- Konfession/Religion
- Parteizugehörigkeit
- Gehalt
- außerdienstliches Verhalten
- private Angaben
- Drogenprobleme/Straftaten
- Schwangerschaft/Mutterschutz
- Krankheiten
Formulierungen
&
Beispiel der negativ Formulierung
Umstellung der gängigen Reihenfolge
-> sein Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten...

Überbetonung von Selbstverständlichkeiten
-> ihre Pünktlichkeit ist besonders hervorzuheben...

Verwendung von doppelten Verneinungen
-> er war NIE unpünktlich...

Kurze und knappe Aussagen
-> er arbeitete stets zuverlässig.
Geheimcodes
Formulierungen
gesellige Art -> Alkoholkonsum

mit großem Eifer -> ohne Erfolg

in seinem/ihrem Interesse
-> Diebstahl, erst in die eigene Tasche

Gesprächspartner
-> führt viele Privatgespräche

Möglichkeit zur Fortbildung eingeräumt -> Mitarbeiter wollte sich nicht weiterbilden

einvernehmlich
-> "Aufhebungsvertrag", Arbeitgeber ist der treibende Grund
Geheimcodes
Formulierungen
Insbesondere Erfolg
-> bislang kein Erfolg gehabt

erfrischende Offenheit
-> Vorlaut, zu offene Gespräche

Einfühlungsvermögen
-> sexuelle Kontakte in der Firma