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Haven't started (21)

Wie stellt sich das Prüfungsschema zur Rechtmäßigkeitsprüfung von Verwaltungsakten dar?

1. Rechtsgrundlage

  • Rechtsgrundlage erforderlich?
  • Rechtsgrundlage vorhanden?
  • Rechtsgrundlage verfassungsmäßig?

 

2. formelle Rechtmäßigkeit

  • Zuständigkeit
  • Verfahren
  • Form

 

3. materielle Rechtmäßigkeit

  • Tatbestand
  • Rechtsfolge

 

4. Ergebnis

Wonach ergibt sich, ob eine Rechtsfolge erforderlich ist?

  • Vorbehalt des Gesetzes Art. 20 Abs. 3, 2. Alt. GG
  • wie weit dieser reicht umstritten
  • Einigkeit darüber, dass für Eingriffsverwaltung Rechtsgrundlage nötig
  • Eingriff in Grundrecht nennen
  • bei Leistungsverwaltung unproblematisch, wenn erlassende Behörde auf Grundlage Gesetz (materiell oder formell) gewährt
  • liegt nur Verwaltungsvorschrift o.ä. vor, zu prüfen inwieweit gesetzliche Grundlage erforderlich (Wesentlichkeitstheorie)

Wo ist der Vorbehalt des Gesetzes geregelt?

Art. 20 Abs. 3, 2. Alt. GG

Wann ist eine Rechtsgrundlage verfassungsmäßig?

Solange im Sachverhalt nichts anderes dargestellt wird ist sie verfassungsmäßig.

Wann ist eine Verfügung formell rechtmäßig?

Wenn die zuständige Behörde, unter Beachtung der einschlägigen Verfahrens- und Formvorschriften gehandelt hätte.

Wonach ist die Zuständigkeit zu unterscheiden und wo ist sie jeweils geregelt?

1. sachliche Zuständigkeit

  • zumeist im besonderen Verwaltungsrecht geregelt

 

2. örtliche Zuständigkeit

  • wenn nicht im besonderen Verwaltungsrecht geregelt dann in § 3 (1) VwVfg

 

3. ggf. wird im Sachverhalt bereits die Zuständigkeit festgestellt

Welche Verfahrensvorschriften sind zu beachten?

  • spezielle Verfahrensvorschriften vorhanden?
  • in jedem Fall zu beachten § 28 Abs. 1 VwVfg oder Landes VwVfg (Anhörung)
  • §28 Abs. 1 VwVfg gilt nur, wenn in Rechte des Beteiligten eingegriffen wird (gem. Rechtsprechung nur bei belastenden, also nicht bei begünstigenden VA)
  • eine teilweise Ablehnung von z.B. Subventionen kein Eingriff in Rechte

Welche Tatbestandsmerkmale müssen vorliegen, damit anzuhören ist?

  • belastender Verwaltungsakt
  • Betroffener muss Beteiligter sein

Wo ist geregelt wer Beteiligter ist?

§ 13 Abs. 1 VwVfg oder Landes VwVfg

Was ist bezgl. des Verwaltungsaktes zu prüfen?

  • nur ggf. problematische Punkte
  • Eizelfallregelung auf jeden Fall erwähnen

Wann ist ein Verwaltungsakt belastend?

Wenn er in Rechte (Grundrechte) des Empfängers eingreift.

Wo ist die Entbehrlichkeit der Anhörung geregelt?

§ 28 VwVfg oder Landes VwVfg

Wo ist die Heilung der fehlenden Anhörung geregelt und wie kann man sie heilen?

  • § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfg
  • durch Nachholung bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz

Welche Formvorschriften sind zu beachten?

  • spezielle Formvorschriften
  • auf jeden Fall allgemeine Formvorschrift § 39 Abs. 1 VwVfg (Begründung schriftlicher Verwaltungsakte)

Wo ist die Entbehrlichkeit der Begründung geregelt?

  • § 39 Abs. 2 VwVfG

Wo ist die Heilung der unterbliebenen Begründung geregelt und wie kann sie erfolgen?

  • § 45 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG
  • durch Nachholung bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz

Was ist bei den Tatbestandsvoraussetzungen zu prüfen?

  • liegen von der Rechtsgrundlage geforderte Tatbestandsmerkmale vor?
  • Anwendung auf den Fall
  • Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe

Was ist bei der Rechtsfolge zu prüfen?

  • wurde richtige Rechtsfolge gesetzt?
  • wurde Ermessen korrekt ausgeübt ( Ermesssensnichtgebrauch, Ermessensüberschreitung, Ermessensfehlgebrauch)

Was besagt die Wesentlichkeitstheorie?

  • entwickelt vom BVerfG
  • mit Wesentlichkeit des Regelungsgegenstandes steigen auch Anforderungen an gesetzlicher Reglementierung

Für wie wesentlich wird die Gewährung von Subventionen gehalten?

  • laut Bundesverwaltungsgericht "Mittel"- Wesentlich
  • es wird eine parlamentarische Willensäußerung benötigt (z.B. etatmäßige Bereitstellung der Subventionsmittel im Haushalt)

Was bedeutet es, wenn eine Behörde dem Antrag entspricht?

  • liegt nur vor, wenn dem Antrag uneingeschränkt entsprochen wird