Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Transparenzgebot
Diskriminierungsverbot
Angemessene Preise
Ausschreibung
Teil des Wettbewerb-Vergabeverfahrens, um die potenzielle Bieter einzuladen Angebote für ein Bauvorhaben abzugeben. BV wird dabei in Leistungen zerlegt um Preise vergleichen zu können
Vergabe
Transparentes Auftragsverfahren um einen Partner zu finden der das Projekt fachgerecht und kostengünstig umsetzt. Bei öffentlichen AGs wird nach Vergaberecht geregelt.
Abrechnung
Bei dem VOB/B Vertrag geregelter Prozess wie der AN die erbrachten Leistungen mit dem AG abrechnet. EP-Vertrag regelt die Höhe der Vergütung.
Vergabearten
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Freihändige Vergabe
Offenes Verfahren
Angebotswertung
Prüfung Angebotsunterlagen
Prüfung der Eignung
Preisprüfung
Ermittlung des wirtschaftl. Angebots
Ablauf eines Vergabeverfahrens:
1.
Ermittlung des Bedarfs
2.
Vergabeunterlagen erarbeiten
3.
Vergabeart festlegen
4.
Ausschreibung bekanntmachen
5.
Vergabeunterlagen versenden
6.
Angebote abgeben
7.
Angebote öffnen
8.
Angebote prüfen
9.
Angebote bewerten
10.
Zuschlag oder Aufhebung
11.
Nicht berücksichtige Bieter informieren
Wettbewerbsteilnehmer:
Einzelunternehmen
Bietergemeinschaft
Arbeitsgemeinschaft
Konsortium
Vergabeunterlagen
Leistungsbeschreibung
Anschreiben
Bewerbungsbedingungen
Vertragsunterlagen
Aufstellung Leistungsverzeichnis:
Eindeutig und erschöpfend beschrieben
Austragsgegenstand klar
Produktneutral
Was müssen die Bieter bei einer öffentlichen Ausschreibung vorlegen?
Gewerberegisterauszug
Qualifikationsnachweise
Erklärungen
evtl. Referenzliste
Ausschlusgründe
Verurteilung wegen Straftatbestände
Fehlende Erklärungen zu: Insolvenz, Umsatz, Steuerzahlung
Öffentliche Ausschreibung
Regelfall für öffentliche AG
unbeschränkte Zahl an Unternehmen können Angebot abgeben
Beschränkte Ausschreibung
nur für Bieter mit besonderen Fachkenntnissen
mit oder ohne Teilnahmewettbewerb
wenn ÖA oder BA kein annehmbares Ergebnis hat
bei Dringlichkeit oder Geheimhaltung
min. 3 geeignete Unternehmen
Freihändige Vergabe
Zulässig bei:
Dringlichkeit
Geheimhaltung
Wenn ÖA oder BA unpassend sind