Flashcards in the set

Haven't started (24)

Nennen und erläutern Sie vier Grundprinzipien der Einkommenssteuer.

1. Abschnittsbesteuerung: Einkommen soll über die Totalperiode mithilfe von Abschnitten erfasst werden

2. Einmalbesteuerung: jeder steuerbare Tatbestand soll min. & max. einmal besteuert werden

3. Nettoprinzip: bei der Ermittlung des BMG werden sowohl positive als auch negative Elemente berücksichtigt

4. Nominalwertprinzip: Einkünfte werde mithilfe einer nominellen Rechnung anhand der AHK ermittelt

Nennen und erläutern Sie kurz fünf Charakteristika der Körperschaftsteuer.


1. Reinertragsteuer: Besteuerung der individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Nettogröße)

2. direkte Steuer: Steuerschuldner = Steuerträger

3. Gemeinschaftsteuer: Bund und Länder teilen sich die Steuereinnahmen

4. Veranlagungssteuer: periodenbezogene Ermittlung des Einkommens, Kalenderjahr

5. Welteinkommensteuer: Steuerpflichtig egal wo die Einkünfte erzielt wurden


Nennen und erläutern Sie die drei primären Aufgaben der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre.

1. Steuerwirkungslehre: Steuerbemessung sowie Messung der Bestimmungsfaktoren der Steuerbelastung

2. Steuerplanungslehre: Ermittlung zielentsprechender Verhaltensregeln der Betriebswirtschaft, für genetische und funktionale Entscheidungen aber auch in der Rechnungslegung

3. Gestaltung des Steuerrechts: Vorschläge zur Gestaltung des Steuerrechts

Nennen Sie zwei allgemeine Kritikpunkte des Belastungsvergleichs.

Kritik: Statisch, einperiodiger Vergleich, viele Aspekte unberücksichtigt und abhängig von Einkommensteuersätzen.


Erläutern Sie die Voraussetzungen für eine Betriebsaufspaltung.

-Personelle Verflechtung: einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille durch Personenidentität oder Beherrschungsidentität in beiden Gesellschaften

-Sachliche Verflechtung: Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen vom Besitzunternehmen an das Betriebsunternehmern (notwendige betriebliche Wirtschaftsgüter)

Nennung der Ziele, die mit der pauschalisierten Gewerbesteuer-Anrechnung nach § 35 EstG verfolgt werden.

Ziel der Norm ist die Gleichbehandlung von gewerblichen und nicht gewerblichen Einkünften, die Angleichung der Steuerbelastung von EZU/PersG sowie der KapG und sie dient als Beitrag zur Vereinfachung der Besteuerungssystems.

Grundbegriffe der Besteuerung


Steuern:

Steuerträger:

Steuerdestinatar:

Freigrenze:

Freibetrag:

Steuern: gem. § 3 Abs. 1 AO, es handelt sich hierbei um keine Gegenleistung


Steuerträger: derjenige, den die Steuern im Endergebnis belastend, der diese also wirtschaftlich trägt


Steuerdestinatar: derjenige, der nach dem Willen des Gesetzesgebers die Steuer wirtschaftlich tragen soll


Freigrenze: Betrag, bis zu dem die BMG steuerfrei bleibt, wobei bei Überschreitung die volle BMH belastet wird


Freibetrag: Betrag, der von der BMG abgezogen wird und stets steuerfrei bleibt

Welche Formen von Gewerbebetrieben kennen Sie? Bitte benennen und erläutern Sie drei Formen kurz unter Angabe der einschlägigen Gesetzesnormen!

Gewerbebetrieb kraft gewerblicher Betätigung (§ 2 Abs. 1 GewStG i. V. m. § 15 Abs. 2, 3 Nr. 1 EStG).


-Gewerbebetrieb kraft gewerblicher Prägung (§ 2 Abs. 1 GewStG i. V. m. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG)


-Gewerbebetrieb kraft Rechtsform (§ 2 Abs. 2 GewStG),


-Gewerbebetrieb kraft wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (§ 14 AO), sonstige juristische Personen

Was sind grenzüberschreitende Direktgeschäfte? Nennen Sie ein Beispiel.

Grenzüberschreitende Direktgeschäfte sind direkte Leistungsaustausche zwischen einem inländischen und einem ausländischen Kunden. Die Basis bildet die schuldrechtliche Beziehung

und es gibt keinen festen Stützpunkt bzw. materielle Präsenz im Ausland. Ein Beispiel wäre z. B. Güterexport.

Ein in Deutschland ansässiger Einzelunternehmer übt grenzüberschreitende Direktgeschäfte mit Sri Lanka aus (DBA mit Deutschland vorhanden). In welchem Land ist ein möglicher Gewinn zu besteuern? Wie wird eine mögliche Doppelbesteuerung vermieden?

Der Einzelunternehmer unterliegt der unbeschränkten Steuerpflicht und dem Welteinkommensprinzip und somit unterliegen die Erträge der Besteuerung im Inland. Ergebnisse aus Importlieferungen werden grundsätzlich nicht im Ausland erfasst und somit liegt keine Doppelbesteuerung vor.

Nennen und erläutern Sie kurz drei der europäischen Grundfreiheiten.

-Warenverkehrsfreiheit: Waren innerhalb Europas uneingeschränkt exportieren/importieren

-Dienstleistungsfreiheit: Dienstleistungen innereuropäisch grenzüberschreitend erbringen/nachfragen

-Kapitalverkehrsfreiheit: Kapital grenzüberschreitend anzulegen/aufzunehmen (weltweit)

Nennen Sie alle Einkunftsarten des EStG

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Einzelunternehmer Thomas veräußert seit mehreren Jahren auf einem Online- Marktplatz Klemmbaustein-Sets und erzielt damit Gewinne. Bennen Sie die Einkunftsart

-Selbstständig, nachhaltig, mit Gewinnerzielungsabsicht, Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, keine Vermögensverwaltung.

-Originär gewerbliche Tätigkeit im Sinne des §15 Abs1 Satz 1 Nr. 1 EStG

Nennen und Erläutern Sie 5 Gründe für die Hinzurechnungen und Kürzungen im GewStG. Geben Sie je ein Beispiel

Hinzurechnungen §8:

  • Umsetzung Objektcharakters (1,4)
  • Sicherung des Inlandcharakters (8,12)
  • Vermeidung einer Doppelbelastung (8,10)
  • Sozial- und wirtschaftspolitische Ziele (5,9)


Kürzungen §9:

  • Sicherung des Inlandcharakters (2,3,7,8)
  • Vermeidung einer Doppelbelastung (1,2,2a,2b)
  • Sozial- und wirtschaftspolitische Ziele (5)


Worum handelt es sich bei einer verdeckten Gewinnausschüttung und einer verdeckten Einlage?

-Eine Vermögensminderung

-Durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf Höhe des Unterschiedsbetrags §4 Abs. 1.S1 EStG auswirkt und

-nicht auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverwendungsbeschluss beruht

Sonderbilanzen würden genauso wie Ergänzungsbilanzen ebenfalls Wertkorrekturen von Wirtschaftsgütern aus dem Gesamthandsvermögen enthalten. Kommentieren Sie diese Aussage.

Die Aussage ist falsch.


Sonderbilanzen enthalten Wirtschaftsgüter, die nicht in der Gesamthandsbilanz abgebildet werden. Wirtschaftsgüter

des Sonderbetriebsvermögens befinden sich im zivilrechtlichen und/oder wirtschaftlichen Eigentum der Gesellschafter.


Ergänzungsbilanzen bilden Wertkorrekturen von Wirtschaftsgütern im Gesamthandsvermögen ab und wirken sich auf

die sog. erste Stufe der Gewinnermittlung von Mitunternehmerschaften aus, während die Ergebnisse aus

Sonderbilanzen erst im Anschluss hinzugenommen werden und sich deshalb lediglich auf die sog. zweite Stufe der

Gewinnermittlung auswirken

Wie berechnet man Überkreuzvermietung und was sind die Folgen?


Einnahmen

-Werbungskosten

-AfA

-Zinsen

*Steuersatz

=Steuerliche Auswirkung


Verlustverrechnung im Rahmen der ESt-Ermittlung einen positiven Steuereffekt, da sich das zvE mindert. Möglicherweise handelt es sich hierbei aber um einen Gestaltungsmissbrauch gem. § 42 AO.


Definieren und erläutern Sie die Begriffe Durchschnitts- und Grenzsteuersatz anhand der jeweiligen Formel.

Durchschnittsteuersatz: t = T/Y also Steuerschuld dividiert durch die Bemessungsgrundlage

- Grenzsteuersatz: T ́= ∂T/∂Y also die marginale Änderung der Steuerschuld bei marginaler Veränderung der Bemessungsgrundlage

Nennen und erläutern Sie kurz drei Charakteristika der Umsatzsteuer.

-Grundsatz, der Umsatzsteuer unterliegen die Umsätze, die ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens im Inland gegen Entgelt ausführt.

- Indirekte Steuer, der Unternehmer ist i. d. R. nur

Steuerschuldner, nicht aber Steuerträger.

-Veranlagungsteuer, die Umsatzsteuer wird vom Unternehmer selbständig für das Kalenderjahr errechnet

Grenzen Sie kurz unter Nennung der einschlägigen Gesetzesnormen den Begriff des umsatzsteuerlichen Unternehmers von dem gewerblichen Unternehmerbegriff des Einkommensteuergesetzes ab.

§ 2 Abs. 1 S. 1 UStG: umsatzsteuerlicher Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt, auch wenn keine Gewinnerzielungsabsicht besteht.


§ 15 Abs. 2 EStG: gewerblicher Unternehmer ist, wer selbständig, nachhaltig, mit Gewinnerzielungsabsicht sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt und weder Land- und Forstwirtschaft noch Freiberufler ist oder eine andere selbständige Arbeit ausübt.

Erläutern Sie, was in diesem Zusammenhang unter dem Begriff

Mindestbesteuerung zu verstehen ist und warum diese zu problematischen Resultaten führen könnte.

Die Mindestbesteuerung beschränkt den Verlustvortrag beim einkommensteuerlichen Verlustabzug. § 10d Abs. 2 legt den unbeschränkt abzugsfähigen Betrag auf 1 Mio. bzw. 2

Mio. bei Ehegatten. Alles positive darüber hinaus darf nur zu 60 % verrechnet werden, weshalb immer mindestens 40 % der Besteuerung unterliegen. Problem ist hierbei, dass die Verhinderung einer zeitnahen Verlustverrechnung zu einem negativen Zins- und Liquiditätseffekt führt und auch die Möglichkeit des Verlustuntergangs (z. B. § 8c KStG)

besteht, was zur Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips führt.

Nennen Sie drei Charakteristika der Gewerbesteuer. Erläutern Sie, unter welchen Gesichtspunkten die Gewerbesteuer kritisch betrachtet werden könnte

1. Gemeindesteuer, 2. Objekt- bzw. Realsteuer und 3.Veranlagungsteuer.


Kritik:

Bei der Gewerbesteuer liegt eine erhebliche Verzerrung vor (ca. 5 % der Betriebe tragen zu 90 % des Aufkommens auf und nur ca. 40 % der Betriebe sind Steuerzahler). Außerdem starke Streitbefangenheit.

Erläutern Sie die fünf Verfahrensabschnitte des Besteuerungsverfahrens

1. Ermittlungsverfahren (§§ 134 ff. AO)

- Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen


2. Festsetzungsverfahren (§§ 155 ff. AO)

- Steuern und Besteuerungsgrundlagen werden festgelegt und übermittelt durch Steuerbescheid


3. Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren (§§ 218 ff. AO)

- Verwirklichung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis


4. Rechtsbehelfsverfahren (§§ 347 ff. AO)

- Rechtsschutz des Steuerpflichtigen (außergerichtlich oder gerichtlich)

5. Straf- und Bußgeldverfahren (§§ 129 ff, 164, 165, 172 ff. AO)

- Straf- und Pflichtverletzungen werden geahndet

Betriebswirtschaftliche Steuerwirkungen werden regelmäßig als Entscheidungswirkungen gekennzeichnet. Nennen und erläutern Sie die unterschiedlichen Wirkungen. Greifen Sie dabei auf die

Systematik zurück, die in der erweiterten Betrachtung fünf Möglichkeiten der Beeinflussung durch die Entscheidungsträger aufzeigt.

Steuereinwirkungen: Veränderung der Vorteilhaftigkeit von Entscheidungsalternativen,

Steuerauswirkungen: Gestaltung aktueller und zukünftiger Sachverhalte und Steuerwirkungen: Reaktion auf die Handlungen der Steuerpflichtigen.

Die Steuerwirkungen können einen Einfluss auf die Bemessungsgrundlagen, die Zeit, Steuertarife, Steuerarten und Steuerverfahren haben.