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Zweck des Strafrechtes
- Rechtsinteressen: Täter-Opfer-Ausgleich
- Resozialisierung: Im Strafrecht/Strafvollzug, -> Prävention, tw gegen Menschenwürde
- Abschreckung: Rechtsnormen schaffen, mit Strafe unterlegt
- Rechtsgüterschutz: Interessensausgleich, Zb Diebstahl, Sachbeschädigung
- Opferschutz- & Hilfe
- Vergeltung
- Sicherung
Prinzipien des Strafrechts (ergeben sich aus GG)
- keine Strafe ohne Gesetz
- keine Strafe ohne Schuld
- Verhältnismäßigkeit
- Verbot Doppelbestrafung
Schuldunfähigkeit
- Alter, psychische Situation -> keine Strafe, kann aber Folgen haben
- zb Sicherungsverwahrung als Zusatz, Forensiche Klinik (NRW = Strafrechtliches Unterbringungsgesetz 2021)
Forensiche Klinik
In Forensik untergebracht, jährliche Prüfung on Gefährdung noch besteht, Allgemeinheit muss geschützt werden
Verhältnismäßigkeit
- legitimer Zweck
- Eignung
- mildestes Mittel
- Angemessenheit
Rechtsquellen Strafrecht
1. Europarecht: europ. Strafrecht
2. Grundgesetz
3. Bundesrecht: StGB (Strafvorschriften aus verschiedenen Gesetzbüchern), Nebenstrafrecht, VStGB, StPP, G-vG, JGG
4. Landesrecht: (Jugend-)Strafvollzugsgesetze der Länder
Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- 14-18
- 18-21: Prüfung hinreichende Reife (greift ab 21 nicht mehr)
- erweitert StGB, hier: Erziehungsgedanke im VG, eingeschränkt schuldfähig)
Materielles Strafrecht
- WAS ist strafbar?
- StGB
- Nebenstrafrecht
Formelles Strafrecht
- WIE wird Strafrecht angewendet?
- regelt Verfahren für Strafprozess
- Feststellung ob Tatbestandsgrundlage besteht (Zeugen, Urkunde, Inaugenscheinnahme)
- StPO, JGG, Strafvollzugsgesetze
Aufbau StGB - allgemeiner Teil
- allgemeine Bestimmungen für alle Strafbestände
- zb Verbrechen, Vorsatz/Fahrlässigkeit, Täterschaft/Teilnahme, Strafen, Verjährung
Aufbau StGB - besonderer Teil
- einzelne Straftatbestände: Straftaten gegen öffentliche Ordnung, sexuelle Selbstbestimmung, Ehr, Familie, Betrug, Untreue
Straftat - Vorsatz
Begehen:
- Vollendung
- Versuch (nicht bei allen Delikten strafbar, zb bei Körperverletzung/Totschlag)
Unterlassen: wann ist Unterlassen strafbar?
- Echt: Unterlassen ist Strafbarkeit (Unterlasse Hilfeleistung)
Unecht: Unterlassen & Erfolg ist Strafbarkeit
- Vollendung: Totschlag, minder schwerer Totschlag
- Versuch: Totschlag, minder schwerer Fall, fahrlässige Tötung
Straftat - Fahrlässigkeit
- Begehen
- Unterlassen
Strafbarer Versuch - Vorsatz
- Strafantrag durch Geschädigten/Dritten, Strafverfolgung wenn Geschädigter will
Aufbau vorsätzlich vollendeter Begehungsdelikt - Prüfungsschema (strafbar/nicht?)
1. Tatbestandsmäßigkeit
- objektiver Tatbestand (im Recht stehend), äußere Erscheinung Tat
- subjektiver Tatbestand (Vorsatz)
2. Rechtswidrigkeit
- Ausnahme: Rechtfertigung (Notwehr, Notstand)
3. Schuld (keine Strafe ohne Schuld)
- Schuldfähigkeit (nicht unter 14)
- Entschuldigungsgründe (Notwehrexzess)
Rechtsfolgen Straftat (1)
Strafen - Schuld - Freiheitsstrafe
- Hauptstrafe
- Nebenstrafe
- Nebenfolge
- Auflage
- Verwarnung
Rechtsfolgen Straftat (2)
Maßregeln - Vorbeugung - Maßregelung
- freiheitsentziehende Maßregeln
- Führungsaufsicht
- Führerscheinentzug
- Berufsverbot
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