Wirtschaftlichen Wert, der selbstständig bewertbar und selbstständig verkehrsfähig, d.h einzeln verwertbar ist
Anschaffung
erst Bewertung zu Anschaffungskosten
Folge Bewertung zu fortgeführt, den Anschaffungskosten (Zugangs wert wird durch Abschreibungen oder Zuschreibungen verändert)
Ermittlung der Anschaffungskoste:
Anschaffungspreis + Anschaffungsnebenkosten + nachträgliche Anschaffungsnebenkosten ./. Preis Minderungen + Ausgaben für die Versetzung in den betriebsbereiten Zustand
Herstellungs- und Erhaltsaufwand
keine bilanzierungspflichtige Vermögensmehrung bei Instandhaltung, Instandsetzung, oder Unterhaltungsaufwand -> Erhaltungsaufwand
bilanzierungspflichtige Vermögensmehrung durch nachträgliche Anschaffungskosten, bei
Wesentlicher Substanzmehrung des VG Wesentliche Veränderung der Gebrauchs und Verwertungsmöglichkeit Nicht nur geringfügiger Verlängerung der Lebensdauer -> Herstellungsaufwand
Anlagen im Bau
Aufwendungen für Investitionen über mehrere Abrechnungsperiode -> entweder sofort oder zum Jahresende erfassen
Aktivierung auf Konto: 0705 Anlagen im Bau bzw. 0710 Bauten im Bau
Umbuchung bei Fertigstellung auf entsprechendes Bestandskonto
Geleistete Anzahlungen
= Vorleistung auf ein schwebendes Geschäft
entspricht Forderung auf Leistungserbringung durch den Lieferer
Aktivierungspflicht
Verbuchung auf Konto: 0795 geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen + VST
Definition Abschreibung
Möglichkeit, die Anschaffungsausgaben für Vermögensgegenstände über die Nutzungsdauer als Aufwand zu verteilen -> periodengerechte Erfolgsermittlung
Lassen sich aufteilen in planmäßige Abschreibungen, außerplanmäßige Abschreibungen und steuerliche Sonderabschreibungen
Planmäßige Abschreibungen
= Verteilung der Anschaffungs und Herstellungskosten auf die voraussichtliche Nutzungsdauer und Abbildung des Wertverzehr aus
Nutzungsdauer:
wirtschaftlich: Dauer, die zum Gewinn maximalen Einsatz eine Anlage im Unternehmen führt
Technisch: Zeitraum, in dem ein abnutzbare Vermögensgegenstand technisch in der Lage ist, sein Verwendungszweck zu erfüllen
Betriebsgewöhnlich: beruht auf Erfahrung in der steuerlichen Betriebsprüfung
Rechtlich: Zeitraum, in dem der Vermögensgegenstand genutzt werden darf, Z. B. Laufzeit von Patienten
Planmäßig: im Voraus festgelegt, festhalten, von diesem aufgestellten Plan -> planmäßige Abschreibung
Abschreibung nach Maßgabe, der in Anspruch Name
Bestimmebarkeit der Leistungsabgaben eines V G. Anhand objektiver Kriterien muss vorliegen.
Kosten pro Leistungseinheit: Anschaffungskosten geteilt durch Gesamtleistung
Abschreibungsbetrag: Leistungsverbrauch mal kosten pro Leistungseinheit
Zeig bedingte Abschreibungsverfahren
Linear, depressiv, progressiv
Außerplanmäßige Abschreibung
= Berücksichtigung unvorhersehbaren Werteverzehr, Z. B. Katastrophenverschleiß
Steuer rechtlich spricht man von "Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung"
vorzunehmen bei voraussichtlich dauerhafte Wertminderung Bilanzstichtag
Wegfall der Wert Beeinträchtigung: -> Wertaufholung= Zuschreibung zum Wert der fortgeführten Anschaffungskosten