Flashcards in the set

Haven't started (85)

Recht ist..
Konstitutiv für Politik
Produkt von Poltik
Mittel zur (Selbst) Organisation von Politik
Drei-Elemente-Lehre (Jellinek)
Der Staat ist eine auf dem abgegrenzten Teil der Erdoberfläche seßhafte, mit einer herrschenden Gewalt versehene und durch sie zu einer Einheit zusammengefasste Vielheit von Menschen
Drei-Elemente-Lehre (Jellinek)
- Staatsgebiet
- Staatsvolk
- Staatsgewalt
Staatsgebiet (1/2)
„Das Land, auf welchem der staatliche Verband sich erhebt, bezeichnet seiner rechtlichen Seite nach den Raum, auf dem die Staatsgewalt ihre spezifische Tätigkeit, die des Herrschens, entfalten kann."


„Das Sein des Staates selbst, nicht das Haben einer ihm zugehörigen Sache erzeugt den Anspruch auf Respektierung des Gebietes. Gebiets-Verletzung ist daher nicht völkerrechtliche Besitzstörung, sondern Verletzung der angegriffenen Staatspersönlichkeit selbst."
Staatsgebiet (2/2)
Alle „auf dem Gebiet befindlichen Personen [sind] der Staatsherrschaft unterworfen"

„Das Gebiet ist [...]räumliche Grundlage der Herrschaftsentfaltung über sämtliche in dem Staat weilende Menschen, mögen es seine Angehörigen oder Fremde sein."
Staatsvolk
„Der Staat ist eine auf einem abgegrenzten Teil der Erdoberfläche seßhafte, mit einer herrschenden Gewalt versehene und durch sie zu einer Einheit zusammengefaßte Vielheit von Menschen.
Staatsgewalt (1/4)
„Eine jede aus Menschen bestehende Zweckeinheit bedarf einer Leitung durch einen Willen."

„Mindestens einem - dem Herrscher - muß ein
persönlicher Anspruch auf die Trägerschaft der höchsten Organstellung zusehen.

Die Staatsgewalt muss irgendwie vom Volke hervorgehen, d.h. ihre Träger müssen Mitglieder der Volksgemeinde sein."
Staatsgewalt (2/4)


„Eine Gewalt, die befiehlt, ohne daß ihr gehorcht würde, verliert ihren Charakter als Herrschermacht. [...] Sie [die Staatsgewalt] kann nämlich ihre Funktionen nur erfüllen durch sachliche und persönliche Leistungen der einzelnen und der Verbände."

„Herrschen ist das Kriterium, das die Staatsgewalt von allen anderen Gewalten unterscheidet." (ebd., 430)
Effektivität staatlicher Gewalt: dauerhaft und unbestritten.
Staatsgewalt (3/4)
Nicht herrschende Gewalt — Herrschende Gewalt

Disziplinargewalt — Herrschergewalt

Nicht herrschende Verbandsgewalt — Staatsgewalt

Effektivität staatlicher Gewalt: dauerhaft und unbestritten.
Staatsgewalt (4/4)
Der moderne/entwickelte Staat trägt „das Merkmal einer
rechtlichen Gewalt.

So ist denn im Begriff des
Staatsgewalt schon der der rechtlichen Ordnung enthalten.


„Notwendig hat daher jeder Staat eine Verfassung"
Einheit und Unteilbarkeit
„Kraft der Einheit und Unteilbarkeit des Staates sind auch seine Elemente einheitlich und unteilbar."
(Jellinek)

„Durch die einheitliche Staatsgewalt wird die Vielheit der Genossen zur Einheit eines Volkes zusammengefasst.

Volk im Rechtssinne [ist] außerhalb des Staates gar nicht denkbar, wie ja auch das Gebiet nur im Staate als dessen räumlicher Bereich möglich ist.

Die einzelnen Elemente des Staates bedingen sich nämlich gegenseitig.
Staatsgebiet

Staatsvolk

Staatsgewalt
Staatsgebiet

• Nichtein-
mischung
• Gewaltmonopol

Staatsvolk

• Subjekt der
Staatsgewalt
und
Rechtssubjekt
• Untertan und
Pflichtsubjekt

Staatsgewalt

• Ausschließliche
Herrscher-
gewalt über
Gebiet und Volk
Souveränität nach Bodin
Souveranitat ist...

• die höchste Gewalt im Staat
• dem Staat eigene, absolute und zeitlich unbegrenzte
Gewalt.
• unteilbar.
• Grundlage einer stabilen politischen Herrschaft.
• Voraussetzung für Staatlichkeit.


Hierzu gehören u.a.
• Gesetzgebungskompetenz
• Krieg erklären, Frieden schließen
• Höchstrichterliche Gewalt
Hobbes' Leviathan
Gedankenexperiment: Naturzustand
„Der Mensch ist dem Menschen Wolf."

• Krieg aller gegen alle.

• Gegenseitiger Vertrag: „Ich übergebe mein Recht, mich selbst zu beherrschen, diesem Menschen oder dieser Gesellschaft unter der Bedingung, daß du [es ebenfalls tust] [...] auf daß diese nach ihrem eigenen Gutdünken die Macht aller zum Frieden und zur gemeinschaftlichen Verteidigung anwende." (Hobbes 1970,
Das westphälische Staatsverständnis
Staaten als „egally autonomous, territorial, political entities that are ‚hard-shelled', with clearly defined and effective borders, but which engage in regular, systematized relations one with another" in einem
"system of sovereign states" (Brown 2002, 21).

The Westphalian territorial state involved a double-headed notion of 'sovereignty'; rulers were sovereign in so far as they accepted no internal equals and no external superiors" (Brown 2002,
John Locke: Zwei Abhandlungen über die Regierung
"Das heißt die Menschen für solche Narren zu halten, daß sie sich zwar bemühen, den Schaden zu verhüten, der ihnen durch Marder oder Füchse entstehen kann, aber glücklich sind, ja, es für Sicherheit halten, von Löwen verschlungen zu werden" (Locke 1977,
Die freiheitlich demokratische Grundordnung
„So laßt sich die freiheitliche demokratische Grundordnung als eine Ordnung bestimmen, die unter Ausschluß jeglicher Gewalt-und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition"
Grundprinzipien des modernen Verfassungsstaates
(Volks)souveränität

Demokratie

Rechtsstaatlichkeit

Verfassungsstaatlichkeit

Gewaltenteilung
Verfassungsstaatlichkeit (1/2)
Grundordnung des Staates

• Gesellschaftlicher Ordnungsentwurf

• Beinhaltet Ziele, Zwecke und Prinzipien des politischen Gemeinwesens

Beinhaltet „Regeln der Organisation und der Ausübung von Herrschaft" (Vorländer 2018, 393).
• Regen der Bestellung, Zusammensetzung und Kompetenzen zentraler Staatsorgane.

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Verfassungsstaatlichkeit (2/2)
Das Grundgesetz
| Die Grundrechte
| Der Bund und die Länder
III Der Bundestag
IV Der Bundesrat
Iva, Gemeinsamer Ausschuss
V Der Bundespräsident
VI Die Bundesregierung
VII Die Gesetzgebung des Bundes
VIII Die Ausführung der Bundesgesezte und die
Bundesverwaltung
Verfassungsstaatlichkeit - der moderne
Verfassungsstaat


• Verteilung von Zuständigkeiten und Kompetenzen
• Gewaltenteilung
• Gegenseitige Kontrolle der Institutionen
• Grundrechte
• Vorrang vor anderem Recht
• Verfassungsdemokratie
Volkssouveränität
• Gegenseitige Anerkennung als freie und gleiche
Mitglieder einer Gemeinschaft.
• Volk als Quelle legitimer Herrschaft auf Basis allgemein verbindlicher Entscheidungen in der Regel in Form von Mehrheitsentscheid.
• Repräsentative Demokratie
• So „muß das Volk all das, was es nicht selbst tun kann, durch seine Vertreter verrichten"
(Montesquieu 2013, XI/6)
• Aber: Das Volk muss Ursprung und Inhaber der
Souveränität bleiben.
Demokratie (materiell)
Das zentrale Anliegen der Demokratie ist das Treffen allgemein bindender Entscheidungen unter Berücksichtigung der frei geäußerten Meinungen
ihrer gleich gestellten Mitglieder.
• „Die Idee vom freien, mündigen und gleichen Bürger sollte ein Fundament der modernen Demokratietheorie darstellen" (Marschall)
Repräsentative Demokratie
• Demokratische Wahlen: allgemein, gleich, direkt, frei, geheim und regelmäßig.

• Aktives und passives Wahlrecht.

• Weitere politische Partizipationsmöglichkeiten.

• Legislative als höchste Gewalt.

• Parlamente als zentrale repräsentative Organe der Beratung, Meinungsbildung und Entscheidungsfindung.

• Transparenz und Rechenschaftspflicht staatlicher
Akteur*innen und Institutionen.

• Gefahr der Tyrannei der Mehrheit
Rechtsstaatlichkeit Aristoteles
„Gesetz heißt ja Ordnung. So scheint es wünschbarer, daß das Gesetz regiert als ein Einzelner; und wenn es doch gut ist, daß Einige regieren, so ist es nach demselben Prinzip besser, daß diese nur Wächter und Diener der Gesetze seien"
Rechtsstaatlichkeit Locke
Denn da alle Gewalt der Regierung einzig zum
Wohl der Gesellschaft dienen soll, so sollte sie sich auch nicht nach der Willkür und dem Belieben richten, sondern nach festen und öffentlich bekanntgemachten Gesetzen ausgeübt werden, damit einerseits das Volk seine Pflichten erkennen und innerhalb der Grenzen des Gesetzes ruhig und sicher leben kann, andererseits die Herrscher in Schranken gehalten werden"
Rechtsstaatlichkeit (formal)
• Klare, verständliche und widerspruchsfreie, festgeschriebene Regeln.

• Nach vorgegebenen Prozessen festgelegt und öffentlich bekannt gemacht. Keine rückwirkende Geltung.

• Gleiche und unparteiische Anwendung des Rechts entlang transparenter Verfahren.

• Bindung staatlicher Organe an das Recht.

• Schutz vor Willkür / Handlungssicherheit und -Freiheit
(Waldron)
• Rechtsstaatlichkeit sichert „individual freedom by providing a predictable environment in which individuals can act freely, plan their affairs, and make their decisions" (Waldron)
Rechtsstaatlichkeit (materiell)
• Festlegung der Rechtsordnung und der Grundstruktur auf fundamentale Normen.
• Sicherung/Schutz dieser Normen durch formal
rechtsstaatliche Mechanismen.
• Sicherung der Voraussetzungen für individuelle und kollektive Selbstbestimmung und ein demokratisches Gemeinwesen.
Gewaltenteilung (1/2)
• Aufteilung der Staatsaufgaben auf verschiedene
Organe.

• Legislative, Judikative, Exekutive

• checks & balances

• Ziel:
• Sicherung der Freiheit durch Verhinderung von Machtkonzentration und exzessiver oder missbräuchlicher Machtausübung.
• Effektivität
Gewaltenteilung (2/2)
• Legislative: Gesetze entwerfen, erlassen, verkünden.
• Judikative: Interpretation und Anwendung durch
Rechtsprechung. Prüfung der Vereinbarkeit des Rechts mit anderen Rechtsnormen.

• Exekutive: Rechtdurchsetzung
• Bindung aller Gewalten an das Recht.
• „The legislature, the judiciary, and the executive each must have its separate say before power impacts on the individual"
(Waldron
Gewaltenteilung Montesquieu
„Wenn die gesetzgebende oder die vollziehende
Gewalt bei der gleichen Person oder in dem gleichen
körperschaftlichen Organ vereinigt sind, kann man
von Freiheit nicht sprechen; denn man hat Grund zu
fürchten, daß der gleiche Monarch oder der gleiche
Senat tyrannische Gesetze erläßt, um sie dann
trannisch durchzusetzen"
Was ist das Recht?
,Das Recht ist eine der wichtigsten Seiten des Staates; kein Staat ist ohne Recht möglich" (Jellinek)


„Auch die Grund- und Menschenrechte gelten nur kraft einer in der Verfassung festgehaltenen
Selbstbeschränkung der Staatsgewalt" (Reinhard)

„Recht ist überall. Was wir auch tun, wie wires auch drehen und wenden, wir können uns ihm nicht entziehen" (Gschiegl)

„Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person." (Art. 3, AEMR)

A hat gegenüber B ein Recht auf x.
• B hat gegenüber A eine Pflicht zu x bzw. zu
gewährleisten/zu unterlassen. (Donnely)
(Donnelly 2003, 7-8)
Aufbau der Rechtsordnung in Deutschland
Zivilrecht

Strafrecht

Öffentliches Recht
Menschenrechte
Universaler Geltungsanspruch: Jederzeit, an jedem Ort, für jeden Menschen
Grundrechte
• „positivierte Menschenrechte".

• Geltungsbereich ist die jeweilige Rechtsordnung und das dazu gehörige Hoheitsgebiet.
Bürger*innenrechte
• Teilmenge der Grundrechte
• Alle Staatsbürger*innen als Rechtsträger*innen
Artikel 1 GG
1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen
Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 2 GG
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 8 GG
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines
Gesetzes beschränkt werden.
Was ist (das) Recht? ||
Unterscheidung von Rechtsgesellschaft und Gewohnheitsgesellschaft

Möglichkeit
physischer Sanktion
Einhaltung prozeduraler
Vorgaben
Rechtsprechung
Gerichtsbarkeit
Formalität
Befehl mit Sanktionsdrohungen

All das führt zum
–> Recht
Was ist Recht laut Gschiegl
Recht als „wesentliches Mitgestaltungselement der gesellschaftlichen Realitäten" ist „stets durch sich ändernde Interessenlagen einem permanenten Wandel unterworfen.
Es ist sohin nahezu unmöglich, einen probaten Rechtsbegrif zu erschaffen, der überzeitlich und allortlich für sich Gültigkeit reklamieren kann" (Gschiegl)
Was ist Recht laut von der Hobbes, Locke und Bentham/Mill
• Antike bis Mittelalter: das Gute, die Gerechtigkeit, Glück, Gemeinwohl

17. Jhd.
• Hobbes: Selbsterhaltung als Ziel von Politik und Recht.
Befehl als Mittel.

• Locke: Erhaltung des Eigentums als Ziel

• Utilitarismus (Bentham/Mill): Nutzen-/Glücksmaximierung
Ziele und Mittel des Rechts: Austin, Kelsen und von der Pfordten
19./20. Jhd.
• Austin: Recht als sanktionierter Befehl
• Kelsen: Recht als dynamisches hierarchisches System von Normen

21. Jhd.
• Von der Pfordten: Ziel des Rechts ist die „Vermittlung zwischen möglicherweise gegenläufigen, konfligierenden
Belangen"


Funktionen des Rechts: Legitimation
Legitimationsfunktion =


• Einhaltung rechtlich vorgegebener Verfahren und
Kompetenzen der beteiligten Organe.

• Ubereinstimmung mit allgemein akzeptierten Normen
• Mehrheitlicher Konsens der Rechtsgemeinschaft
Funktionen des Rechts — Freiheit(ssicherung)
Freiheit(ssicherung)=

• Recht schafft „fest umgrenzte, sichere Räume der Freiheitsentfaltung" (Zippelius 1991, 51).

• Freiheit in den Grenzen der Freiheit der anderen
• Freiheit vor staatlichen Eingriffen

• Ermöglichung und Förderung privater Autonomie, persönlicher Entfaltung und Lebensgestaltung.
Funktionen des Rechts — Soziale Gestaltung
• Recht als Instrument der Politik zur sozialen
Ausgestaltung des gesellschaftlichen Zusammenlebens entsprechend gegenwärtiger Bedürfnisse.

• Vorausschauende, vernünftige Planung. „Planen heißt hierbei: erwünschte gesellschaftliche Zustände in Gedanken vorwegzunehmen, ihre Vor- und Nachteile gegen mögliche Alternativen abzuwägen und die Mittel und Wege zur Verwirklichung der gewählten Zielvorstellungen aufzuzeigen." (Zippelius)
Funktionen des Rechts — Steuerung/Lenkung
Recht begrenzen das „Feld tatsächlicher
Handlungsmöglichkeiten" auf eine „gemeinverträgliche
Auswahl" (Zippelius)
Funktionen des Rechts — Integration und Stabilität
„Eine integrierende und stabilisierende Funktion des staatlich garantierten Rechts liegt darin, daß es miteinander vereinbare, verläßliche Verhaltensmuster schafft, die das gesellschaftliche Handeln koordinieren und es vielfach in den Dienst weitergreifender Gemeinschaftszwecke stellen" (Zippelius)
Funktionen des Rechts — Befriedung/Konfliktlösung
„Es hat befriedende Funktion indem es Konflikte - die in einer Gemeinschaft zwischen widerstreitenden
Bedürfnissen und anderen miteinander konkurrierenden Verhaltensorientierungen entstehen - einer geordneten
Lösung zuführt" (Zippelius)
Der Staat und das Recht
• Gewaltmonopol + Rechtssetzungsmonopol
• Recht als
• Gestaltungsmittel der Herrschenden
• Legitimation und Begrenzung von Herrschaft
• Abbild gesellschaftlicher Verhältnisse, Überzeugungen und Sitten
• Recht ist nach Bedarf veränderbares positives
Recht.
Positivismus, Naturrecht — Bentham, Cicero und Thomas von Aquin
„True law is right reason in agreement with
Nature; it is of universal application, unchanging and everlasting". (Cicero)
• „Natural rights is simple nonsense: natural and imprescriptible rights, rhetorical nonsense, - nonsense upon stilts.
" (Bentham)

Lex iniusta non est lex » (Thomas von Aquin)
Positivismus


Der Sein-Sollen-Fehlschluss (nach Bentham)
„This ought not to be the law, therefore it is not and I am free not merely to censure but to disregard it." (Hart 1958)
• „This is the law, therefore it is what it ought to be."
Positivismus

Bentham & Austin: Imperativtheorie
Recht als Befehl des Souveräns

• durch Gewalt- bzw. Sanktions(androhung) gestützt.
Positivismus (Hart)
Übernimmt Trennung von Moral und Recht, is und ought.

• Lehnt Austins Imperativtheorie (Recht als
sanktionsbewehrter Befehl) ab.

~ Recht als Form politscher Ordnung sowie als
soziale Praxis

Unterscheidung zwischen primären und sekundären Normen (primary/secondary rules):
• Primär: klare Handlungsanweisung („do this whether you wish it or not", Hart
• Sekundär: ermöglichen Handeln („if you wish
to do this, here is the way to do it.")
Positivismus (Hart)
Rules
rules of change /Änderungsregeln
Nothing „which legislators do makes law unless they comply with fundamental accepted rules specifying the essential lawmaking procedures." (Hart)

• rule of recognition / Erkenntnisregel
It is apparent that the social acceptance of a rule or standard of authority [...] must be brought into the analysis

• rule of adjudication / Entscheidungsregeln
In applying legal rules, someone must take the responsibility of deciding that words do or do not cover some case in hand
Positivismus Gustav (Hart) / Radbruch
Gustav Radbruch (1878-1949):
• Konzept des Rechtspositivismus hat zum Horror des
NS-Regimes beigetragen.
• Recht, das zu Grundprinzipien der Moralität im Widerspruch steht, ist nicht rechtsgültig.
• Juristen sollten diese nicht berücksichtigen, da sie keinen Rechtscharakter haben (Hart)
Positivismus (Hart) und die Radbruch-Formel
„Der Konflikt zwischen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit dürfe dahin zu lösen sein, daß das positive, durch Satzung und Macht gesicherte Recht auch dann den Vorrang hat, wenn es inhaltlich ungerecht und unzweckmäßig ist, es sei den, daß der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, daß das Gesetz als als unrichtiges Recht der Gerechtigkeit zu weichen hat wo Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird [...], da ist das Gesetz nicht etwa nur unrichtiges Recht, vielmehr entbehrt es überhaupt der Rechtsnatur." (Radbuch)
Positivismus (Hart) und die Radbruch Formel Part 2
Radbruch-Formel: Anwendung in
Gerichtsurteilen hinsichtlich Verbrechen aus der
NS-Zeit.

• Verurteilung mit der Begründung: ,the statute ,was contrary to the sound concience and sense of justice af all decent human beings."* (Hart)
Dworkin
Unterscheidung zwischen
Regeln (rules) und
Prinzipien (principles).

Über die rule of recognition können (müssen aber nicht) moralische Aspekte integriert werden, die zunächst außerhalb des Rechts liegen.
• Geltungsgrund dieser Prinzipien ist positive Anwendung durch Institutionen und Akteure (nicht die Natur des Rechts).

„Weg zur Versöhnung des Rechtspositivismus mit der Normenstruktur der Gegenwart" (Sauer)
Wer ist Souverän?
• Verbindung von Demokratie und Recht

• Klärung der Voraussetzungen von Demokratie

• These: „steigende Demokratieverhinderung" (Maus
2004, 835).

• „Verfallsgeschichte' vom formalen demokratischen Rechtsstaat des 18. Jahrhunderts zum sukzessive materialisierten und somit antidemokratisch
gewendeten Rechtsstaat der Gegenwart" (ebd., 836)
Rückblick: Grundprinzipien des modernen
Maus: Volkssouveränität vs. Verfassungssouveränität
• Das Volk muss Ursprung und Inhaber der Souveränität bleiben.




VS.





• Vorrang vor anderem Recht
• Verfassungsdemokratie
• Festlegung der Rechtsordnung und der Grundstruktur auf fundamentale Normen
• Checks & balances
Rechtsstaatlichkeit (formal)
• Klare, verständliche und widerspruchsfreie, festgeschriebene
Regeln.
• Nach vorgegebenen Prozessen festgelegt und öffentlich bekannt gemacht. Keine rückwirkende Geltung.
• Gleiche und unparteiische Anwendung des Rechts entlang transparenter Verfahren.
• Bindung staatlicher Organe an das Recht.
• Schutz vor Willkür / Handlungssicherheit und -Freiheit
Wesensgehaltsgarantie und Ewigkeitsklausel
Wesensgehaltsgarantie:
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt
angetastet werden." (Art. 19 GG)
Ewigkeitsklausel

.,(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig."
(Art. 79(3) GG)
Die freiheitlich demokratische Grundordnung ||
Die „oberste[n] Grundwerte des freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaates […] bilden die freiheitliche demokratische Grundordnung, die das Grundgesetz innerhalb der staatlichen Gesamtordnung der ,verfassungsmäßigen Ordnung' als fundamental ansieht. Dieser Grundordnung liegt [...] die Vorstellung zugrunde, daß der Mensch [...] einen eigenen selbständigen Wert besitzt und Freiheit und Gleichheit dauernde Grundwerte der staatlichen Einheit sind. [...]" (Bundesverfassungsgericht)
Was ist der Ausnahmezustand?
• AZ als „Antwort der Staatsgewalt auf schwerste innere (und äußere] Konflikte." (Agamben 2004, 8)

• Beispiele?
• (Bürger)Krieg
• Aufstand
• Terroranschlag
• Naturkatastrophen
• Epidemien
Beispiel: Der neue Terrorismus
Was ist Terrorismus?

• Terror (lat.) = Furcht, Schrecken

• Ursprung: Staatsterror

• Anwendung von Gewalt

• gegen Repräsentierende des Systems, Zivilisten, Gebäude oder svmbolische Orte

• um Angst und Schrecken zu erzeugen

• um eine Anderung der Politik zu erreichen.
• Politischer Kampfbegriff.

• Moralische Konnotation/Wertung.
Was ist ‚neu' am ‚neuen Terrorismus'?
Was ist ‚neu' am ‚neuen Terrorismus'?



• (International agierende) terroristische Netzwerke

• neue Technologien zur Planung, Koordination und Durchführung terroristischer Anschläge

• Möglichkeit global koordinierter Angriffe

• hohe Opferzahlen

• Diffuse, allgegenwärtige Bedrohung

• quantitative Entgrenzung

• räumliche Entgrenzung
Der Ausnahmezustand zwischen Politik und Recht
• Er zeigt sich als „die legale Form dessen, was keine legale Form annehmen kann." (ebd.)

Der Ausnahmezustand ist „an der Grenze zwischen Politik und Recht angesiedelt."(Agamben 2004, 7)

• Versuch der Integration in die Rechtsordnung

• Positionierung außerhalb der Rechtsordung
Innerer Notstand BRD

Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische
Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder sowie Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen und des Bundesgrenzschutzes anfordern. […..] Die Anordnung ist nach Beseitigung der Gefahr, im übrigen jederzeit auf Verlangen des Bundesrates aufzuheben [...]." (Art.
91 GG, siehe auch Art. 87a GG mit Blick auf die
Streitkräfte)
Der Ausnahmezustand zwischen
Ausnahmezustand USA
AZ ist im „dialektischen Verhältnis zwischen der
Machtbefugnissen des Präsidenten und den Kongresses zu suchen" (Agamben 2004, 28), die um die höchste Autorität streiten.
11.9.2001 Terroranschläge
14.9.2001
Authorization for the Use of Military Force (AMUF)
Declaration of National Emergency by Reason of
Certain Terrorist Attacks
26.10.2001 USA PATRIOT Act
Der Ausnahmezustand als Unbestimmtes
• Detainee/unlawful enemy combatant als Unbestimmter:
„Weder Gefangener noch Angeklagter, sind sie einfach Verhaftete (detainees), die einer rein faktischen Herrschaft unterworfen sind, einer Haft, die nicht nur zeitlich, sondern auch ihrem Wesen nach unebstimmt ist, denn sie entzieht sich jedem Gesetz und jeder Form rechtlicher Kontrolle."
(Agamben 2004, 10)
• Der rechtliche Status der detainees wird „radikal ausgelöscht", was „gleichzeitig Wesen hervorbringt, die juristisch weder eingeordnet noch benannt werden können.
Der Ausnahmezustand als Unbestimmtes
Der AZ schafft eine „Zone der Anomie", eine „Zone, in der die Anwendung des Rechts suspendiert wird, aber das Gesetz als solches in Kraft bleibt" (ebd., 41).
• Nicht innerhalb, nicht außerhalb der Rechtsordnung
• Normen gelten und gelten nicht, sind suspendiert, aber nicht abgeschafft
• Kann das illegitim legitim machen?
• Im AZ wird eine „Schwelle der Unentscheidbarkeit geschaffen [...], auf der factum und ius ineinander verschwimmen." (ebd., 39)
Was ist der Ausnahmezustand? ||
• Ausgangslage: Notsituationen, (existentielle) Bedrohung, Gefährdung von Sicherheit und Ordnung.
• Rückgriff auf Not als moralische und politische Wertung
• Abweichen vom Normalzustand zwecks Wiederherstellung des Normalzustandes: «eine Suspendierung der gültigen Ordnung, damit ihr Bestehen gesichert wird" (Agamben
2004, 41).
• Technik des Regierens
• Ausweitung exekutiver Kompetenzen u.a. in die legislative Sphäre
Eine neue Balance zwischen Sicherheit und Freiheit?
• Die erste Aufgabe des Staates ist die Sicherheit des
Volkes.
• Demokratische Rechtsstaaten können der Bedrohung durch den neuen Terrorismus nicht wirksam begegnen.
Eine neue Balance zwischen Sicherheit und Freiheit?
Die erste Aufgabe des Staates ist die Sicherheit des
Volkes.
• Demokratische Rechtsstaaten können der Bedrohung durch den neuen Terrorismus nicht
wirksam begegnen.
• Es bedarf einer Erweiterung staatlicher
Handlungsspielräume, einer neuen Balance zwischen Freiheit und Sicherheit.
• Sicherheit und Freiheit als Nullsummenspiel.




Freiheit und Sicherheit als Negativsummenspiel
Was ist das Gesetz laut Whittigton
Gesetz ist nicht nur das Produkt von Politik, sondern auch konstitutiv für Politik
Gleichursprünglichkeitsthese

Über den internen Zusammenhang von Rechtsstaat und Demokratie
Politische Bürger*innenrechte -> Sicherung
öffentlicher/politischer Autonomie

• Klassische Menschenrechte -> Sicherung
privater Autonomie





• Beide ermöglichen Selbstbestimmungspraxis der
Bürger*innen
Zum Verhältnis von privater und öffentlicher
Autonomie
Medium/Sprache zur Verwirklichung der
Autonomie/Verwirklichung der demokratischen
Idee der Selbstgesetzgebung: Recht
• Bürger*innen als Autor*innen und Addressat*innen
des Rechts

• Bürger*innen als Rechtssubjekte und
Rechtspersonen Träger*innen subjektiver Rechte

• Freiwillige Assoziation von Rechtsgenoss*innen
Zum Verhältnis von privater und öffentlicher
Autonomie
„Mithin gäbe es ohne Grundrechte, die die private Autonomie der Bürger sichern, auch kein Medium für die rechtliche Institutionalisierung jener Bedingungen, unter denen die Bürger in ihrer Rolle als Staatsbürger von ihrer öffentlichen Autonomie Gebrauch machen könnten. Auf diese Weise setzen sich private und öffentliche Autonomie wechselseitig voraus." (Habermas 1996, 301)
Öffentliche
Autonomie
- Staatsbürger*innen
• Autor*innen der Rechte;
- Selbstorganisation und -Gesetzgebung
der pol.
Gemeinschaft
- Kommunikations-und Teilhaberechte
Private Autonomie
Privatrechtssubiekte

- Adressaten der
Rechte

- Recht schafft
Freiheitssphäre
individueller Selbstbestimmung

- Individuelle Freiheitsrechte
Private und öffentliche Autonomie ...


- setzen einander voraus und ermöglichen einander.

• dürfen sich gegenseitig nicht beeinträchtigen.

• werden durcheinander abgesichert.

• Recht als „Mittel zur gleichmäßigen Sicherung privater und öffentlicher Autonomie." (ebd., 298)
Zum Verhältnis von privater und öffentlicher Autonomie

HABERMAS
„daß einerseits die Staatsbürger von ihrer öffentlichen Autonomie nur dann einen angemessenen Gebrauch machen können, wenn sie aufgrund einer gleichmäßig gesicherten privaten Autonomie hinreichend unabhängig sind;
daß sie aber auch nur dann zu einer
konsensfähigen Regelung ihrer privaten Autonomie gelangen können, wenn sie als Staatsbürger von ihrer politischen Autonomie einen angemessenen Gebrauch machen." (Habermas)
Digitalisierung und Demokratie
Neue Kommunikationswege zwischen Bürger*innen und
Staat/Politik

• Neue Beteiligungsmöglichkeiten: Chance der Einbindung größerer Bevölkerungsanteile in pol. Willensbildungsprozesse:
E-Petitionen, E-Kampagnen, E-Wahlen, ...
• Digital Divide
• Neue Möglichkeiten der Überwachung und Manipulation von
Informationen und Personen


• Ziel von Facebook, Google & Co: jeden Einzelnen mit Werbung, Daten und Hinweisen zu versehen, die ihn zu immer neuen Konsumentscheidungen bewegen und ihn ansonsten in seinem vorgefertigten Weltbild belassen." (Hidalgo 2020)
Über den internen Zusammenhang von Rechtsstaat
und Demokratie

Habermas

Es gibt einen internen, normativen Zusammenhang zwischen Rechtsstaat und Demokratie.

• „Das moderne Recht legitimiert sich an der gleichmäßig für jeden Bürger gewährleisteten Autonomie, wobei sich private und öffentliche Autonomie wechselseitig voraussetzen."
(Habermas 1996, 293)