1. Unterscheide zwischen öffentlichem und privaten Recht?
Das öffentliche Recht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Bürgern und Staat. Es gibt eine Hierarchie mit einem Über- und Unterordnungsverhältnis des Bürgers gegenüber dem Staat.
Das Instrument ist der Verwaltungsakt (z.B. die rote Ampel).
Bestandteile des öffentlichen Rechts sind das Verwaltungs-, Steuer-, Abgaben- und Strafrecht-
Im Privatrecht geht es um das Handeln einzelner Individuen und auch so genannter juristischer Personen zur Regelung von individual Prozessen.
Es gibt keine Hierarchie, sondern ein Gleichordnungsverhältnis.
Es wird unterteilt zwischen dem bürgerlichen Recht (gilt für alle) und dem Sonder-Privatrecht (bestehend aus Arbeitsrecht, Handelsrecht und Wettbewerbsrecht).
Das Instrument ist das Rechtsgeschäft.
2. Was ist Recht?
Recht ist alles was allgemein verbindlich ist. Es gilt im gesamten Geltungsbereich für alle, die sich im Geltungsbereich aufhalten. Das Recht ist staatlich durchsetzbar und wird im Zweifel auch durchgesetzt.
3. Welche Personen sind rechtsfähig?
Nach §1 BGB („Beginn der Rechtsfähigkeit“) sind natürliche Personen nach Vollendung des Geburtsvorgangs rechtsfähig.
Juristische Personen erlangen ihre Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das entsprechende Register.
4. Was sind natürliche Person?
Natürliche Personen sind Träger von Rechten und Adressaten von Pflichten.
Die Rechtsfähigkeit ist die grundlegende Eigenschaft der natürlichen Person.
Natürliche Personen sind schutzbedürftig z.B durch §823 BGB „Schadensersatzpflicht“. Besondere natürliche Personen sind a. Verbraucher (§13 BGB), b. Unternehmer (§14) und c. Kaufleute (§1 f. HGB).
5. Was ist Rechtsfähigkeit? (knüpft an Frage 4 an.)
Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Natürliche Person sind dies nach Vollendung der Geburt und juristische Personen mit der Eintragung ins entsprechende Register.
6. Was ist eine juristische Person?
Die juristische Person ist eine künstliche Schöpfung der Rechtsordnung die räumlich Gegenständlich nicht existiert. Es handelt sich um einen Zusammenschluss von in der Regel mehreren natürlichen und/oder juristischen Personen oder einem Zusammenschluss von Vermögen, dem die Rechtsordnung durch einen Hoheitsakt (Eintragung in ein öffentliches Register) die Rechtsfähigkeit verleiht.
Achtung: Eine juristische Person ist nicht rechtsfähig, sondern die Organe des Unternehmens.
7. Was sind die Motive des Gesetzgebers für die Schaffung juristischer Personen?
Motiv 1: Es erleichtert die Teilnahme am Rechtsverkehr, durch den Zusammenschluss von vielen Einzelpersonen.
Motiv 2: Juristische Personen genießen gegenüber ihren Gläubigern grundsätzlich die Beschränkung ihrer Haftung ihr Gesellschaft bzw. Vereinsvermögen.
8. Was versteht man unter Geschäftsfähigkeit?
Geschäftsfähigkeit bedeutet die Fähigkeit, durch eigenes wirksames Handeln rechtgeschäftliche Rechte und Pflichten begründen zu können.
Oder: Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, durch eigene wirksame rechtsgeschäftliche Erklärungen am Rechtsverkehr teilnehmen zu können und rechtsgeschäftliche Beziehungen zu begründen.
Handlungsfähigkeit und damit Geschäftsfähigkeit erlangt die juristische Person durch ihre Organe.
9. Was sind die Rechtsobjekte?
Es gibt vier Rechtsobjekte 1. Sachen (§90 BGB), 2. Tiere (§90a BGB), 3. Rechte (§241 BGB) und 4. Rechtsdurchsetzung.
Bei Punkt 1 bis 3 handelt es sich m Rechtsgesamtheiten.
Sachen unterteilt man in Bewegliche- und unbewegliche Sachen.
10. Was versteht man unter dem Begriff Unternehmen?
Der Gesetzgeber hat den Begriff des Unternehmens nicht definiert, obwohl er ihn an verschiedenen Stellen verwendet.
Juristisch gesehen ist das Unternehmen eine Gesamtheit von Sachen, Rechten und sonstigen wirtschaftlich relevanten Werten (Good Will, Know-How).
Es wird verstanden als organisatorische Einheit von personellen und sachlichen Mitteln zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zwecks.
Das Unternehmen selbst ist kein eigenständiges Rechtssubjekt. allerdings hat jedes unternehmen einen Rechtsträger bzw. Unternehmensträger dem die das Unternehmen betreffenden Rechte und Pflichten als Rechtssubjekt zugeordnet werden.
Unternehmensträger sind unter anderem Einzelkaufleute, Handelsgesellschaften sowie die juristischen Personen.
Das Bedeutet das die Unternehmensbezogenen Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte den jeweiligen Unternehmensträger treffen.
11. Was versteht man unter dem Begriff Vermögen?
Das Vermögen wird verstanden als die Summe aller geldwerten Rechte eines Rechtssubjektes, also als die Gesamtheit der Aktiva einer natürlichen oder juristischen Person. Dazu gehören alle Rechte, Forderungen und Rechtsverhältnisse, die einen in Geld ausdrückbaren Wert haben. Das Vermögen ist selbst aber kein Rechtsobjekt, weil es nur die Zusammenfassung der einer Person zu zurechnenden Vermögenrechte darstellt.
Wenn das Vermögen übertragen werden soll (durch Rechtsgeschäfte) dann muss jeder einzelne Vermögensgegenstand nach den für ihn geltenden Regelungen einzeln übertragen werden.
12. Was versteht man unter Privatautonomie?
Privatautonomie bedeutet das die Rechtsordnung den beteiligten Rechtssubjekten die Freiheit einräumt, ihre rechtsgeschäftlichen Beziehungen, weitgehend unbeeinflusst, durch staatliche Zwänge oder Kontrolle eigenverantwortlich zu gestalten.
13. Was ist der Betrieb?
Vom Unternehmen ist der Betrieb zu unterscheiden. Betrieb ist die organisatorische Einheit, in der ein Unternehmen mit den personellen Ressourcen mithilfe sachlicher und immaterieller Mittel arbeits- bzw. produktionstechnische Zwecke verfolgt.
14. Was ist die Aufgabe der Rechtsordnung?
Aufgabe der Rechtsordnung ist es, das menschliche Zusammenleben zu ordnen. Dazu werden Normen (Gesetze) aufgestellt, die das Verhalten des einzelnen Individuums rechtlich erfassen, in dem sie – ihnen Verbindlichkeiten & Schutz verleihen und durch die Definition von Schranken & Sanktionen, Ausgangspunkt sind die Handlungen, die die natürliche oder juristische Person vornimmt. Dabei ist das rechtlich relevante vom rechtlich irrelevanten Verhalten zu unterscheiden.
Juristische Relevanz erhalten Handlungen dadurch das entweder andere Rechtsgüter verletzt werden oder die „äußere Hülle“ für einen Willen sind, der auf die Herstellung von rechtlichen Beziehungen zu anderen Personen oder Rechtsobjekten gerichtet ist.
15. Zwischen welchen Handlungen unterscheidet die Rechtsordnung?
Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen rechtgeschäftlichen Handlungen, deliktischen Handlungen, Realakten und Gefälligkeitsverhältnissen.
16. Was sind rechtsgeschäftliche Handlungen?
Rechtsgeschäftliche Handlungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet sind. Sie sind charakterisiert durch einen Rechtsbindungswillen. Das wesentliche Gestaltungsmittelt zur Herbeiführung von rechtgeschäftlichen Rechtsfolgen ist das Rechtsgeschäft (z.B. Miete).
17. Was sind deliktische Handlungen?
Bei deliktischen Handlungen werden eigene oder fremde Rechtsgüter verletzt. Die Rechtsfolge wird nicht angestrebt – Zivilrechtliche Sanktionen, in der Regel Schadensersatz.
18. Was sind Realakte?
Realakte sind Tathandlungen, deren Rechtsfolge allein und willensunabhängig durch einen bestimmen realen Vorgang ausgelöst wird.
Ungeachtet des Vorliegens oder nicht Vorliegens eines rechtsgeschäftlichen Willens (z.B. Zeugung eines Kindes).
19. Was sind Gefälligkeitsverhältnisse?
Gefälligkeitsverhältnissen fehlt der Wille, sich rechtlich zu binden (Rechtsbindungswille), mit dem ich zum Ausdruck bringe, dass ich für eine Verletzung meiner Versprechungen Zivilrechtlich haften möchte (z.B. Umzugshilfe).
20. Grenze das Rechtsgeschäft von Gefälligkeitsverhältnissen ab.
Das Rechtsgeschäft ist eine Situation, bei der ein rechtlicher Wille verfolgt wird, während bei Gefälligkeitsverhältnissen der Rechtsbindungswille fehlt und die Zusage erfolgt ohne, dass eine rechtsgeschäftliche Beziehung entsteht.
21. Grenze rechtsgeschäftliche Handlungen, deliktische Handlungen, Gefälligkeitsverhältnisse und Realakte voneinander ab.
Bei rechtsgeschäftlichen Handlungen handelt es sich um die Äußerung eines auf die Herbeiführung eines Rechtserfolges gerichteten Willens. Man erklärt also etwas um eine Rechtsfolge auszulösen. Diese ist rechtlich bindend im Gegensatz zu Gefälligkeitsverhältnissen. Bei Gefälligkeitsverhältnissen fehlt nämlich dieser Rechtbindungswille. Deliktische Handlungen sind Handlungen, die Rechtsgüter von anderen verletzen. Ein Realakt begründet Rechtsfolgen ohne, dass dem ein entsprechender rechtsgeschäftlicher Wille zugrunde liegt, wie zum Beispiel die Zeugung eines Kindes.
22. Was ist eine Willenserklärung?
Der Wesentliche Kern eines Rechtsgeschäftes ist die Willenserklärung. Dabei handelt es sich um die Äußerung eines auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichteten Willens.
Soll die Willenserklärung der Begründung eines Vertrages dienen, muss sie zwingend inhaltlich mit der Willenserklärung des Vertragspartners übereinstimmen.
Die Willenserklärung kann mündlich, schriftlich oder konkludent (schlüssiges Verhalten) abgegeben werden.
23. Wann werden Willenserklärungen wirksam?
Eine empfangsbedürftige Willenserklärung entfaltet ihre Rechtsfolgen, wenn sie dem Adressaten zugeht. Dies ist unproblematisch bei anwesenden Adressaten (via. Telefon oder Skype), besonders zu beachten allerdings bei Willenserklärungen gegenüber abwesenden Personen.
Zugegangen ist eine Willenserklärung unter abwesenden, wenn sie in der Weise in den Herrschaftsbereich (Briefkasten, Postfach, …) gelangt ist, dass dieser die Gelegenheit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen.
24. Erläutere den Unterschied zwischen empfangsbedürftigen und nicht empfangsbedürftigen Willenserklärungen.
Eine empfangsbedürftige Willenserklärung ist an einen konkreten Adressaten gerichtet, den Erklärungsempfänger. Die Rechtsfolge wird nur dann ausgelöst, wenn sie dem Adressaten zugeht (Beispiel: Kündigung).
Bei einer nicht Empfangsbedürftigen Willenserklärung wird die Rechtsfolge unabhängig vom Zugang entfaltet.
25. Was ist ein Rechtsgeschäft?
Ein Rechtsgeschäft ist ein Tatbestand, der aus einer oder mehreren Willenserklärungen besteht und – entweder allein oder mit weiteren Tatbestanderfordernissen – auf die Herbeiführung eines rechtlich gewollten Ergebnisses gerichtet ist.
26. Beschreibe das einseitige- und zweiseitige Rechtsgeschäft. Nenne Unterschiede und Beispiele.
Bei einem einseitigen Rechtsgeschäft, genügt bereits die Willenserklärung einer Person um eine Rechtsfolge auszulösen. Beispiele sind die Kündigung oder das Testament.
Bei einem einseitig verpflichtenden Rechtsgeschäft gibt es zwei Willenserklärungen. Jedoch ist nur eine Seite zur Leistungserbringung verpflichtet. Beispiel: Bürgschaft. Anders ist es bei einem mehrseitigen Rechtsgeschäft, hier müssen mindestens 2 Willenserklärungen vorliegen, damit eine Rechtsfolge ausgelöst wird. Beispiele sind klassischen Verträge wie Miet- und Arbeitsvertrag.
27. Was ist ein Verpflichtungsgeschäft und wie unterscheidet es sich von einem Verfügungsgeschäft?
Im Zusammenhang mit dem Abschluss von Verträgen wird in der Rechtsordnung differenziert zwischen dem Verpflichtungs- und dem Verfügungsgeschäft. Inhalt des Verpflichtungsgeschäftes ist die Festlegung der wechselseitigen Verpflichtungen deren Erfüllung die Vertragspartner versprechen. Der Abschluss dieses Verpflichtungsgeschäftes fällt häufig aber nicht grundsätzlich mit dem anschließenden Verfügungsgeschäft zusammen. Beim Verfügungsgeschäft handelt es sich umgangssprachlich um das Erfüllungsgeschäft, d.h. der Vorgang mit dem die Vertragspartner ihre jeweilige Verpflichtung aus dem Verpflichtungsgeschäft erfüllen –z.B Übergabe und Übereignung einer Kaufsache (Zahlung des Kaufpreises, Einräumung des Besitzes einer Mietwohnung oder Mietautos/Zahlung des Mietzinses)
28. Erläutere den Unterschied zwischen empfangsbedürftigen und nicht empfangsbedürftigen Willenserklärungen.
Eine empfangsbedürftige Willenserklärung ist an einen konkreten Adressaten gerichtet, den Erklärungsempfänger. Die Rechtsfolge wird nur dann ausgelöst, wenn sie dem Adressaten zugeht (Beispiel: Kündigung).
Bei einer nicht Empfangsbedürftigen Willenserklärung wird die Rechtsfolge unabhängig vom Zugang entfaltet.
29. Was bedeutet konkludentes Handeln?
Bei konkludenten (schlüssigem) Handeln wird der rechtsgeschäftliche Wille nicht ausdrücklich mündlich oder schriftlich erklärt, sondern durch ein Verhalten aus welchem sich nach allgemeiner Lebensauffassung auf einen rechtsgeschäftlichen Willen schließen lässt.
Beispiel hierfür ist der Einkauf an der Kasse im Supermarkt.
Das konkludente Handeln ist nicht mit dem Schweigen gleichzusetzen.
30. Worin unterscheidet sich ein Vertrag zugunsten Dritter von einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter? Nenne jeweils ein Beispiel.
Bei einem Vertrag zugunsten Dritter erhält der Dritte, der nicht Vertragspartner ist, unmittelbar einen Anspruch auf die Leistung. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn ein Vater eine Lebensversicherung für sein Kind abschließt.
Ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter ist beispielsweise der Mietvertrag. Dieser ist ein Vertrag, in dessen Schutzbereich auch dritte mit einbezogen sind, die keine unmittelbaren Vertragspartner sind.
31. Was bedeutet der Grundsatz der Formfreiheit im BGB und welchen Zweck erfüllt er?
Willenserklärung und Rechtsgeschäft sind nach deutschem bürgerlichem Recht grundsätzlich formlos gültig. Bereits das gesprochene Wort gilt. Die Formfreiheit hat die Funktion, die Teilnahme am Rechtsverkehr für alle Beteiligten zu vereinfachen. Die Parteien müssen es allerdings nicht, bei der Formfreiheitbelassen. Darüber hinaus Ausnahmen zum Schutz der Vertragspartner, sogenannte gesetzliche Formvorschriften.
32. Was für gesetzliche Formvorschriften gibt es?
Zum Schutze der Vertragspartner hat der Gesetzgeber, für spezielle Rechtsgeschäfte sogenannte gesetzliche Formvorschriften veröffentlicht. So bedarf es bei einer Kündigung (nach §623 BGB) die Schriftform und darf nicht mündlich ausgestellt werden, da dies zu unbeabsichtigten konkludenten Handlungen führen könnte.
Auch die Bürgschaft benötigt nach §766 BGB die Schriftform, als Warnzeichen, das der Bürge ein Risiko eingeht.
Ein Grundstück zu übertragen bzw. zu erwerben benötigt die notarielle Beurkundung (§311b BGB), dies geschieht durch einen Grundbucheintrag.
Ebenfalls beim Notar wird der Ehevertrag geschlossen, bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile (§1410 BGB).
Das Testament kann in zwei Formen errichtet werden. Zum einen durch eine Niederschrift beim Notar, oder durch eine vom Erblasser nach §2247 BGB abgegebene Erklärung.
Diese muss jedoch eigenhändig verfasst und unterzeichnet worden sein, zum Beweis das es sich hierbei, um den letzten Willen des Verstorbenen handelt.
33. Aus welchen Gründen schreibt das BGBG für bestimmte Rechtsgeschäfte die Einhaltung einer bestimmten Form vor?
Da mit der grundsätzlichen Formfreiheit auch Gefahren verbunden sind, macht die Rechtsordnung bei bestimmten Rechtsgeschäften einschränkende Ausnahmen.
Diese haben eine Warnfunktion zum Schutz vor Übereilung, eine Aufklärungsfunktion als Gewährleistung sachkundiger Beratung und eine Beweisfunktion.
34. Welche Rechtsfolge löst der Verstoß gegen eine Formvorschrift aus?
Die Nichtbeachtung solcher Formvorschriften bewirkt grundsätzlich die Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes nach §125 BGB.
35. Was ist das Motiv für die notarielle Beurkundung?
Bei der Abwicklung eines Kaufvertrages über eine unbewegliche Sache (Grundstück, Haus, Eigentumswohnung) dient der Notar als neutrale Institution und klärt über alle rechtlichen und ökonomischen Folgen auf.
36. Erläutern Sie die Begriffe Vertragsfreiheit, Abschlussfreiheit und Gestaltungsfreiheit.
Vertragsfreiheit bzw. Privatautonomie ist die Konkretisierung der allgemeinen Handlungsfreiheit. Rechtssubjekte sollen ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich unter gegenseitiger Rücksichtnahme erledigen. Die Abschlussfreiheit ist die Freiheit zu entscheiden ob und mit wem man einen Vertrag abschließen möchte. Gestaltungs- bzw. Inhaltsfreiheit meint, dass es den Parteien grundsätzlich selbst überlassen ist, den Inhalt des Vertrags frei zu vereinbaren.
Bei Dienstleistungen und Güter des Daseins Vorsorge ist die Freiheit eingeschränkt.
37. Was versteht man unter Kontrahierungszwang?
Kontrahierungszwang ist die Pflicht zum Abschluss eines Vertrages. Fälle des Kontrahierungszwanges sind in der Regel gesetzlich normiert und betreffen Gegenstände bzw. Dienstleistungen der sog. Daseinsvorsorge.
38. Definiere das Angebot.
Es handelt sich um ein Angebot, wenn der Antrag auf Abschluss eines Vertrages so detailliert ist das die Person nur noch „Ja“ sagen muss.
Das Angebot richtet sich bis auf wenige Ausnahmen immer an eine individuelle Person. Gegenüber einer nicht individuellen Person hingegen ist die Ausnahme.
Bei Schaufenstern, Katalogen oder Webseiten handelt es sich nicht um verbindliche Angebote, sondern um eine „Einladung ein Angebot“ zumachen. Angenommen wird dies vom Verkäufer durch den Verkauf (Stationär) oder durch Zusendung der Ware (Online-Einkauf).
39. Was versteht man unter einer „invitatio ad offerendum“?
Dies ist die Aufforderung ein Angebot abzugeben. Mit einer Erklärung soll noch kein bindendes Angebot abgegeben werden, sondern nur die Aufforderung zum Angebot. Es richtet sich nicht an ein Individuum, sondern an einen unüberschaubaren Personenkreis. Zum Beispiel: Warenausstellung im Schaufenster, der Ladenbesitzer kann das Angebot immer noch ablehnen.
40. Welche Möglichkeiten bestehen zur Rückgängigmachung von Verträgen?
Zur Rückgängigmachung gibt es drei Möglichkeiten den Umtausch, den Rücktritt und den Widerruf.
Wobei der Umtausch, nicht gesetzlich geregelt ist, da dieser rein auf Kulanz läuft, um keinen Wettbewerbsschaden zu erleiden.
Der Widerruf hingegen wurde normiert sowohl im BGB als auch in der EU (§355 BGB).
Unterschieden wird zwischen Stationärem- und Online-Handel, so besitzt der Kunde anders als Online, stationär kein Widerrufsrecht, sondern kann einzig auf die Kulanz der Gegenpartei hoffen.
41. Unter welchen Vorrausetzungen kann eine Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten?
Die Vertragspartei kann unter drei Vorrausetzungen zurücktreten. 1. Im Vertrag wurde eine Zeitspanne vertraglich vereinbart in der, die Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten kann.
2. Das Gesetzliche Rücktrittsrecht bei Mängel. (§437 BGB) Die Vertragspartei hat das Recht, auf Nacherfüllung der zu erbringenden Qualität, falls dies Fehlschlägt, hat er das Recht vom Vertrag zurückzutreten.
3. Verzug – sollte dies Eintreten kann die Vertragspartei einen Schadensersatz (Verzugsschaden) geltend machen und der Gegenpartei eine „Letzte Frist“ androhen. Falls diese verstreicht kann Sie vom Vertag zurücktreten.x
42. Was versteht man unter den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)?
AGBs sind alle, für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender – das Unternehmen, welches die AGBs entwickelt hat und zum Gegenstand seiner Verträge machen möchte) dem Vertragspartner bei Abschluss eines Vertrags stellt.
Vorformuliert bedeutet, dass der Verwender vorhat, die vorbereiteten Vertragsbedingungen in allen seinen Verträgen verwenden zu wollen. „stellen“ bedeutet, dass der Verwender seine Bereitschaft zum Abschluss des Vertrages davon abhängig macht, dass der Vertragspartner Vertragsbedingungen akzeptiert.
43. Warum gibt es Allgemeine Geschäftsbedingungen?
Durch die Verwendung von AGB’s verfolgt ein Unternehmen drei Ziele. Erstens dienen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rationalisierung, sprich sie vereinfachen und optimieren den Geschäftsablauf.
Der Zeitaufwand, der beim Aushandelnden aller vertraglichen Einzelheiten erforderlich wäre wird deutlich gesenkt.
Ein weiteres Motiv ist die Auffüllung von Regelungslücken. Im BGB nicht geregelte, aber neue und bedeutende Vertragstypen (z.B Leasing, Factoring) werden durch die AGBs entwickelt und ausgestaltet. Der letzte und wichtigste Zweck der AGBs ist die Risikoabwälzung. Die vertraglichen Rechte des Verwenders der AGBs sollen gestärkt werden und die Rechte des Verbrauchers eingeschränkt.
44. Wie werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Teil des Vertrages?
Damit die AGB’s teil des Vertrages werden müssen drei Voraussetzungen erfüllt werden. Bei Vertragsabschluss muss ausdrücklich auf die AGB‘s hingewiesen werden, oder durch einen deutlich sichtbaren Aushang gezeigt werden. Zweitens muss die Möglichkeit geschaffen werden von den Inhalten der AGB’s in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen und diese als dritte Voraussetzung auch annehmen.
Unter „zumutbarer Weise“ fallen keine sprachlichen Hindernisse oder Probleme.
45. Was sind die Probleme bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verbraucher?
Aufgrund der Länge, der schweren Verständlichkeit und der Unübersichtlichkeit ist es für den Verbraucher grundsätzlich schon problematisch die AGB’s überhaupt zu verstehen. Wenn dies jedoch der Fall sein sollte, hat der Verbraucher keinerlei Handlungsmacht, entweder er akzeptiert die AGB’s oder es kommt kein Vertrag zustande.
46. Stellen Sie die Systematik der Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.
Im Rahmen der sogenannten Inhaltskontrolle auf der Grundlage der §§307,308,309 BGB regelt das Gesetz die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einzelner Vertragsklauseln. §309 BGB enthält Klauselverbote, die unwirksam sind, wenn die Voraussetzungen des genannten Verbotes vorliegen. §308 BGB enthält Klauselverbote bei denen die abschließende Prüfung der Wirksamkeit von der Auslegung bzw. Wertung der dort enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe– z.B Erklärung von besonderer Bedeutung oder unangemessen lange- abhängig ist. §307 BGB dient als Auffangtatbestand für solche AGB Klauseln, die nicht vom Katalog in §§308,309 BGB erfasst werden.
47. Beschreibe den Unterschied zwischen Klauselverbote mit und ohne Wertungsmöglichkeiten.
Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeiten (§308 BGB) enthalten einen unbestimmten Rechtsbegriff. Eine Unwirksamkeit kommt immer auf den Einzelfall an.
Bei Klauselverboten ohne Wertungsmöglichkeit (§309 BGB) gibt es keinen unbestimmten Rechtsbegriff, eine Einzelprüfung ist nicht notwendig und die Klausel gilt immer als unwirksam.
48. Was ist die Rechtsfolge einer unwirksamen Klausel?
Nach §306 BGB hat eine unwirksame Klausel keine Auswirkung auf den übrigen Vertrag. Die unwirksame AGB wird durch die Regelungen im BGB oder den anderen Gesetzten ersetzt.
49. Was für Mängel können beim Rechtsgeschäft auftreten?
Rechtsgeschäfte können Mängel aufweisen, die ihre Wirksamkeit in Frage stellen. Entweder – aufgrund inhaltlicher vom Gesetz gezogener Grenzen oder – aufgrund von Willensmängeln der am Rechtsgeschäft beteiligten.
50. Nennen Sie Beispiele für einen formalen Mangel (inhaltliche Grenzen)?
Ein formaler Mangel ist nach §105 (1) BGB die „Geschäftsunfähigkeit), so ist eine Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen nicht. Ein zweiter Mangel ist laut §125 BGB der Formverstoß, sollte das Rechtsgeschäft nicht in der vom Gesetz vorgeschriebenen Form erfolgt sein.
Ein dritter Mangel ist das gesetzliche Verbot (§134 BGB), welches ein Rechtsgeschäft für nichtig erklärt welches gegen gesetzliche Verbote verstößt (Beispiel: Stundenlohn unter dem Mindestlohn – Folge: Teilnichtigkeit §139 BGB)
Ein letzter formaler Mangel sind die sittenwidrigen Rechtsgeschäfte nach §138 (2) BGB.
51. Beschreiben Sie die Willensmängel.
Störungen bei Willenserklärungen führen zur Fehlerhaftigkeit von Rechtsgeschäften. Solche Mängel haben entweder die Nichtigkeit der Erklärung zur folge oder die entsprechende Willenserklärung kann durch Anfechtung vernichtet werden.
In den §116 bis §124 lassen sich die drei Fallgruppen rechtlich relevanter Willensmängel unterscheiden.
Der Gesetzgeber unterscheidet hierbei zwischen bewussten- und unbewussten Willensmängeln, sowie der unzulässigen Beeinträchtigung der Freiheit der Willensentschließung (z.B. durch Androhung von Gewalt oder durch Täuschung).
52. Was ist Exculpation? Was sind die Vorrausetzungen?
Begeht der Verrichtungsgehilfe eine widerrechtliche Schädigung gegenüber einem Dritten während der Ausführung der ihm übertragenden Verrichtung haftet der Geschäftsherr für diese Schadenszufügungen. Der Geschäftsherr kann sich jedoch entlasten (exculpieren) wenn er bei der Auswahl und Überwachung des Verrichtungsgehilfen die Sorgfaltspflichten beachtet hat. Er muss den Gehilfen sorgfältig auswählen, ständig überwachen und Gerätschaften ordnungsgemäß beschaffen und unterhalten.
Liegen diese Voraussetzungen vor, greift die Ersatzpflicht ein und der Geschäftsherr muss nicht für den Schaden haften.
53. Was ist der Unterschied zwischen dem Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen?
In beiden Fällen bedient man sich einer dritten Person, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Beide handeln im Auftrag eines anderen, für diesen und in dessen Rechtskreis.
Der Erfüllungsgehilfe ist ein rechtlich selbstständiger und unabhängiger Unternehmer (Sub-Unternehmer) während der Verrichtungsgehilfe angestellt ist und dargestellt durch den klassischen Arbeitnehmer. Er wurde zu einer Verrichtung bestellt und steht in einem weisungsgebundenen Abhängigkeitsverhältnis zu seinem Geschäftsherrn. Man beachte jedoch, dass nicht jede Delegation damit verbunden ist, dass dem Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen Vertretungsmacht eingeräumt wird.
Gegenüber den schädigenden Handlungen eines Verrichtungsgehilfen kann sich der Geschäftsherr im Gegensatz zu den deliktischen Handlungen des Erfüllungsgehilfen exkulpieren. Das heißt, der Verrichtungsgehilfe haftet dann alleine, gem. §831 BGB.
54. Was ist die sogenannte dezentralisierte Entlastung?
Die dezentralisierte Entlastung greift bei Großbetrieben, bei denen der Inhaber bzw. die Unternehmensführung nicht das gesamte Personal auswählen und überwachen kann. Der Unternehmer kann sich exculpieren wenn er nachweist, die von ihm selbst eingestellten Angestellten sorgfältig ausgesucht und überwacht zu haben. Diese Verantwortlichkeit setzt sich in der personellen Verantwortlichkeitskette nach unten fort. Ist die sorgfältige Auswahl und Überwachung des Personals wegen mangelhafter Betriebsorganisation unterblieben haftet der Unternehmer wegen eigenem Organisationsverschulden
55. Was ist eine Stellvertretung?
Unter Vertretung bzw. Stellvertretung versteht man das rechtsgeschäftliche Handeln im Namen des Vertretenen mit der Wirkung, dass die Rechtsfolgen unmittelbar in der Person des Vertretenen eintreten.
56. Was ist eine Vertretungsmacht?
Eine Vertretungsmacht, wird zwischen Vertretenden und Stellvertreter ausgemacht. Für eine rechtswirksame Stellvertretung müssen einige Vorrausetzung erfüllt werden.
57. Was ist Vorrausetzungen für eine rechtswirksame Stellvertretung?
Zuerst muss die Stellvertretung überhaupt zulässig sein, so ist sie zum Beispiel bei der Eheschließung und beim Testament unzulässig. Dazu muss der zu Vertretende eine eigene wirksame Willenserklärung abgeben („ICH will kaufen!“), mit welcher der Stellvertreter nun in seinem Namen handelt. Die Stellvertretung muss hierbei offenkundig gemacht werden. Der Stellvertreter darf nur im Rahmen seiner Vertretungsmacht handeln, dies gilt als Schutz für den Vertretenden, da er zulässt, dass jemand in seinem Namen eine Willenserklärung abgibt.
Wenn die Voraussetzungen für eine wirksame Stellvertretung vorliegen, dann treffen die Wirkungen der Willenserklärung des Stellvertreters, den von ihm Vertretenden. Das heißt es wird eine rechtsgeschäftliche Beziehung zwischen dem Vertretenden und der anderen Partei begründet.
58. Nennen Sie die Arten der Vertretung.
Wir haben als erstes die gesetzliche Vertretung, unter dieser fällt auch die Vertretung des Kindes (§ 1629 BGB).
Dazu gibt es die organschaftliche Vertretung, für juristische Personen oder Organe. Beispiel hier sind Filialleiter welche den Geschäftsführer von Supermärkten vertreten.
Als drittes nennt der Gesetzgeber die rechtsgeschäftliche Vertretung – die sogenannte Vollmacht gemäß §166 (2) BGB.
59. Was ist der Zweck des Offenkundigkeitsprinzips und wen schützt es?
Das Offenkundigkeitsprinzip dient zum Schutz des Adressaten der Willenserklärung, damit er zuordnen kann wer als Stellvertreter handelt und wer der eigentliche Vertragspartner werden soll. Der Adressat kann auf den Schutz des Offenkundigkeitsprinzips verzichten. Zum Beispiel, bei der Versteigerung eines wertvollen Gemäldes.
60. Was passiert bei einer Vertretung ohne Vertretungsmacht?
Wenn der Vertreter ohne Vertretungsmacht handelt oder die ihm eingeräumte Vertretungsmacht überschreitet, dann wirkt das getätigte Rechtsgeschäft zunächst weder für noch gegen der Vertretenen. Der Vertrag ist vielmehr schwebend unwirksam. Wenn der Stellvertreter seine Vollmacht überschreitet, entscheidet der Vertretene, ob er das Rechtsgeschäft für in Ordnung erklärt (gem. §177 BGB) oder nicht, wenn ja, passiert „nichts“, wenn nicht dann ist das Rechtsgeschäft nichtig und der Stellvertreter muss für anfallende Schadensersatzanforderungen aufkommen (§179 BGB).
61. Was versteht man unter einem Schuldverhältnis?
Ein Schuldverhältnis ist ein Rechtsverhältnis, aufgrund dessen eine Person (Schuldner) einer anderen Person (Gläubiger) zu einer Leistung oder Rücksichtnahme nach §241 (1) BGB verpflichtet ist.
Sprich eine Person muss eine Leistung erbringen, währenddessen die andere Person eine Leistung fordern kann.
62. Wie entstehen Schuldverhältnisse?
Schuldverhältnisse entstehen durch Verträge (vertragliche Schuldverhältnisse), durch gesetzliche Anordnungen oder im vorvertraglichen Stadium.
63. Unterscheide zwischen Schuldverhältnissen im engeren und im weiteren Sinne
Ein Schuldverhältnis im engeren Sinne ist die einzelne Leistungspflicht bzw. Verbindlichkeit. Beispielhaft die Verpflichtung zur Zahlung des Mietzinses, von einem Mieter gegenüber des Vermieters.
Unter einem Schuldverhältnis im weiteren Sinne versteht man die Gesamtheit der Rechtsbeziehungen zwischen Gläubiger und Schuldner. Dies können eine Vielzahl einzelner Schuldverhältnisse im engeren Sinne eingebettet sein.
Im oberen Beispiel alle Verpflichtungen in einem Mietvertrag.
64. Welche Leistungspflichten ergeben sich im Schuldverhältnis?
Hauptleistungspflichten nach §241. Diese Pflichten stehen im Gegenseitigkeitsverhältnis, zum Beispiel beim Kaufvertrag die Übergabe und Zahlung. Es sind die Leistungen, derentwegen der Vertrag abgeschlossen wurde. Nebenleistungspflichten sind zusätzliche Leistungen um die Hauptleistungspflicht erfüllen zu können oder die Verwendbarkeit für den Gläubiger zu gewährleisten und stehen in der Regel nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis, wie zum Beispiel die Aufklärung oder die ordnungsgemäße Verpackung der Kaufsache .Die Primäre Leistungspflicht besteht darin den Vertrag zu erfüllen und die Sekundäre Leistungspflicht tritt an Stelle der primären, wenn diese nicht erfüllt wird. Also der Schadensersatz bei Nichtleistung oder die Erstattung des Kaufpreises.
65. Unterscheide zwischen Einzelschuldverhältnis und einem Dauerschuldverhältnis.
Bei einem Einzelschuldverhältnis, findet ein einmaliger Leistungsaustausch statt, das bekannteste Beispiel hier ist der Kaufvertrag.
Ein Dauerschuldverhältnis hingegen ist eine befristete oder unbefristete Dauerschuld, die bekanntesten Beispiele hierfür sind der Arbeits- und Mietvertrag.
66. Unterscheide zwischen Hol-. Bring- und Schickschuld.
Wie das Wort „Hol“ schon beschreibt, hole ich die Sache bei der Holschuld vom Verkäufer ab. Der Moment der Übergabe, ist gleichzeitig der Moment wo das Risiko auf mich übergeht. Das genaue Gegenteil ist die Bringschuld, hier wird die Sache geliefert und die Übertragung des Risikos findet bei der Übergabe statt. Die Schickschuld tritt ein wenn eine Sache versendet wird, das Risiko dabei trägt der Käufer, in dem Moment wo der Verkäufer die Sache der Spedition übergibt.
67. Unterscheide zwischen Global- und Inkassozession.
Bei der Globalzession werden alle, auch die künftigen Forderungen des Gläubigers abgetreten. Diese Form wird häufig für Kreditsicherungszwecke verwendet. Wenn ein Gläubiger Inkassostelle Forderungen abtritt, handelt es sich um eine Inkassozession, dies findet man häufig bei Ärzten.
68. Kann ein Dritter die Schulden übernehmen bzw. denen beitreten?
Die Rechtsordnung erlaubt den Beitritt eines weiteren Schuldners.
Hier kann z.B ein Erfüllungsgehilfe beordert werden, für welchen der Vertragspartner haftet.
69. Wie kann ein Schuldverhältnis enden?
Die erste Möglichkeit ist die Erfüllung der Schuld. Dazu gibt es noch einige Erfüllungsurrogate, das erste ist die Aufrechnung gem. §387 BGB. Zwei gleichartige Forderungen stehen sich gegenüber und eine gegenseitige Aufrechnung bringt sie zum Erlöschen, sofern sie sich decken. Beim Erlass (§397 BGB) erlässt der Gläubiger dem Schuldner die Schuld, wie z.B beim Skonto. Die Novation ist das einvernehmliche Aufheben des Schuldverhältnisses durch das Ersetzen durch ein Neues. Die Parteien können auch einen Aufhebungsvertrag beschließen. Bei einem Vergleich gem. §779 BGB erlöschen Forderungen durch gegenseitiges Nachgeben. Des Weiteren kann es noch zu einer Konfusion kommen, in welchem der Gläubiger und der Schuldner zusammenfallen. Dies kann z.B. bei einem Todesfall, der Fall sein.
Zuletzt gibt es noch den Rücktritt oder Widerruf gem. §346 BGB. Der Vertrag wird in ein Rückabwicklungsverhältnis umgestaltet und erbrachte Leistungen sind zurückzugewähren.
70. Wie bestimmt sich die Leistungszeit?
Die Leistungszeit ist die Zeit, zu der die Vertragsparteien ihr Verpflichtungen erfüllen müssen. Dies kann entweder durch vertragliche Regelungen festgelegt werden. Sollte dies nicht der Fall sein gibt es gesetzliche Regelungen für Dinge wie den Mietvertrag (§556b BGB) usw. Gibt es für den Fall keinen separaten Paragraphen fällt das ganze unter §271 BGB – Leistungszeit.
71. Wie wird der Leistungsort festgelegt?
Der Leistungsort ist der Ort, ab dem der Schuldner seine Leistung erfüllt und wird durch die Vertragsparteien bestimmt. Wenn vertraglich kein Ort festgelegt ist greift §269 BGB.
72. Nennen sie die Kategorien der Leistungsstörung.
Es gibt fünf verschiedene Kategorien der Leistungsstörung. Bei der Unmöglichkeit kann keine Leistung erbracht werden, der Schuldner muss in diesem Fall dem Gläubiger einen Schadensersatz zahlen (außer bei höherer Gewalt).
Ein weiterer Fall ist der Verzug der Leistung, hier ist die Erfüllung grundsätzlich möglich, erfolgt aber zu spät.
Hier ist zu differenzieren zwischen einem Gläubiger- oder einem Schuldnerverzug.
Die dritte Kategorie betrifft die Qualität der Leistung, welche qualitativ oder in der Menge nicht der Vereinbarung entspricht.
Ebenso kann es ein Verschulden bei Anbahnung des Vertrages geben und zuletzt kann Ursache der Leistungsstörung der Wegfall oder die Störung der Geschäftsgrundlage sein.
73. Was versteht man unter Unmöglichkeit?
Unmöglichkeit liegt dann vor, wenn die geschuldete Leistung nicht mehr erbracht werden kann. Dies kann aus unterschiedlichen Gründen der Fall sein. Im Hinblick auf den Abschluss des Vertrages wird zwischen anfänglicher und nachträglicher Unmöglichkeit differenziert.
Darüber hinaus wird unterschieden zwischen der objektiven Unmöglichkeit (Niemand kann erfüllen) und der subjektiven Unmöglichkeit (nur der Schuldner kann die Leistung nicht erfüllen).
74. Wer haftet bei Unmöglichkeit?
Die wesentlichen Grundsätze der gesetzlichen Regelungen zur Unmöglichkeit bestehen zunächst in der Befreiung des Schuldners von seiner Leistungspflicht gemäß §275 BGB. Dieser Grundsatz gilt für alle Fälle, in denen dem Schuldner die Erfüllung seiner Verpflichtung unmöglich war oder geworden ist.
75. Nennen Sie Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Schuldnerverzugs.
Zuerst einmal muss eine Leistungsverpflichtung aus einem Schuldverhältnis bestehen und die Leistung muss fällig sein. Fälligkeit ist der Zeitpunkt von dem ab der Gläubiger vom Schuldner die Erfüllung der Leistung verlangen kann. Es muss eine Mahnung ausgesprochen sein, also an die Leistungserbringung erinnert werden gem. §286 Abs.2 BGB. Die Mahnung ist entbehrlich, wenn der Zeitpunkt der Leistung vertraglich bestimmt ist. Dann muss es zum Verzug gekommen sein. Entsteht ein Verzugsschaden ist die Rechtsfolge der Ersatz des Verzugsschadens.
76. Nennen Sie die Vorrausetzungen und Rechtsfolgen für den Gläubigerverzug.
Die erste Voraussetzung ist, dass der Schuldner die Leistung nur erfüllen kann, wenn der Gläubiger eine notwendige Mitwirkungspflicht erfüllt, gem. §293 BGB.
Der Schuldner bietet die Leistung ordnungsgemäß an. Der Gläubiger kommt in Verzug, wenn er die ihm zur richtigen Zeit, am richtigen Ort und in der vereinbarten Qualität angebotene Leistung nicht annimmt.
Es können zwei Rechtsfolgen auftreten. Zum einen verhindert der Gläubiger den Gefahrübergang und gem. §300 BGB geht die leichte Fahrlässigkeit auf den Gläubiger über. Der Schuldner haftet dann nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (Haftungserleichterung). Die zweite Rechtsfolge ist, dass Gem. §304 BGB der Gläubiger für entstandene Mehraufwendungen des Schuldners haftet.
77. Unterscheide zwischen Unmöglichkeit und Verzug.
Sowohl bei der Unmöglichkeit, als auch beim Verzug besteht ein Schuldverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner. Bei der Unmöglichkeit allerdings ist die Erfüllung der Leistung unmöglich und der Schuldner kann deshalb nicht mehr leisten. Der Gläubiger kauft zum Beispiel ein Auto was er demnächst abholt. Durch einen Blitzeinschlag brennt jedoch das Autohaus ab und das Auto existiert nicht mehr.
78. Differenziere zwischen Schlechtleistung und Mangelhafter Leistung.
Die Schlechtleistung befasst sich in §§280 ff. BGB mit Vertragstypen, die keine eigene Rechtsregelung zu einem Thema haben. beispielhaft sind zum Beispiel Dienstverträge wie beim Anwalt und dessen Auftraggeber.
Bei der mangelhaften Leistung, muss das jeweilige Schuldverhältnis identifiziert werden, um zu schauen ob es eine spezielle Regelung gibt, ist dies nicht der Fall tritt §280 in Kraft. Spezielle Regelungen gibt es unter anderem für Kaufverträge (§433 BGB), Werkverträge (§631 BGB), Mietverträge (§535 BGB) und Reiseverträge (§651 BGB).
79. Unterscheide zwischen dem Werksvertrag, dem Arbeitsvertag und dem Dienstvertrag.
Der Werksvertrag ist ein Ergebnisorientierter Vertrag. Dabei verpflichtet ist der Werkunternehmer zu der Herbeiführung eines Ergebnisses. Dies wird unterschieden zwischen Körperlichen und Geistigen Ergebnissen, so schuldet der Bauunternehmer ein Hausbau und der Notar ein Testament.
Vergütet wird der Werkunternehmer erst, wenn die Leistung abgenommen und akzeptiert wurde (§641 BGB).
Beim Dienstvertrag wird kein Ergebnis geschuldet, da der Vertrag Tätigkeitsbezogen ist. Ein Ergebnis ist hier nicht nur nicht geschuldet, sondern kann schlichtweg oft gar nicht geliefert werden.
Die geleistete Arbeit wird vergütet und es gibt keinen Erfolgsanspruch. So kann ein Anwalt nicht versprechen, dass der Richter das richtige Urteil spricht. Der Dienstvertrag bietet einige parallelen zum Arbeitsvertrag, unterschied bei dem jedoch ist, die Direktions- und Weisungsbefugnis des Arbeitsgebers gegenüber des Arbeitnehmers.
80. Unterscheide zwischen Schuldverhältnissen mit endgültiger- und ohne endgültiger Sachüberlassung.
Von Schuldverhältnissen mit endgültiger Sachüberlassung spricht man bei Kauf- und Tauschverträgen, sowie bei einer Schenkung. Die Sache wird endgültig übergeben, und kann nicht wieder eingefordert werden.
Bei einem Schuldverhältnis ohne endgültiger Sachüberlassung spricht man bei Miete, Pacht, Leihe und bei einem Leasingvertrag. Hier wird zwischen entgeltlich (Miete, Pacht und Leasing) und unentgeltlich (Leihe) unterschieden.
Hier wird eine Sache, nach vertraglicher Absprache, zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückgegeben.
81. Unterschiede zwischen Miete und Pacht.
Bei der Miete wird ein Gegenstand genutzt, zum Beispiele eine Wohnung wird bewohnt.
Pächter hingegen nutzen Sachen zur Gewinnerzielung (Fruchtziehung). Es wird ein wirtschaftlicher Mehrwert erzielt.
82. Unterscheide zwischen Miete und Leasing.
Bei einer Miete liegt die Instandhaltungspflicht beim Vermieter, sollte beispielhaft die Heizung der Wohnung ausfallen, so muss sich der Vermieter darum kümmern.
Beim Leasing dagegen überliegt die Instandhaltungspflicht beim Leasingnehmer, sollte also zum Beispiel etwas am geleasten Auto kaputt sein, so hat der Leasingnehmer sich darum zu kümmern.
Dafür tritt ein Leasingunternehmen, einem Leasingnehmer, die Rechte ab die es gegenüber des Herstellers gem. §433 BGB „Kaufvertrag“ hat, damit er diese direkt beim Hersteller geltend machen kann.
83. Was sind die Voraussetzungen für einen Sachmangel?
Der Verkäufer muss dem Käufer eine mangelfreie Kaufsache verschaffen. Um festzustellen ob diese mangelhaft ist, muss geprüft werden ob einer von 7 Mängeln gem. §434 BGB zutrifft.
Als Sachmangel gilt, wenn die Kaufsache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat, also vertraglich vereinbarte Eigenschaften oder die Beschaffenheit fehlen.
Ebenfalls ein Sachmangel ist, wenn die Kaufsache nicht für die im Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet ist. Das setzt voraus, dass dem Verkäufer mitgeteilt wird, wofür die Sache verwendet werden soll.
Die Sache ist mangelhaft, wenn sie nicht die üblichen/gewöhnlichen Eigenschaften aufweist. Auch besteht ein Sachmangel, wenn die Werbung etwas verspricht, was das Produkt nicht halten kann.
Die sogenannte „Küchenklausel“ beschreibt den mangelhaften Aufbau als Sachmangel und die „Ikeaklausel“ die mangelhafte Anleitung. Als letzter Sachmangel gilt eine andere oder geringere Menge die geliefert wurde.
84. Was sind die Rechtsfolgen bei einem Sachmangel?
Als Rechtsfolge muss der Käufer zuerst Nacherfüllung verlangen gem. §439 BGB. Der Käufer hat dann das Wahlrecht ob er die Sache repariert haben möchte oder neu. Wenn die Nacherfüllung scheitert, verweigert wird oder unmöglich ist, dann kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, der Kaufpreis kann gemindert werden, er kann Schadensersatz fordern und/oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§437 BGB).
85. Unter welchen Voraussetzungen ist das Erfordernis der Nacherfüllung entbehrlich?
Wenn eine Nachbesserung verweigert wird, scheitert oder unzumutbar bzw. unmöglich ist gem. §440 BGB, ist diese entbehrlich.
86. Was versteht man unter einem Verbrauchsgüterkauf und welche besonderen Rechtsfolgen gelten für diesen?
Der Verbrauchsgüterkauf ist in §474 BGB geregelt. Ein Verbrauchsgüterkauf liegt vor, wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft und es gelten verbraucherschutzrechtliche Sonderregelungen. Bei einer Ersatzlieferung muss der Käufer keinen Nutzungs- oder Wertersatz zahlen und der Gefahrenübergang auf den Käufer erfolgt grundsätzlich erst mit Übergabe der Kaufsache. Ebenfalls kann der Unternehmer sich nicht auf zu Lasten des Verbrauchers gehende einschränkende Regelungen berufen. Eine Verjährungsverkürzung ist nicht erlaubt und es existieren Mindestzeiträume für Verjährung. Beim Vorliegen eines Sachmangels wird die Beweislast bereits bei Gefahrenübergang zu Lasten des Unternehmers in den ersten sechs Monaten umgekehrt. Zuletzt existieren noch besondere Regelungen für Garantien.
87. Was versteht man unter Verbraucherverträgen?
Im Hinblick auf außerhalb der Geschäftsräume angebahnte bzw. abgeschlossene Verträge (sogenannte Haustürgeschäfte), Fernabsatzverträge, sowie Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr sollen die Regelungen in §312 ff BGB die Rechte der Verbraucher verbessern bzw. stärken. Nach diesen Regelungen hat der Unternehmer bei Verbraucherverträgen, das heißt bei Verträgen mit Verbrauchern, die eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand haben allgemeine bzw. besondere Informations-, Dokumentations-, Rücksichtnahme- und Fairnesspflichten. Darüber hinaus werden dem Verbraucher besondere Widerrufsrechte eingeräumt. Von den Regelungen dieser Paragraphen zum Nachteil des Verbrauchers abweichende Vereinbarungen oder Umgehungen sind unwirksam.
88. Aus welchen Gründen hält das Gesetz den Verbraucher bei Haustürgeschäften, Fernabsatzverträgen und Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr für besonders Schutzwürdig?
Das Gesetz sieht den Verbraucher bei solchen Geschäften als strukturell unterlegen an. Bei Haustürgeschäften unterliegt der Verbraucher dem Überraschungs- und Überrumpelungseffekt. Bei Fernabsatzverträgen sind Vertragspartner und Vertragsgegenstand nicht am gleichen Ort. Die Identität des Verkäufers und die Beschaffenheit des Gegenstandes sind nicht überprüfbar. Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr besteht eine Ortsverschiedenheit sowie die Undurchsichtigkeit technisch juristischer Zusammenhänge.
89. Beschreibe was man unter dem Eigentumsvorbehalt versteht. Was ist ein verlängerter Eigentumsvorbehalt?
Kann oder will der Käufer den Kaufpreis nicht bzw. nicht vollständig zahlen bietet der Eigentumsvorbehalt dem Verkäufer die Möglichkeit, die Eigentumsübertragung an den Käufer aufzuschieben. Der Käufer wird demnach erst nach vollständiger Bezahlung Eigentümer der Kaufsache, erlangt aber unmittelbaren Besitz und kann die Kaufsache sofort nutzen. Beim verlängerten Eigentumsvorbehalt darf der Käufer die unter Eigentumsvorbehalt erworbene Ware weiterveräußern oder verarbeiten. An die Stelle des Eigentumsvorbehaltes tritt dann die neue Sache, das Arbeitsprodukt oder die aus der Weiterveräußerung entstehende Forderung. Alle bestehenden und künftigen Forderungen werden also abgetreten (Globalzession).
90. Wann liegt Vorsatz und Fahrlässigkeit bei einer Rechtsgutverletzung vor? Nenne auch die Ausnahmen, also Rechtfertigungsgründe, damit eine Rechtsgutverletzung gerechtfertigt ist. Was ist die Rechtsfolge einer Rechtsgutverletzung?
Damit bei einer Rechtsgutverletzung Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegen müssen fünf Voraussetzungen erfüllt sein. Zuerst einmal muss eine Rechtsgutverletzung vorliegen, dazu muss diese Rechtsgutverletzung durch Handeln oder Unterlassen erfolgt sein. Unter Handlung versteht man jedes menschliche, vom Willen beherrschbare Verhalten, das der Bewusstseinskontrolle und der Willensbestimmung unterliegt. Ein Unterlassen wird einem Handeln gleichgestellt, wenn das Unterlassen die Verletzung einer Handlungspflicht darstellt, wenn derjenige, der unterlassen hat, eigentlich hätte handeln müssen. Eine solche Handlungspflicht kann sich ergeben aus dem Gesetz (z.B Unterhaltspflichten), einem Vertrag (Fürsorgepflicht), einer Gefahrengemeinschaft oder der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. Jeder der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält (Grill, Baustelle) ist verpflichtet alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Schädigungen Dritter durch diese Gefahrenquelle zu verhindern.
Die 3. Voraussetzung ist, dass zwischen der Handlung/dem Unterlassen einerseits und der Rechtsgutverletzung andererseits eine Kausalität besteht, das heißt die Handlung/das Unterlassen muss die Rechtsgutverletzung ursächlich hervorgerufen haben. Zudem muss, als 4. Voraussetzung die Rechtswidrigkeit der Rechtsgutverletzung vorliegen, das heißt der Täter muss widerrechtlich gehandelt haben. In der Regel indiziert das Vorliegen des Tatbestandes die Rechtswidrigkeit, es sei denn, es liegen Rechtfertigungsgründe vor. Das Gesetz unterscheidet zwischen drei Rechtfertigungsgründen. Der erste Grund ist laut §227 BGB die Notwehr/Nothilfe, das heißt wenn ein menschlicher Angriff gegen mich oder eine andere Person erfolgt. Der Notstand gem. §228 BGB beschreibt den Angriff durch eine Sache (Tier). Der letzte Rechtfertigungsgrund ist die Einwilligung des Verletzten gem. §630 d BGB.
Die letzte Voraussetzung ist das Verschulden. Das schuldhafte Handeln setzt sie sogenannte Deliktsfähigkeit voraus. Es dürfen also die §§827,828 BGB nicht zu einer Einschränkung oder einem Ausschluss der deliktischen Verantwortlichkeit führen.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, so schuldet der Schädiger den Ersatz des Schadens
91. Unter welchen Voraussetzungen wird bei unerlaubten Handlungen das Unterlassen einem Handeln gleichgestellt?
Unterlassen wird dem Handeln gleichgestellt, wenn durch das Unterlassen eine Handlungspflicht verletzt wird. Eine Handlungspflicht kann aus dem Gesetz, aus vertraglichen Vereinbarungen, aus einer Gefahrengemeinschaft und aus der Verkehrssicherungspflicht resultieren.
92. Was ist die sogenannte Produkthaftung? Grenze die kaufrechtliche Gewährleistung von der Produkthaftung ab.
Wenn das Produkt einen Fehler hat und dadurch jemand in seinen Rechtsgütern verletzt wird, haftet der Hersteller auf Schadensersatz.
Die kaufrechtliche Gewährleistung schützt das Äquivalenzinteresse des Käufers, d.h. für den von ihm gezahlten Kaufpreis eine äquivalente Gegenleistung zu erhalten. Im Rahmen der Produkthaftung wird das Integritätsinteresse aller derjenigen geschützt, die mit dem Produkt und seiner eventuellen Mängel in Berührung kommen, d.h. geschützt werden Rechtsgüter von Eigentümern oder Benutzern eines Produktes oder sonstigen Dritten vor der Verletzung durch Fehler dieses Produktes
93. Erläutern Sie den Begriff es Kaufmanns im sinne des HGB und wer ist das?
Nach §1 HGB ist ein Kaufmann, wer ein Handelsgewerbe betreibt und selbstständig ist.
Er arbeitet selbständig für seine eigenen Rechnungen und hat die Absicht einen Gewinn zu erzielen, wobei dabei keine Rolle spielt ob ein tatsächlicher Gewinn erzielt wird.
Die Tätigkeit ist auf Dauer angelegt, was nach außen erkennbar ist.
Ein Kaufmann hat zwei Namen, einmal den bürgerlichen Namen und zum zweiten den Namen der Firma.
Der Gesetzgeber unterscheidet in drei Formen des Kaufmanns. Zum einen den Istkaufmann (gem. §1 (2) HGB), welcher aufgrund seiner Tätigkeit der Führung eines Gewerbebetriebs automatisch Kaufmann ist. Desweitern gibt es nach §2 HGB den Kannkaufmann, welcher nicht verpflichtet ist die Firma in das Handelsregister einzutragen (Kleingewerbe), trotzdem jedoch die Option hat sich ins Handelsregister einzutragen
94. Was ist ein Gewerbe?
Ein Gewerbe hat eine Gewinnerzielungsabsicht und setzt Selbstständigkeit voraus. Es muss nach außen ersichtlich sein das die Tätigkeit planmäßig und dauerhaft erfolgt, dafür muss das ganze natürlich erlaubt sein (z.B. kein Drogendealer).
95. Was ist ein Handelsgewerbe?
Ein Gewerbe ist ein Handelsgewerbe, wenn es ein in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Kriterien die ein Handelsgewerbe erfüllen muss wären zum Beispiel eine bestimmte Anzahl an Mitarbeitern, die Höhe des Umsatzes, Inanspruchnahme von Krediten, usw.
96. Was sind Handelsgeschäfte?
Handelsgeschäfte sind alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehören (gem. §343 HGB). Im Zweifel gelten die Rechtsgeschäfte immer als zum Betriebe seines Handelsgewerbes zugehörig. Die Nachweispflicht liegt beim Kaufmann.
97. Definieren Sie den Begriff „Gesellschaft“
Unter einer Gesellschaft versteht man den freiwilligen Zusammenschluss von in der Regel mindestens zwei Personen, mit dem Zweck, gemeinschaftlich ein wirtschaftliches oder auch ideelles Ziel zu erreichen.
98. Definieren Sie den Begriff Firma und grenzen ihn zur Geschäftsbezeichnung, Marke und Internetdomain ab.
Weil die Firma der Name eines Kaufmanns ist, können Nichtkaufleute auch keine Firma führen. Das gilt für Kleingewerbtreibende genauso wie für Freiberufler. Nichtkaufleute können allerdings eine Geschäftsbezeichnung verwenden, die nicht wie die Firma auf den Inhaber, sondern auf das Unternehmen selbst verweist. Darüber hinaus ist der Begriff Firma vom Begriff Marke zu trennen. Unter der Firma tritt der Kaufmann geschäftlich auf und schließt seine Verträge ab, d.h. durch und mit Hilfe der Firma wird der Kaufmann charakterisiert und individualisiert. Dem gegenüber hilft die Marke die Waren bzw. Dienstleistungen der jeweiligen Wettbewerber von einander zu unterscheiden. D.h. die Marke hat Unterscheidungs- und Wettbewerbsfunktion bezogen auf die Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Der Domainname stellt die Internetadresse des Kaufmanns dar, als Kommunikationsadresse.
99. Nenne die verschiedenen Arten von Firmen und deren Funktion
Zum einen gibt es die Personenfirma, welche den bürgerlichen Namen des Kaufmanns wiedergibt. Die Sachfirma dagegen bezieht sich auf den Unternehmensgegenstand. Zuletzt gibt es noch die Phantasiefirma. Sie entspringt der Phantasie des Kaufmannes.
100. Nenne und erläutere die verschiedenen Firmengrundsätze
Die erste Funktion der Firma ist die Namensfunktion. Das Unternehmen soll durch die Firma identifizierbar sein. Der Grundsatz der Firmenwahrheit sorgt dafür, dass die Firma nicht über Art oder Umfang des Geschäftes oder Rechtsverhältnisse täuschen darf. Es darf nur eine Firma bestehen (Firmeneinheit) und die Firma muss im Handelsregister eingetragen werden (Firmenöffentlichkeit). Die Firmenbeständigkeit besagt, dass die Firma beibehalten werden darf, wenn sie den Namen des Inhabers enthält, selbst wenn dieser wechselt.
101. Was sind die Funktionen der Firma?
Die Firma hat eine Kennzeichnungsfunktion. Sie soll den Unternehmensträger identifizieren und insbesondere von Wettbewerbern unterscheiden. Die Firma ist damit ein wesentliches Element der corporate identity.
Ebenso hat sie eine Auskunftsfunktion und dient somit der Vermittlung von Informationen über den Träger sowie den Unternehmensgegenstand.
Die Firma übernimmt gleichzeitig eine Werbefunktion für das Unternehmen und sie ist Trägerin einer dem Unternehmen aufgrund seiner Leistungen im Wettbewerb entgegengebrachten Wertschätzung (Wertträgerfunktion).
102. Was ist die Funktion des Handelsregisters?
Das Handelsregister ist eine Datenbank, in der solche Informationen gespeichert, verwaltet und zur Verfügung gestellt werden, die für den kaufmännischen Rechts- und Geschäftsverkehr von Bedeutung sind. Die Entscheidung darüber, welche Informationen im Handelsregister gespeichert und verwaltet werden, trifft in erster Linie das Gesetz, insbesondere das HGB. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen zwei Gruppen von Informationen. Den eintragungspflichtigen und den eintragungsmöglichen. Der Zugriff auf die im Handelsregister gespeicherten Informationen ist jedem gestattet.
103. Was ist die Prokura?
Die Prokura ist eine besondere handelsrechtliche Stellvertretung mit gesetzlich fixierter Vertretungsmacht. Handelsrechtliche Stellvertretung bedeutet, dass nur ein Kaufmann Prokura erteilen kann. Gesetzlich fixierte Vertretungsmacht bedeutet, dass der Umfang der Vertretungsmacht des Prokuristen nicht, wie bei der bürgerlich rechtlichen Stellvertretung, zwischen dem Vertretenen und dem Stellvertreter bzw. dem Geschäftsherrn und dem Prokuristen definiert wird, sondern vom Gesetz für alle Fälle der Prokura Erteilung einheitlich, standardisiert, vorgegeben wird. Diese Standardisierung der Vertretungsmacht eines Prokuristen hat zur Folge, dass der Adressat einer Willenserklärung eines Prokuristen unmittelbar erkennen kann, ob der Prokurist sich im Rahmen der vom Gesetz definierten Vertretungsmacht verhält.
104. Beschreiben Sie die Gemeinsamkeiten von, sowie die Unterschiede zwischen der bürgerlich-rechtlichen Stellvertretung und der Prokura.
Sowohl die Prokura als auch die bürgerlich-rechtliche Stellvertretung repräsentieren eine Stellvertretung. Eine Willenserklärung des Stellvertreters gegenüber einem Dritten führt zu einem Vertrag zwischen dem Dritten und dem Vertretenden.
Die Prokura ist eine besondere Handelsrechtliche Stellvertretung und im Gegensatz zur rechtsgeschäftlichen Stellvertretung hat sie einen gesetzlich fixierten Inhalt und kann nur von einem Kaufmann erteilt werden. Außerdem muss die Prokura beim Erteilen oder Entzug im Handelsregister eingetragen werden. Bei der bürgerlich-rechtlichen Stellvertretung ergibt sich die Vertretungsmacht aus der Vollmacht und kann von jeder beliebigen rechtsfähigen Person erteilt werden. Somit unterscheiden sich beide in ihrer Vertretungsmacht voneinander.
105. Was ist die Kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht? Wozu dient sie?
Die Voraussetzung für das Zustandekommen von Kaufverträgen unter Kaufleuten richtet sich nach den Regeln des BGB. Auch unter Kaufleuten ist der Verkäufer verpflichtet eine mangelfreie Kaufsache zu liefern. Es gilt §434 BGB für die Feststellung eines Sachmangels. Die Rechte des Käufers richten sich auch unter Kaufleuten nach §437 BGB. Im Unterschied zum Privatrecht müssen Kaufleute jedoch als Voraussetzung für die Geltendmachung der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche die Obliegenheit der Untersuchung der Kaufsache unverzüglich nach Lieferung sowie gegebenenfalls die Reklamationen eines hierbei entdeckten Mangels erfüllen. Verstößt der Käufer gegen diese Obliegenheiten, verliert er seine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche
106. Erläutern Sie den Unterschied zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft.
Für alle Gesellschaftsformen bildet der Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung die rechtsgeschäftliche Grundlage. Hier werden die rechtsgeschäftlichen Beziehungen der Gesellschafter sowie der Gesellschafter untereinander geregelt. Gesellschaftsverträge von Personengesellschaften sind formfrei wirksam. Gesellschaftserträge von Kapitalgesellschaften bedürfen der notariellen Beurkundung und begründen daher einen höheren Kostenaufwand.
Beide Gesellschaften sind zwar buchführungspflichtig, die gesetzlichen Anforderungen an die Kapitalgesellschaften sind aber erheblich höher (Bilanz, Jahresabschluss, Lagebericht) und lösen dementsprechend ebenfalls nicht unerhebliche Mehrkosten bei den Kapitalgesellschaften aus. Ebenfalls haben Kapitalgesellschaften erheblich strengere Publizitätspflichten zu erfüllen als Personengesellschaften. Bei beiden Unternehmensformen haben die Mitarbeiter einen Anspruch auf die Gründung eines Betriebsrates.
Unternehmerische Mitbestimmung (Aufsichtsrat) ist aber gesetzlich nur bei Kapitalgesellschaften vorgegeben.
Geschäftsführer oder Vorstand einer GmbH bzw. einer AG sind verpflichtet einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft zu stellen, wenn diese zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Verstöße gegen diese Insolvenzantragspflichten lösen zivilrechtliche Schuldens Ersatzpflichten gegenüber Gläubigern aus und führen strafrechtlich zu entsprechenden Konsequenzen bis hin zu einem Berufsverbot.
Oder: Bei Personengesellschaften sind die Gesellschafter Träger des Gesellschaftsvermögens der Rechte, bei Kapitalgesellschaften dagegen die juristische Person. Während bei Kapitalgesellschaften ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen gehaftet wird, haften bei Personengesellschaften die Gesellschafter auch mit ihrem Privatvermögen. Außerdem ist bei der Personengesellschaft nur eine Selbstorganschaft zulässig, während bei den Kapitalgesellschaften auch gesellschaftsfremde Personen für den Vorstand und Aufsichtsrat tätig sein können, d.h. eine Fremdorganschaft ist bei KGs prinzipiell möglich.
107. Wie ist das System der Mitbestimmung in der BRD?
Dieses System zeichnet sich durch die Unterscheidung zwischen betrieblicher und unternehmerischer Mitbestimmung aus. Betriebliche Mitbestimmung vollzieht sich im Betriebsrat und umfasst die Beteiligung der Arbeitnehmer an der Gestaltung der Bedingungen ihrer Arbeitsplätze. Unternehmerische Mitbestimmung vollzieht sich im Aufsichtsrat und umfasst die Beteiligung der Arbeitnehmer -sowie je nach Mitbestimmungsgesetz auch die Beteiligung von Gewerkschaftsfunktionären- an den unternehmerischen Entscheidungen z.B. Bestellung von Vorstand oder Geschäftsführung und deren Vergütung oder auch Investitionsentscheidungen.
108. Welche verschiedenen Personengesellschaften gibt es? Stelle ihre Merkmale dar.
Zunächst gibt es als personengesellschaftlichen Grundtyp die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft). Sie beruht auf einem Gesellschaftsvertrag, in dem sich die Gesellschafter zur Förderung des Gesellschaftszwecks verpflichten und für die Verbindlichkeiten unbeschränkt und persönlich haften. Die Gesellschafter verpflichten sich zur Förderung der Erreichung eines gemeinsamen Zwecks. Dieser Zweck darf beliebig sein, darf sich aber nicht um den Betrieb eines Handelsgewerbes handeln. Die GbR ist keine juristische Person, als rechtsfähige Personengesellschaft grundsätzlich aber anerkannt.
Die offene Handelsgesellschaft ist eine weitere Art der Personengesellschaft. Sie ist ein Sonderfall der GbR für Kaufleute. Sie erfordert einen Gesellschaftsvertrag und ist zweckgerichtet auf ein kaufmännisches Gewerbe, unter gemeinsamer Firma, bei unbeschränkter Haftung aller Gesellschafter.
Die dritte Form der Personengesellschaft ist die Kommanditgesellschaft. Sie unterscheidet sich von der oHG in der Art der beteiligten Gesellschafter. Bei einer oHG haften alle Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich und unbeschränkt. Bei der KG finden sich neben mindestens einem unbeschränkt haftenden Gesellschafter (Komplementär) mindestens ein weiterer nur beschränkt mit seiner Einlage haftender Gesellschafter (Kommanditist).
109. Nenne die wesentlichen Merkmale des Gesellschaftervertrags.
Eine wesentliche Grundlage des Entstehens der Personengesellschaft ist der Gesellschaftsvertrag. Grundsätzlich ist dessen Abschluss formfrei möglich, sogar stillschweigend bzw. konkludent, da mindestens ein Gesellschafter persönlich haftet. Der mittels wirksam abgegebener Willenserklärungen zustande kommende Gesellschaftsvertrag ist ein auf die auf Dauer angelegte Vereinigung von Leistungen gerichteter gegenseitiger Vertrag.
110. Was ist eine stille Gesellschaft?
Die meisten Gesellschaften treten nach außen in Erscheinung, die stille Gesellschaft dagegen nicht. Bei der stillen Gesellschaft nimmt der „Stille“ regelmäßig am Gewinn und grundsätzlich auch am Verlust des Handelsgeschäftes teil. Das Geschäftsvermögen ist Alleinvermögen des Inhabers, und der typische stille Gesellschafter ist nicht am Gesellschaftsvermögen beteiligt. Nach außen hin werden die Geschäfte nur im Namen des Inhabers des Handelsgeschäftes getätigt. Der stille Gesellschafter ist grundsätzlich auch nicht geschäftsführungsbefugt. Er haftet weder persönlich noch unmittelbar mit seiner Einlage. Nach außen hin ist das Gesellschaftsverhältnis nicht ersichtlich, weder aus der Firma noch aus dem Handelsregister.
111. Was versteht man im Gesellschaftsrecht unter „Geschäftsführung“ und „Vertretung“?
Geschäftsführung ist jede tatsächliche und rechtsgeschäftliche Handlung die dem Prozess der täglichen Leistungserstellung dient. Die Vertretung dagegen ist eine Teilmenge daraus, nämlich der Bereich wo die Gesellschaft in rechtsgeschäftlichen Beziehungen zu Dritten steht.