Es gibt viele Definitionen bzw. Definitionsversuche des Rechts. Welche gemeinsame Elemente eint diese?
Es gibt keine allgemeingültige Definition des Rechts.
Nach Horn liegt die gesellschaftspolitische Funktion des Rechts im Fokus, nach Höffe sind der Entstehungsakt und die staatliche Garantie im Fokus und nach Koller liegt der Fokus auf die Integration der Bedingung einer notwendigen Legitimität. Die Elemente Normativität (präskriptive Beschreibung von Verhalten, Recht als „Sollensordnung), Rationalität (logisch, folgerichtig, genau) und Faktizität (tatsächliche soziale Geltung des Rechts) eint diese Versuche.
Was versteht man unter supranationalem Recht? Erläutern Sie die Besonderheiten und Strukturprinzipien des europäischen Unionsrechts!
Das Unionsrecht soll/muss von den Mitgliedsstaaten angewandt werden, es hat Anwendungsvorrang vor staatlichem Recht. Jedes staatliche Recht ist im Sinne des Unionsrechts auszulegen. Die Umsetzungspflicht
und gemeinschaftliche Verantwortlichkeit des Staates: zB wenn in Ö ein Bundesland das Unionsrecht nicht umsetzt, geht die Zuständigkeit an den Bund, weil nur der Mitgliedstaat bei Vertragsverletzung verantwortlich gemacht werden kann.
Was versteht man unter primären und sekundären Unionsrecht? Führen Sie jeweils ein Ihnen bekanntes Beispiel an!
Primäres Unionsrecht: ist das „Verfassungsrecht“ der EU, wie zBGründungsverträge (Vertrag von Nizza, Lissabon, Maastricht) und die Beitrittsverträge. Es wird auf Basis vom Völkerrecht abgeschlossen. Änderung benötigt Einstimmigkeit. Maßstab für sekundäres Recht. Sekundäres Unionsrecht: von Organen der EU zur näheren Konkretisierung erlassen, supranationales Recht. zB Verordnungen (unmittelbare Geltung), Richtlinien (Umsetzungsauftrag für Nationalstaaten), sonstige Rechtsakte, individuelle Entscheidungen.
Diskutieren Sie das ambivalente Verhältnis von Politik und Recht! Welche Gemeinsamkeiten bzw. Differenzen sind Ihnen diesbezüglich geläufig?
Das Recht stellt trotz aller Unterschiede keinen Gegensatz der Politik dar. Dieter Gramm nennt Recht: „geronnene Politik“. Die Politik wird durch die rechtlich determinierten Handlungsspielräume begrenzt. Die Politik übernimmt im zentralen Verfassungsstaat die zentrale Rolle des Schöpfers/Gründers von Recht. Das Ziel des politischen Diskurses ist die Erzeugung von Rechtsnormen, welche zur Entlastung der Politik führen. Das Ziel beider Disziplinen ist ein ausgeglichenes Systen von Checks und Balances. Recht ist niemals unpolitisch und gute Politik niemals ohne Rechtskenntnisse zu betreiben.
Was kennzeichnet das Verhältnis zwischen Ökonomie und Recht? Inwieweit kann das Wirtschaftssystem durch die Rechtsordnung beeinflusst werden?
Recht auf Eigengesetzlichkeit der Wirtschaft und Allgemeinwohl. Die Rechtsordnung berücksichtigt ethnische Prinzipien und determiniert auch die elementarsten Grundvoraussetzungen, damit der Markt funktioniert (Handlungsfreiheit, etc). Wirtschaftsrecht soll verhindern, dass gewisse Unternehmen eine zu große Marktmacht bekommen.Das Verhältnis von Wirtschaft und Recht wird in Law und Economics analysiert: geben Vorschläge, welche Gesetzesnovellen welche budgetäre Auswirkungen haben.
Dem Recht wird allgemein eine Konfliktlösungsfunktion innerhalb der Gesellschaft zugeschrieben. Was ist damit gemeint?
Der innere gesellschaftliche Frieden soll durch Konfliktlösung und Konfliktvermeidung gesichert werden.
Das Recht ist generalisierte Interessensabwägung, das heißt es nimmt Konfliktsituationen vorweg (zB Mietrecht) und versucht im Voraus Interessensgegensätze zu regeln
Lösungen für Konflikte zwischen dem Staat und den Bürger oder zwischen Bürger untereinander werden gefunden.
Letztentscheidungsfunktion der Gerichtsbarkeit: Gerichtsurteile sollen von den Konfliktparteien als gerecht erachtet werden.
Aus politikwissenschaftlicher Perspektive ist insbesondere die Möglichkeit der Verhaltenskoordination der Gesellschaft durch das Recht interessant. Was ist damit gemeint?
Das Recht hat die Möglichkeit eine aktive Verhaltenssteuerung der Mitglieder der Gesellschaft beziehungsweise der politischen Akteure als Form der legitimen Herrschaftsausübung zu bewirken.
Voraussetzung für ein effektives Miteinander: Steuerung zukünftiger politischer Prozesse und Transformation politischer Programmatik.
Was ist unter Erwartungssicherheit des Rechts zu verstehen?
Die reziproke Verhaltensantizipation dient der Orientierung und führt zur Verhaltensregelmäßigkeiten und Risikovermeidung. Es sorgt indirekt für Rechtsgehorsam. Man geht von Verlässlichkeit, Vertrauen und Kooperationsbereitschaft der Gesellschaftsmitglieder aus (ein Beispiel wäre die Straßenverkehrsordnung).
Beschreiben Sie kurz die Entlastung- sowie Integrationsfunktion des Rechts für die Gesellschaft!
Die Entlastungsfunktion für politische Eliten: der Entscheidungsdruck wird reduziert. Hilfestellung bei
Routinevorgängen: Jeder einzelne wird durch dichte Rechtsvorschriften entlastet (zB Zivilrecht, Steuerrecht: man denkt beim Kauf von Lebensmitteln nicht an die Steuern, die man zahlt).
Integrationsfunktion des Rechts: Gesellschaftliche Transmission von Werten und Leitideen durch Normen. Die Gesellschaft wird als Rechtseinheit mit gemeinsamen Rechtsbewusstsein und übereinstimmenden Rechtsüberzeugungen zur politischen Gemeinschaft. Recht kann aber nicht die gesamte Last der Integration schultern. Durkheim: „Jedes geahndete Verbrechen hat gesellschaftlichen Nutzen, denn Sanktionen bestätigen die Geltung der kollektiven Norm.“
Manche erblicken in der Gleichheit eine der zentralsten Zustimmungen des Rechts. In welcher Form kann Recht dazu beitragen, Gleichheit zu fördern?
Gleichheit wird ermöglicht durch den Umstand, dass Recht die Form allgemeiner Regeln annimmt – die Handlungsimplikationen des Staates sind zB im B-VG festgeschrieben. Die rechtliche Freiheit gilt als zentrale Grunddeterminante. Durch generalisierte Regeln wird die formelle Gleichheit gefördert: alle Fälle mit gleichen/ähnlichen Merkmalen, werden gleichbehandelt. Jedoch gibt es in manchen Gebieten keine Rechtsgleichheit, wie zB in Kollektivverträgen zwischen Männern und Frauen.
Erläutern Sie die Aussage genauer: Recht ist die Garantie der Sicherung individueller Freiheit!
Eine der wichtigsten Funktionen des Rechts ist die verfassungsmäßige Garantie des individuellen Freiraums, welche vor Übergriffen anderer in unsere Freiheitssphäre geschützt werden muss. Recht schützt auch vor ungerechtfertigten Eingriffen des Staates in unsere Freiheit und sorft für eine Reduzierung der Willkür von staatlicher Macht.
Ausserdem bietet Recht Gestaltungsmöglichkeiten, wie zB Privatrecht.
Erläutern Sie genauer: Recht als Instrumentarium für sozialen Ausgleich und soziale Sicherung!
Der moderne „Rechts“staat ist mehr oder weniger als Wohlfahrtsstaat konzipiert.
Die Rechtsordnung des Staates übernimmt heutzutage die Verantwortung der sozialen Existenzsicherung (zB
Deutschland -> Sozialstaatsprinzip -> verankert in der Verfassung).
Trotz formeller Rechtsgleichheit braucht man zum Ausgleich sozialer Gegensätze weitere Rechtsvorschriften.
Die Rechtsordnung ist das Förderungsvehikel des gesellschaftlichen Gemeinwohls.
Was versteht man unter dem Begriff Rechtsquelle?
Beschreiben Sie knapp den Bedeutungswandel von verschiedenen Rechtsquellen im Laufe der menschlichen Zivilisationsgeschichte! Rechtsquellen sind Quellen aus denen man Rechtserkenntnis schöpft. Fragen nach dem ureigensprünglichsten Ursprung des Rechts (Bundesgesetze, Landesgesetze).
Man unterscheidet zwischen: Naturrecht: Antikes Naturrecht (Leitlinien für individuelles Handeln), Christliches Naturrecht (göttliche Schöpfungsordnung), Vernunftbasiertes Naturrecht (Ursprung der Menschenrechte);
Positives Recht: Gewohnheitsrecht (Rechtsbildung durch Tradition), Gesetzesrecht (Ausdruck staatlicher Souveränität);
Rechtssprechung: Präjudizien (Leitsätze aus bereits verurteilten Einzelfällen), Case Law (Richterrecht);
Erläutern Sie das Wesen des Naturrechts! Beschreiben Sie auch dessen Bedeutungswandel im Laufe der menschlichen Zivilisationsgeschichte!
Das Naturrecht sieht Recht als eine natürliche und moralisch begründete Ordnung (Sittengesetz).
Es dient als Richtschnur und Ordnungsmaßstab für das positive Recht.
Das Naturrecht ist eine intrisische Motivation selbst richtig zu handeln.
Bedeutungswandel: das antike Naturrecht gilt universell und ist verständlich, es steht hierarchisch über den kodifizierten Gesetze. Es bestimmt ob die positiven Gesetze bindend sind.
Das Naturrecht wird durch die Vernunfteinsicht des Menschen von diesem erkannt.
Heutzutage sind Spuren von naturrechtlichen Elementen in der heutigen Rechtsordnung zu finden.
Einige wenige oberste Naturrechtssätze sind heute noch anerkannt, wie zB das Verbot der willkürlichen Tötung, der Sklaverei, des Menschlichkeitsverbrechens, Angriffskriege und der Grundsatz: Pacta sunt servanda.
Was versteht man ganz allgemein unter Gewohnheitsrecht? Wie beurteilen Sie dessen Bedeutung heutzutage?
Ein Übergang von sittlichen Verhaltensweise hin zu einer Kodifikation, es konnte sich mit der Zeit zu einer Rechtsform verdichten.
Recht basierend auf die Transmission von Tradition (2 Faktoren): Über längeren zeitraum gleichmäßige Ausübung von Sitte.
Überzeugung wurde durch dieses Verhalten Recht geschaffen oder befolgt zu haben.
Heutzutage ist es schwierig bei der Rechtssetzung darauf zurückzugreifen, da immer ausdifferenziertere Gesellschaften und dementsprechen unzeitgemäß die traditionelle Norm.
Erläutern Sie die Gründe, warum sich letztlich das positive Recht im Rahmen gesellschaftlicher Strukturen durchzusetzen vermochte. (Gesetzesrecht)
Das positive Recht hat sich aufgrund seiner größeren Mobilität und größeren Problemlösungsfunktion in ausdifferenzierteren Gesellschaften durchgesetzt.
Es ist schwierig geworden auf Gewohnheitsrecht zurückzugreifen, da dieses auf Tradition basiert.
Deswegen wird sich zur Steigerung der Rechtsqualität, Rechtssicherheit und der Effizienz des Rechts auf das Gesetzesrecht verlassen.
Ausserdem stellen Rechtsnormen das Produkt von staatlichen Entscheidungsprozessen dar – Regelmäßigkeiten, die bei Nichtbefolgung zwangsmäßig durchgesetzt werden.
Nennen Sie die Vorteile beziehungsweise mögliche Problemstellungen der Bindugnswirkung von Präjudizien!
Präjudizien: ähnlich gelagerte Fälle sollen nach Möglichkeit auch ähnliche Urteile und Entscheidungen nach sich ziehen.
Eine größtmögliche Gleichebehandlung der Fälle indiziert eine gewisse Vorhersehbarkeit der Rechtssprechung. Das stellt ein wesentliches Element der Rechtssicherheit dar.
In der Praxis dienen sie der Orientierung und entlasten dadurch die rechtssprechenden Organe durch Präjudizienvermutungen.
Nachteile: Interpretationsproblem – die Herausarbeitung von Ähnlichkeitsmerkmalen in allen relevanten Sachverhaltsmerkmalen stellt sich oft als schwierig heraus.
Rechtssprechungen sind durch das Recht gebunden – Urteile sind nur für die jeweilige Rechtssprechung verbindlich.
Deswegen werden rechtliche Gesichtspunkte oft in Leitsätze, die für die konkreten Einzelfälle entscheidend gewesen sind, für die Rechtssprechung zusammengefasst.
Erläutern Sie die zentralen Unterschiede zwischen dem kontinentaleuropäischen und dem angloamerikanischen Rechtssystem (Case-Law)!
Case-Law: Juristen sollen/müssen bereits abgeurteilte Fälle (Präzedenzfälle) finden, die dem vorliegenden Fall gleichen.
Vor Gericht kommt es dann entweder zu einer Bestätigung, einer Weiterentwicklung oder zu einem Abgehen (Overruling) vom leitenden Rechtssatz.
Die Weiterentwicklung und das Abgehen führen zu einem neuen Präzedenzfall -> das Recht wird durch Entscheidungen der Gerichte aus- ge- und weiterentwickelt.
Die Gerichte sind an leitende Rechtssätze von übergeordneten Gerichte gebunden.
Was versteht man unter den Grundprinzipien der Österreichischen Bundesverfassung? In welchem Verhältnis stehen sie zum EU-Recht?
Demokratisches Prinzip: Österreich ist eine demokratische Republik – Ihr Recht geht vom Volk aus.
Republikanisches Prinzip: Das Volk wählt ihr Staatsoberhaupt direkt.
Bundesstaatliches Prinzip: Österreich ist ein Bundestaat mit 9 Bundesländern – Kompetenzverteilung, förderaler Aufbau: Bund + Länder.
Rechtsstaatliches Prinzip: Bindung des staatlichen Handelns an Recht.
Gewaltentrennendes Prinzip: Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Organe zur Machtbegrenzung.
Liberales Prinzip: Synonym für Garantie der Grundrechte.
Eine Veränderung der Grundprinzipien des B-VG folgt zwanghaft eine Volksabstimmung – Bsp. Vor EU-Beitritt 1994.
Die Grundprinzipien der Verfassung stehen über dem europäischen Gemeinschaftsrecht während das einfache Verfassungsrecht darunter steht.
Grundprinzipien als „Integrationsschranken“.
Was unterscheidet ein Gesetz von einer Verordnung? Wer kann in Österreich Gesetze erlassen? Wer Verordnungen?
Gesetze bilden die normative Grundlagen für das Handeln von Verwaltung und Gerichtsbarkeit.
Beschlossen werden sie von allgemeine Vertretungskörper (Nationalrat, Bundesrat, Landtag) – besondere Erzeutungsverfahren.
Bundesgesetzt sind gleich gewichtet wie Landesgesetze – bei Streitigkeiten entscheidet der Verfassungsgerichtshof.
Höhere Bestandskraft;
Gesetze sind als allgemeine „Spielregeln“ für das jeweilige politische System zu verstehen.
Verordnungen werden von Verwaltungsorganen mit Verordnungsermächtigung präzisiert und müssen gesetzeskonform sein.
Der Zweck ist die Gesetzespräzisierung.Voraussetzung ist die ordnungsmäßige Kundmachung.
Welche Zusammenhänge kennzeichnen den Stufenbau der Rechtsordnung?
Der Stufenbau der Rechtsordnung stellt ein hierarchisches Über- und Unterordnungssystem dar.
Man unterscheidet zwischen:
Strukturelle Dimension: Entstehungszusammenhang = die höherrangige Norm gibt die Erzeugungsbedingung für die untere Norm vor. (Gesetze auf Basis des Verfassungsgesetzes erlassen. Jedes Gesetz ist rechtsvollziehend und rechtserzeugend).
Inhaltiche/Materielle Dimension: Bedigungen und Inhaltszusammenhang = die höherrangigere Norm ist die inhaltliche Bedingung für die nieder rangigere Norm. (Inhalte der Gesetze werden durch die unteren Normen immer wieder präzisiert).
Derogationszusammenhang: Konfliktlösung bei Normkonflikten, denn auch einen Sachverhalt können mehrere Normen anwendbar sein.
Abändern oder Aufheben niedrigerer, zeitlich älterer oder allgemeinerer Normen durch höhere, zeitlich später erlassene oder speziellere Normen.
Diskutieren Sie knapp das Spannungsverhältnis von Legalität und Legitimität in a) totalitären Regimen und b) demokratischen Verfassungsstaaten. (?)
Legalität: Übereinstimmung des Individuums mit Normen, „ich handle rechtskonform“.
Legitimität: Richtigkeit der Rechtsordnung (wertebasiert).
Soziale Wirksamkeit: Handlungen können illegal sein, aber moralisch zulässig.
A) Es gibt keine Gleichordnung von Recht und Politik. Politik ist eine Ausübung von Herrschaft, Recht ist ihr untergeordnet.
B) Gleichstellung, Recht und Politik folgen dem Rahmen der Verfassung.
Welche Intention verfolgte Hans Kelsen mit der Vision von der Reinheit der Rechtslehre? Erläutern Sie in diesem Zusammenhang auch die Diskrepanz von „Sein“ und „Sollen“.
Kelsens Ziel war es eine reine, bewusste Rechtstheorie zu entwickeln, die von aller politischen Ideologie und allen naturwissenschaftlichen Elementen gereinigt ist. Er wollte weg von dem naturwissenschaftlichen und metaphysischen Recht. Er geht von einer obersten
Grundnorm aus, aus der weitere Normen abgeleitet werden können.
Dabei verfolgt er die Thesen Kants und die Unterscheidung von „Sein“ und „Sollen“.
Ihm zufolge ist Recht erst effektiv, wenn es sowohl faktische Setzungen (Sollen) als auch soziale Wirksamkeit (Sein) als Voraussetzungen erhangt hat.
Wenn also die Menschen diese staatlich gesetzte Norm nicht akzeptieren, ist das Recht nicht effiziert und die soziale Wirksamkeit bedeutet noch keine Begründung der Rechtsgeltung.
Erklären Sie die zentralen Unterscheidungsmerkmale zwischen Theorien des positiven Rechts (Kelson) und den Anerkennungstheorien (H.L.A. Hart).
Anerkennungstheorie: Voraussetzung für den verpflichtenden Charakter einer Norm ist die Anerkennung dieser von den Unterworfenen.
Rechtsnormen sollen anerkannt werden, daraus folgt, dass sich daran gehalten wird.
Recht muss mit sozialen Normen, Werten, Moral und Gerechtigkeit verglichen werden – soziale Wirksamkeit führt zu Rechtskulturen.
Sozial- und Wirkungsorientierte anstaat rein normativer Geltungsbegründung.
Positives Recht: als in sich geschlossenes, widerspruchsfreies System von Rechtssätzen ohne Begründung in Elementen wie moralische Werte und Prinzipien.
Ursprung in der obersten Grundnorm.
Wichtigste Funktion: Aufrechterhaltung der Rechtsordnung, weniger faktisch, mehr normativ.
Welche Einstellungen nimmt Karl Marx in seinen Werken zum Rechts und zur Rechtsordnung ein?
Recht ist ein Herrschaftsinstrument der jeweils herrschenden Klasse, der kapitalistischen Gesellschaft.
Ein Minimalbestand des Rechts ist notwendig zum Schutz des Privateigentums, der persönlichen Freiheit und der Staatsverwaltung.
In klassenlosen Gesellschaften spielen Staat und Recht immer eine untergeordnete Rolle, aber gewisse Regeln sind trotzdem notwendig.
Wichtiger als das Recht bei Marx ist eine Sozialmoral als innere Verpflichtung anderen selbstlos und altruistisch zu helfen.
Was versteht man unter dem Begriff „Rechtskultur“? Welche Aspekte sind geeignet die Rechtskultur eines Landes nachhaltig zu beeinflussen?
Nach Thomas Raiser ist die Rechtskultur der Inbegriff der Wertvorstellungen, Normen, Institutionen, Verfahrensregeln und Verhaltensweisen, die in einer Gesellschaft bestehen und auf das Recht bezogen sind.
Mögliche Aspekte der Rechtskultur sind der Grundrechteschutz, Verfahrensdauer und Verfahrenskosten, Ausbildung und Akzeptanz der Juristen – Umfang von zB Arbeitnehmer-, Mieterschutz, Transparenz der Gesetzgebung, Allgemeine Verlässlichkeit des Rechts und das Vertrauen der Bürger in das Rechtssystem.
Rechtskultur ist stark beeinflusst von historischen Gegebenheiten.
Lange Zeit ausgeübte Rechtskultur generiert eine gesellschaftliche Rechtsidee. Beispiel: Österreich: Tradition der Rechtskultur – hohes Ansehen der Juristen – Vertrauen in das Rechtssystem.
Welche Funktionen werden dem Recht in der Systemlehre zugewiesen?
Die Hauptaufgabe des politischen Systems ist die Erzeugung von bindenden Outputs für die Gesellschaft, die aus verschiedenen Umweltreizen entstammen.
Die wichtigste Erscheidungsform der Outputs sind Normen, wie Gesetze und Verordnungen.
Normsetzung (Gesetzgebung), Normanwendung (Regierung) und Normauslegung.
Normen können neue Umweltreize hervorrufen und sind einem permanenten Überprüfungsprozess ausgesetzt.
Welche Funktion hat das Recht beziehungsweise die Rechtsordnung nach Luhmann? In welcher Weise ist das Rechtssystem mit dem politischen System nach Luhmann „strukturell gekoppelt“?
Recht als Subsystem des Gesellschaftssystems, erfüllt spezifische Funktionen für die Gesellschaft. Zentrale Stabilisierungsfunktion hinsichtlich normativer Erwartungshaltungen, Erwartungssicherheit, funktionale Leistungen für andere Subsysteme: Verhaltenssteuerung und Konfliktlösung.
Rechtssystem selbst besteht aus Kommunikation.
Autopoiesis: Recht ist selbstbeschreibend, selbstproduzierend, selbsterhaltend und in sich geschlossen.
Binäre Codierung: Codewert Recht und Unrecht. Jede Kommunikation die sich auf diese Codierung bezieht gehört zum Rechtssystem. Ergebnis der Codierung: Entscheidungsbereich für Gerichte und Parlamente.
Strukturelle Koppelung: Laut Luhmann ist die Verbindung von Recht zus einer Umwelt nicht wünschenswert, aber das Recht bietet seinen sozialen Umwelten Möglichkeit an, selbständig verbindliche Rechtsakte zu setzen. Reziproke Beziehungen, aber geschlossene Systeme, Einflüsse auf Rechtssystem bleiben beschränkt.
Politik und Recht sind über die Verfassung miteinander gekoppelt. Interaktionen zwischen Politik und Recht finden über die Verfassung statt.
Welche Rolle spielt das Recht in der Theorie der Risikogesellschaft bei Ulrich Beck?
Der Ausgangspunkt seiner Überlegungen ist die „zweite Moderne“. Die „erste Moderne“ ist wie bei Marx die Klassengesellschaft.
Zweite Moderne: Durch die gesellschaftliche Produktion von Reichtum (Technologisierung) kommt
es immer mehr zu einem Risiko, das Recht kommt den neuen Problemem und Konflikten nicht nach. Beispiel: medizinische Innovationen -> Überalterung; Atomenergie.
Die Risikogesellschaft fördert den Prozess der Emanzipation und Individualisierung. Dieser Prozess löst die Stabilität von sozialen Lebensformen auf.
Die Rolle des Rechts in Steuerungsfunktion zur Reduktion der Risiken. Bevorzugt wird das positive Recht, aber eine Gesetzgebundenheit und eine Lockerung der Rechtsfolgen.
Was versteht man bei Beck unter „lernendem Recht“? Welche Vorteile beziehungsweise Nachteile bietet dieses Konzept aus rechtspolitischer Sicht?
Offenes Rechtsverständnis führt zur experimentellen Gesetzgebung (Experimentierspielräume, zeitlich beschränkte Gesetze) und zu lernendem Recht.
Erfahrungswerte bei Normanwendung und Normenbildung einbringen. Neue Herangehensweisen können auf Akzeptanz und Wirksamkeit geprüft werden.
Vorteil: Zweckorientiertheit des Rechts wird durch offene Gesetzeskonzeption ermöglicht.
Nachteil: Rechtssicherheit leidet enorm und Vorhersehbarkeit der Rechtsnormen auch.
Erläutern Sie den Begriff der formellen und materiellen Rechtsstaatlichkeit! (Kelsen?)
Formelles Rechtsstaatsverständnis: Die Gesamtheit der Normen im Rang der Verfassungsgesetze und Verfassungsbestimmungen:
Legalitätsprinzip (Staatliche Machtausübung nur auf Grundlage von Gesetzestexten), Gewaltenteilung, Individueller Rechtsschutz (Gerichtliche Entscheidungen können von befugten Instanzen nachkorrigiert werden). Verfassungsgerichtsbarkeit.
Materielles Rechtsstaatsverständnis: Spielregeln des politischen Systems: (Staatsform, Organisationsprinzip, Staatsorgane, Staatsfunktionen, Bürgerliche Rechte und Pflichten, Staatsziele).
Was sind aus Ihrer Sicht zentrale Elemente, die eine Definition des Rechtsstaates unbedingt beinhalten sollte?
Volkssouveränität, Gewaltenteilung, Grund- und Menschenrechte, Rechtsschutz, Rechtswegegarantie,
Rechtsgleichheit, Rechtssicherheit, Unabhängigkeit der Justiz, Medienpluralität, Soziale Sicherung.
Was versteht man unter Monopolisierung der Gewalt in einem Rechtsstaat? Nennen und beschreiben Sie ein aktuellen Fallbeispiel der internationalen Politik, bei dem der Verlust des Gewaltenmonopols eine entscheidende Rolle spielt!
Die Monopolisierung der Gewalt in einem Rechtsstaat bedeutet eine Konzentrierung der effektiven Staatsgewalt, welche vom Staatsvolk ausgeübt werden kann und allein diesem vollzogen werden kann.
Wenn dieses Gewaltenmonopol vom Staat nicht mehr garantiert werden kann, kommen Probleme hinsichtlich der Staatlichkeit auf (failed states).
Beispiel: Islamischer Staat in Syrien, wo der Staat dessen Staatsgewalt verloren hat und aufgehört hat zu wirken. Polizei, Militär und Politik so infiltriert, dass sie komplett einflusslos waren/sind.
In heutigen Systemen wird Gewaltenteilung in Richtung Gewaltenverschränkung gedeutet. Beschreiben Sie das gewaltenverschränkende Verhältnis von a) Exekutive und Legislative und b) Judikative und Legislative!
Gewaltenteilung ist die Aufteilung der staatlichen Macht auf einzelne Gewalten (Checks and Balances).
Laut Montesquieu gibt es in einem Staat 3 Arten von Vollmacht: Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit.
A)Exekutive und Legislative: Die Exekutive (Regierung) ist die ausführende Gewalt. Die Legislative (Parlament) ist die gesetzgebende Gewalt.
Die Legislative stellt Gesetze auf, die Exekutive setzt die Gesetze um und hilft der Legislative die Gesetze auszuarbeiten. Kontrolliert werden diese Gesetze durch der Verfassungsgerichtsbarkeit.
B)Judikative und Legislative:
Judikative (Gerichte) kontrollieren die Gesetze, die von der Legislative aufgestellt werden und überprüft, ob die Exekutive sich an legislative Spielregeln hält. Ist ihrerseits aber bei der Ausübung der Kontrolle an Gesetze gebunden.
Teilweise werden die Verfassungsrichter vom Nationalrat und teilweise von der Exekutive entsandt.
Was ist die Funktion der Gewaltenteilung im heutigen demokratischen Verfassungsstaat?
Die Funktionsfähigkeit des Staates (also Grundrechte und Medien- und Pressefreiheit) muss gesichert werden.
Die Machtkonzentration in einem Organ muss verhindert werden, das wird realisiert durch den Föderalismus und der Verfassungsgarantie für Opposition im Parlament (Mehrparteiensystem).
Nennen Sie die wichtigsten Kennzeichen der Gewaltenverschränkung im österreichischen politischen System!
Die Identität zwischen der parlamentatischen Mehrheit und der Regierung.
Möglichkeit des Misstrauensvotums der Legislative gegenüber der Exekutive.
Parlamentarische Opposition kontrolliert die Exekutive.
Inhaltliche Kontrolle durch der Verfassungsgerichtsbarkeit.
Besetzungsvorschlagsrecht von Verfassungsrichter durch exekutive und legislative Organe.
Diskutieren Sie das Prinzip der Repräsentation und dessen Berührungspunkte zu den Prinzipien der Volkssouveränität und Parlamentarismus!
Das Volk autorisiert eine politische Einheit zum Handeln, erlangt aber dafür verbindliche Wirkung (Idee der Repräsentation). Volkssouveränität wäre die beste Variante, denn dann würde zum Wohl der Allgemeinheit gehandelt werden.
Anforderungen an Repräsentation:
Rechtliche Anforderungen: jede Entscheidung ist auf die Volkssouveränität rückführbar (Volk wählt Parteien, etc).
Politisch-ethnische Identifikation: mann soll sich repräsentiert fühlen. Fraglich ob das derzeit so ist. Es gibt ja ein Grundvertrauen, aber die Aussenrepräsentation hat ein gewisses legitimationsverlusst, was den Parteien auch bewusst ist.
Diskurs in der PoWi: Abbildung des Volkswillen wird durch Repräsentation generiert.
Verbindung von Repräsentation zum Parlamentarismus: Das Volk wähle die Parteien, dessen Repräsentanten zB im Parlament tätig sind und die Entscheidung allein bei ihnen liegt (weil freies Mandat).
Also müssen sich diese Repräsentanten gar nicht an die Aufträge des Volkes gebunden fühlen.
Skizzieren Sie aktuelle Herausforderungen der Gesetzgebung in demokratischen Verfassungsstaaten. Beschreiben Sie dabei auch die Rolle von parlamenten aus rechtlicher und realpolitischer Sichtweise!
Das Fachwissen und das Spezialwissen sind meistens in den Ministerien zu finden. Deshalb Übergewicht bei der Exekutive (Expertengesetzgebung).
Parlamentarischer Prozess erzeugt die Öffentlichkeit und eine reflexive Debatte zur Gesetzeswerdung.
Die Gesetzgebung wird auf ihre Richtigkeit durch die Gesetzesanwendung geprüft. Eine öffentliche Debatte (von den Medien getragen) wird initiiert.
Öffnung und neues Selbstbewustsein des Parlamentarismus in Österreich.
Welche gesellschaftspolitische Gefahren gehen von der „Verrechtlichung“ politischer Systeme aus?
Änderung des liberalen zum sozialen Rechtsstaat durch den Paradigmenwechsel im 19. Jh.
Zurzeit sind im politischen System eine zunehmende Regelungsdichte und Regelungstiefe zu finden. Regelungsdichte (Relation geregelter Raum), Regelungstiefe (Spezialisierungsgrad der Regelungen).
Kennzeichen der Verrechtlichung sind, die Kompliziertheit, also dass es immer speziellere Gesetze gibt, der Normadressatenkreis wird immer kleinder und es gibt immer kurzfristigere Gesetze. Zudem herrscht ein Defizit in der Allgemeinverständlichkeit der Gesetzessprache.
Es besteht die Gefahr der Überregulierung und das führt zum Verlust der Steuerungsmöglichkeit der Gesellschaft durch das Recht.
Förderung nach Deregulierung und Rechtsbereinigung.
Das Verfassungsrecht gilt gemeinhin als das „politischste“ aller Rechte. Warum?
Funktionen der Verfassung: die Konstituierung von Institutionen, die Zuweisung von Kompetenzen, die Gewaltenteilung und der (individuelle) Grundrechteschutz.
Weil: die verfassungsgebende Gewalt geht vom Volk aus und kann nur auf dieses zurück geführt werden. Kollektive Selbstbindung: originär, rechtlich und elementar unabhängig. Die Konkurrenz zur Mehrheit muss offen gelassen werden.
Verfassungstexturen: Spielregelverfassungen (keine Wertvorstellung) versur Wertverfassungen (Staatszielbestimmungen). Verfassung regelt das Regieren.
Was sind typische Inhalte von Verfassungen? Was würden Sie in einer Verfassung erwarten? (?)
Funktionen der Verfassung: Gewaltenteilung, Grundrechteschutz, Zuweisung von Kompetenzen und Konstituierung von Institutionen, enthalten:
Staatsform (Republik/Monarchie); Struktur des Staatsverbandes (Einheitsstaat/Bundesstaat); Einrichtung, Bestellung, Aufgaben, Verantwortlichkeit der Organe, Festlegung des Regierungssystems; Organisation der Staatsfunktionen (Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit, Verwaltung); Grund- und Menschenrechte;
Manchmal wie auch in Ö Staatszielbestimmungen (zB Neutralität).
Erläutern Sie in gebotener Kürze folgende Begrifflichkeiten: a) Verfassungsrecht im formellen
Sinn, b) Verfassungsrecht im materiellen Sinn, c) Realverfassung!
A) Verfassungsrecht im formellen Sinn: Gesamtheit der Normen und Gesetze, die vom Gesetzgeber als Verfassung geschaffen und bezeichnet wurden. In Ö zB das Landes- und Bundesverfassungsfrecht = Staatsrecht, also durch Erzeugung und Bennenung zum Verfassungsrecht geworden.
B) Verfassungsrecht im materiellen Sinn: die Inhalte einer Verfassung (Staatsform, Gliederung des Staates, Kontrolle der Staatstätigkeit, Grundrechteregime).
C) Realverfassung: Bereiche, die bis jetzt nur ungenügend verfassungsrechtlich normiert sind. In Ö also die Regelungen über die politischen Parteien, die Stellung der Bundesländer, der Verbände und der Integration neuer Akteure in politischen Prozesse.
Was versteht man unter Verfassungsrecht? Was ist besondern charakteristisch für das österreichische Bundesverfassungsrecht?
Unter Verfassungsrecht versteht man die rechtliche Grundordnung des Staatsverbandes.
Charakteristika des österreichischen Verfassungsrechts: Verfassungszersplitterung (unübersichtlich); Nüchterner Verfassungstext
(Spielregelverfassung); Keine Präambel (feierliche Einleitung); Kein uniformer Grundrechtekatalog;
Nennen Sie allgemeine Grundprinzipien des Verwaltungsrechts (3 Argumente)!
Legalitätsprinzip: Staatliche Verwaltung ist an Gesetze gebunden (durch B-VG).
Weisungsprinzip: hierarchisches Verhältnis der Verwaltungsorgane; korrespondiert mit Verantwortung, aber auch Verantwortlichkeit des handelnden Organs;
Amtsverschiwiegenheit, Auskunftspflicht und Amtshilfe: Beamte dürfen keine Infos nach aussen geben.
Sachgerechtigkeit: keine unsachliche Differenzierung durch den Gesetzgeber und durch die Vollziehung der Verwaltung.
Verhältnismäßigkeit: Verwaltungshandeln soll geeignet und angemessen sein.
Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns: ökonomische Komponente.
Demokratisierung des Verwaltungshandelns: Steigerung der Partizipationsbereitschaft der Bevölkerung im Verwaltungsverfahren.
Modernisierung und Serviceorientiertheit des Verwaltungshandelns: Verwaltung als public management.
Welche Rechtsformen des Verwaltungshandelns gibt es?
Verordnungen: sind generelle Rechtsvorschriften, die von Verwaltungsbehörden erlassen werden und sich ihrem Inhalt nach an die Rechtsunterworfenen richten.
Bescheide: Die Behörden müssen individuelle Angelegenheiten erledigen. Durch einen Bescheid werden Leistungsansprüche normiert, bestehende Rechtsverhältnisse festgestellt oder neue Rechtsverhältnisse gestaltet.
Welche Möglichkeiten der Kontrolle der Verwaltung im österreichischen politischen System sind Ihnen bekannt?
Parlamentarische Kontrolle: Misstrauensvotum, U- Ausschüsse, Befragungsrechte und Informationsrechte.
Rechtliche Kontrolle: Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts (Verwaltungsgerichtsbarkeit: Kontrolle staatlichen Handelns, Schutz von Bürger vor fehlerhafter staatlicher Gewalt, überprüft die
Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns nach Logik des Gewaltentrennungsprinzips).
Mediale Kontrolle: Aufzeigen von Verwaltungsmissständen durch die Öffentlichkeit.
Nennen und beschreiben Sie knapp zentrale Kompetenzen der Verfassungsgerichtsbarkeit!
Normenkontrolle: Prüfung staatlichen Handelns; 1/3 der Nationalratsabgeordneten können abstrakte Normenkontrolle verlangen (wird im VfGH beschlossen).
Kompetenzgerichtsbarkeit: Verfassungsgerichtsbarkeit entscheidet über Kompetenzstreitigkeiten zwischen staatlichen Organen und über die Grenze zwischen Bundes- und Landeskompetenzen.
Wahlgerichtsbarkeit: alle Wahlberechtigten haben das Recht innerhalb von 4 Wochen Beschwerde einzureichen.
Staatsgerichtsbarkeit: Staatsorgane können vor dem VfGH für schuldhafte und rechtswidrige Verfassungsverletzung verantwortlich gemacht werden.
Sondergerichtsbarkeiten: Individualbeschwerden
Die Verfassungsgerichtsbarkeit wird oftmals als das zentrale Korrektiv innerhalb politischer Systeme bezeichnet. Warum?
Verfassungsgerichtsbarkeit: justizförmige Entscheidungen von Konflikten entweder zwischen verschiedenen Staatsorganen oder zwischen Staat und Bürgern werden nach dem Verfassungsrecht geregelt.
Modelle der Verfassungsgerichtsbarkeit: Österreich „Kelsianisches“ Modell und amerikanisches „inzidentes“ Modell. Verfassungsgerichtsbarkeit ist dabei an der Schnittstelle zwischen Politik und Recht verortet: staatliche Herrschaft wird durch die Verfassung beschränkt.
„Judicial self restraint“ versus „judicial activism“: verändertes Grundrechtsverständnis;
Die Verfassungsgerichtsbarkeit ist das Element der deliberativen Demokratie: der Entscheidungsprozess und dessen Begründung müssen klar definiert und offen sein.
Verwaltungsgerichtsbarkeit – Letztgerichtliche Kontrolle des Verwaltungshandelns:
Judikationsgewalt ist dem öffentlichen Recht gegenübergestellt.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit überprüft das staatliche Handeln nach der Logik des Gewaltentrennungsprinzips. Ein einzelner Bürger soll vor fehlerhafter Ausübung staatlicher Gewalt geschützt werden.
Kern des rechtsstaatlichen Prinzips ist, die Bindung der Verwaltung an die Gesetze, die auch gerichtliche Kontrolle dieser Bindung notwendig macht.
Neue Organisationsstruktur der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich:
Seit 1.1.2014 mit dem Ziel klare Instanzenzüge für Entscheidungen von Verwaltungsbehörden in den Bereichen Soziales, Wirtschaft, Umwelt, Fremden- und Asylwesen zu schaffen.
Verwaltungsgerichtsbarkeit in Ö: Es gibt den Verwaltungsgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht (Sozialversicherungsrecht, Schulwesen, etc), es gibt 9 Landesverwaltungsgerichte (Bau- und Raumplanung) und das Bundesfinanzgericht (Steuerwesen und Finanzstrafrecht).
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist eines der wichtigsten Organe der
Europäische Union. Beziehen Sie Stellung zu dieser Aussage!
Der EGMR ist KEIN ORGAN der EU. Der EGMR ist ein eigenständiges Organ mit Sitz in Straßburg und mit 47 Mitgliedsstaaten. Die zentrale Kompetenz ist die Überwachung der Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Geurteilt wird in Kammern und Sektionen. Die zentralen Verfahren sind Staaten- und Individualbeschwerden.
Europäischer Gerichtshof (EuGH):
Der europäische Gerichtshof ist das zentrale Organ der EU mit Sitz in Luxemburg und mit 28 Mitgliedsstaaten. Die zentrale Kompetenz ist die Überwachung der Einhaltung der EU-Verträge und die Auslegung des Unionsrechts. Dem EuGH ist seit 1988 das Europäische Gericht erster Instanz beigeordnet. Die Entscheidungsvorbereitung erfolgt durch Generalanwälte. Die zentralen Verfahren sind: Vertragsverletzungsverfahren und Vorabentscheidungsverfahren.
Beschreiben Sie Wesen und Funktion eines Rechtsinstituts als „politikwissenschaftliches Analyseinstrumentarium“!
Laut Renner ist ein Rechtsinstitut ein Analyseinstrument der sozialen Wirksamkeit. Die ökonomische und soziale Wirksamkeit einer Norm soll untersucht werden, nachdem sie einmal besteht und geltend gemacht wird und unter der Voraussetzung ist, dass sie unverändert bleibt.
Ein Rechtsinstitut ist die Gesamtheit aller Bestimmungen, die ein Rechtsverhältnis regeln.
Man verwendet Rechtsinstitute zur Umschreibung und Untersuchung von grundlegenden Rechtsfunktionen. (zB Eigentumsrecht/Vertragsfreiheit -> im Verfassungsrang).
Erläutern Sie prägnant die wichtigsten Grundsätze des öffentlichen Rechts sowie des Privatrechts!
Öffentliches Recht: regelt das Verhältnis des Einzelnen zum Staat oder anderen Trägern des öffentlichen Rechts (Strafrecht zB) sowie das Verhältnis ver Verwaltungsorgane (Verwaltungsrecht) oder Staaten (Völkerrecht) untereinander.
Hier dominiert das zwingende Recht.
Verhältnis der Subordination.
Öffentliches Recht regelt den Aufbau und die Funktionsweisen von staatlichen Institutionen und ist
deshalb im besonderen Interessenfokus der Powi gelegen.
Privatrecht: Formelle Rechtsgleichheit, Vertragsfreiheit (Gestaltungsfreiheit, Formfreiheit, etc). Pacta sunt servanda;
Grundsatz von Treu und Glauben.
Zuständig sind die ordentlichen Gerichte.
Grundlage der Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung eines politisches Systems.
Welche Funktion nimmt das Strafrecht in einem politischen System ein? Erläutern Sie in diesem Kontext die Begrifflichkeiten der General- und Spezialprävention! (?)
Generalprävention: Durch die Generalprävention von Strafen sollen die Mitglieder der Gesellschaft abgehalten werden strafbare Handlungen zu begehen. Es soll ihnen klar sein, dass dies zu Strafen führt.
Dazu soll Vertrauen in die Rechtsordnung hergestellt werden. (Bewahrung des Rechtsfriedens);
Spezialprävention: Die Täter sollen zukünftig von strafbaren Handlungen abgehalten werden. Allerdings soll denen geholfen werden, durch diese Strafen sich
wieder mit der Gesellschaft zu resozialisieren. (Ausdifferenzierung der Strafmaßnahmen);
Welche Funktionen werden in einem politischen System dem Steuerrecht zugeordnet? (3 Säulen) (?)
Finanzierungsfunktion: Steuern finanzieren die Staatsausgaben und tragen zur Erfüllung staatlicher Aufgaben.
Umverteilungsfunktion: Es kommt zu einer Redistribution der Wirtschaftsmacht von der Privat- zu Staatsautonomie.
Lenkungsfunktion: zB Gesundheitsförderung durch Steuern.
Was ist die Grundaussage der Radbruch ́schen Formel? Was ist der primäre Addresat dieser Formel?
Nach Radbruch gilt das Recht auch, wenn es inhaltlich ungerecht und unzweckmäíg ist, es sei enn, dass der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, dass das Gesetz als unrichtiges Recht der Gerechtigkeit zu weichen hat.
Arten des positiven, ungerechten Rechts:
Es gibt die bloße Ungerechtigkeit, wo der Gesetzgeber Gerechtigkeit anstrebt, ist nicht erträglich ungerecht, ist gültig -> Gehorsamspflicht.
Es gibt die Unerträglichkeitsformen, wo der Gesetzgeber Gerechtigkeit anstrebt, ist unerträglich ungerecht, dies aber nicht gültig ist, es gibt keine Gehorsamspflicht.
Und es gibt die Verleugnungsformen, wo der Gesetzgeber keine Gerechtigkeit anstrebt, ist kein Recht, ungültig und keine Gehorsamspflicht.
Erklären Sie prägnant den Unterschied zwischen objektivem und subjektivem beziehungsweise formellem und materiellem Recht!
Objektives Recht: absolute Gesamtheit aller existierenden Normen (zB Unternehmens- oder Erbrecht).
Subjektives Recht: bezieht sich auf eine konkrete Rechtssache und muss aus objektivem Recht ableitbar sein (zB A hat B geschädigt -> Schadenersatz).
Materielles Recht: Regelt Rechte und Pflichten der einzelnen Rechtssubjekte, befassen sich mit jeweiligen Inhalten des menschlichen Zusammenlebens (zB Mietgesetz).
Formelles Recht: normiert Verfahren zur Rechtsdurchsetzung von zuständigen Behörden, dient also der Realisierung von materiellen Rechtsvorschriften (zB Strafprozessordnung).