1. Bundespräsident (Frank Walter Steinmeier) 2. Bundestagspräsidentin (Bärbel Bas) 3. Bundeskanzler 4. Bundesratspräsidentin (Anke Rehlinger, Saarland) 5. Präsident des Bundesverfassungsgericht (Prof. Dr. Stephan Harbarth)
Welche Wahlgrundsätze gibt es bei den Wahlen im deutschen Bundestag?
Nach Art. 38 GG werden die Abgeordneten 1. frei (frei von Staatlichem Zwang) 2. gleich (alle haben gleich viele Stimmen und das gleiche Gewicht) 3. geheim (nicht feststellbar wer was gewählt hat) 4. allgemein (Jeder wählt der Wahlrecht hat) 5. unmittelbar (steht direkt für Sitze im BTag)
Erläutern Sie das aktive Wahlrecht.
Die Befugnis aller wahlberechtigten, am Wahltag mind. 18Jahre , und 3 Monatigen Wohnsitz in Deutschland und nicht ausgeschlossen von den Wahlen.
Erläutern Sie passives Wahlrecht.
Ist die Befugnis vom Volk gewählt zu werden. Mindestens 18 Jahre und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Erläutern Sie die Mehrheitswahl.
Entscheidung der Mehrheit innerhalb eines Wahlkreises welcher Abgeordnete in den Bundestag geht. In Deutschland kommt bei der Erststimme die Mehrheitswahl zum tragen.
Erläutern Sie die Verhältniswahl.
Bei der Verhältniswahl werden die Stimmen in spiegelbildliche Mandate umgerechnet. Findet Anwendung bei der Zweitstimme.