Flashcards in the set

Haven't started (26)

Welcher GG-Artikel gibt die Grundlage für die Definition von Parteien?

Art. 21 Abs. 1 S. 1 GG


-> nur Aufgabe genannt, Definition verfassungskonform in PartG ausgelegt

Wie lautet die Definition von Parteien? In welcher Norm niedergeschrieben?

§ 2 Abs. 1 PartG:


Vereinigung von Bürgern


nehmen Einfluss auf politische Willensbildung


wirken an Vertretung im BTag oder LTag mit


Bedingung: Gesamtbild der Verhältnisse gibt Gewähr über Ernsthaftigkeit der Zielsetzung

Was heißt "Vereinigung von Bürgern" konkret? Wer darf Parteien gründen/in ihnen mitwirken?

Gründung: nur Staatsangehörige <-> Mitgliedschaft: auch Ausländer, wenn nicht zu viel Einfluss


nur natürliche Personen, keine Vereine/Interessensverbände


keine staatlichen Instanzen


keine Ausländerparteien (§ 2 Abs.3 Nr. 1 PartG)

Welche Aufgaben haben Parteien?

§ 1 Abs. 2 PartG:


Einflussnahme auf öffentliche Meinung, Parlament & Regierung


Förderung Teilnahme Bürger


Verbindung Volk & Staatsorgane "Transmissionsriemen"

Welche rechtliche Stellung nehmen Parteien ein?

Zwar kein Teil des Staates


Aber erfüllen durch politische Willensbildung

öffentliche Aufgabe


=> Schnittstelle von Staat & Gesellschaft"


einerseits Privatrecht


andererseits öffentliches Recht

Inwiefern gehören Parteien zum Privatrecht?

Vereine bürgerlichen Rechts


eigentlich nicht rechtsfähig (=eingetragen) außer CSU, FDP & BSW


-> aber nach § 3 PartG trz rechtsfähig


Beitritt & Ausschluss aber privatrechtlich

Inwiefern gehören Parteien zum Öffentlichen Recht?

Im Organstreit als "andere Beteiligte"


-> v.a. bezüglich Chancengleichheit bezüglich Wahlen

Welche Regeln gelten für die innere Struktur einer Partei?

  • Demokratische Grundsätze:
  • Willensbildung von unten nach oben • oberstes Willensbildungsorgan ist Mitgliederversammlung (Parteitag) • innerparteiliche Wahlen müssen Wahlrechtsgrundsätzen entsprechen (Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG)

Welche Rechte können Parteien nach dem GG geltend machen?

  • Parteienfreiheit (Art. 21 Abs. 1 S. 2 i.V.m. Art. 9 Abs. 1 GG (str.))
  • Parteiengleichheit (Art. 21 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG)

Worauf genau beziehen sich die Parteienfreiheit und -gleichheit?

Gründungs-,


Betätigungs-,


Programm-,


Wettbewerbs- &


Finanzierungsfreiheit



Chancengleichheit

Gelten die gleichen Gleichheitsbestimmungen für jede Partei ausnahmslos?

• § 5 Abs. 1 PartG gibt Konkretisierung: Differenzierungen nach Bedeutung der Partei möglich

• Bedeutung ergibt sich aus Ergebnissen der vorherigen Wahlen, jedoch nicht einziges Kriterium

Wie können Parteien ihre Rechte geltend machen?

  • Einklage durch Verfassungsbeschwerde, Organstreit

Was gilt grundsätzlich bei der Parteienfinanzierung?

Staatsfreiheit der Parteien = Vorrang Selbstfinanzierung vor Staatsfinanzierung

Wie nimmt der Staat auf die Parteienfinanzierung Einfluss?

  • staatliche Zuschüsse (unmittelbare Staatsfinanzierung)
  • steuerliche Begünstigung von Zuwendungen Dritter (mittelbare SF) • Regelungen, die Zuwendungen Dritter begrenzen

Wonach richtet sich die Höhe der staatlichen Zuschüsse?

§§ 18 ff PartG


  • Wahlerfolg
  • Summe der geleisteten Mitglieds- & Mandatsträgerbeiträge, Spenden

Welche Regelungen gelten für die mittelbare staatliche Finanzierung?


  • Der Höhe nach begrenzt
  • Begünstigungen/Abzugsfähigkeit nur für natürliche, nicht für juristische Personen

Welche Zuwendungen kann der Staat restringieren?

§ 25 Abs. 2 PartG

Was sind die Rahmenbedingungen für ein Parteiverbotsverfahren?

Art. 21 Abs. 2, 4, Fall 1 GG; §§ 14 Nr. 2, 43-47 BVerfGG:

  • BVerfG zuständig
  • BTag, BRat, BReg, LReg (bei bloßer Landespartei)

Wann kann ein Parteiverbot veranlasst werden?

Art. 21 Abs. 2, 4, Fall 1 GG:

Ziel der Partei/Verhalten der Anhänger "geht darauf aus", FDGO zu beeinträchtigen/beseitigen

Was bedeuten die Begriffe "beseitigen & beeinträchtigen" im Parteiverbotskontext?

Beseitigung: Abschaffung eines der Wesenselemente der FDGO/Ersetzen durch andere Verf.ordnung/Regierungssystem

Beeinträchtigen: Gefährdung FDGO durch Parteikonzept, gezielte Außerkraftsetzung

Welche Ziele & welches Verhalten ihrer Anhänger müssen beim Parteiverbotsverfahren vorliegen?

Ziele: alle Anstrebungen, egal, ob nur Zwischen- oder Endziele; Parteiprogramm; Propaganda; Reden etc.

Verhalten Anhänger: Verhalten, welches auch Partei zurechenbar ist

Welches Anhängerverhalten ist zurechenbar? (= Von wem?)

Tätigkeiten von:

  • Organe, Parteiführung, leitende Parteifunktionäre
  • Publikationsorgane
  • "einfachen Mitgliedern", wenn in politischem Kontext passiert und Partei diese duldet
  • Nicht-Mitglieder, wenn deren Verhalten von Partei beeinflusst/gebilligt wird

Was bedeutet "darauf ausgehen", FDGO zu beeinträchtigen/beseitigen?

  • aktives Handeln
  • planvolles Vorgehen
  • Anwendung von Gewalt; Schaffung einer "Atmosphäre der Angst" in regional begrenzten Räumen

Was sind zentrale Grundprinzipien der FDGO?

  • Garantie Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)
  • Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1, 2 GG)
  • Rechtsbindung öfftl. Gewalt, Kontrolle dieser durch unabhängige Gerichte (Art. 20 Abs. 3 GG)

Welche Vorteile bringt das Parteienprivileg mit sich?

Art. 20 Abs. 4, Fall 1 GG

Solange BVerfG Partei nicht für verf.widrig hält & aufgelöst hat: Freie Betätigung im Rahmen der Gesetze gewährleistet (Freiheit & Gleichheit)

-> v.a. wichtig für v. Partei veranstalteten Versammlungen)

Was ist ein milderes Mittel zum Parteiverbot?

Finanzierungsausschluss (Art. 21 Abs. 3 GG)