Welcher GG-Artikel gibt die Grundlage für die Definition von Parteien?
Art. 21 Abs. 1 S. 1 GG
-> nur Aufgabe genannt, Definition verfassungskonform in PartG ausgelegt
Wie lautet die Definition von Parteien? In welcher Norm niedergeschrieben?
§ 2 Abs. 1 PartG:
Vereinigung von Bürgern
nehmen Einfluss auf politische Willensbildung
wirken an Vertretung im BTag oder LTag mit
Bedingung: Gesamtbild der Verhältnisse gibt Gewähr über Ernsthaftigkeit der Zielsetzung
Was heißt "Vereinigung von Bürgern" konkret? Wer darf Parteien gründen/in ihnen mitwirken?
Gründung: nur Staatsangehörige <-> Mitgliedschaft: auch Ausländer, wenn nicht zu viel Einfluss
nur natürliche Personen, keine Vereine/Interessensverbände
keine staatlichen Instanzen
keine Ausländerparteien (§ 2 Abs.3 Nr. 1 PartG)
Welche Aufgaben haben Parteien?
§ 1 Abs. 2 PartG:
Einflussnahme auf öffentliche Meinung, Parlament & Regierung
Förderung Teilnahme Bürger
Verbindung Volk & Staatsorgane "Transmissionsriemen"
Welche rechtliche Stellung nehmen Parteien ein?
Zwar kein Teil des Staates
Aber erfüllen durch politische Willensbildung
öffentliche Aufgabe
=> Schnittstelle von Staat & Gesellschaft"
einerseits Privatrecht
andererseits öffentliches Recht
Inwiefern gehören Parteien zum Privatrecht?
Vereine bürgerlichen Rechts
eigentlich nicht rechtsfähig (=eingetragen) außer CSU, FDP & BSW
-> aber nach § 3 PartG trz rechtsfähig
Beitritt & Ausschluss aber privatrechtlich
Inwiefern gehören Parteien zum Öffentlichen Recht?
Im Organstreit als "andere Beteiligte"
-> v.a. bezüglich Chancengleichheit bezüglich Wahlen
Welche Regeln gelten für die innere Struktur einer Partei?
Welche Rechte können Parteien nach dem GG geltend machen?
Worauf genau beziehen sich die Parteienfreiheit und -gleichheit?
Gründungs-,
Betätigungs-,
Programm-,
Wettbewerbs- &
Finanzierungsfreiheit
Chancengleichheit
Gelten die gleichen Gleichheitsbestimmungen für jede Partei ausnahmslos?
• § 5 Abs. 1 PartG gibt Konkretisierung: Differenzierungen nach Bedeutung der Partei möglich
• Bedeutung ergibt sich aus Ergebnissen der vorherigen Wahlen, jedoch nicht einziges Kriterium
Wie können Parteien ihre Rechte geltend machen?
Was gilt grundsätzlich bei der Parteienfinanzierung?
Staatsfreiheit der Parteien = Vorrang Selbstfinanzierung vor Staatsfinanzierung
Wie nimmt der Staat auf die Parteienfinanzierung Einfluss?
Wonach richtet sich die Höhe der staatlichen Zuschüsse?
§§ 18 ff PartG
Welche Regelungen gelten für die mittelbare staatliche Finanzierung?
Welche Zuwendungen kann der Staat restringieren?
§ 25 Abs. 2 PartG
Was sind die Rahmenbedingungen für ein Parteiverbotsverfahren?
Art. 21 Abs. 2, 4, Fall 1 GG; §§ 14 Nr. 2, 43-47 BVerfGG:
Wann kann ein Parteiverbot veranlasst werden?
Art. 21 Abs. 2, 4, Fall 1 GG:
Ziel der Partei/Verhalten der Anhänger "geht darauf aus", FDGO zu beeinträchtigen/beseitigen
Was bedeuten die Begriffe "beseitigen & beeinträchtigen" im Parteiverbotskontext?
Beseitigung: Abschaffung eines der Wesenselemente der FDGO/Ersetzen durch andere Verf.ordnung/Regierungssystem
Beeinträchtigen: Gefährdung FDGO durch Parteikonzept, gezielte Außerkraftsetzung
Welche Ziele & welches Verhalten ihrer Anhänger müssen beim Parteiverbotsverfahren vorliegen?
Ziele: alle Anstrebungen, egal, ob nur Zwischen- oder Endziele; Parteiprogramm; Propaganda; Reden etc.
Verhalten Anhänger: Verhalten, welches auch Partei zurechenbar ist
Welches Anhängerverhalten ist zurechenbar? (= Von wem?)
Tätigkeiten von:
Was bedeutet "darauf ausgehen", FDGO zu beeinträchtigen/beseitigen?
Was sind zentrale Grundprinzipien der FDGO?
Welche Vorteile bringt das Parteienprivileg mit sich?
Art. 20 Abs. 4, Fall 1 GG
Solange BVerfG Partei nicht für verf.widrig hält & aufgelöst hat: Freie Betätigung im Rahmen der Gesetze gewährleistet (Freiheit & Gleichheit)
-> v.a. wichtig für v. Partei veranstalteten Versammlungen)
Was ist ein milderes Mittel zum Parteiverbot?
Finanzierungsausschluss (Art. 21 Abs. 3 GG)