Flashcards in the set

Haven't started (17)

Nennen Sie die Projektphasen (PPH) und ihrer Unterteilungen (siehe "qualitiy gates") gemäß Zeitstrukturmodell LM.VM.

1. Projektvorbereitung:

  • A (Anforderungsfreigabe): Projektstart durch den Auftraggeber (AG) und Beginn der Bedarfsplanung.
  • B (Freigabe Bedarfsplanung): Abschluss der Bedarfsplanung und Beginn der Projektentwicklung.


2. Planung:

  • C (Planungsbeschluss): Beschluss zur Planungsphase und Beauftragung der Planer.
  • D (Realisierungsabschluss): Abschluss der Planungsphase und gemeinsame Planung für die Realisierung.


3. Ausführungsvorbereitung:

  • E (Start AFP): Beginn der Ausführungsplanung.
  • F (Freigabe LVs): Freigabe der Leistungsverzeichnisse (LVs) und Beginn der Auftragsvergabe.


4. Ausführung:

  • G (Vergabe): Vergabe der Aufträge und Start der Realisierung.


5. Projektabschluss:

  • H (Abnahme / Übergabe): Abnahme der Bauleistung und Übergabe an den Betreiber, Betriebsübergang.
  • I (VWN Realbetrieb): Übergang in den regulären Betrieb und Realbetrieb.
  • J (Projektbewertung): Bewertung des Projekts und Abschluss, Projektende.


Beschreiben Sie den Begriff "Projektziel(e)“


Drei Projektziel-Dimensionen -> in Abhängigkeit voneinander, Zielkonkurrenz zueinander


Qualitäten - Leistungen

  • -> umfasst auch Quantitäten


Termine - Zeit

  • zählt die Einhaltung der Dauer (Bauzeit)
  • und Einhaltung von Zwischen-/ Endtermine


Kosten

  • u. a. Investitionskosten aber auch um Betriebskosten (was kostet der Betrieb des Gebäude in der Zukunft?)


Beispiel

  • Um Termine einzuhalten, werden Überstunden und zusätzliches Personal benötigt, was wiederum zu höheren Kosten führt.


Beschreiben Sie Rechtsmaterien (Baurecht, ...) und Behörden, mit denen Sie in der Planung in Berührung kommen bzw. kommen könnten.


Behörden:

  • Baubehörden -> z. B. Wien: Magistratsabteilungen für Architektur und Stadtgestaltung, MA 37 Baupolizei
  • Raumordnungsbehörden (auf Länder-/Gemeindeebene)
  • Arbeitsinspektion
  • Bundesdenkmalamt
  • Umweltbehörden


Rechtsmaterien:

  • Baurecht (Länderzuständigkeit)
  • Raumordnungsrecht
  • Umweltrecht
  • Vertragsrecht
  • Gewerberecht, Sanitätsrecht, Wasserrecht, öffentliches Wegerecht, Luftfahrtrecht, Umweltschutzrecht, Denkmalschutzrecht, etc.


Beschreiben Sie die Möglichkeiten des/der AG für die Beauftragung der Planung und die jeweiligen Vor- und Nachteile.


Einzelplaner

  • nur die Leistung jener Disziplin (-> Landschaftsarchitekt, Statiker) wird vergeben, Koordination liegt bei AG
  • + freie, flexible Wahl der PlanerInnen
  • + direkter Kontakt zu den Planern
  • + bessere Verfügung über Verträge
  • + Kostenverhandlung direkt, ohne Zuschlag Dritter
  • - Höherer Koordinationsaufwand für AG
  • - Koordinationsrisiko beim AG - z.B wenn Statiker die Pläne nicht liefert


Generalplaner

  • mit Subplaner
  • AG hat mit SP kein Vetrag
  • Koordination fällt GP zu
  • von AG wird ein Zuschlag an GP verlangt
  • + AG nur Vertrag mit GP
  • + Haftung bei GP
  • - geringer Einfluss auf SP, schlechtere Ausführung?
  • - höhere Kosten


Beschreiben Sie die Grundzüge der Projektkommunikation.


Kommunikationsplan

  • zentrales Dokument
  • um geregelten/strukturierten Informationsaustausch über alle Bereiche Projektorganisation sicher zu stellen
  • Richtiger Informationen an richtiger Stelle zum richtigen Zeitpunkt


Besprechungsstruktur

  • welche Besprechungen gibt es
  • welche Inhalte
  • wer leitet/dokumentiert


Besprechungsdurchführung

  • rechtzeitige Bekanntgabe von Ort, Zeit, Agenda, Protokoll


Besprechungskreise

  • periodisch wiederkehrende Besprechungen (jour fix)
  • Abbildung und Evaluierung längerfristiger Vorgänge und Meilensteine
  • z. B. Projektleitungsbesprechungen


Einzel-/Sonder Besprechungen

  • anlassbezogene Besprechungen
  • ohne Folgetermin

Beschreiben Sie den Begriff "80:20-Methode“. 

80:20 heißt dass 20% der Kosten 80% der Gesamtkosten ausmachen

-> also sehr große Positionen wie z. B. Rohbau

Beschreiben Sie die Kostenermittlung mit Leitpositionen. 

Zusammenfassung:

Die Kostenermittlung auf Basis von Leitpositionen konzentriert sich auf einige wenige, preisbestimmende Positionen, um den Aufwand zu reduzieren. Angelehnt an das 80:20-Prinzip werden die Kosten für die wichtigsten (A-)Positionen genau ermittelt, während die kleineren (B- und C-)Positionen über einen Zuschlagsfaktor hinzugefügt werden. Das Finden der richtigen Leitpositionen ist entscheidend und stützt sich auf Vergleichswerte aus ähnlichen Projekten.


Stichworte:

Ansatz: Kostenermittlung auf Basis von Leitpositionen

Grundgedanke: Wenige, preisbestimmende Positionen, kleinere vernachlässigen

Angelehnt an 80:20-Prinzip: Konzentration auf die wichtigsten 20 % der Positionen

Aufwand: Beschränkung auf Leitpositionen zur Effizienzsteigerung

A-Positionen: Detaillierte, genaue Kostenermittlung

B- und C-Positionen: Hinzufügung über Zuschlagsfaktor

Vergleichswerte: Wichtig für die Wahl der Leitpositionen (z.B. Einfamilienhaus, große Wohnbauprojekte)

Beschreiben Sie die Kostenermittlung mit Elementtypen.

Zusammenfassung:

Die planungsorientierte Betrachtung eines Projekts zerlegt es in verschiedene Elementtypen, um eine präzise Kostenberechnung zu ermöglichen. Die Objektgliederung erfolgt bis zur Baugliederung auf Ebene 4. Jede Einheit eines Elementtyps wird genau analysiert, welche Leistungspositionen darin enthalten sind, und Kleinpositionen werden prozentual als Aufschlag hinzugerechnet. Dies führt zu einer detaillierten Kostenaufstellung, die auf einem Katalog von Elementtypen basiert. Die Kombination von Mengenermittlung und dieser detaillierten Aufstellung ergibt die Gesamtkosten.


Stichwörter:

  • Planungsorientierte Betrachtung: Projekt in Elementtypen zerlegen
  • Objektgliederung: Strukturierung bis Baugliederung Ebene 4
  • Elementtyp: Einheit mit spezifischen Leistungspositionen
  • Leistungspositionen: Detaillierte Analyse der enthaltenen Arbeiten
  • Kleinpositionen: Prozentualer Aufschlag abhängig von Detaillierung
  • Kostenaufstellung: Detailliert, basierend auf Elementtyp-Katalog
  • Mengenermittlung: Bestimmung der Mengen zur Kostenberechnung

Beschreiben Sie die Beendigung eines Vergabeverfahrens gemäß BvergG.

Zusammenfassung:

Ein Vergabeverfahren gemäß BvergG endet entweder durch das Zustandekommen des Leistungsvertrages oder durch den Widerruf des Verfahrens. Widerrufe sind möglich, wenn bestimmte Umstände eintreten, die eine Ausschreibung ausgeschlossen oder wesentlich verändert hätten oder wenn keine oder nur unzureichende Angebote eingehen.


Stichwörter:

Beendigung: 

  • Leistungsvertrag oder Widerruf

Widerruf Gründe:

  • Unbekannte Umstände, die Ausschreibung verhindert hätten
  • Wesentliche Veränderung der Ausschreibung erforderlich
  • Kein oder nur ein Angebot
  • Nach Ausscheiden nur ein Angebot übrig
  • Sachliche Gründe

Beschreiben Sie die Rechtmittel in einem Vergabeverfahren gemäß BVergG.

Zusammenfassung:

Im Vergabeverfahren gemäß BVergG gibt es verschiedene Rechtsmittel. Diese umfassen den Rechtsschutz gegen Entscheidungen des Auftraggebers, der vor dem Bundesverwaltungsgericht oder Landesverwaltungsgericht geltend gemacht werden kann. Entscheidungen können entweder gesondert oder im Nachprüfungsverfahren angefochten werden, wobei bestimmte Fristen gelten. Einstweilige Verfügungen können beantragt werden, um die laufende Vergabe zu stoppen, und Schadenersatzklagen sind möglich, wenn durch eine fehlerhafte Vergabe Schaden entstanden ist.


Stichwörter:

  • Rechtsschutz: Gegen Entscheidungen des AG
  • Gerichte: Bundesverwaltungsgericht, Landesverwaltungsgericht
  • Anfechtbare Entscheidungen: Innerhalb spezifischer Fristen
  • Nachprüfungsverfahren: Vor Zuschlagserteilung
  • Feststellungsverfahren: Nach Zuschlagserteilung
  • Einstweilige Verfügung: Zwischenzeitlich möglich
  • Präklusion: Ausschlussfrist
  • Schadenersatzklage: Bei entstandenen Schäden

Nennen Sie die Gliederung und Inhalte eines Bauvertrags.

(ChatGPT)

Ein Bauvertrag regelt die rechtlichen und finanziellen Aspekte eines Bauvorhabens zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Er umfasst eine detaillierte Beschreibung des Bauvorhabens, die Leistungsbeschreibung, den Preis, Zahlungsbedingungen, Termine, Gewährleistung, Vertragsstrafen, Nebenpflichten, Änderungen, Haftung, Versicherungen und Schlussbestimmungen.

Stichwörter zur Gliederung und Inhalten eines Bauvertrags


  • Einleitung: Vertragsparteien, Datum, Ort
  • Vertragsgegenstand: Beschreibung des Bauvorhabens
  • Leistungsbeschreibung: Detailierte Aufgaben des Auftragnehmers
  • Preis und Zahlungsbedingungen: Gesamtpreis, Zahlungsmodalitäten
  • Termine und Fristen: Beginn, Dauer, Fertigstellung
  • Gewährleistung: Mängelbeseitigung nach Abnahme
  • Vertragsstrafe: Bei Nichteinhaltung von Fristen
  • Nebenpflichten: Zusätzliche Verpflichtungen
  • Änderungen und Ergänzungen: Schriftliche Vereinbarungen
  • Haftung und Versicherungen: Regelungen für Schäden
  • Schlussbestimmungen: Kündigung, Recht und Gerichtsstand


Beschreiben Sie den Begriff "Mangel" und grenzen Sie ihn vom Begriff "Verzug" ab (ÖNORM B 2110).

Zusammenfassung:

Ein Mangel liegt vor, wenn eine Leistung nicht den vertraglichen oder gewöhnlichen Anforderungen entspricht. Der Auftraggeber (AG) muss Mängel schnellstmöglich rügen, um Folgeschäden zu vermeiden. Ein Verzug tritt auf, wenn eine Leistung nicht rechtzeitig, am richtigen Ort oder in der geforderten Weise erbracht wird. Der Vertragspartner kann auf Erfüllung bestehen oder nach Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Nach der Übernahme wird nur noch der Begriff Mangel verwendet.


Stichwörter:

Mangel:

  • Leistung entspricht nicht dem Vertrag
  • Fehlende geforderte/gewöhnliche Eigenschaften
  • Schnell rügen, um Folgeschäden zu vermeiden

Verzug:

  • Leistung nicht rechtzeitig, am richtigen Ort, in geforderter Weise
  • Erfüllung fordern oder Rücktritt nach Fristsetzung
  • Nach Übernahme = Mangel


Beschreiben Sie kurz (zusammenfassend) die Aufgaben der ÖBA.

Zusammenfassung:

Die Aufgaben der Örtlichen Bauaufsicht (ÖBA) umfassen die Koordination und Überwachung der Baustelle und der Auftragnehmer. Dazu gehört die sachkundige Kontrolle, vorausschauendes Handeln und sofortiges Eingreifen bei Problemen. Die ÖBA führt verschiedene organisatorische, technische und kaufmännische Tätigkeiten aus.


Stichwörter:

  • Koordination und Überwachung: Baustelle, Auftragnehmer
  • Sachkundige Kontrolle: Vorausschauendes Agieren, sofortiges Eingreifen
  • Tätigkeiten: Organisatorisch, technisch, kaufmännisch


Beschreiben Sie die optionalen Leistungen der ÖBA in Anlehnung an LM.VM OA. 


Zusammenfassung:

Die Örtliche Bauaufsicht (ÖBA) hat in den Leistungsphasen 1-7 vielfältige Aufgaben. Dazu gehören die Mitwirkung bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen, der Kontrolle der Arbeitsberechtigungen, der vertieften Termin- und Kostenplanung, sowie der Organisation der Bauabwicklung und Beweissicherungen. Weiterhin ist die ÖBA an Bauvertragsbesprechungen, streitigen Verfahren, der Prüfung von Nachtragsangeboten, der Revision des Ausführungsterminplans, sowie an der Erstellung und Überwachung von Zahlungs-, Zeit-, Kosten- und Kapazitätsplänen beteiligt. Auch die Qualitäts- und Funktionsprüfungen der ausführenden Firmen sowie die Tätigkeit als Bauführer oder verantwortlicher Bauleiter fallen in ihren Aufgabenbereich.


Stichwörter:

  • Leistungsphasen 1-7:
  • Mitwirkung: Leistungsverzeichnisse, AVB, ZTV
  • Kontrolle: Arbeitsberechtigungen der Auftragnehmer
  • Termin- und Kostenplanung: Vertieft und kontrolliert
  • Organisation: Bauabwicklung (LCM), Beweissicherungen
  • Bauvertragsbesprechungen: ÖN B 2118
  • Streitverfahren: Fachliche Mitwirkung
  • Nachtragsangebote: Prüfung und Claimabwehr
  • Terminplan: Revision und Neuorganisation
  • Zahlungsplan: Aufstellung, Überwachung, Fortschreibung
  • Zeit-, Kosten-, Kapazitätspläne: Aufstellung, Überwachung, Fortschreibung
  • Qualitäts- und Funktionsprüfungen: Kontrolle der Firmen
  • Bauführer/Bauleiter: Verantwortliche Tätigkeit, über Grundleistungen hinaus
  • Fertigstellungsanzeige: Erstellung


Nennen Sie die allgemeinen Anforderungen an Rechnungen und die Arten von Rechnungen gemäß ÖNORM B 2110.

Zusammenfassung:

Rechnungen gemäß ÖNORM B 2110 müssen bestimmte allgemeine Anforderungen erfüllen und können verschiedene Arten haben. Sie müssen Name und Anschrift der Vertragsparteien, den Zeitraum der Leistungserbringung und eine kurze Beschreibung der Leistungen enthalten. Die Leistungen sind in der Reihenfolge des Leistungsverzeichnisses aufzuführen und notwendige Unterlagen beizulegen. Es gibt verschiedene Arten von Rechnungen, darunter Abschlagsrechnung, Schlussrechnung, Teilschlussrechnung, Regierechnung und Bauschadenrechnung.


Stichwörter:

Allgemeine Anforderungen:

  • Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Zeitraum der Leistungserbringung
  • Kurzbezeichnung der Leistungen
  • Reihenfolge gemäß Leistungsverzeichnis
  • Beizulegen: Mengenberechnungen, Abrechnungspläne, Preisumrechnungen, Zeichnungen, Lieferscheine, Stundennachweise, Leistungsberichte

Rechnungsarten:

  • Abschlagsrechnung
  • Schlussrechnung
  • Teilschlussrechnung
  • Regierechnung
  • Bauschadenrechnung


Beschreiben Sie den Aufbau einer Rechnung über Bauleistungen.


Zusammenfassung:

Eine Rechnung über Bauleistungen umfasst mehrere spezifische Dokumente und Strukturen. Sie beinhaltet Abrechnungspläne und -skizzen, Ausmassblätter (AMBL), Summenblätter, Positions- oder Leistungsaufstellungen sowie ein Rechnungsdeckblatt.


Stichwörter:

  • Abrechnungspläne und -skizzen: Grafische Darstellungen der ausgeführten Leistungen
  • Ausmassblätter (AMBL): Detaillierte Mengenberechnungen
  • Summenblätter: Zusammenfassende Übersicht der Kosten
  • Positionsaufstellung/Leistungsaufstellung: Detaillierte Auflistung der einzelnen Positionen und Leistungen
  • Rechnungsdeckblatt: Übersichtliche Zusammenfassung der Rechnung mit allen relevanten Daten


Beschreiben Sie den Begriff Mängelrüge.



Zusammenfassung:

Eine Mängelrüge ist eine formelle Mitteilung des Auftraggebers (AG) an den Auftragnehmer (AN), die eine Abweichung zwischen der vertraglich vereinbarten Soll-Beschaffenheit und der tatsächlich erbrachten Ist-Leistung dokumentiert. Sie erfolgt in Form einer SOLL-IST-Abweichungsanalyse, wobei der AG den Mangel klar beschreibt und eine angemessene Frist zur Mängelbehebung setzt.


Stichwörter:

  • Mängelrüge: Formaler Schritt des AG
  • SOLL-IST-Abweichungsanalyse: Vergleich zwischen vereinbarter Soll-Beschaffenheit und Ist-Leistung
  • Frist zur Mängelbehebung: Angemessene Zeitspanne für den AN zur Nachbesserung
  • Vertragliche Erfüllung: Ziel der Mängelrüge