Flashcards in the set

Haven't started (47)

Personen, die die Kaufmannseigenschaft erlangen können

  • Einzelne natürliche Personen
  • Personenmehrheit: Handelsgesellschaften, (OHG & KG)
  • juristische Personen, z.B. GmbH, AG

Rechtsfähingkeit bedeutet...

Fähigkeit Träger von Rechten und Pflichten zu sein; z.B. Eigentümer, Erbe, Vertragspartner, Kläger u. Beklagter

  • Natürliche Person§ 1 BGB
  • Juristische Person§ 21 BGB

Kaufmännische Grundpflichten

  • Registerpflicht
  • Firmenführung
  • Publizität
  • Rechnungslegung

Kaufleute kraft Betätigung

§ 1 Abs. 1 HGB:

  • betreiben ein Handelsgewerbe mit kaufmännischem Geschäftsbetrieb
  • deklaratorischer Eintrag in das Handelsregister

Kaufleute kraft Eintragung

  • Formkaufmann § 6 Abs. 2 HGB 13 Abs. 3 GmbHG
  • Kleingewerbe § 2 HGB
  • Land- und Forstwirt § 3 HGB
  • konstitutiver Eintrag in das Handelsregister

Definition Gewerbe

Ein Gewerbe ist eine auf Dauer angelegte, selbständige, erlaubte und auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit, die nach außen erkennbar ist. Nicht: Die freien Berufe (z.B.: Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater).

Definition Handelsgewerbe

Ein Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb. Ausnahme: Nach Art und Umfang kein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich. Hins. des Umfangs entscheidet Umsatz, hins. der Art die Kompliziertheit der Geschäfte.

Der Kannkaufmann

Der Unternehmer kann gem. § 2 S. 2 HGB seine Firma in das Handelsregister eintragen lassen.

  • Der Gewerbebetrieb wird Handelsgewerbe
  • Dadurch wird der Unternehmer Kaufmann, und zwar kraft Eintragung. Die Eintragung wirkt konstitutiv.

Der land- oder forstwirtschaftliche Kaufmann

Gem. § 3 Abs. 3 i.V.m. § 2 HGB kann ein land- oder forstwirtschaftliches Unternehmen in das Handelsregister eingetragen werden, wenn es nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

  • Er kann auch nur das Nebengewerbe eintragen lassen und wird dann nur hinsichtlich des Nebengewerbes Kaufmann

Kaufmann gem. § 5 HGB

Wer nicht über § 1 HGB Kaufmann ist, aber im Handelsregister eingetragen wird, ist gem. § 5 HGB Kaufmann.

  • Grund: Schutz des Rechtsverkehrs!
  • Einzige Einschränkung: Der Eingetragene muss ein Gewerbe betreiben

Der Formkaufmann

Formkaufleute sind kraft ihrer Rechtsform Kaufmann, und zwar aufgrund einer Bestimmung in speziell für sie geltenden Sondergesetzen.

  • Bsp.: AG gem. § 3 Abs. 1 AktG, GmbH gem. § 13 Abs. 3 GmbHG
  • Der Unternehmer ist kraft seiner Rechtsform zwingend Kaufmann
  • Die Prüfung, ob er ein Gewerbe betreibt, entfällt.

Der Kaufmann kraft Rechtsscheins

Wer wahrheitswidrig als Kaufmann auftritt, haftet gutgläubigen Dritten gegenüber so, als ob er Kaufmann wäre.

  • Rechtsschein der Kaufmannseigenschaft = Auftreten als Kaufmann
  • Grund: Schutz des Rechts- und Wirtschaftsverkehrs

Die Bedeutung der Handelsfirma

Die Firma ist der Name eines Kaufmanns, unter dem er im Handel seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt.

Die Arten von Handelsfirmen

  • Personenfirma
  • Sachfirma
  • Gemischte Firma
  • Phantasiefirma

Die Grundsätze der Handelsfirma

  • Firmenwahrheit
  • Firmenbeständigkeit
  • Firmenunterscheidbarkeit
  • Firmeneinheit
  • Firmenöffentlichkeit

Die Firmenwahrheit

  • Die Firma muss zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen §18 Abs. 1 HGB
  • Irreführungsverbot: Gem. §18 Abs. 2 HGB sind keine Angaben erlaubt, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse irre zu führen.
  • Gem. §19 HGB muss die Firma einen Rechtsformzusatz enthalten

Die Firmenbeständigkeit

§§ 21ff. HGB

  • Namensänderung trotz Inhaberidentität § 21 HGB
  • Erwerb des Unternehmens durch Rechtsgeschäft unter Lebenden § 22 Abs. 1 1. Fall
  • Erwerb des Unternehmens von Todes wegen § 22 Abs. 1 HGB 2. Fall
  • Ein- und Austreten von Gesellschaftern § 24 Abs. 1 HGB

Die Firmenunterscheidbarkeit

§ 30 HGB

  • Firmen an demselben Ort müssen sich deutlich voneinander unterscheiden § 30 Abs. 1 HGB
  • Bei Namensidentität muss der noch nicht eingetragene Kaufmann der Firma einen Zusatz beifügen, durch den sie sich von der bereits eingetragenen Firma deutlich unterscheidet § 30 Abs. 2 HGB

Die Firmeneinheit

Ungeschriebener Grundsatz

  • Ein Kaufmann darf für sein Unternehmen nur eine Firma führen vgl. § 18 Abs. 2 HGB
  • Sinn und Zweck: Vermeidung einer Täuschung des Rechtsverkehrs

Die Firmenöffentlichkeit

  • Eintragung der Firma im Handelsregister § 29 HGB
  • Angabe auf Geschäftsbriefen (auch in elektronischer Form) § 37a HGB

Haftung des Erwerbers bei Firmenfortführung

§25 Abs.1 S.1 HGB: Vblk. werden mit übernommen

  • Haftung kann ausgeschlossen werden, wenn in Kaufvertrag festgehalten, in das Handelsregister eingetragen und bekanntgemacht / Dritten mitgeteilt worden ist. §25 Abs.2 HGB

Das Handelsregister

= öffentliches Verzeichnis der Kaufleute eines Amtsgerichtsbezirks

Abt. A: Einzelkaufleute und Personengesellschaften

Abt. B: Kapitalgesellschaften

Die Publizität des Handelsregisters

  • Bekanntmachung der Eintragungen (Bundesanzeiger und freiwillig in Tageszeitungen)
  • Einsicht in das HR für jedermann
  • HR genießt öffentlichen Glauben

Eintragungspflichtige Tatsachen

  • Der Kaufmann ist verpflichtet, die Tatsache eintragen zu lassen
  • Gesetzeswortlaut etwa: „Ist einzutragen“

Eintragungsfähige Tatsachen

  • Der Kaufmann kann die Tatsache eintragen lassen
  • Gesetzeswortlaut: „Kann“, „ist berechtigt“

Die Handlungsvollmacht

§ 54 HGB

  • befähigt zum Führen gewöhnlicher Geschäfte
  • kein Eintrag im Handelsregister
  • General-HV, Art-HV, Spezial-HV
  • Verboten:
    • Grundstücke belasten und veräußern
    • Prozessführung
    • Aufnahme von Darlehen
    • Eingehen von Wechselverbindlichkeiten

Die Erteilung der Prokura

§ 48 Abs. 1 Ausdrückliche Erklärung des Inhabers oder seines gesetzlichen Vertreters gegenüber dem Prokuristen.

Arten: Einzel-, Gesamt-, und Filialprokura

Eintragung und Umfang der Prokura

  • Eintragung in das Handelsregister § 53 Abs. 1 HGB
  • Umfang : Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsgeschäfte
  • Ausnahme: Veräußerung oder Belastung von Grundstücken , Selbstkontrahieren , Unterzeichnung des Jahresabschlusses

Das Erlöschen der Prokura

§ 52 Abs. 1 HGB Die Prokura ist jederzeit frei widerruflich.

  • Der Widerruf muss in das Handelsregister eingetragen werden § 53 Abs. 2 HGB

Die Vollmacht des Ladenangestellten

§ 56 HGB: speziell geregelter Fall der Arthandlungsvollmacht für Angestellte in einem Ladenlokal oder Warenlager

  • Angestellter: Wer mit Wissen und Wollen des Geschäftsherrn im Laden mit dem Publikum verkehrt
  • Führung eines der dort gewöhnlichen Geschäfte
  • örtlicher Zusammenhang
  • Gutgläubigkeit des Dritten

Der Handelsvertreter

§§ 84ff. HGB:

  • Der Handelsvertreter ist ständiger Absatzmittler eines anderen Unternehmers und als solcher selbstständiger Gewerbetreibender
  • Pflichten des Handelsvertreters § 86 Abs. 1 HGB: insbes. die Interessen des Geschäftsherren wahrnehmen
  • Pflichten des Unternehmers: § 86a HGB

Der Kommissionär

§§ 383ff. HGB:

  • Kommissionär ist, wer es gewerbsmäßig übernimmt, Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen (Kommittent) im eigenen Namen zu kaufen oder zu verkaufen.

Hilfspersonen beim Transport

  • Der Frachtführer
  • Der Spediteur

Handelsgeschäfte allgemein

§§ 343ff. HGB:

  • Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören § 343 HGB.
  • Man unterscheidet einseitige oder zweiseitige Handelsgeschäfte.

einseitige Handelsgeschäfte

Nur auf einer Seite des Rechtsgeschäftes steht ein Kaufmann (b2c)

  • Für Anwendung des HGB sind grundsätzlich einseitige Handelsgeschäfte ausreichend § 345 HGB

beidseitige Handelsgeschäfte

Auf beiden Seiten des Rechtsgeschäfts steht ein Kaufmann (b2b)

  • Beiderseitiges Handelsgeschäft für Anwendung des HGB nur erforderlich, wenn ausdrücklich gesetzlich bestimmt §§ 369, 377 ff. HGB

Die Besonderheit beim Zustandekommen von Verträgen

§ 362 HGB:

  • Bei Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben kommt der Vertrag mit Inhalt des Antrages zustande.
  • Voraussetzung: Antragsempfänger ist Kaufmann, der Betrieb bringt Geschäftsbesorgung für andere mit sich, Geschäftsbeziehung mit dem Antragenden liegt vor

Der Handelskauf

§§ 373 ff. HGB: Handelskauf ist jeder Kaufvertrag, der ein Handelsgeschäft darstellt und dessen Gegenstand Waren oder Wertpapiere (§ 381 Abs. 1 HGB) sind.

Besonderheit bei der Gewährleistung

  • Untersuchungs- und Rügepflicht: Käufer trifft bei nicht ordnungsgemäßer Lieferung eine Pflicht zur unverzüglichen Beanstandung § 377 HGB
  • Voraussetzungen: Beidseitiger Handelskauf, Ablieferung der Ware durch Verkäufer, Mangelhaftigkeit i.S.d. § 434 BGB, kein arglistiges Verschweigen des Mangels § 377 Abs. 5 HGB

Geschäftsfähigkeit

Fähigkeit, wirksam Rechte zu erwerben und Pflichten zu begründen.

Deliktsfähigkeit

Fähigkeit, für unerlaubte Handlungen verantwortlich zu sein.

Rechte des Verkäufers beim Annahmeverzug

  • erweitertes Hinterlegungsrecht §373 Abs. 1 HGB: jede Ware auf sichere Weise
  • erweitertes Recht zum Selbsthilfeverkauf § 373 Abs. 2-5 HGB: jede Ware an jedem Ort.
  • Rechtsfolgen:
    • Ordnungsmäßiger Selbsthilfeverkauf bedeutet Erfüllung gegenüber dem Käufer(vgl. §373 Abs.3 HGB)
    • Kaufpreisanspruch erlischt mit Empfangnahme des Erlöses

Sachmängelgewährleistung

§§434 ff. BGB:

  • Verletzung der Verkäuferpflicht, die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen führt zu:
    • Nacherfüllung §§ 437 Nr. 1, 439 BGB (erst nach Fristsetzung durch den Käufer weitere Rechtsbehelfe möglich)
    • Schadensersatz/ Aufwendungsersatz
    • Rücktritt & Minderung

W. Winzig gibt sein Handelsgewerbe auf und betreibt sein Unternehmen nur noch in ganz kleinem Stil. Er ist noch im HR eingetragen. Winzig verbürgt sich am 1. Mai 2013 mündlich ggü. der Hausbank für die Verbindlichkeiten seines Freundes Brotlos. Am 10. Juli 2013 verlangt die Hausbank Zahlung.

  • Muss Winzig für die Verbindlichkeit von Brotlos einstehen?

Willi Winzig muss für die Verbindlichkeit von Bodo Brotlos gem. § 765 Abs. 1 BGB einstehen.

W. Winzig ist Gesellschafter der „W, G & Co.“ OHG. Er scheidet am 1. Mai 2013 aus der OHG aus. Diese Tatsache wird am 10. Juni 2013 in das HR eingetragen. Willi kauft am 5. November 2013 einen LKW im Namen der OHG. Der Inhaber des Autohauses, Sepp Sausewind, hat keine Einsicht in das Handelsregister genommen. Sepp verklagt die OHG auf Zahlung des Kaufpreises. Zu Recht?

Sepp steht gegen die OHG kein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gem. § 433 Abs. 2 BGB zu.

  • Zwischen der OHG und Sepp ist kein Kaufvertrag zustande gekommen, da Willi die Gesellschaft nicht wirksam vertreten hat § 125 Abs. 1 HGB

Brause erteilt Susi Sorglos am 5. April 2011 Prokura und lässt diese am 10. Mai 2011 in das HR eintragen. Susi Sorglos kauft zunächst ein Grundstück „p.p.a.“. Daraufhin widerruft Brause am 15. August 2011 die Prokura. Er lässt das Erlöschen der Prokura nicht in das HR eintragen. Brause macht das Erlöschen auch nicht anderweitig bekannt. Ist der Kaufvertrag wirksam?

Brause hat mit dem Verkäufer einen wirksamen Kaufvertrag über das Grundstück gem. §433 BGB abgeschlossen. Brause selbst hat keine Willenserklärung abgegeben. Die Willenserklärung von Susi wirkt für und gegen Brause, da sie den Brause wirksam vertreten hat. Die Erteilung der Prokura ist wirksam.

P, der Prokurist von Brause, ruft Rosa Rot am 1. Mai 2013 zu: “Ab sofort darfst Du für die Gartenabteilung alle Art von Blumen, Erde und Weihnachtsartikel für mich bestellen“.

  • Welche Art der Stellvertretung hat P der Rosa Rot erteilt?
  • Ist die Vollmachtserteilung wirksam?
  • P hat Rosa eine Handlungsvollmacht (HV) gem. **§ 54 Abs. 1 HGB erteilt, die sie zur Vornahme einzelner Geschäfte für Brause ermächtigt.
  • Die Erteilung der HV ist wirksam. P hat Rosa zur Vornahme einzelner Geschäfte ermächtigt. Einer ausdrückliche Erklärung bedarf es nicht. Darüber hinaus kann auch ein Prokurist HV erteilen