Personen, die die Kaufmannseigenschaft erlangen können
Rechtsfähingkeit bedeutet...
Fähigkeit Träger von Rechten und Pflichten zu sein; z.B. Eigentümer, Erbe, Vertragspartner, Kläger u. Beklagter
Kaufmännische Grundpflichten
Kaufleute kraft Betätigung
§ 1 Abs. 1 HGB:
Kaufleute kraft Eintragung
Definition Gewerbe
Ein Gewerbe ist eine auf Dauer angelegte, selbständige, erlaubte und auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit, die nach außen erkennbar ist. Nicht: Die freien Berufe (z.B.: Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater).
Definition Handelsgewerbe
Ein Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb. Ausnahme: Nach Art und Umfang kein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich. Hins. des Umfangs entscheidet Umsatz, hins. der Art die Kompliziertheit der Geschäfte.
Der Kannkaufmann
Der Unternehmer kann gem. § 2 S. 2 HGB seine Firma in das Handelsregister eintragen lassen.
Der land- oder forstwirtschaftliche Kaufmann
Gem. § 3 Abs. 3 i.V.m. § 2 HGB kann ein land- oder forstwirtschaftliches Unternehmen in das Handelsregister eingetragen werden, wenn es nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
Kaufmann gem. § 5 HGB
Wer nicht über § 1 HGB Kaufmann ist, aber im Handelsregister eingetragen wird, ist gem. § 5 HGB Kaufmann.
Der Formkaufmann
Formkaufleute sind kraft ihrer Rechtsform Kaufmann, und zwar aufgrund einer Bestimmung in speziell für sie geltenden Sondergesetzen.
Der Kaufmann kraft Rechtsscheins
Wer wahrheitswidrig als Kaufmann auftritt, haftet gutgläubigen Dritten gegenüber so, als ob er Kaufmann wäre.
Die Bedeutung der Handelsfirma
Die Firma ist der Name eines Kaufmanns, unter dem er im Handel seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt.
Die Arten von Handelsfirmen
Die Grundsätze der Handelsfirma
Die Firmenwahrheit
Die Firmenbeständigkeit
§§ 21ff. HGB
Die Firmenunterscheidbarkeit
§ 30 HGB
Die Firmeneinheit
Ungeschriebener Grundsatz
Die Firmenöffentlichkeit
Haftung des Erwerbers bei Firmenfortführung
§25 Abs.1 S.1 HGB: Vblk. werden mit übernommen
Das Handelsregister
= öffentliches Verzeichnis der Kaufleute eines Amtsgerichtsbezirks
Abt. A: Einzelkaufleute und Personengesellschaften
Abt. B: Kapitalgesellschaften
Die Publizität des Handelsregisters
Eintragungspflichtige Tatsachen
Eintragungsfähige Tatsachen
Die Handlungsvollmacht
§ 54 HGB
Die Erteilung der Prokura
§ 48 Abs. 1 Ausdrückliche Erklärung des Inhabers oder seines gesetzlichen Vertreters gegenüber dem Prokuristen.
Arten: Einzel-, Gesamt-, und Filialprokura
Eintragung und Umfang der Prokura
Das Erlöschen der Prokura
§ 52 Abs. 1 HGB Die Prokura ist jederzeit frei widerruflich.
Die Vollmacht des Ladenangestellten
§ 56 HGB: speziell geregelter Fall der Arthandlungsvollmacht für Angestellte in einem Ladenlokal oder Warenlager
Der Handelsvertreter
§§ 84ff. HGB:
Der Kommissionär
§§ 383ff. HGB:
Hilfspersonen beim Transport
Handelsgeschäfte allgemein
§§ 343ff. HGB:
einseitige Handelsgeschäfte
Nur auf einer Seite des Rechtsgeschäftes steht ein Kaufmann (b2c)
beidseitige Handelsgeschäfte
Auf beiden Seiten des Rechtsgeschäfts steht ein Kaufmann (b2b)
Die Besonderheit beim Zustandekommen von Verträgen
§ 362 HGB:
Der Handelskauf
§§ 373 ff. HGB: Handelskauf ist jeder Kaufvertrag, der ein Handelsgeschäft darstellt und dessen Gegenstand Waren oder Wertpapiere (§ 381 Abs. 1 HGB) sind.
Besonderheit bei der Gewährleistung
Geschäftsfähigkeit
Fähigkeit, wirksam Rechte zu erwerben und Pflichten zu begründen.
Deliktsfähigkeit
Fähigkeit, für unerlaubte Handlungen verantwortlich zu sein.
Rechte des Verkäufers beim Annahmeverzug
Sachmängelgewährleistung
§§434 ff. BGB:
W. Winzig gibt sein Handelsgewerbe auf und betreibt sein Unternehmen nur noch in ganz kleinem Stil. Er ist noch im HR eingetragen. Winzig verbürgt sich am 1. Mai 2013 mündlich ggü. der Hausbank für die Verbindlichkeiten seines Freundes Brotlos. Am 10. Juli 2013 verlangt die Hausbank Zahlung.
Willi Winzig muss für die Verbindlichkeit von Bodo Brotlos gem. § 765 Abs. 1 BGB einstehen.
W. Winzig ist Gesellschafter der „W, G & Co.“ OHG. Er scheidet am 1. Mai 2013 aus der OHG aus. Diese Tatsache wird am 10. Juni 2013 in das HR eingetragen. Willi kauft am 5. November 2013 einen LKW im Namen der OHG. Der Inhaber des Autohauses, Sepp Sausewind, hat keine Einsicht in das Handelsregister genommen. Sepp verklagt die OHG auf Zahlung des Kaufpreises. Zu Recht?
Sepp steht gegen die OHG kein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gem. § 433 Abs. 2 BGB zu.
Brause erteilt Susi Sorglos am 5. April 2011 Prokura und lässt diese am 10. Mai 2011 in das HR eintragen. Susi Sorglos kauft zunächst ein Grundstück „p.p.a.“. Daraufhin widerruft Brause am 15. August 2011 die Prokura. Er lässt das Erlöschen der Prokura nicht in das HR eintragen. Brause macht das Erlöschen auch nicht anderweitig bekannt. Ist der Kaufvertrag wirksam?
Brause hat mit dem Verkäufer einen wirksamen Kaufvertrag über das Grundstück gem. §433 BGB abgeschlossen. Brause selbst hat keine Willenserklärung abgegeben. Die Willenserklärung von Susi wirkt für und gegen Brause, da sie den Brause wirksam vertreten hat. Die Erteilung der Prokura ist wirksam.
P, der Prokurist von Brause, ruft Rosa Rot am 1. Mai 2013 zu: “Ab sofort darfst Du für die Gartenabteilung alle Art von Blumen, Erde und Weihnachtsartikel für mich bestellen“.