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Haven't started (30)

Das Recht der Handelsgeschäfte beruht auf folgenden Grundprinzipien

  • Selbstverantwortlichkeit und Professionalität
  • Einfachheit und Schnelligkeit
  • Verkehrs-und Vertrauensschutz
  • Praxisnähe und Internationalisierung

Handelsregister

Dient dazu, wesentliche Infomationen über Kaufleute publik zu machen

Vom Bestehen eines Handelsbrauchs ist auszugehen, wenn

  • sich eine ständige Übung in bestimmten Verkehrskreisen herausgebildet hat und
  • die Teilnehmer dieses Verkehrskreises daher erwarten, dass diese Übung befolgt wird, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen ist.

 

 

Zusammenhang zwischen Gewohnheitsrecht und Handelsbräuchen

  • Gewohnheitsrecht setzt über die bloße Befolgungserwartung voraus, dass die der Übung zugrundeliegende Regel als allgemein verbindlich und zwangsweise durchsetzbar angesehen wird.
  • Oftmals haben sich Handelsbräuche zu Gewohnheitsrecht weiterentwickelt (z.B. Bankgeheimnis, kaufmännisches Bestätigungsschreiben).
  • Während Handelsbräuche nur zur Auslegung heranzuziehen sind, sind Gerichte an das Gewohnheitsrecht gebunden.

Kaufmann

Kaufleute haben Geschäftserfahrung, brauchen weniger Schutz und wollen Geschäftsbeziehungen einfach, schnell flexibel halten.

Verlangt hohe selbstverantwortlichkeit (wird durch Vertrauens und Verkehrsschutz möglich gemacht)

 

 

Pflichten des Kaufmanns

  • Muss selbstständig sein und Gewerbe ausüben §1 HGB
  • Gewerbe muss auf dauer ausgelegt sein
  • Muss als Kaufmann auftreten nach außen
  • Darf keinen Freien Beruf ausüben (z.B. Arzt)

Eigenschaften eines Gewerbe

  • Kaufmännische Einrichtung nach Art und Umfang (Anzahl Mitarbeiter, Finanzstruktur, Lieferantenkette..)
  • muss selbstständig ausgeübt werden §84 HGB
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Auf Dauer angelegt
  • Nach außen Tätigkeit wiederspiegeln
  • Vermieten ist keine berufsmäßige Tätigkeit §105 HGB
  • Der Kaufmann der Gewerbe abschließt betreibt es §1 HGB
  • Gilt auch bei OHG §128 HGB
  • Bei GmbH ist juristische Person Kaufmann

Was, wenn kein Kaufmann für das Gewerbe benötigt ist?

Gewerbetreibender kann sich ins HR eintragen lassen, kann sich nach der Eintragung nicht darauf berufen, es sei kein Handelsgewerbe §5 HGB -> Absouter Vertrauensschutz

Was passiert, wenn ein Nichtkaufmann nicht eingetragen ist, sich aber wie ein Kaufmann verhält?

Er erweckt einen Rechtsschein, und gilt als Scheinkaufmann -> Für den unwissenden gilt er als Kaufmann

Welche Formen von Handelsgesellschaften gibt es?

  • Personengesellschaften §105/1 HGB
  • Handelsgesellschaften §13/3 GmbHG, §3/1 AktG.

Eigenschaften des Handelsregisters

  • Verzeichnis des Kaufmanns
  • Beinhaltet Namen des Kaufmanns (Firma)§17 HGB und Ort des Hauptsitzes
  • Jeder kann es einsehen §9 HGB
  • Bietet Schutz für Personen bei Geschäften mit Kaufleuten
  • Einzelkaufleute, OHG, KG und Kapitalgesellschaften
  • Firmen §29 HGB und Prokura §48,49,162 HGB muss eingetragen werden
  • Rechtsbegründende Wirkung bei entstehung der Kaufmannseigenschaft §2 HGB und Haftungsbegrenzung eines Kommanditisten §172HGB

Negative Publizität nach §15 HGB

  • Eine Tatsache, die ins Handelsregister eingetragen werden muss, kann nur gegen einen Dritten vorgebracht werden, wenn diese auch wirklich eingetragen und bekanntgemacht wurde.
  • Was nicht im HR steht, damit muss man nicht rechnen ->Abstrakter vertrauensschutz

Publizitätswirkung eingetragener Tatsachen §15/ 2 HGB

  • Wenn eine Tatsache richtig eingetragen wurde muss ein Dritter sie gegen sich geltende machen
  • Man muss nicht jeden Dritten einzelt informieren und ist geschützt

Positive Publizität §15/3

Wurde Tatsache falsch eingetragen, kann man sich darauf berufen, solange man nicht wusste dass die angabe nicht richtig war.

Firma des Kaufmanns

  • Name des Kaufmanns uter der er seine Unterschrift abgibt und Geschäfte tätigt §17 HGB
  • Kann darunter Klagen und verklagt werden
  • Einzelkaufleute können Firma unter Ihrem Namen gründen aber auch anders
  • Bei Handelsgesellschaften ist Name der Gesellschaft die Firma

Firmenwahrheit

  • Unterscheidungskraft §18/1
  • Irreführungsverbot §18/2
  • Rechtsformzusatz §19

Firmenbildung

  • Bei Namensänderung der Inhabers darf Firma weitergeführt werden §21, 18/1 HGB
  • Bei Kauf eines Unternehmens darf die Firma unter gleichem Namen weitergeführt werden §22 HGB
  • Wenn ich eine Firma übernehme hafte ich für alte Schulden §25/1, außer im HR anders geregelt §25/2 Nur Verbindlichkeiten gehen über, Forderungen nicht
  • Bei Erwerb eines Unternehmens werde ich neuer Inhaber, aber nicht bei Insolvenzverfahren (Schutz der Gläubiger §25/1)
  • Neue Firma wird von Dritten als Fortführung der Alten angesehen
  • Es handelt sich um eine Fortführung, wenn wesentlicher Bestand nicht verändert wird
  • Wenn ich die Firma erbe, hafte ich wenn ich sie behalte §25 HGB, ich hafte nicht, wenn ich den Betrieb innerhalb von 3 Monaten einstelle §27/2 HGB
  • Wenn tzm Handelsgewerbe des Einzelhandelskaufmann ein neuer Gesellschafter dazu kommt, wird das Gewerbe als Personengesellschaft Fortgesetzt §105 HGB (Müller e.K. wird Müller und Meier OHG)

Was ist Prokura

Es handelt sich um eine Vollmacht §167 BGB

Erteilung der Prokura

  • Kann nur der Inhaber eines Handelsgeschäfts erteilen (Kaufmann)
  • Prokura ist nicht übertragbar §52/2
  • Einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung §167 BGB
  • Sie muss ins Handelsregister eingestragen werden §53/1 S.2

Umfang der Prokura

  • Berechtigt zu allen Geschäften des Handelsgewerbes §49/1 HGB
  • Verboten: Grundstück verkaufen (§49/2 HGB) und Grundlagengeschäfte(Unternehmen verkaufen)
  • Interne Beschränkungen der Prokura gelten nicht für dritte (§50/1 HGB) aber gegenüber dem Prokuristen und Kaufmann ->Schadenersatz §280/1 BGB
  • Prokura kann auf eine Niederlassung beschränkt werden §50/3 HBG

Gemeinschaftliche Vertretung

  • Bei einer echten Gesamtprokura müssen alle Prokuristen unterschreiben §48/2 HGB
  • Bei einer unechten, muss beispielsweise ein Gesellschafter immer zusammen mit dem Prokuristen entscheiden kann aber auch umgekehrt sein §125/3s1 HGB

Wann erlisscht die Prokura?

  • Kann jederzeit widerrufen werden §52/2 HGB
  • bei Beendigung des Rechtsverhältnisses §168 S1 BGB
  • Wenn Betrieb eingestellt wird, oder sich eine Kaufmannseigenschaft ändert, auch bei Insolvenzverfahren (§117/1, 115/1 InsO

Was ist eine Handlungsvollmacht?

  • Auf Handelsgewerbe bezogene Vollmacht
  • Umfang wird von Vollmachtgeber festgelegt
  • Im Gesetz wird zur Erleichterung eine Vermutung zum Umfang aufgestellt §54/1 HGB

Umfang der Handlungsvollmacht

  • Umfasst geschäfte die das Handelsgewerbe gewöhnlich mit sich bringt
  • Man darf keine Grundstücke verkaufen, keine Wechselverbindlichkeiten eingehen und  keinen Prozess führen

Erteilen und Erlöschen der Handlungsvollmacht

  • es gelten allg. Regeln des BGB
  • Eine Übertragung bedarf der Zustimmung des Inhabers §58
  • z.B. ein Angestellter, darf in einem Lager dort die üblichen Arbeitsschritte tätigen §56 HGB

Handesgeschäfte

  • Geschäfte des Kaufmanns die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören §343 HGB
  • Jedes Geschäft, das keine Private Sphäre hat ist ein Handelsgeschäft und gilt als betrieblich notwendig
  • Bei Einzelhandelskaufleuten wird grundsätzlich vermutet, dass das Geschäft zum Handelsgewerbe gehört §344/1 HGB
  • Es bedarf nur einer Seite bei dem Geschäft Kaufmann sein, damit wird es zu einem einseitigen Handeslgeschäft. Wenn das der Fall ist, greift für beide Teile das HGB §345 HGB

Wann bedarf es eines beidseitigen Handelsgeschäfts? (Beide Parteien sind Kaufmänner)

  • Anwendung von Handelsbräuchen §345 HGB
  • Zinserhöhungen im Vergleich zum BGB §352/1 HGB
  • Fälligkeitszinsen § 353 HGB
  • Kaufmännisches Zurückhaltungsgesetz §369-372 HGB
  • Untersuchungs und Rügepflicht §377 HGB
  • Aufbewahrungspflicht bei Distanzkauf §379 HGB

Was versteht man unter Schweigen auf Antrag §362 HGB?

  • Schweigen gilt als Angebotsannahme
  • Vorraussetzung:
    • Emüfänger des Angebots muss Kaufmann sein
    • Beide Parteien müssen in geschäftlicher Beziehung stehen unf den Ablauf kennen

Kaufmännisches Bestätigungsschreiben

  • Schweigen auf ein Bestätigungsschreiben gilt als Annahme
  • Hält den Inhalt vorausgegangener Verhandlungen fest
  • es gilt deklatorisch (bestätigend)
  • Beide Parteien sind Kaufleute  oder treten ähnlich auf

Guter Glaube an die Verfügungsbefugnis

  • Geschützt durch §366 HGB
  • Praktische Bedeutung bei einer Ermächtigung nach §185 BGB, also bei Kommission oder verlängertem Eigentumsvorbehalt
  • Der Verkäufer muss Kaufmann sein und der Verkauf der beweglichen Sache muss zu seinem Handelsgewerbe gehören. Er ist nicht berechtigt, der Erwerber ist aber in der Verfügungsbefugnis gutgläubig.
  • Es müssen die üblichen Voraussetzungen des §§929, 932 BGB erfüllt sein.
  • §366/2 ermöglicht hier sogar auch den gutgläubigen lastenfreien Erwerb
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