Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoB)
Grundsätze der Bewertung
Grundsatz der Bilanzwahrheit
Grundsatz der Vollständigkeit, Verrechnungsverbot
Grundsatz der Bilanzklarheit
Dieser Grundsatz verlangt eine klare und übersichtliche Gestaltung der Bilanz und der GuV inklusive aussagekräftiger Bezeichnungen der einzelnen Posten. Der Grundsatz der Bilanzklarheit verlangt insbesondere eine ausreichend detaillierte Gliederung des Jahresabschlusses sowie eine sinnvolle Reihenfolge der Bilanzgliederung (Aktivseite: vom langfristigen zum kurzfristigen Vermögen, Passivseite: Trennung nach Art der Kapitalbeschaffung).
Grundsatz des wirtschaftlichen Gehalts
Der Grundsatz des wirtschaftlichen Gehalts (Wirtschaftlichkeitsprinzip) normiert, dass die Posten des Jahresabschlusses unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Gehalts der betreffenden Geschäftsvorfälle zu bilanzieren sind.
Grundsatz der Wesentlichkeit
Der Grundsatz der Wesentlichkeit bezieht sich auf die Darstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Die Anforderungen an den Jahresabschluss hinsichtlich Darstellung und Offenlegung müssen demnach nicht erfüllt werden, wenn die Wirkung ihrer Einhaltung unwesentlich ist und die Entscheidung der Bilanzadressaten nicht beeinflusst wird.
Grundsatz der Unternehmensfortführung
Bei der Bewertung des Vermögens und der Schulden ist grundsätzlich von der Fortführung des Unternehmens auszugehen (going-concern-Prinzip). Für die Bewertungsobjekte ist bei der Bewertung von einer planmäßigen bzw. bestimmungsmäßigen Verwendung innerhalb der normalen Unternehmenstätigkeit ausgzugehen. Daraus resultiert, dass Vermögensgegenstände mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten anzusetzen und planmäßig auf ihre Nutzungsdauer abzuschreiben sind.
Grundsatz der Einzelbewertung
Stichtagsprinzip

Bilanzkontinuität

Vorsichtsprinzip

Grundsatz der Periodenabgrenzung
Aus dem Grundsatz der Periodenabgrenzung resultieren beispielsweise die Rechnungsabgrenzungsposten als allgemeines Instrument zur periodengerechten Zurechnung von Zahlungen. Einnahmen und Ausgaben vor dem Abschlussstichtag sind als passive bzw. aktive Rechnungsabgrenzungsposten zu erfassen, als sie Erträge und Aufwände darstellen, die erst nach dem Bilanzstichtag anfallen. Auch die Verteilung der planmäßigen Abschreibung von Vermögensgegenständen über die Nutzungsdauer ist auf diesen Periodisierungsgrundsatz zurückzuführen.
Beispiel: Stimmt diese Aussage, wenn nicht wieso?
Umstände, die erst nach dem Bilanzstichtag eintreten und vor der Jahresabschlusserstellung bekannt werden, dürfen, da es sich dabei um wertbeeinflussende Umstände handelt, als Sonderposten im Jahresabschluss dargestellt werden.
Falsch, wertbeeinflussende Umstände dürfen nicht mehr berücksichtigt werden somit auch nicht als Sonderposten dargestellt werden
Beispiel: Stimmt diese Aussage, wenn nicht wieso?
Unter wertbeeinflussenden Umständen sind all jene Umstände zu verstehen, welche am Abschlussstichtag bereits eingetreten waren, dem Unternehmen allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt werden.
Falsch, es sollte werterhellende Umstände sein oder das Ereignis war nach dem Bilanzstichtag
Beispiel: Stimmt diese Aussage, wenn nicht wieso?
Umstände, die erst nach dem Bilanzstichtag eintreten und vor der Jahresabschlusserstellung bekannt werden, dürfen als wertbeeinflussende Umstände im Jahresabschluss nicht dargestellt werden.
Richtig
Beispiel: Stimmt diese Aussage, wenn nicht wieso?
Wertbeeinflussende Umstände müssen im Jahresabschluss Berücksichtigung finden, sofern sie bei der Jahresabschlusserstellung bereits bekannt sind.
Falsch, es sind die werterhellende Umstände
Beispiel: Stimmt diese Aussage, wenn nicht wieso?
Unter werterhellenden Umständen sind all jene Umstände zu verstehen, welche zum Abschlussstichtag bereits eingetreten waren, dem Unternehmen allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt werden.
Richtig
Beispiel: Stimmt diese Aussage, wenn nicht wieso?
Das Vorsichtsprinzip ist gekennzeichnet durch das strenge Niederstwertprinzip beim Anlagevermögen.
Falsch, es ist durch das gemildeteres Niederwertsprinzip
Beispiel: Stimmt diese Aussage, wenn nicht wieso?
Das Vorsichtsprinzip ist gekennzeichnet durch die Anwendung des Höchstwertprinzips bei Verbindlichkeiten.
Richtig
Beispiel: Stimmt diese Aussage, wenn nicht wieso?
Das Vorsichtsprinzip ist gekennzeichnet duch das imparitätische Realisationsprinzip.
Richtig
Beispiel: Stimmt diese Aussage, wenn nicht wieso?
Das Vorsichtsprinzip ist gekennzeichnet durch den Ausweis der Vorräte zu Veräußerungspreisen.
Falsch, es sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Beispiel: Stimmt diese Aussage, wenn nicht wieso?
Das Vorsichtsprinzip ist gekennzeichnet durch die Pflicht, beim Umlaufvermögen auf den niedrigeren Vergleichswert abzuwerten.
Richtig
Beispiel: Stimmt diese Aussage, wenn nicht wieso?
Bilanzidentität ist gekennzeichnet durch die Gleichheit der Eröffnungsbilanz mit der vorhergehenden Schlussbilanz.
Richtig
Beispiel:
Ihr Unternehmen: Wandl AG
Die Wandl AG produziert und vertreibt Personalverrechnungssoftware für Klein- und Mittelunternehmen.
Die Wandl AG hat am 24.10.X0 bei der himmelblau AG einen PKW der Marke Hermes bestellt, der dem Geschäftsführer als Firmenauto zur Verfügung stehen soll. Da bekannt wurde, dass die Wandl AG aufgrund einer Konjunkturflaute unter vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten leidet, wird das Auto am 27.12.X0 unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Die Eingangsrechnung, die erst am 30.12.X0 eintrifft, lautet wie folgt:
Kaufpreis PKW, Marke Hermes in EUR 40.000,00
20 % USt in EUR 8.000,00
48.000,00
Normverbrauchsabgabe in EUR 4.800,00
52.800,00
Wann ist der Aktivierungszeitpunkt bzw. den zu aktivierenden Betrag des PKWs?
Der PKW muss am 27.12.X0 mit einem Betrag von EUR 52.800,00 aktiviert werden.
Beispiel: Stimmt diese Aussage, wenn nicht wieso?
Gemäß dem Grundsatz der Bilanzidentität müssen die Werte der Eröffnungs-GuV mit den Werten der Schluss-GuV des vorhergehenden Geschäftsjahres übereinstimmen.
Falsch, weil gemäß dem Grundsatz der Bilanzidentität müssen die Werte der Eröffnungsbilanz mit den Werten der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres übereinstimmen.
Beispiel: Stimmt diese Aussage, wenn nicht wieso?
Gemäß dem Grundsatz der Einzelbewertung ist für jeden einzeln abgrenzbaren Vermögensgegenstand ein eigenständiger Wert zu ermitteln.
Richtig
Beispiel: Stimmt diese Aussage, wenn nicht wieso?
Gemäß dem Realisationsprinzip dürfen lediglich Gewinne erfasst werden, die bis zum Bilanzstichtag tatsächlich realisiert sind.
Richtig
Beispiel: Stimmt diese Aussage, wenn nicht wieso?
Gemäß dem Stichtagsprinzip müssen wertbeeinflussende Umstände im Jahresabschluss Berücksichtigung finden, sofern sie bei der Jahresabschlusserstellung bereits bekannt sind.
Falsch, weil es sind werterhellende Umstände
Beispiel: Stimmt diese Aussage, wenn nicht wieso?
Gemäß dem Grundsatz der Periodenabgrenzung ist für die Erfassung von Aufwendungen und Erträgen grundsätzlich der Zahlungszeitpunkt maßgeblich.
Falsch, weil der Zahlungszeitpunkt ist für die Periodenabgrenzung unerheblich.