Intro
Die Ablehnung ist rechtmäßig, wenn diese auf einer tauglichen und wirksamen Rechtsgrundlage beruht, die in formeller und materieller Hinsicht rechtmäßig ist.
Struktur
I. Rechtsgrundlage
II. Formelle RM
III. Materielle RM
1. Tatbestand
2. Rechtsfolge
IV. Ergebnis
I. Rechtsgrundlage
Ein Gewerbe ist "jede erlaubte und nicht sozial unwertige auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit, ausgenommen von Urproduktion, freie Berufe und bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens" .Es handelt sich um ein stehendes Gewerbe mit Anzeigepflicht § 14 GeWo. Ein stehendes Gewerbe betreibt jemand, wer seiner gewerblichen Tätigkeit überwiegend ortsfrest nachgeht, mithin kein Reise- und Marktgewerbe ausübt. (wenn erlaubnispflichtig) Außerdem ist das Gewerbe gem. § 30 ff GeWo (variabel) erlaubnispflichtig.
(§ 34 I 3 Nr 1 GeWo bei unzuverlässigkeit)
II. Formelle RM
Ist im SV anzunehmen, dass Zuständigkeit, Verfahren, Form rechtmäßig rechtmäßig sind.
III. Materielle RM
1. Tatbestand
- Def. Unzuverlässigkeit: Ein Gewerbetreibender ist unzuverlässig, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die erforderliche Gewähr dafür bietet, sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß auszuführen.
- hier aufschreiben wieso er so gilt Argumente
2. Rechtsfolge
- Untersagung des Gewerbes in Form einer für die Untersagungsbehörde gebundene Entscheidung ohne Ermessenspielraum, soweit die Untersagung zum Schutz der Allgemeinheut oder der im Betrieb beschäftigten erforderlich ist gem. Art 35 I GeWo
IV. Ergebnis
Somit ist die Ablehnung Rechtmäßig.