Flashcards in the set

Haven't started (73)

Definition: Auszahlungen und Einzahlungen

Auszahlungen = Volumen der Zahlungsmittel, die in einer Periode von einem Unternehmen abfließen. Jede Auszahlung vermindert den Bestand an Bar- und Buchgeld.

Einzahlungen = Zahlungsmittel, die einem Unternehmen innerhalb einer Periode zufließen und den Bestand an Bar- und Buchgeld erhöhen.

Definition: Ausgaben und Einnahmen

Ausgaben = Monetärer Wert aller in einer Periode einem Unternehmen zugegangenen Wirtschaftsgüter, unabhängig davon, ob Auszahlungen hierfür in Vor- oder Folgejahren anfallen.

Einnahmen = Monetärer Wert der in einer Wirtschaftsperiode abgegebenen Wirtschaftsgüter.

Definition: Aufwendungen und Erträge

Aufwendungen = Aufwendungen sind periodisierte, erfolgswirksame Ausgaben. Der Periodenaufwand entspricht dem Wert aller innerhalb dieser Periode verbrauchten bzw. gebrauchten Wirtschaftsgüter.

Erträge = Erträge sind periodisierte, erfolgswirksame Einnahmen. Sie beinhalten den gesamten innerhalb einer Periode realisierten Wertzuwachs.

Definition: Kosten und Erlöse

Kosten = monetär bewerteter, durch Leistungserstellung bedingter Güter- und Dienstleistungsverzehr

Erlöse = monetär bewerteter, durch Leistungserstellung bedingter Wertzuwachs

Handelsrechtliche Kaufmannstypen

Kaufmann = Istkaufmann (§ 1 HGB) und Formkaufmann ((§ 6 HGB)

Kannkaufmann = Kaufmann kraft freiwilliger Eintragung ins Handelsregister; Recht, aber keine Pflicht zur Eintragung (§ 2 HGB)

kein Kaufmann = Kleingewerbetreibende (§ 1 Abs. 2 HGB) und Land- und Forstwirtschaft (§ 3 HGB); können durch Eintragung ins Handelsregister Kaufmänner werden

Definition: Bilanzadressaten

Bilanzadressaten = alle Personen/Institutionen, deren wirtschaftliche Lage durch Entscheidungen der Unternehmens- leitung beeinflussbar;

Interne = Unternehmensleitung, Großaktionäre, Mitarbeiter

Externe = Kapitalgeber (EK- und FK-Geber bzw. Gläubiger) und "andere" (Lieferanten, Finanzamt) Prim. Ziel HGB: Schutz der Gläubiger und Kleinaktionären

Aufgaben des (handelsrechtlichen) Jahresabschlusses

Dokumentation des Unternehmensgeschehens durch Abbildung der Wertverzehre und -zuwächse (Erfolgsermittlung) in der Berichtsperiode sowie des Wertbestands (Vermögen) am Periodenende

  • Informationsfunktion (§§ 242, 264 HGB)
  • Dokumentationsfunktion (u.a. § 238 HGB)
  • Zahlungsbemessungsfunktion

Pflichtbestandteile des handelsrechtlichen Einzelabschlusses

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang als Pflichtbestandteile des handelsrechtlichen Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften gemäß §§ 242, 264 Abs. 1 HGB

  • Bilanz (§§ 247, 266 HGB und stichtagbezogen)
  • GuV-Rechnung (§ 275 HGB zeitraumbezogen)
  • Anhang (§§ 284 – 288 HGB)

Lagebericht als Ergänzung für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften nach § 289 HGB

Verfahren der Erfolgsermittlung

Bestandsgrößenvergleich: Eigenkapital t1 - Eigenkapital t0 = Erfolg; Distanzrechnung (Zeitpunktrechnung)

Strömungsgrößenvergleich: Ertrag - Aufwand = Erfolg; Gewinn- und Verlustrechnung (Zeitraumrechnung)

Pos. Erfolg = Gewinn

Neg. Erfolg = Verlust

Struktur einer Bilanzierungsentscheidung

  1. Liegt Bilanzierungsfähigkeit vor?
  2. Besteht gesetzliches Ansatzverbot?
  3. Räumt Gesetzgeber Ansatzwahlrecht ein?
  4. Besteht Möglichkeit der Anwendung einer Bilanzierungshilfe?

(Details auf S. 86 in VL1)

Übersicht über die handelsrechtlichen Ansatzverbote (Aktivierungsverbote)

  • Aufw. für Gründung des UN, die Beschaff. des EKs und den Abschluss von Versicherungsverträgen (§ 248 Abs. 1 HGB)
  • Selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten immat. VG des AB (§ 248 Abs. 2 HGB)
  • Selbst geschaffene immat. VG des AV soweit Forschungskosten (§ 255 Abs. 2a HGB)

Übersicht über die handelsrechtlichen Ansatzverbote (Passivierungsverbote)

Beschränkung der Bilanzierung von Rückstellungen auf jene Rückstellungen, die der Katalog des § 249 HGB Abs. 1 erschöpfend auflistet (§ 249 Abs. 2 HGB)

Übersicht über die handelsrechtlichen Ansatzwahlrechte (Aktivierungswahlrechte)

(Passivierungswahlrechte existieren nicht.)

  • Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte des AV soweit produktspezifische Entwicklungskosten nach § 255 Abs. 2a HGB
  • Disagio als Differenz zwischen dem Rückzahlungsbetrag und Auszahlungsbetrag von Verb. nach § 250 Abs. 3 HGB
  • Aktive latente Steuern (bei KG) nach § 274 Abs. 1 HGB

Ansatz von Entwicklungskosten

  • Bei der Bilanzierung ist zwischen Forschungs- und Entwicklungskosten zu unterscheiden
  • Nur Entwicklungskosten können aktiviert werden
  • § 255 Abs. 2a Satz 1 HGB Bewertungsmaßstäbe

Können Forschung und Entwicklung nicht verlässlich voneinander unterschieden werden, ist eine Aktivierung ausgeschlossen.

Definition: Disagio

Abschlag vom Nennwert, der bei einer Kreditgewährung vereinbart werden kann (zum Zeitpunkt der Auszahlung aufwandswirksamer Einmalzins)

Als period. Zinsaufwand erfasst oder im ARAP angesetzt und über die Laufzeit der Verb. abzuschreiben (unterlassene Aktivierung nicht nachholbar)

KG müssen Disagio gesondert in der Bilanz oder im Anhang angeben (§ 268 Abs. 6 HGB)

Definition: Stetigkeitsprinzip

  • Ansatzstetigkeit
  • Gliederungsstetigkeit
  • Bewertungsstetigkeit

Übersicht: Bewertungsvorschriften nach HGB

  • Allgemeine Bewertungsgrundsätze § 252 HGB
  • Zugangs- und Folgebewertung § 253 HGB
  • Bildung von Bewertungseinheiten § 254 HGB
  • Bewertungsmaßstäbe § 255 HGB
  • Bewertungsvereinfachungsverfahren § 256 HGB
  • Währungsumrechnung § 256a HGB

Definition: Beizulegender Zeitwert

  1. aktiver Markt
  2. allgemein anerkannte Bewertungsmethode
  3. fortgeführte Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

siehe § 255 Abs. 4 HGB (beizulegender Zeitwert)

Bildung von Bewertungseinheiten

§ 254 HGB bildet

  • eine Ausnahme zum Einzelwertprinzip
  • Das Grundgeschäft und das korrespondierende Sicherungsinstrument werden zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst.

Voraussetzungen: Vergleichbarkeit der Risiken, Sicherungsabsicht, Effektivität der Sicherungsbeziehung, Dokumentation

Zugangsbewertung: Nominalwertprinzip (nach § 253 Abs. 1 HGB)

  • Käuflich erworbene VG des AV und des UV sind im Sinne des Nominalwertprinzips höchstens zu ihren Anschaffungskosten zu bewerten. Vom Unternehmen selbsterstellte VG sind zu ihren HK anzusetzen.
  • Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilden die Wertobergrenze für den Ansatz von VG. Details im § 255 HGB, wie sich die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten verhalten.

Arten und Ursachen für Wertminderung von Anlagegütern

  • Substanzverringerung
  • Verschleiß, Abnutzung
  • technische Überholung
  • wirtschaftliche Überholung
  • Fristablauf

Verfahren planmäßiger Abschreibung

  • zeitabhängige Abschreibung (lineare, degressive, arithmetisch-degressive und geometrisch-degressive Abschreibung)
  • leistungsabhängige Abschreibung
  • gespaltene Abschreibung (Kombination von zeitabhängiger und leistungsabhängiger Abschreibung)

Bewertung des Anlagevermögens (nicht abnutzbares und abnutzbares AV)

(Vermögenskategorie = Wertansatz)

AK = Anschaffungskosten

HK = Herstellungskosten

FA = Finanzanlagen

  • nicht abnutzbares AV = AK (§ 253 Abs. 3 HGB)

(gemildertes NWP = dauerhafte Wertminderung: Abschreibungspflicht; § 253 Abs. 3 S. 3 HGB)

  • abnutzbares AV = AK oder HK/planmäßige Abschreibungen (§ 253 Abs. 3 HGB)

(gemildertes NWP = vorübergehende Wertminderung: Abschreibungswahlrecht, beschränkt auf FA; § 253 Abs. 3 S. 4 HGB)

Bewertung des Anlagevermögens (Sachanlagevermögen und gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche VG)

  • Sachanlagevermögen = Festwert: Ansatzwahlrecht § 240 Abs. 3 HGB
  • gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstände = gewogener Durchschnitt im Rahmen der Gruppenbewertung: Ansatzwahlrecht § 240 Abs. 4 HGB

Bewertung des Umlaufvermögens

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe = AK (§ 253 Abs. 1 HGB) oder Festwert: Ansatzwahlrecht (§ 240 Abs.3)

Wertpapiere = AK (§ 253 Abs. 1 HGB)

unfertige Erzeugnisse, fertige Erzeugnisse = HK, Vollkosten- bzw. Teilkostenansatz (§ 253 Abs. 1 HGB)

Forderungen = Nominalbetrag als AK

(NWP beachten!)

Einfluss des Niederstwertprinzips bei Bewertung des Umlaufvermögens

Abschreibungspflicht bei dauernder oder vorübergehender Wertminderung (§ 253 Abs. 4 HGB)

  • Marktpreis
  • Börsenpreis
  • beizulegender Wert

Definition: Zuschreibungen

Nach § 253 Abs. 5 HGB Zuschreibungspflicht nach vorheriger außerplanmäßiger Abschreibung

Ausnahme: Zuschreibungsverbot bei entgeltlich erworbenem Geschäfts- oder Firmenwert

Bewertung von Rückstellungen

Erfüllungsbetrag nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung festgelegt (der Höhe nach unsicher; Vorsichtsprinzip!)

Betrag = Einzelbewertung, Sammelbewertung oder in kombinierten Verfahren (Kosten- und Preissteigerungen!)

Verpflichtungen = Geldleistungen/Sachleistungen

langfristige Rückstellungen (größer 1 Jahr) abzuzinsen

Bewertung von Verbindlichkeiten

  • Verbindlichkeiten sind zu ihrem (auch verpflichtend, wenn über Ausgabebetrag; Disagio in der Bilanz als Aktivposten und Abschreibung auf gesamte Laufzeit; Aktivierungswahlrecht nur im Jahr der Kreditaufnahme)
  • fremde Währung = (Höchstwertprinzip(!), Abwertung nur bis Ursprungswert)

Eigenkapital von Kapitalgesellschaften

  • nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag § 268 Abs. 3 HGB (= negatives Eigenkapital)
  • eingefordertes Kapital § 272 Abs. 1, 1a, 1b HGB
  • Rücklagen § 272 Abs. 2, 3, 4 HGB
  • Ergebnis § 268 Abs. 1 HGB

Übersicht: Rücklagen (§ 272 Abs. 2, 3, 4 HGB)

  1. Gewinnrücklagen:
    • gesetzliche
    • Rücklage für Anteile an herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen
    • satzungsmäßige
    • andere Gewinnrücklagen
  2. Kapitalrücklage

Übersicht: Ergebnis (§ 268 Abs. 1 HGB)

vor Ergebnisverwendung: Gewinn-/ Verlustvortrag Jahresüberschuss/ -fehlbetrag

nach Ergebnisverwendung: Bilanzgewinn/ -verlust, davon Gewinn-/ Verlustvortrag

(Gewinnverwendungskompetenz des Vorstands und der Hauptversammlung beachten!)

Formen des Erfolgsausweises

  • vor Ergebnisverwendung
  • nach teilweiser Ergebnisverwendung
  • nach vollständiger Ergebnisverwendung

handelsrechtliche Vorschriften zur Gewinn- und Verlustrechnung (Erfolgsrechnung; § 275 HGB)

  • Zeitraumrechnung
  • Vollständigkeitsgebot (§ 246 HGB)
  • Saldierungsverbot (keine Verrechnung sachlogisch miteinander korrespondierender Aufwendungen und Erträge wie z.B. Zinsaufwendungen und Zinserträge) (§ 246 HGB)
  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften: Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren
  • KapG: Staffelform

Erfolgsrechnung in Staffelform (KapG; 275 Abs. 2 und 3 HGB)

Umsatzerlöse +/- Bestandsveränderugen an fertigen/unfertigen Erz. + andere aktivierte Eigenleistungen = Gesamtleistung + Bruttowert der produzierten Güter - Materialaufwand = Rohergebnis +/- Saldo aus verschiedenen Erträgen/Aufwendungen (z.B. Personalaufwand, Abschreibungen) - Finanzergebnis + außerordentliches Ergebnis = Jahresergebnis

Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB

Umsatzerlöse +/- Bestandsveränderungen der unfertigen und fertigen Erzeugnisse + aktivierte Eigenleistungen + sonstige betriebliche Erträge - betriebliche Aufwendungen (Material, Personal, Abschreibungen) - sonstige betriebliche Aufwendungen = Betriebsergebnis

(Weitere Berechnung von GuV folgt nach "Standardschema", siehe GuV in Buchführung)

Umsatzkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB

Umsatzerlöse - Herstellungskosten der abgesetzten Leistungen - Vertriebskosten - allgemeine Verwaltungskosten + sonstige betriebliche Erträge - sonstige betriebliche Aufwendungen = Betriebsergebnis

(Weitere Berechnung von GuV folgt nach "Standardschema", siehe GuV in Buchführung)

Definition: Anhang

Einblick in die Vermögens- und Ertragslage verbessern (Bildung bzw. Auflösung stiller Reserven)

JA von KapG (§ 264 Abs. 1 HGB) um einen Anhang erweitern; Einheit mit Bilanz und GuV. Gesetzl. Einzelregelungen über die Inhalte des Anhangs finden sich in den §§ 284 – 288 HGB. Es existieren keine formaljuristischen Regelungen in der Gliederung, in der Praxis haben sich Berichtsstrukturen herausgebildet, die den GoB entsprechen

Definition: Lagebericht

  • Verpfl. für KapG. (§ 264 Abs. 1 HGB)
  • Befreiung kleiner KapG (§ 264 Abs. 1 S. 3 HGB)
  • Gesamtbeurteilung der Lage der Gesells. (vergangenheits- und zukunftsorientierte Inform.)
  • Ergänzung JA (im Sinne der handelsrechtlichen Generalnorm)
  • Berichterstattung insbesondere über R&D
  • Inhalte in § 289 HGB geregelt (Pflichtinhalte und Sollinhalte)

Größendifferenzierung der Kapitalgesellschaften (§ 267 HGB)

  • Anhand von drei Kriterien: Bilanzsumme, Jahresumsatz und Anzahl der Arbeitnehmer
  • Einordung: Mindestens zwei der drei größenklassenspezifischen Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen erfüllt sein.

Auswirkungen: Aufstellungsfrist JA, Mindestgliederung Bilanz und GuV, Umfang der Angabepflichten im Anhang, Umfang der JA-Prüfung und Publizitätspflicht

Übersicht: Bilanzanalyse (Jahresabschlussanalyse)

  • finanzwirtschaftliche
  • erfolgswirtschaftliche
  • strategische

„Unter Bilanzanalyse versteht man die methodische Untersuchung von Jahresabschluss und Lagebericht mit dem Ziel, entscheidungsrelevante Informationen über die gegenwärtige wirtschaftliche Lage und die künftige wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens zu gewinnen.“

Analyseadressaten

Externe: Stakeholder mit Kontrakteinkommen (Gläubiger, Lieferanten, Arbeitnehmer; Bonitätsrisiko) und mit Residualeinkommen (Anteilseigner, Stock-Options-Berechtigte; Ertragsrisiko)

Interne: Unternehmensleitung und Aufsichts- bzw. Beiräte (Entscheidungsfindung und Verhaltenssteuerung)

Analysegegenstände

  • Vermögensstruktur (Aktiva) (z.B. Art, Zusammensetzung und Bindungsdauer)
  • Kapitalstruktur (Passiva) (z.B. Verschuldungsgrad)
  • Liquiditätslage (z.B. Cashflows; Kapitalflussrechnungen)
  • Ertragslage (z.B. Rentabilitätsanalyse)

kennzahlenorientierte Bilanzanalyse

finanzwirtschaftliche Kennzahlen:

  1. Investitionsanalyse
  2. Finanzierungsanalyse
  3. Liquiditätsanalyse (statisch, dynamisch)

erfolgswirtschaftliche Analyse:

  1. Ergebnisquellenanalyse
  2. Rentabilitätsanalyse
  3. Break-Even-Analyse der Aufwands- und Ertragsstruktur

bedeutsame Kennzahlen für die Bilanzanalyse

relative Kennzahlen:

  • Gliederungszahlen
  • Beziehungszahlen
  • Indexzahlen (z.B: Aktienindizes)
  • Messzahlen

Vergleichsmaßstäbe erforderlich: Zeitvergleich, Betriebsvergleich, Soll-Ist-Vergleich

(Vergleichskraft von absoluten Kennzahlen gering)

Kennzahlen zur Vermögensstruktur (Vermögensintensität)

Anlagevermögen100Umlaufvermögen

Indiz für Dispositionselastizität

Kennzahlen zur Vermögensstruktur (Anlagenintensität)

Anlagevermögen100Gesamtvermögen

Indiz für den Technisierungs- und Automatisierungsgrad

Kennzahlen zur Vermögensstruktur (Umlaufvermögensintensität)

Umlaufvermögen100Gesamtvermögen

Vorratshaltung und logistische Konzeption

Kennzahlen zur Vermögensstruktur (Umschlagshäufigkeit des Anlagevermögens)

AbschreibungenAV100ØBestandAV

durchschnittliche Nutzungsdauer der Anlageinvestitionen

Kennzahlen zur Vermögensstruktur (Umschlagshäufigkeit des Umlaufvermögens)

UmsatzerlöseØBestandUV

Schnelligkeit des Umschlags von Vorräten und Forderungen

bedeutsame Kennzahlen zur Kapitalstruktur (Eigenkapitalquote, statischer Verschuldungsgrad und Fremdkapitalquote)

Eigenkapitalquote = EK/GK

statischer Verschuldungsgrad = FK/EK

Indikatoren für die finanzielle Stabilität Haftungsfunktion, Unabhängigkeit und Dispositionsfreiheit

Fremdkapitalquote = FK/GK (Anteil des FK am GK)

bedeutsame Kennzahlen zur Kapitalstruktur (Gesamtkapitalrentabilität n. St., Eigenkapitalrentabilität und Fremdkapitalzinslast)

Gesamtkapitalrentabilität n. St. = JÜ + Zinsaufwand/GK

Eigenkapitalrentabilität = JÜ/EK

Fremdkapitalzinslast = Zinsaufwand/FK

(Indikator für Fremdkapitalkosten)

bedeutsame Kennzahlen zur finanziellen Lage ((Anlagen) Deckungsgrad A und B)

Deckungsgrad A = EK/AV

Finanzierung des Anlagevermögens durch Eigenkapital

Deckungsgrad B = EK + langfristiges FK/AV

Finanzierung des Anlagevermögens durch langfristiges (Eigen- und Fremd-) Kapital

EK inkl. Fremdanteile (!)

bedeutsame Kennzahlen zur finanziellen Lage (Liquidität)

Liquidität 1. Grades (Barliquidität) = liquide Mittel/kurzfr. FK

Liquidität 2. Grades (kurze Sicht) = monetäres UV/kurzfr. FK

Liquidität 3. Grades (mittlere Sicht) = monetäres UV + Vorräte/kurzfr. FK

(liquide Mittel = Zahlungsmittel + Wertpapiere des UV), (monetäres UV = liquide Mittel + kurzfristige Forderungen)

bedeutsame Kennzahlen zur finanziellen Lage (Working Capital)

Umlaufvermögen/kurzfristige Verbindlichkeiten/kurzfristige Rückstellungen

Indikator für die Finanzkraft

Struktur der Kapitalflussrechnung

Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit (operativer Cashflow; Netto-Cashflow) +/- Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit (Investitionscashflow) +/- Mittelzufluss/ -abfluss aus Finanzierungstätigkeit (Finanzierungscashflow) = Veränderung der liquiden Mittel (Total Cashflow)

(Details auf S. 48 VL4)

Kennzahlen zur dynamischen (stromgrößenorientierten) Liquiditätsanalyse (dynamischer Verschuldungsgrad und Investitionsgrad)

dynamischer Verschuldungsgrad = Nettoverschuldung/operativer Cashflow

Zeitraum bis zur vollständigen Schuldentilgung durch den Cashflow

Investitionsgrad = Investitionscashflow/operativer Cashflow

Maß für die Innenfinanzierungskraft des Unternehmens

Kennzahlen zur dynamischen (stromgrößenorientierten) Liquiditätsanalyse (Abschreibungsquote am Cashflow und Wachstumsrate der Investitionen)

Abschreibungsquote am Cashflow = Abschreibungen auf Sachanlagenvermögen/operativer Cashflow

Fähigkeit des Unternehmens, die Abschreibungen aus eigener Kraft zu erwirtschaften

Wachstumsrate der Investitionen = Investitionscashflow/Abschreibung auf Anlagevermögen

Indikator über den Charakter der Investitionen

Kennzahlen zur dynamischen (stromgrößenorientierten) Liquiditätsanalyse (Altersstruktur des Anlagevermögens)

KumulativeAbschreibungaufAVAnschaffungskostendesAV

Segment-Kennzahlen

Umsatzanteil je Segment = Segmentumsatz/Umsatz des Gesamtunternehmens

Ergebnisbeitragsquote = Segment-EBIT/EBIT des Gesamtunternehmens

SGKR = Segment-EBIT/Segmentvermögen

Segment-Wertbeitrag = (SGKR* – WACC) × Segmentvermögen

*SGKR = Segment Gesamtkapitalrentabilität

Kennzahlen zur Analyse der Aufwands- und Ertragsstruktur (Gesamtkostenverfahren) (Personalintensität, Materialintensität und Abschreibungsquote)

Personalintensität = Personalaufwand/Gesamtleistung

Maß für die Abhängigkeit des Erfolges von den Personalkosten

Materialintensität = Materialaufwand/Gesamtleistung

Erkenntnis über Fertigungstiefe und Abhängigkeit von Lieferanten

Abschreibungsquote = Abschreibungen/Gesamtleistung

Kennzahlen zur Analyse der Aufwands- und Ertragsstruktur (Gesamtkostenverfahren) (Umsatzanteil eines Geschäftsbereichs und Exportquote)

Umsatzanteil eines Geschäftsbereichs = Spartenumsatz/Umsatz

Anteil der Sparte am gesamten Geschäftsvolumen des Unternehmens

Exportquote = Auslandsumsatz/Umsatz

Maß für die Auslandsabhängigkeit des Unternehmens

Kennzahlen zur Analyse der Aufwands- und Ertragsstruktur (Umsatzkostenverfahren)

Herstellungsintensität = Umsatzkosten/Umsatz

Wertschöpfungsindikator

FuE-Intensität = FuE-Kosten/Umsatz

Vertriebsintensität = Vertriebskosten/Umsatz

Verwaltungsintensität = Verwaltungskosten/Umsatz

bedeutsame Kennzahlen zur bilanziellen Rentabilitätsanalyse (Eigenkapitalrentabilität/Return on Equity, Umsatzrentabilität und Umschlagshäufigkeit des betriebsnotwendigen Kapitals)

Eigenkapitalrentabilität = Jahresüberschuss nach Steuern/EK Verzinsung des von den Anteils-eignern eingebrachten Kapitals

Umsatzrentabilität = Betriebsergebnis/Umsatzerlöse Anteil des Umsatzerlöses, der als Betriebsergebnis verbleibt

Umschlagshäufigkeit des betriebsnotwendigen Kapitals = Umsatzerlöse/betriebsnotwendiges Kapital

bedeutsame Kennzahlen zur bilanziellen Rentabilitätsanalyse (Betriebsrentabilität/Return on Capital Employed und Gesamtkapitalrentabilität, Return on Investment)

Betriebsrentabilität = Betriebsergebnis/betriebsnotwendiges Kapital

Maß für die Ertragskraft aus der Verfolgung des Betriebszwecks

Gesamtkapitalrentabilität = verst. Jahresüberschuss vor Zinsen/Gesamtkapital

Verzinsung des gesamten eingesetzten Kapitals

Aktienrentabilität

Total Return to Shareholders = (pt – pt1 + dt) / pt1

Mit:

p = Schlusskurs

d = Dividende je Aktie

TRS = Total Return to Shareholders

Kennzahlensystem zur Aktienrentabilitätsanalyse (Dividenden-Rendite, Kurs-Gewinn-Verhältnis und Dividende je Aktie)

Dividenden-Rendite = Dividende je Aktie * 100 / Aktienkurs

Kurs-Gewinn-Verhältnis = Aktienkurs / Gewinn je Aktie

Dividende je Aktie = ausgeschüttete Dividende / Anzahl im Umlauf befindlicher Stammaktien

Kennzahlensystem zur Aktienrentabilitätsanalyse (Gewinn je Aktie und Dividenden-Deckungsgrad)

Gewinn je Aktie = Auf Stammaktionäre entfallender Jahresüberschuss / Anzahl im Umlauf befindlicher Stammaktien

Dividenden-Deckungsgrad = Auf Stammaktionäre entfallender Jahresüberschuss / ausgeschüttete Dividende

Marktwertmultiples

(Marktwert des Eigenkapitals = Aktienkurs * Zahl der Aktien

Marktwert des Unternehmens = Marktwert des Eigenkapitals + Nettofinanzschulden)

Nettobewertung = Marktwert des Eigenkapitals / EBT

Bruttobewertung:

ertragsorientiert = Marktwert des Unternehmens / EBIT

cashfloworientiert = Marktwert des Unternehmens / EBITDA

Entstehungs- und Verteilungsrechnung

Entstehungsrechnung:

Produktionswert - Vorleistung = Wertschöpfung (WS)

Verteilungsrechnung:

Arbeitserträge + Gemeinerträge + Kapitalerträge = Wertschöpfung (WS)

Break-Even-Analyse

  • U = p*x
  • K = v*x + F

Ermittlung desjenigen Gesamtumsatzes eines Produkts, Bereichs oder Unternehmens, dessen Unterschreiten zu Verlusten und dessen Überschreiten zu Gewinnen führt (Deckungsumsatz). Im Break-Even-Point (Deckungs-, Gewinnpunkt, Gewinn-, Kostenschwelle, „Toter Punkt”) ist die Summe aus fixen Kosten und variablen Kosten gleich dem Gesamterlös.

Definition: Gemildertes Niederstwertprinzip

Von den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten kann abgewichen werden, wenn sich der Wert des Vermögensgegenstandes voraussichtlich nur vorübergehend senkt (im AV).

Definition: Strenges Niederstwertprinzip

Von den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten muss unabhängig von der Dauer der Wertminderung abgewichen werden, wenn sich der Wert des Vermögensgegenstandes senkt (im UV).