Im Rahmen der Strafrechtsreform von 1975 wurde der Umgang mit zurechnungsunfähigen Tätern neu geregelt. Welche der folgenden Aussagen sind zutreffend? (2 von 6 richtig)
Richtig sind:
Welche der folgenden Merkmale zählen zu den statischen (aktuarischen) Risikofaktoren für Delinquenz psychotischer Patienten? (2 von 9 richtig)
Richtig sind:
Nennen Sie die 3 häufigsten Erstdiagnosen der derzeit in der Maßnahme nach §21 Abs. 1 StGB behandelten Patienten.
Richtig sind:
Welche Aussagen treffen für so genannte „late starters“ unter den zurechnungsunfähigen Straftätern zu? (2 von 7 richtig)
Richtig sind:
Welche 3 Merkmale finden sich typischerweise bei entlassenen zurechnungsunfähigen Straftätern mit höherer Rückfallwahrscheinlichkeit?
Richtig sind:
Was ist die rechtliche Voraussetzung für eine bedingte Entlassung aus der Maßnahme nach §21 Abs. 1 StGB? (1 von 7 richtig)
Richtig sind:
Im Rahmen der Strafrechtsreform 1975 wurde der Umgang mit zurechnungsunfähigen Tätern neu geregelt. Welche der folgenden Aussagen sind zutreffend? (3 von 8 richtig)
Richtig sind:
Welche 2 der folgenden Aussagen sind richtig?
Eine bedingte Einweisung in die vorbeugende Maßnahme gem. § 21 Abs. 1 StGB kann unabhängig von der Schwere des Delikts erfolgen.
Eigentumsdelikte ohne Gewaltanwendung erfüllen nicht die Voraussetzung für eine Einweisung nach § 21 Abs. 1 StGB.
Sexualdelikte gehören zu den im Maßnahmenvollzug nach § 21 Abs. 1 StGB am häufigsten vertretenen Delikten.
Delikte gegen die Freiheit erfüllen nicht die Voraussetzung für eine Einweisung nach § 21 Abs 1 StGB.
Richtig sind:
Welche 3 der folgenden Aussagen sind richtig?
Richtig sind:
Welche 2 der folgenden Aussagen sind FALSCH?
Richtig sind:
Wie hoch schätzen Sie die Zahl der derzeit im Maßnahmenvollzug nach § 21/1 StGB angehaltenen Personen?
Nennen Sie die 3 häufigsten derzeit im Maßnahmenvollzug nach § 21/1 StGB vertretenen Deliktkategorien.
Welche 2 der folgenden Aussagen im Zusammenhang mit der bedingten Entlassung aus der vorbeugenden Maßnahme gem. § 21 Abs. 1 StGB sind richtig?
Im Fall von Tötungsdelikten ist die Entlassung erst nach mind. 5-jähriger Anhaltung in der Maßnahme möglich.
Die Behandlung mit Antipsychotika in Depotform ist eine gesetzliche Voraussetzung für die Entlassung schizophrener Patienten.
Die Heilung der einweisungsrelevanten psychiatrischen Erkrankung ist keine Voraussetzung für die Entlassung.
Im Fall von Delikten gegen Leib und Leben ist die Entlassung von der Zustimmung des Opfers bzw. dessen Angehöriger abhängig.
Voraussetzung für die Entlassung aus der Maßnahme gem. § 21 Abs. 1 ist die gutachterlich bestätigte Gewissheit, dass in Zukunft keine neuerliche strafbare Handlung verübt wird.
Voraussetzung für die Entlassung aus der Maßnahme gem. § 21 Abs. 1 ist der Abbau der spezifischen Gefährlichkeit.
Die Entlassung ist frühestens nach Anhaltung über zumindest die Hälfte der Zeit, die der Täter im Falle der Zurechnungsfähigkeit in Haft verbracht hätte, möglich.
Richtig sind:
Welche 3 der folgenden Aussagen sind falsch?
Richtig sind:
Welche 4 der folgenden Aussagen sind falsch?
Richtig sind: