Begriff - Bundesstaat
staatl. Funktionen zw. Oberstaat (Bund) und Gliedstaaten (Länder) aufgeteilt und Gliedstaaten könne zugewiesene Kompetenzen autonom ausüben
Parität = öster. BVerf. geht von einer prinzipiellen Gleichwertigkeit von Bund und Ländern aus
einf. BG und LG -> lex posterior Regel (= endgültig ents. d. VfGH darüber, welche Gebietskörperschaft zur Erlassung best. Regelung kompetent ist)
Dreikreise-Theorie Kelsen
Staatsorgane erhalten ihre Befugnisse vom Staat und der Staat wiederum seine Existenz und Legitimation aus der Rechtsordnung bezieht („Recht → Staat → Staatsorgane“).
Gesamtstaat besteht aus...
Republik Österreich
unabh. v. Aufteilung d. Staatsgewalten auf Bund und Länder -> Bundesstaat nach außen = einheitlicher Staat - in völkerrechtl. Hinsicht
ist nicht gleich dem Bund!
Staatsgebiet - Grenzen des Gesamtstaatsgebiets
Art 3 -> Bundesgebiet besteht aus den Gebieten d. Länder (Gebiet das keinem Gliedstaat gehört -> ausgeschlossen)
relevant f. territorialen Geltungs- und Anwendungsbereich d. nationalen Rechts
Grenzen -> StV St. Germain und ggüber Ungarn auch Venediger Protokoll 1921
Bodensee = Kondominium v. Schweiz und Deutschland -> Halden-Theorie= flache Teil vor dem Ufer jedes Staates dessen Hoheit untersteht und tiefen Teile Gemeingut
Staatsgebiet - Grenzen der Länder
gehen auf jene d. Kronländer d. Monarchie zurück - seither nur vereinzelt und geringfügig geändert worden
Änderungen -> übereinstimmende Gesetze d. Bundes und betroffene Länder
Bereinigung -> übereinstimmende Gesetze der beteiligten Länder
Bedeutung wird relativiert durch Gebot, dass das Bundesgebiet ein einheitl. Währungs-, Wirts.- und Zollgebiet zu bilden hat (keine Zwischenzolllinien etc. erlaubt!)
Staatsbürgerschaft
Art 6 -> einheitl. und ungeteilte Staatsbürgerschaft (seit 1945) -> keine Landesbürgerschaft mehr
Staatssprache
Art 8 -> deutsche Sprache und Gebärdensprache
Ausnahmeregelungen f. sprachl. Minderheiten Art 7 Z. 2 und 3 StV von Wien:
Staatssymbole
Art 8a B-VG -> Farben und Wappen + WappenG
rechtl. Relevanz -> Staatsorgane dürfen keine anderen Symbole verwenden und die Herabwürdigung davon ist geschützt
Bundeshymne -> mit BG über Bundeshymne 2011 gesetzl verankert
Nationalfeiertag (26.10.) durch BG 1967 festgelegt
Staatssymbole d. Länder -> landesrechtl. normiert
Bundesverfassungsrecht und Landesverfassungsrecht
LVerf. -> Befugnis d. eigenen Verf. gehört zur Eigenschaft d. Länder als Gliedstaaten
BVerf.-> regelt in sehr intensiven Maß die Grundzüge d. LVerf.
früher wurde LVerf AusführungsG d. BVerf. genannt