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Haven't started (10)

Begriff - Bundesstaat

staatl. Funktionen zw. Oberstaat (Bund) und Gliedstaaten (Länder) aufgeteilt und Gliedstaaten könne zugewiesene Kompetenzen autonom ausüben

Parität = öster. BVerf. geht von einer prinzipiellen Gleichwertigkeit von Bund und Ländern aus

einf. BG und LG -> lex posterior Regel (= endgültig ents. d. VfGH darüber, welche Gebietskörperschaft zur Erlassung best. Regelung kompetent ist)

Dreikreise-Theorie Kelsen

Staatsorgane erhalten ihre Befugnisse vom Staat und der Staat wiederum seine Existenz und Legitimation aus der Rechtsordnung bezieht („Recht → Staat → Staatsorgane“).

Gesamtstaat besteht aus...

  1. Republik Österreich
  2. Staatsgebiet
  3. Staatsbürgerschaft
  4. Staatssprache
  5. Staatssymbole

Republik Österreich

unabh. v. Aufteilung d. Staatsgewalten auf Bund und Länder -> Bundesstaat nach außen = einheitlicher Staat - in völkerrechtl. Hinsicht


ist nicht gleich dem Bund!

Staatsgebiet - Grenzen des Gesamtstaatsgebiets

Art 3 -> Bundesgebiet besteht aus den Gebieten d. Länder (Gebiet das keinem Gliedstaat gehört -> ausgeschlossen)

relevant f. territorialen Geltungs- und Anwendungsbereich d. nationalen Rechts

Grenzen -> StV St. Germain und ggüber Ungarn auch Venediger Protokoll 1921

  • jene, die am 1.1.1938 bestanden haben -> Änderungen nur durch StV (Genehmigung d. NR mit qualifizierter Mehrheit und Zustimmung betroffener Länder)

Bodensee = Kondominium v. Schweiz und Deutschland -> Halden-Theorie= flache Teil vor dem Ufer jedes Staates dessen Hoheit untersteht und tiefen Teile Gemeingut

Staatsgebiet - Grenzen der Länder

gehen auf jene d. Kronländer d. Monarchie zurück - seither nur vereinzelt und geringfügig geändert worden

Änderungen -> übereinstimmende Gesetze d. Bundes und betroffene Länder

Bereinigung -> übereinstimmende Gesetze der beteiligten Länder


Bedeutung wird relativiert durch Gebot, dass das Bundesgebiet ein einheitl. Währungs-, Wirts.- und Zollgebiet zu bilden hat (keine Zwischenzolllinien etc. erlaubt!)

Staatsbürgerschaft

Art 6 -> einheitl. und ungeteilte Staatsbürgerschaft (seit 1945) -> keine Landesbürgerschaft mehr

  • Staatsbürger, die in einem Land ihren Hauptwohnsitz haben = Landesbürger Abs. 2
  • Landesbürgerschaft -> keinen selbst. staatsbürgerschaftsrechtl. Gehalt (umschreibt Personenkreis, der an d. polit. Willensbildung im Land mitzuwirken berechtigt ist)
  • Bundessache in GG & Landessache in Vollziehung Art 11 (1) Z.1
  • Gleichstellung der Unionsbürger mit Staatsbürgern


Staatssprache

Art 8 -> deutsche Sprache und Gebärdensprache

Ausnahmeregelungen f. sprachl. Minderheiten Art 7 Z. 2 und 3 StV von Wien:

  1. Anspr. auf Elementarunterricht in slowenisch und kroatisch (Z.2)
  2. Amtssprache neben Deutsch sowie Aufschriften topographischer Natur

Staatssymbole

Art 8a B-VG -> Farben und Wappen + WappenG

rechtl. Relevanz -> Staatsorgane dürfen keine anderen Symbole verwenden und die Herabwürdigung davon ist geschützt

Bundeshymne -> mit BG über Bundeshymne 2011 gesetzl verankert

Nationalfeiertag (26.10.) durch BG 1967 festgelegt


Staatssymbole d. Länder -> landesrechtl. normiert

Bundesverfassungsrecht und Landesverfassungsrecht

LVerf. -> Befugnis d. eigenen Verf. gehört zur Eigenschaft d. Länder als Gliedstaaten

  • dürfen BVerf. nicht berühren (nicht widersprechen Art 99)

BVerf.-> regelt in sehr intensiven Maß die Grundzüge d. LVerf.

  • innerhalb d. BVerf. .> Länder (relative) Verf.autonomie


früher wurde LVerf AusführungsG d. BVerf. genannt