Wie sehen die Mitbestimmungsgesetze, dessen Voraussetzungen und die Konsequenzen aus?
Der Aufsichtsrat+ Die Hauptversammlung - Lernfragen
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Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen fünf Modellen der Mitbestimmung, wovon bei dreien anhand der Anzahl der Mitarbeiter unterschieden wird.
Die anderen beiden das Montan-Mitbestimmungsgesetz, sowie das Montan-Mitbestimmungsergänzungsgesetz richten sich an einen bestimmten Bereich, zumeist einem aussterbendem wie dem Steinkohlebau.
Bei einer Gesellschaft unter 500 Mitarbeitern benötigt es keinerlei Arbeitnehmermitbestimmung, ab dem 500.ten Mitarbeiter bis hin zum 1999, gibt es dann das so genannte Drittelmitbestimmungsgesetz, in diesem Modell besteht der Aufsichtsrat aus einem Drittel Arbeitnehmervertreter und zwei Drittel Aktionärsvertreter.
Das Mitbestimmungsgesetz tritt dann ab dem 2000.ten Mitarbeiter ein, hier besagt das Gesetz des es nun im Aufsichtsrat eine paritätische Mitbestimmung benötigt, dass bedeutet das 50% der Aufsichtsratsmitglieder Arbeitnehmervertreter sind 50% Aktionärsvertreter sind.
Was bedeutet der Begriff der paritätischen Mitbestimmung?
Die paritätische Mitbestimmung besagt die gleiche Anzahl von Arbeitnehmer- und Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat einer Gesellschaft mit mehr als 2000 Mitarbeiter.
Dies kann zu einer Pattsituation bei einer Abstimmung führen, in dessen Fall der Vorsitzende, welcher in der Regel Aktionärsvertreter ist, ein doppeltes Stimmrecht erhält.
Welcher Paragraph im Mitbestimmungsgesetz beschreibt die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder?
Der §7 MitbestG. beschreibt zum einen die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder, anhand der Anzahl der Mitarbeiter.
Ebenso normiert er, wie viele Arbeitnehmer und Gewerkschaftsmitarbeiter unter den Arbeitnehmervertretern sind.
Welche Voraussetzungen benötigt eine Person, um Mitglied des Aufsichtsrats zu werden?
Für die Arbeitnehmer legt der Gesetzgeber keine Voraussetzungen fest, außer dass er einen laufenden Arbeitsvertrag bei der Gesellschaft haben muss, in der die Person, in den Aufsichtsrat gewählt werden möchte. Weitere Voraussetzungen für die Arbeitnehmervertreter können nur von den Arbeitnehmern selbst entschieden werden.
Für die Aktionärsvertreter hat sich der Gesetzgeber mehr auf die Frage „Wer darf nicht Aufsichtsratsmitglied werden?“ fokussiert.
So hat er in §100 Abs. 2 AktG. vier Punkte aufgestellt, welche alle nicht auf eine zu wählende Person zutreffen dürfen.
So darf eine Person höchstens zehn Mandate annehmen, wobei hier Aufsichtsrats Vorsitzender als zwei Mandate gilt, dies soll zur Qualitätssicherung dienen.
Eine weitere Voraussetzung unter denen man kein Aufsichtsratsmitglied werden kann ist die, dass die Person bereits ein gesetzlicher Vertreter eines von der Gesellschaft abhängigen Unternehmens ist.
Der dritte Punkt ist Überkreuzverflechtung zwischen zwei Organmitgliedern, welche sich regelmäßig begegnen.
Die letzte Voraussetzung ist die so genannte „cooling off“ -Phase, das bedeutet, wer in den letzten zwei Jahren im Vorstand war, darf nicht in den Aufsichtsrat.
Beschreibe die Bestellung des Aufsichtsrats.
Die Bestellung in den Aufsichtsrat beschreibt die Übertragung der Organschaftlichen Rechte und Pflichten eines Aufsichtsrats, anders als beim Vorstand gibt es hier keinen Anstellungsvertrag.
Von wem wird der Aufsichtsrat bestellt und wie lange ist die Amtszeit?
Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Hauptversammlung, sowie den Arbeitnehmern gewählt.
Des Weiteren können nach §101 Abs. 2 AktG. bestimmte Aktionäre durch die Satzung, Mitglieder in den Aufsichtsrat entsenden.
Nach §102 AktG. beläuft sich die Amtszeit auf ca. fünf Jahre, wobei das Geschäftsjahr der Berufung nicht mitgezählt wird.
Wie regelt der Gesetzgeber die Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder?
Nach §103 AktG. können Mitglieder des Aufsichtsrates, jederzeit, ohne Nennung eines Grundes von ihren Pflichten im Aufsichtsrat abberufen werden, von den Personen die sie gewählt bzw. entsandt haben.
Nach Abs. 3 können die Mitglieder des Aufsichtsrats bei einem triftigen Grund einen Antrag auf Abberufung eines Mitglieds stellen, welches von einem Gericht durchgesetzt wird.
Aufgrund der Ansicht das die Aufgabe in einem Aufsichtsrat als Nebentätigkeit gesehen wird, sieht der Gesetzgeber keine Notwendigkeit eines besonderen Schutzes der Aufsichtsratsmitglieder.
Beschreibe wichtige Punkte der inneren Ordnung eines Aufsichtsrats.
In einem Aufsichtsrat muss ein Vorsitzender, sowie dessen Stellvertreter gewählt werden.
Sollte es bei dieser Entscheidung zu keiner Mehrheit kommen (Patt-Situation), so wählen die Aktionärsvertreter den Vorsitzenden und die Arbeitnehmervertreter den Stellvertreter.
Die Satzungen des Aufsichtsrats müssen protokolliert und vom Vorsitzenden unterschrieben werden, dies kann als späteres Beweismittel dienen, wer bei den Sitzungen nicht anwesend war.
Eine weitere Aufgabe des Aufsichtsrats ist die Bildung von Ausschüssen, besonderes Augenmerk legt der Gesetzgeber hier auf den Prüfungs- und Vermittlungsausschuss.
Der Vermittlungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, sowie einem Vertreter beider Seiten.
Weitere Ausschüsse werden nach Notwendigkeit gebildet.
Wer nimmt an den Sitzungen des Aufsichtsrats teil?
Nach §109 AktG. nehmen neben den Aufsichtsratsmitgliedern auch Sachverständiger, welche zur Beratung zugezogen werden teil, sowie der Vorstand bzw. einzelne Mitglieder dessen, wenn dies vom Aufsichtsrat für sinnvoll befunden wird.
Wie oft wird der Aufsichtsrat einberufen?
Die Mindestanzahl der Sitzungen beläuft sich nach §110 AktG. bei zwei Mal für Nicht-Börsennotierte Aktiengesellschaft, sowie zwei Mal im Halbjahr bei einer Börsennotieren Aktiengesellschaft.
Jedoch kann jedes Aufsichtsrats- oder Vorstandsmitglied, jederzeit unter Angabe des Grundes, vom Vorsitzenden die Einberufung verlangen.
Beschreibe die Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats, sprich die Überwachungsfunktion.
Die Kernkompetenz des Aufsichtsrats ist die Kontrolle und Überwachung der Geschäftsführung (nicht des Vorstands!) siehe §111 Abs. 1 AktG.
Der Überwachungsgegenstand wird sinnvoll auf die Berichtsgegenstände aus §90 Abs. 1 AktG. eingegrenzt mit dem weitergehenden Initiativrecht bei weiterem Informationsbedarf.
Es gibt drei Maßstäbe der Überwachung.
So wird nach dem Legalitätsprinzip die Rechtsmäßigkeit geprüft, sprich ob der Vorstand einen Gesetzesverstoß begangen hat und wenn ja, ob dieser Schadensersatzpflichtig ist.
Der zweite Maßstab ist die Ordnungsmäßigkeit, ob die Gesellschaft über eine adäquate Organisationsstruktur verfügt.
Sowie der dritte Maßstab, die so genannte Zweckmäßigkeit, welche Ergebnisorientiert ist und kontrolliert ob die unternehmerischen Entscheidungen des Vorstands für eine dauerhafte Rentabilität und Existenzsicherung geeignet sind.
Der Aufsichtsrat soll jedoch auf einer „Zeitschiene“ nicht nur in der Vergangenheit kontrollieren, sondern auch aktiv beratend die Geschäftsführung begleiten.
Die Instrumente der Kontrolle werden zwischen vergangenheitsorientieren und zukunftsorientieren unterschieden.
Zur Kontrolle der Vergangenheit stehen dem Aufsichtsrat die Prüfung der Lage der Gesellschaft, sowie das Stellen des Prüfungsauftrags, mit einem speziellen Fokus, für den Abschlussprüfer zur Verfügung.
Im Rahmen der Zukunftskontrolle kann der Aufsichtsrat die Hauptversammlung einberufen, damit diese Beschlüsse fassen kann, wie beispielhaft der Vertrauensentzug eines Vorstandsmitglieds.
Des Weiteren hat der Aufsichtsrat die Möglichkeit durch Zustimmungsvorbehalte bei zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften Einfluss zu nehmen.
Was sind Zustimmungsvorbehalte seitens des Aufsichtsrats?
Zustimmungsbedürftige Geschäfte sind solche, bei denen der Vorstand vor der rechtswirksamen Durchführung, die Zustimmung des Aufsichtsrates benötigt.
Diese können sowohl durch die Satzung, als auch durch den Aufsichtsrat bestimmt werden, jedoch können Zustimmungsvorbehalte nicht gegeneinander außer Kraft gesetzt werden.
Nenne die Voraussetzungen für einen Zustimmungsvorbehalt.
Als erstes muss es sich dabei um ein konkretes Rechtsgeschäft handeln, beispielsweise die Aufnahme eines Darlehns ab Summe XY.
Dazu muss es sich um ein Geschäft, welches von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung für das Unternehmen ist, handeln.
Was passiert, wenn…?
Sollte der Vorstand ohne Erlaubnis des Aufsichtsrats ein Zustimmungsbedürftiges Geschäft mit dritten vollführen, so ist das Rechtsgeschäft nach außen gültig, innen jedoch kann es zu Ärger und Schadensersatz führen.
Sollte der Aufsichtsrat ein Rechtsgeschäft ablehnen, so hat der Vorstand die Möglichkeit den Aufsichtsrat zu übergehen und direkt die Hauptversammlung um Hilfe zu bitten.
Sollte der Aufsichtsrat dem Rechtsgeschäft zustimmen, so kann das Rechtsgeschäft von dannen gehen.
Beschreibe die Aufgabe der Vertretung der Gesellschaft gegenüber Vorstandsmitgliedern
Nach §112 AktG. ist der Aufsichtsrat verpflichtet bei rechtgeschäftlichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft und dem Vorstand, die Gesellschaft zu vertreten.
Beispiel hierfür ist die Bestellung und der Anstellungsvertrag des Vorstands.
Ebenso muss der Aufsichtsrat bei Pflichtverletzungen des Vorstands dessen nachgehen und im Zweifelsfall geltend machen.
Wie sieht das Gehalt der Aufsichtsratsmitglieder aus?
Ein Aufsichtsratsmitglied kann, muss aber nicht vergütet werden (siehe §113 AktG.), da es vom Gesetzgeber immer noch als Nebentätigkeit angesehen wird.
Aktionärs- und Arbeitervertreter werden gleich vergütet, wobei die Arbeitnehmervertreter fast alles abführen müssen.
Gibt es die Möglichkeit das der Vorstand einen Vertrag mit einem Aufsichtsratsmitglied schließt?
Ja diese Möglichkeit besteht.
Sollte der Vorstand, von einem Aufsichtsratsmitglied in einem spezifischen Thema eine Beratung benötigen und einen Vertrag erhalten, so ist es die Aufgabe des Aufsichtsrats diesem Vertrag zu zustimmen.
Der Hintergedanke hier ist, dass der Vorstand einzelne Aufsichtsratsmitglieder sonst auf seine Seite ziehen könnte.
Nenne Sorgfaltspflichten und die Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder.
Bereits wenn eine Person sich in den Aufsichtsrat bestellen lässt, mit dem Wissen, die nötigen Kompetenzen für die Tätigkeit nicht zu besitzen, besteht eine Sorgfaltspflichtverletzung.
Des Weiteren ist der Aufsichtsrat bei unangemessener Vergütung des Vorstands dazu verpflichtet einen Ersatz zu leisten, siehe hierfür §116 AktG.
Eine letzte Pflichtverletzung begeht ein Mitglied bei nicht Anwesenheit in den Aufsichtsrats Sitzungen, was sich durch das Protokoll beweisen lässt.
Beschreibe die Hauptversammlung.
Die Hauptversammlung ist neben dem Vorstand und dem Aufsichtsrat eines der leitenden Organe einer Aktiengesellschaft.
Anders als die davor Thematisierten handelt es sich hierbei jedoch nicht um ein ständiges Organ, sondern erhält diese Fähigkeit erst durch Einberufung.
Die Hauptversammlung dient dazu, dass die Aktionäre ihre Rechte ausüben könne.
Die Aktionäre besitzen so genannte Mitgliedschaftsrechte, welche in Verwaltungs- und Vermögensrechte unterteilt werden.
Nenne ein Beispiel für ein Recht der Hauptversammlung und wo ich weitere finden kann.
Die Rechte der Hauptversammlung lassen sich im §119 AktG. finden, Beispiel hierfür ist eine Satzungsänderung.
Der Katalog im Paragraphen ist jedoch nicht vollständig, so besitzt die Hauptversammlung weitergehende Rechte wie die Zustimmung bei Unternehmensverträgen (siehe §293 AktG.).
Was bedeutet die Bestellung eines Sonderprüfers.
Bei der Bestellung eines Sonderprüfers wird ein bestimmtes Ereignis (ein Vorgang geprüft).
Sollte die Hauptversammlung einen Sonderprüfer ablehnen, so kann dieser mit Hilfe des Gerichts, unter bestimmten Voraussetzungen, bei Vorliegen von Beweisen, trotzdem bestellt werden.
Die Sonderprüfung handelt auf zwei Ebenen, als erste gibt es die Bestellung des Sonderprüfers, auf der zweiten Ebene haben die Durchsetzung bei Fehlverhalten des Vorstands.
Was sind die Voraussetzungen für eine Bestellung über das Gericht?
Für eine Bestellung des Sonderprüfers per Gericht, müssen diesen Antrag Aktionäre stellen, welche Gesamt einen Betrag von 100.000 Euro oder 1/100 des Grundkapitals erreichen. (Minderheitenschutz)
Dazu müssen Beweise vorliegen, die den Verdacht rechtfertigen, dass bei dem Vorgang Unredlichkeiten oder grobe Verletzungen des Gesetzes oder der Satzung vorgekommen sind.