Vermögensgegenstände
wirtschaftlicher Wert (Nutzen/Wert für ein Unternehmen),
selbstständig bewertbar,
selbstständig verkehrsfähig (als eigene Einheit )
Wirtschaftliches Eigentum
Maßgeblich für die Erfassung in der Bilanz tatsächliche Herrschaft über einen Vermögensgegenstand, Chancen und Risiken sowie Nutzen und Lasten des Vermögensgegenstandes
->Unterscheidung Mehrung des Vermögensbestands (Herstellungskosten, Aktivierung in der Bilanz) von Erhaltungsmaßnahmen (Reparatur)
Erhaltungsaufwand
Aufwandsbuchung,
Vermögensgegenstand wird in ordnungsgemäßem Zustand erhalten (z. B. reine Reparaturmaßnahme), Wesensart des Vermögensgegenstandes wird nicht verbessert
Herstellungskosten
Aktivierung der Bilanz
Substanzenmehrung (Anbau)
Verbesserung der Gebrauchs & Verwertungsmöglichkeit
Lebensdauer wird nicht nur geringfügig verlängert
Bilanzierungswahlrecht
Disagio, selbsterstelltes immaterielles Anlagevermögen
Bilanzierungsverbot
Gründungsaufwand, Aufwand für EK-Beschaffung, Forschung oder Abschluss v. Verschicherungsverträgen, Marken/Drucktitel/Verlagsrechte etc.
->Kein Bilanzierungsverbot/wahlrecht = Vermögensgegenstand/Schuld muss bilanziert
Bilanzierung dem Grunde nach
Frage nach dem Bilanzinhalt, d.h. Welche Positionen sind in die Bilanz aufzunehmen?
Schulden
bestehende/hinreichend sichere Belastung des Vermögens
-> rechtliche oder wirtschaftliche Leistungsverpflichtung (z. B. rechtlich: Vertrag, wirtschaftlich: Kulanz)
->selbstständige Bewertbarkeit (Höhe der Verpflichtun
Arten von Schulden
Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Eventualschulden
Verbindlichkeiten
sichere Schulden, Höhe und Existenz sicher e.g. Liefer / Bankschulden
Rückstellungen
unsichere, nicht unwahrscheinliche Schulden, Höhe und Existenz unsicher e.g. Schadensersatzklage
Eventualschulden
unsichere und unwahrscheinliche Schulden,
nicht bilanzierungsfähig, e.g. Wechselübertragung, Bürgschaften
Bestandteile der Bilanz
Aktiva: Anlagevermögen mit immaterieller VG, Sachanlagen, Finanzanlagen und Umlaufvermögen mit Vorräten, Forderungen, Wertpapieren und liquiden Mitteln
Passiva: Eigenkapital mit gezeichnetem Kapital, Rücklagen, Jahresüberschuss/fehlbetrag und Fremdkapital (schulden) mit Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Vermögen
Anlagevernögen AV und Umlaufvermögen UV
->Zuordnung nach Zweckbestimmung
Anlagevermögen
Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen
Umlaufvermögen
Vermögensgegenstände, die im Rahmen des Betriebsprozesses weiterverarbeitet und umgesetzt werden sollen
Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden
Bilanzierung der Höhe nach d.h. Mit welchem Wert wird ein Gut / eine Schuld bilanziert (Grundsatz der Einzelbewertung)
Zugangsbewertung
Welcher Wert ist einem Gut / einer Schuld zum Zeitpunkt des erstmaligen Bilanzansatzes zuzumessen?
Zugangswerte
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (AHK) bei Vermögensgegenständen,
Erfüllungsbetrag bei Verbindlichkeiten
Anschaffungskosten
Aufwendungen, die geleistet werden um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen
Darunter:
Anschaffungsnebenkosten ANK e.g. Transportkosten, Provisionen, Zölle, Steuern
nachträgliche Anschaffungskosten d.h. Wenn der Aufwand zur Erweiterung zur wesentlichen Gebrauchsverbesserung / zur nicht unwesentlichen Verlängerung der Lebensdauer führt (kein lediglich Erhaltungsaufwand
Herstellungskosten
Vermögensgegenstände werden im Unternehmen selbst hergestellt, darunter
Einzelkosten (können dem Vermögensgegenstand direkt zugerechnet werden (Tischplatte dem Tisch) und
Gemeinkosten (können nicht direkt zugerechnet werden (Gehälter in der Verwaltung)
Sondereinzelkosten der Fertigung
Kosten für Spezialwerkzeuge, Modelle, Schablonen etc.
Wertobergrenze
Ziel des hohen Gewinns, sämtliche Gemeinkosten für die ein Aktivierungswahlrecht besteht zu aktivieren
Wertuntergrenze WUG
beinhaltet Einzelkosten, angemessene fertigungsnahe Gemeinkosten und Abschreibungen, wenn sie durch die Fertigung bedingt sind
Aktivierung der Herstellungskosten
Aktivierung der Herstellungskosten führt zur Neutralisierung der entstandenen Aufwendungen durch die Erfassung in der Bilanz
->Durch Aufwand wurden Vermögensgegenstände erstellt, die in der Bilanz an die Stelle des ausgegebenen Geldes treten
Verwaltungsbezogene Gemeinkosten werden nicht aktiviert (Wertuntergrenze) = nicht alle entstandenen Aufwendungen werden neutralisiert + gewinnminimierender Rest an Aufwand verbleib
Bewertung von Fremdkapitalkosten (Zinsen)
gehören nicht zu den HK außer wenn Fremdkapital zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstandes verwendet wird
Bewertung von Vertriebs und Forschungskosten
Herstellungskostenverbot
Bewertung von Verbindlichkeiten
mit ihrem Erfüllungsbetrag (Rückzahlungsbetrag bei Geldleistungsverpflichtungen, im Erfüllungszeitpunkt voraussichtlich aufzuwendener Geldbetrag bei Sachwertverpflichtungen d.h. Betrag, der zur Erfüllung der Verbindlichkeit aufgebraucht werden muss) zu bewerten
Folgebewertung
Bewertung nach dem erstmaligen Bilanzansatz, also am Bilanzstichtag bzw. in den nachfolgenden Jahren
->Folgebewertung der Aktiva nach Niederwertsprinzip NWP, der Passiva nach Höchstwertprinzip HW
Abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens
planmäßig abgeschrieben d.h.
AHK und Bilanzwert werden jedes Jahr auf Grundlage eines Abschreibungsplans vermindert (Abschreibungsplan muss AHK über den Zeitraum der voraussichtlichen Nutzung verteilen)
Abnutzbare und nicht Abnutzbare Vermögensgegenstände mit Wert unter der Bilanz
außerplanmäßig abschreiben e.g. bei Abnutzung und Beschädigung
Abschreibung im Anlagevermögen
nur außerplanmäßiges Abschreiben bei dauerhafter Wertminderung (gemildertes NWP)
Abschreibung im Umlaufvermögen
Dauerhaftigkeit der Wertminderung ohne Belang (strenges NWP) d.h. Auch bei temporärer Wertminderung außerplanmäßiges Abschreiben
Zuschreibungspflicht
Grund für außerplanmäßige Abschreibung entfällt
->rückgängig machen,
->erfolgen einer Wertaufholung
Bei Schulden: Höchstwertprinzip d.h. sofern der Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag höher ist als der bilanzierte Wert, ist der höhere Betrag anzusetzen. Ist der Betrag am Bilanzstichtag geringer, so ist grundsätzlich der höhere Wert beizubehalten
Hauptpositionen des Anlagevermögens
immaterielle Vermögensgegenstände d.h. Rechte ( Patente, Urheberrechte, Warenzeichen)
Sachanlagen d.h. Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Ausstattung
Finanzanlagen d.h. Anteile & Ausleihungen, die langfristig gehalten werden solle
Zugangsbewertung von Vermögensgegenständen
erfolgt bei:
-> fremdbezogenen Vermögensgegenständen zu den Anschaffungskosten
->selbst hergestellten Vermögensgegenständen zu den Herstellungskost
Folgebewertung des Anlagevermögens
Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens mit zeitlich begrenzter Nutzung, sind die AK / HK um planmäßige Abschreibungen auf Grundlage eines Abschreibungsplans zu vermindern
-> Der Plan muss die AK/HK auf die Geschäftsjahre verteilen, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird
Unabhängig von zeitlich begrenzter Nutzung sind bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist (gemildertes Niederstwertprinzip)
Wegfallende Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung
Pflicht zur Wertaufholung/Zuschreibungspflicht (Ausnahme: Geschäfts/ Firmenwert) auf die maximal fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Abgänge
Beruhen auf Verkäufen/Verschrottung nicht mehr benötigter Vermögensgegenstände
Messung der Erfolgswirkung dieses Vorgangs:
->Bestimmen des Restbuchwertes zum Abgangszeitpunkt d.h. Abzug der zeitanteiligen Abschreibung vom Buchwert zu Beginn d. Wirtschaftsjahre
Buchungen im Fall eines Verkaufs
1. Verbuchung d. Verkaufsvorgangs, Erfassen als sonstiger Erlös
2. Ausbuchen des Vermögensgegenstandes d.h. des sonstigen Erlös und Gegenüberstellen zum Buchwertabgang
->Saldo entweder Buchgewinn (in GUV als sonstiger betrieblicher Ertrag) oder als Buchverlust (als sonstiger betrieblicher Aufwand)
->verkaufserlös unter Buchwert = Verlust aus dem Abgang von Anlagegegenständen, andersrum = Buchgewi
Immaterieller Vermögensgegenstand
wirtschaftlicher Vorteil, einzelverwertbar, unkörperlich
->unterliegt i. d. R. der Abnutzung, d.h. planmäßig abzuschreben
->teils mit materiellen verbunden e.g. Formel mit Papier, Software mit Datenträger
Entscheidend: Wertverhältnis zwischen Produktionskosten und Wert des geistigen Inhalts e.g Originaltonträger = immaterielle VG, Kopien von ihnen = materielle VG
immaterielle VGs:
Konzessionen (Lkw- oder Taxikonzession),
gewerbliche Schutzrechte (Patente, Urheberrechte, Markenrechte),
ähnliche Rechte (Nutzungs-, Belieferungs- und Bezugsrechte) und Werte (Geheimverfahren, ungeschützte Rezepturen) sowie Lizenzen an solchen Rechten
+ Geschäfts- oder Firmenwe
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
entweder: entgeltlich erworben (derivater Eigentumserwerb) oder selbst erstellt (originärer Eigentumserwerb)
Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
Unterscheidung ob ein Bilanzierungswahlrecht oder ein -verbot vorliegt
-> Aktivierungsverbot: Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die nicht entgeltlich erworben wurden
-> Aktivierungswahlrecht: selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
Aktivierung der Herstellungskosten des selbst geschaffenen immateriellen Vermögensstandes
Herstellungskosten eines selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstands des Anlagevermögens = die bei dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen
-> Aktivierungswahlrecht bezieht sich auf Entwicklungskosten
Forschung
eigenständige und planmäßige Suche nach neuen wissenschaftlichen/ technischen Erkenntnissen/Erfahrungen allgemeiner Art
Forschung oder unverlässliche Unterscheidung zur Entwicklung = Aktivierungsverbot
Wann liegt ein Vermögensgegenstand vor?
Vermögensgegenstand liegt vor, wenn das selbst erstellte Gut nach der Verkehrsauffassung einzeln verwertbar ist
-> von Dritten erworbene (derivative) immaterielle Vermögensgegenstände = ansatzpflichtig, da ihr Wert durch die Markttransaktion objektiviert wird
Fehlende Objektivierung durch Markttransaktion
-> Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird risikobehaftet
-> Aktivierung mit Ausschüttungssperre gekoppelt
-> Vermögen, das einer Ausschüttungssperre unterliegt darf aus Vorsichtsgründen nicht vom Unternehmen an die Anteilseigner ausgeschüttet werden
->voraussichtliche Nutzungsdauer eines selbst geschaffenen immateriellen VG‘s des Anlagevermögens kann nicht verlässlich geschätzt werden = planmäßige Abschreibungen auf die Herstellungskosten über einen Zeitraum von zehn Jahren notwe
Wert eines Unternehmens
üblicherweise höher als der Marktwert der Vermögensgegenstände abzüglich der Marktwerte der Schulden (Nettovermögen)
->selbst geschaffener Geschäfts- oder Firmenwert (GoF
GoF
Firmenname, Kundenstamm, Standortvorteile, geschulte Mitarbeiter
->Werte, die a.g. fehlender Einzelverwertbarkeit/Bilanzierungsverbot bestimmter selbst erstellter immaterieller VG‘s wie Marken nicht aktiviert werden können
->GoF unterliegt Bilanzierungsverbot
->Erwerber eines Unternehmens zahlt Kaufpreis, der höher ist als das zu Marktwerten bewertete Nettovermögen
(Vermögensgegenstände – Schulden) = Aktivierungspflicht für Unterschiedsbetra
Unterschiedsbetrag
derivativer GoF (= abgeleiteter GoF) bzw. Goodwill, da er indirekt berechnet aus dem Kaufpreis hergeleitet wird
-> kein Vermögensgegenstand aber, als solcher zu behandeln
-> planmäßig und ggf. zusätzlich, bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen außerplanmäßig abzuschreiben
-> planmäßige Abschreibung unter individueller betrieblicher Nutzungsdauer, wie sie sich zum Zeitpunkt der Aktivierung voraussehen lässt
-> Abschreibungsdauer muss im Anhang nachvollziehbar begründet werden
Unschätzbare Nutzungsdauer eines selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens
planmäßige Abschreibungen auf die Herstellungskosten über einen Zeitraum von zehn Jahren vorzunehmen
->Wertaufholung nach Wegfall des Grundes für eine außerplanmäßige Abschreibung nicht zulässig
->GoF muss außerplanmäßig abgeschrieben werden und Grund fällt hierfür später wieder weg = niedrigerer Wert muss beibehalten werde
GoF Berechnung
Differenz von Kaufpreis und Nettovermögen zu Marktwerten
Nettovermögen: Anlage- und Umlaufvermögen abzüglich Schulden
Sachanlagevermögen
->Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten (einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken)
->technische Anlagen, Maschinen
-> andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
->geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau.
Grundstücke
nicht abnutzbare Vermögensgegenstände, nicht planmäßig abgeschrieben
-> Grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurecht, Abbaurechte von Bodenschätzen) = abnutzbar, planmäßig abgeschrieben
->alle mit dem Grund fest verbundenen Sachen sind wesentliche Bestandteile des Grundstück
Gebäude
abnutzbare, unbewegliche Vermögensgegenstände, planmäßige Abschreibung
-> Grundstücke und Gebäude fordern bilanziell getrennt Betrachtung
->Gebäude umfasst Einrichtungen, die seiner Benutzung dienen e.g Heizung, Beleuchtungsanlage
Produktionsanlagen
Technische Anlagen und Maschinen nicht als Gebäudeeinrichtung
-> Anlage direkt für Produktion = wirtschaftlich keine Gebäude Zugehörigkeit d.h. Betriebsvorrichtungen wie Fabrikationsanlagen (Hochofen, Kühlturm), Lagerbauten (Silo, Tank) und Transportanlagen (Gleise, Transportbänder)
->Nutzungsdauer von Gebäuden im Allgemeinen länger während Betriebsvorrichtungen schneller abgeschrieben werden
Betriebs -und Geschäftsausstattung BGA
Werkstatteinrichtungen, Werkzeuge, Modelle, Fahrzeuge, Büroausstattung etc.
+ geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) (sofern nicht direkt vollständig als Aufwand erfasst sondern planmäßig abgeschrieben)
->GWG nur möglich wenn ein Wirtschaftsgut selbstständig nutzbar, beweglich (kein Boden/Gebäude/Finanzanlagen) und abnutzbar is
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
vom Unternehmen geleistete Anzahlungen für Sachanlagen, noch im Bau befindliche Anlagen
-> keine Betriebsbereitschaft = keine planmäßigen Abschreibungen
->Lieferung des angezahlten Anlagengegenstandes bzw. Fertigstellung der Anlage wird = Umbuchung der hier erfassten Beträge in die betroffenen Positionen (z. B. Gebäude oder Maschinen
Investition in andere Betriebe
Investition des Unternehmens in andere (rechtlich selbstständige) Betriebe / Gewährung langfristiger Kredite = Finanzierung der Leistungserstellung anderer Unternehmen
-> Dafür Erhalt von Dividenden / Zinsen, die Teil des „neutralen Ergebnisses“ (Finanzergebnis) des Unternehmens sind
->Möglichkeit der Einflussnahme auf das Unternehmen, dessen Eigenkapital erworben/gehalten wird
Finanzanlagen
mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu aktivieren, nicht abnutzbar d.h. nur außerplanmäßige Abschreibungen
Bei vorübergehenden Wertminderung dürfen Abschreibungen vorgenommen werden, bei dauernden Wertminderung müssen sie vorgenommen werden
Anschaffungskosten = Anschaffungspreis + Anschaffungsnebenkoste
Arten der Finanzanlagen
Finanzanlagen unterschieden in:
Beteiligungen am Eigenkapital anderer Unternehmen:
->Verbundene Unternehmen: Verbunden wenn sie als Mutter- oder Tochterunternehmen in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind (d. h., es besteht eine unmittelbare oder mittelbare beherrschende Einflussmöglichkeit)
-> Konzern z.B. wenn Mutterunternehmen die Mehrheit d. Stimmrechte an den Tochterunternehmen hält
->Beteiligungen: kein verbundenes Unternehmen, Absicht, durch Investition dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu dienen
-> es werden mehr als 20 % des Nennkapitals gehalten
->Wertpapiere des Anlagevermögens: keine verbundenen Unternehmen, keine Beteiligung, Dauerhafte Haltung von Wertpapieren e.g. Aktien, Fondsanteile, Pfandbriefe, Obligationen
Und Ausleihungen:
Ausleihungen: langfristige Finanzforderungen (Hypotheken, Darlehen) mit Gesamtlaufzeit von mind. einem Jahr
->im Bilanzausweis zu untergliedern nach Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und sonstige Ausleihungen zur Erkennung des „Näheverhältnis“ zwischen den Vertragsp
Grundsätze der Bilanzierung des Umlaufvermögens
Pflicht im Umlaufvermögen Vermögensgegenstände auszuweisen, die nicht dauerhaft dem Unternehmen dienen sollen
Umlaufvermögen
Vorräte, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere, Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
Im Umlaufvermögen keine planmäßige Abschreibungen da Vermögensgegenstände nur vorübergehend im Unternehmen verbleiben (kein Abschreibungsbedarf)
->strenges Niederstwertprinzip = außerplanmäßige Abschreibungen auch bei nur vorübergehender Wertminderung erforderlich
Zugangsbewertung
Entgeltlich erworbene Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens werden mit den Anschaffungskosten angesetzt
Börsenpreis
amtlich oder im Freiverkehr an einer Börse festgestellter Preis
Marktpreis
Preise, die an einem Handelsplatz für Waren bestimmter Gattung von durchschnittlicher Art und Güte im Durchschnitt gewährt werden
Wegfall der Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung in späteren Geschäftsjahren
Zuschreibung notwendig
->Zuschreibung darf maximal auf den Wert der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfolgen, da diese im Umlaufvermögen mangels planmäßiger Abschreibung die fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten darstellen
Vorräte
Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse, fertige Erzeugnisse, Waren, geleistete Anzahlungen
Grundsätzlich gelten die GoB (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung) der Einzelbewertung
Ausgangspunkt der Einzelbewertung: Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AHK)
->Teils Vereinfachungen in Form der Festwertbewertung, Gruppenbewertung, Bewertung nach der Verbrauchsfol
Rohstoffe
Stoffe, die in das Fertigprodukt eingehen und dessen Hauptbestandteile bilden
Hilfstoffe
gehen in das Produkt ein, bilden nur untergeordnete Bestandteile (z. B. Nägel)
Betriebsstoffe
kein Bestandteil des Endprodukts, werden während des Produktionsprozesses verbraucht (z. B. Brennstoffe, Schmierstoffe)
Unfertige und fertige Erzeugnisse
Unfertige Erzeugnisse: Vorräte an nichtverkaufsfähigen Produkten, die durch Bearbeitung im eigenen Betrieb gefertigt werden
fertige Erzeugnisse: Vorräte an versandfertigen, im eigenen Betrieb hergestellten Produkten
Waren
Vorräte an eingekauften Produkten, die ohne wesentliche Bearbeitung weiterverkauft werden
Geleistete Anzahlungen
Vorleistungen auf schwebende Geschäfte, Erfassen von Zahlungen an Dritte aufgrund abgeschlossener Verträge, deren Lieferung/Leistung mit Bezug auf die Vorräte noch aussteht
Festwert
RHB-Stoffe, die regelmäßig ersetzt werden,deren Gesamtwert für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist und deren Bestand in Größe, Wert und Zusammensetzung nur geringen Veränderungen unterliegt, mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert angesetzt werden
-> alle drei Jahre körperliche Bestandsaufnahme
->Typischer Anwendungsfall: relativ stabiler Bestand an RHB-Stoffen (z. B. Leim oder Schmieröl), den ein Unternehmen zur Aufrechterhaltung der Produktion ständig vorrätig ha
Gruppenbewertung
Feststellen der tatsächlichen Menge und des tatsächlichen Werts nötig
-> nicht für jeden Vermögensgegenstand einzeln, Gruppenbildung von Vermögensgegenständen für die ein gewogener/ gleitender Durchschnitt angesetzt werden kann möglich
->Gruppenbewertung zulässig bei gleichartigen Vermögensgegenständen des Vorratsvermögens oder bei (annähernd) gleichartigen/gleichwertigen beweglichen Vermögensgegenständen oder Schulden
->einfacher gewogener Durchschnitt berechnet aus Anfangsbestand und Zugänge
Gleitender Durchschnitt
Gleitender Durchschnitt: Sofortige Neuberechnung des Durchschnittspreis nach jedem Zugang
Verbrauchsfolgeverfahren
Verbrauchsfolgeverfahren bei gleichartigen Vermögensgegenständen des Vorratsvermögens und GoB-konformer Anwendung
-> hohe praktische Relevanz in bestimmten Branchen (z. B. bei der Metallverarbeitung).
-> First-in-First-out-Verfahren (FIFO-Verfahren)
-> jeweils älteste Bestände zuerst verbraucht/veräußert e.g Silos
->Last-in-First-out-Verfahren (LIFO-Verfahren)
->jeweils zuletzt beschafften Bestände zuerst verbraucht/veräußert e.g. gleichartige, aufeinander gestapelte Bretter, die stets von oben nach unten verbraucht we
Forderung
rechtlicher Anspruch auf die Bezahlung durch einen Dritten in der Zukunft
-> beruht auf dem Erbringen einer Lieferung/Leistung, der Gewährung eines (kurzfristigen) Darlehens oder in Form von Gewinn- und Zinsansprüchen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Ansprüche aus gegenseitigen Verträgen, die das Unternehmen bereits durch Lieferung/ Leistung erfüllt, der Schuldner aber noch nicht bezahlt hat
->Einbuchen einer Forderung zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistung und Gegenkonto Umsatzerlöse führen zur Ertragsrealisierung
Sonstige Vermögensgegenstände
Sammelposten für Vermögensgegenstände, die keiner anderen Position zugeordnet werden können e.g Gehaltsvorschüsse, Schadenersatzansprüche, Steuerforderungen
Untergliederung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
->Forderungen aus Lieferungen u. Leistungen->Forderungen gegen verbundene Unternehmen
->Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht->sonstige Vermögensgegenstände
factoring
Forderungsverkauf
Echtes Factoring: Ausfallsrisiko der Forderung und wirtschaftliches Eigentum gehen auf Forderungskäufer über
Unechtes Factoring: Ausfallrisiko und wirtschaftliches Eigentum verbleiben beim Forderungsverkäufer
Problem der Bewertung von Forderungen
Ein etwaiger Erfolg wird mit der Lieferung/Erbringung der Leistung und der Rechnungsstellung erfasst: Buchung einer Forderung und Umsatzerlöse (Ertrag)
->Erst durch Zahlungseingang fließt die Liquidität zu: Ausbuchung der Forderung, Einbuchung des Geldeingangs
->Zwischenzeitlich kann der Kunde/Schuldner zahlungsunfähig werden/ die Zahlung verweigern (Forderungen daher unsichere Vermögenswerte, denn erst der Geldeingang stellt den Erfolg tatsächlich sicher) was bei der Bewertung berücksichtigt werden muss.
Zweifelhafte Forderungen
mit ihrem wahrscheinlichen Wert anzusetzen
->Anhaltspunkte dafür, dass eine Forderung nicht in voller Höhe realisiert werden kann (Kunde meldet Insolvenz an/ überschreitet das Zahlungsziel erheblich) = Forderung in voller Höhe auf das Konto „Zweifelhafte Forderungen“ umgebucht
-> bessere Übersichtlichkeit und Überwachung risikobehafteter Forderung
Schätzung des wahrscheinlichen Forderungsausfall
Betrag mittels Einzelwertberichtigung (EWB) zu berücksichtigen (Keine Korrektur der Umsatzsteuer)
Rücksicht auf das allgemeine Kreditrisiko = ergänzende Bildung von Pauschalwertberichtigungen (PWB)
EWB und PWB
EWB und PWB als passive Bestandskonten geführt, bei denen am Jahresende nur die Veränderungen (Erhöhung/Herabsetzung) gebucht werden
-> EWB und PWB als Korrekturkonten zu den Forderungen und wirken wie eine Abschreibung, sie mindern die Forderunge
Sicher ausgefallene Forderung
entsprechende Forderung ausbuchen und Korrektur d. Umsatzsteuer (Umsatzsteuer, die an das Finanzamt abgeführt wurde, wird von diesem wieder zurückerstattet)
Wertpapiere
Anteile an verbundenen Unternehmen, sonstige Wertpapiere, Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
->Anteile an verbundenen Unternehmen nur im Ausnahmefall im Umlaufvermögen und nicht unter den Finanzanlagen auszuweisen
-> Ausweis im Umlaufvermögen nur sachgerecht, sofern die dauerhafte Besitzabsicht widerlegt wird
->Sonstige Wertpapiere (Aktien) sind im Umlaufvermögen auszuweisen, wenn eine vorübergehende und kurzfristige Anlage beabsichtigt
Bewertungsgrundsätze für das Umlaufvermögen für Wertpapiere und flüssige Mittel
Anschaffungskosten als Ausgangspunkt und Höchstgrenze der Bewertung
->kein Ausweis unrealisierter Gewinne (Realisationsprinzip)
->strenges Niederstwertprinzip, dauerhafte und vorübergehende Wertminderungen durch Abschreibungen zu berücksichtigen
-> Wertaufholungsgebot d. h. Zuschreibungspflicht bei Wegfall der Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibu
Schuld
Verpflichtung im Sinne einer wirtschaftlichen Belastung, die quantifizierbar ist
Verbindlichkeiten
Schulden, deren Höhe und Existenz sicher sind
Rückstellungen
Schulden, bei denen Höhe und/oder Existenz unsicher sind
->ungewisse Schulden, a.g. Des Imparitätsprinzip (drohende Verluste sind sofort zu berücksichtigen) sofort in der Bilanz auszuweisen e.g. Schadensersatzprozess
Fremdkapital
Verbindlichkeiten, Rückstellungen, passive Rechnungsabgrenzungsposten und passive latente Steuern ; steht Unternehmen nur zeitlich begrenzt zur Verfügung
Eventualverbindlichkeiten
bestehende Haftungsverhältnisse
Arten:
Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften
Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichk
Arten von Verbindlichkeiten
Anleihen
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung
Wechselverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen
Sonstige Verbindlichkeiten
->Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sowie Betrag sind anzugeben
Anleihen
Verbindlichkeiten, die durch Inanspruchnahme des öffentlichen Kapitalmarktes entstanden sind, z. B. Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen, Gewinnschuldverschreibungen
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Bankkredite nur, soweit sie in Anspruch genommen wurden d.h. kein Ansatz der Kreditlinie, sondern nur des davon ausgeschöpften Betrages
Erhalten Anzahlungen auf Bestellungen
Anzahlungen von Kunden (zur Vorfinanzierung von Großprojekten/als Sicherheitsleistung für Waren und Dienste)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistung
Verpflichtungen, die aus Lieferungen und Leistungen jeder Art herrühren, ohne dass eine Gegenleistung (Bezahlung) erbracht wurde. Schwebende Geschäfte (kein Vertragspartner hat geleistet) dürfen nicht bilanziert werden
Wechselverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen
Verbindlichkeiten unter diesen Positionen ausgewiesen, wenn sie ggü. einem verbundenen Unternehmen/ einem Beteiligungsunternehmen bestehen
Sonstige Verbindlichkeiten
Sammelposition, z. B. Steuerschulden, Sozialabgaben und nichtabgeflossene Dividenden
Außen und Innenverpflichtungen
Unterscheidung v. Rückstellungen nach Außen oder Innenverpflichtungen, d.h. Verpflichtungen ggü. Dritten vs. Ggü. Sich selbst
Außenverpflichtungen: rechtlich durchsetzbar / wirtschaftlich verursach
Rechtlich durchsetzbare Verpflichtungen
Verpflichtungen, bei denen der Schuldner zur Leistung verpflichtet werden kann e.g. Rechtsgeschäft, bei öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen oder gesetzlichen Schuldverhältnissen
Wirtschaftliche Verpflichtungen
nicht rechtlich durchsetzbar, Unternehmen verpflichtet sich zu Leistung, da es andernfalls Nachteile im Kauf erfährt e.g. Verlust eines Kunden bei Reparaturablehnung
Arten von Rückstellungen
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten: Außenverpflichtung, rechtliche Verpflichtung
Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften: Außenverpflichtung, rechtliche Verpflichtung
Rückstellungen, die ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht werden (Kulanzrückstellungen): Außenverpflichtung, wirtschaftliche Vepflichtung
Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandshaltung und Abraumbeseitigung: Innenverpflichtung
->Der Eintritt von Rückstellungen ist tendenziell wahrscheinlich
->Rückstellungen dürfen nur aufgelöst werden, wenn der Grund für ihre Bildung entfallen ist
->Verpflichtung in einem späteren Geschäftsjahr wie erwartet eingetreten = Ausbuchungen gegen ein Zahlungskonto
->Verpflichtung tritt sicher nicht mehr ein = gewinnerhöhendes Ausbuchen der Rückerstellu
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
zu bilden, wenn eine wirtschaftlich belastende und der Höhe nach zumindest quantifizierbare Verpflichtung gegenüber einem Dritten wahrscheinlich, aber noch nicht sicher ist
->Rechtsgeschäfte (Vertrag), gesetzliche Schuldverhältnisse (Schadensersatz), öffentlich rechtlichen Verpflichtungen (Steuerschulden)
Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
schwebendes Geschäft, wenn bei einem zweiseitig verpflichtenden Vertrag noch keiner der beiden Vertragsparteien die geschuldete Lieferung oder Leistung erbracht hat
->Schwebezeit beginnt mit Vertragsabschluss und endet mit erbrachter Leistung von Mindestens einem Vertragspartner (solange ausgeglichenes Geschäft d.h. Kein Verlust = bilanziell irrelevant)
->Aus Vertragsverhältnis drohende Verluste müssen mittels Rückstrellungsbildung berücksichtigt werd
Kulanzrückstellungen
Unternehmen übernimmt eine Gewährleistungsverpflichtung, ohne dass es dazu rechtlich verpflichtet wäre
->Bilanzierung aus wirtschaftlichen Gründen um den Kunden nicht zu verlieren d.h. Leistung nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist oder über dessen Maß hinaus
Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung und Abraumbeseitigung
Innenverpflichtungen, Passivierungspflicht
->Für unterlassene Instandhaltung: Passivierungspflicht, wenn Instandhaltungen, die im Geschäftsjahr unterlassen wurden, innerhalb von drei Monaten nach dem Bilanzstichtag nachgeholt werden
->Für unterlassene Abraumbeseitigung: Passivierungspflicht, wenn eine Abraumbeseitigung, die im Geschäftsjahr unterlassen wurde, innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag nachgeholt wir
Erfüllungsbetrag
Betrag, der zur Erfüllung der Verbindlichkeit aufgebracht werden muss ( bei Geldleistungsverpflichtungen der Rückzahlungsbetrag und bei Sachleistungs- oder Sachwertverpflichtungen der im Erfüllungszeitpunkt voraussichtlich aufzuwendende Geldbetrag)
->Verbindlichkeiten mit Erfüllungsbetrag zu bewerte
Höchstwertprinzip bei Verbindlichkeiten
Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag höher als der Buchwert = höhere Erfüllungsbetrag anzusetzen
Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag geringer = höherer Buchwert beizubehalten
Erfüllungsbetrag bei Rückstellungen
Rückstellungen in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrag anzusetzen
Erfüllungsbetrag: künftige Preis- und Kostensteigerungen bei der Rückstellungsbewertung zu berücksichtige
Abzinsungspflicht
Rückstellungen mit Restlaufzeit > 1Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre zu diskontieren (Abzinsung bei bei Restlaufzeit <1 nicht geboten)
Disagio
Differenz, wenn bei einem Kredit der Erfüllungsbetrag höher als der Auszahlungsbetrag ist (versteckter Zins)
Behandlung des Disagios
Disagio kann unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert werden (muss über die gesamte Laufzeit d. Kredites abgeschrieben werden & wird über die Perioden zu Aufwand verteilt)
Aktivierung sinnvoll wenn Unternehmen im Jahr der Kreditaufnahme einen höheren Gewinn ausweisen will (in den Folgejahren sinkt der Gewinn dann wegen der Disagioabschreibung)
->Bei Kreditaufnahme geringeren Gewinn Zeigen = keine Aktivierung des Disagio sondern sofortige Verbuchung als Zinsaufwand
Jahresabschlussanalyse
->verlieht externen Interessenten Kenntnisse über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens
->Kapitalgesellschaften zur Veröffentlichung verpflichtet d.h tatsächliches Bild über Vermögens-, Finanz- und Ertragslage notwendi
Aufschluss über die Wirtschaftliche Lage eines Unternehmens durch die Jahresabschlussanalyse
Jahresabschluss als Objekt d. Analyse enthält nicht alle Sachverhalte, die die wirtschaftliche Lage bestimmen (vergangenheitsorientiert, stichtagsbezogen)
->Wahlrechte zur Bilanzierung und Bewertung für Bilanzpolitik oder verdeckte Bilanzpolitik (durch Sachverhaltsgestaltungen d.h. Für externe Bilanzleser nicht unmittelbar ersichtlich)
->wichtige interne Vorgänge, Abhängiigkeiten & Absichten oft nicht veröffentlich, sodass externe Analytiker Informationsdefiizite haben, gegen die sie nicht einsprechen können
->Bilanzleser können daher nicht unmittelbar aus einer Bilanz auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens schlie
qualitative und quantitative Informationen
Jahresabschlussanalyse mit quantitativen & qualitativen Informationen
->quantitativ: numerisch, entstammen vornehmlich der Bilanz/ der GUV
->qualitativ: verbal, im Anhang / Lagebericht
->Jahresabschlussanalyse überwiegend mit quantitativen Informationen & Kennzahlen
Absolute und Relative Kennzahlen
Absolute Kennzahlen: ergeben sich aus einer einzelnen Zahl (Umsatz, Differenzen/Summen zweier Zahlen e.g. Umsatzsteigerung)
Relative Kennzahlen: stellen d. Relation zweier Zahlen da
Unterteilung relativer Kennzahlen
Gliederungszahlen: Eine statistische Teilgröße wird zur Gesamtgröße in Beziehung gesetzt, z. B. beträgt das Eigenkapital 30 % der Bilanzsumme
Beziehungszahlen: Eine Größe wird zu einer anderen Größe, die nicht die Gesamtgröße ist, in Beziehung gesetzt, z. B. beträgt das Eigenkapital 60 % des Anlagevermögens
Indexzahlen (Messzahlen): Größen, die hierbei in Beziehung gesetzt werden, sind gleichartig, beziehen sich aber auf zeitlich oder örtlich verschiedene Größen, z. B. Lohnkosten des laufenden Jahres in Beziehung gesetzt zu Lohnkosten aus einem der Vorjahre (I.d.R. Bezugsgröße mit 100 angesetz
Kennzahlen der Vermögensstruktur
Größen der Aktivseite werden zueinander in Beziehung gesetzt
->Kennzahlen geben an, welcher Teil des Gesamtvermögens auf das Anlage/Umlaufvermögen entfällt
Anlageintensität
Anlagevermögen geteilt durch Gesamtvermögen
Umlaufintensität
Umlaufvermögen geteilt durch Gesamtvermögen
Vermögenskonstitution
Anlagevermögen in Beziehung zum Umlaufvermögen, d.h. Anlagevermögen geteilt durch Umlaufvermögen = Anlageintensität geteilt durch Umlaufintensität
Hohe Fixkosten des Anlagevermögens
Anlagevermögen verursacht i.d.R. Fixe Kosten, d.h hohe Anlageintensität/Konstitutionskennzahl = tendenziell risikobehaftet, weniger flexible Reaktion auf Auslastungsschwankungen
+Liquiditätsaspekt d.h. Ins Anlagevermögen investiertes Kapital ist langfristig gebunden und eine Mittelfreisetzung ist schwer umsetzbar
->Forderungen & Vorräte als Umlaufvermögen, je schneller das Umschlagen, desto schneller werden sie liquide Mittel d.h. Geringere Kapitalbildun
Umschlagshäufigkeit der Vorräte
Umsatzerlöse geteilt durch durchschnittlicher Bestand an Vorräten
Debitorenumschlag
Umsatzerlöse geteilt durch durchschnittliche Forderungen aus Lieferungen und Leistung
Kennzahlen der Kapitalstruktur
Größen der Kapitalseite (Passivseite) werden der Bilanz zueinander in Beziehung gesetzt
Eigenkapitalquote
Eigenkapital geteilt durch Gesamtkapital
Mit Eigenkapitalquote steht fest, zu welchem Anteil das Vermögen vom Eigentümer finanziert ist
->Verluste müssen vom Eigenkapital aufgefangen werden, daher Eigenkapitalquote= aussagekräftige Kennzahl für Krisensicherheit des Unternehmens
->Höhe der zufriedenstellenden Eigenkapitalquote Branchenabhängig, doch ca. 30% als Zielsetzung
Anspannungskoeffizient
Fremdkapital geteilt durch Gesamtkapital
Verschuldungskoeffizient
Verhältnis von Fremdkapital zu Eigenkapital d.h. Finanzierung
Finanzierung (Verschuldungskoeffizient) = Fremdkapital geteilt durch Eigenkapital
Wünschenswert: Kapitalanteil der Unternehmenseigentümer größer bzw. Gleich groß wie der Kapitalanteil der Gläubiger (Realität abweichend, Durchschnittlich 4:
Verschuldungskoeffizient als Maßstab für?
das relative Haftungspotenzial eines Unternehmens, d. h., je kleiner die Kennzahl, umso weniger laufen Gläubiger Gefahr, ihren Fremdkapitalanteil ganz oder teilweise zu verlieren und umgekehrt
die finanzwirtschaftliche Flexibilität, d. h., je niedriger der Verschuldungskoeffizient, umso leichter fällt es dem Unternehmen, Fremdkapitalentzug oder Verluste ohne größeren Schaden zu überstehen und umgekehrt
den potenziellen Kreditspielraum des Unternehmens, d. h., je niedriger der Verschuldungskoeffizient, umso größer das Verhandlungspotenzial des Unternehmens bei zukünftigen Kreditverhandlungen (große Dispositionsfreiheit der Unternehmensleitung und i. d. R. bessere Zinskonditionen)
die Kreditwürdigkeit, d. h., ein Unternehmen wird als umso kreditwürdiger angesehen, je weniger es verschuldet
Liquiditätskennzeichen
Beziehungszahlen, Größen der Vermögensseite werden zu Größen der Kapitalseite in Beziehung gesetzt
Horizontale Strukturanalyse
Die Analyse der Finanzstruktur und damit der langfristigen Liquidität beruht auf dem grundlegenden Zusammenhang zwischen Investition (Aktivseite der Bilanz) und Finanzierung (Passivseite)
->Ziel: Beurteilung von Mittelverwendung und Mittelherkunft im Hinblick auf Fristigkeit und Risikoentsprechung
Deckungsgrade
Deckungsgrad 1 = Verhältnis vom gesamten Eigenkapital zum Anlagevermögen d.h. Eigenkapital geteilt durch Anlagevermögen
Deckungsgrad 2 = Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital geteilt durch Anlagevermögen bzw. Im Verhältnis zu diesem
->Kennzahlen werden an den Normen der goldenen Bilanzregel gemessen d..h Orientierung an der Fristenkongruen
Fristenkongruenz
Übereinstimmung der Fristen von Kapitalbindung und Kapitalüberlassung
->länger im Unternehmen verbleibende Gegenstände z. B.Investitionsgüter sollten durch langfristige Finanzierung (langfristige Darlehen/Eigenkapital) gedeckt sein
->Je höher die Deckungsgrade ausfallen, umso solider gestaltet sich die längerfristige Liquidität des Betriebs
->Idealerweise: Deckungsgrad II mind. bei 1 bzw. 100 % liegen, Deckungsgrad I je nach Branche durchaus darunterlieg
Kurzfristige Liquidität
gesichert, wenn das Umlaufvermögen das kurzfristige Fremdkapital zumindest abdeckt
Liquiditätsgrade
geben an, in welchem Umfang kurzfristige Zahlungsausgänge (Begleichung von Verbindlichkeiten) durch Geld oder leicht liquidierbare Gegenstände des Umlaufsvermögens gedeckt sind
Liquidität 1. Grades = liquide Mittel geteilt durch kurzfristiges Fremdkapital
->1:5-Regel, also mindestens eine 20-prozentige Deckung der kurzfristigen Verbindlichkeiten durch flüssige Mittel
Liquidität 2. Grades = liquide Mittel + kurzfristige Forderungen + Wertpapiere geteilt durch kurzfristiges Fremdkapital
->1:1-Regel, d. h., die Liquiditätskennzahl soll mindestens den Wert 1 betragen
Liquidität 3. Grades = liquide Mittel + kurzfristige Forderungen + Wertpapiere + Vorräte geteilt durch kurzfristiges Fremdkapital
-> 2:1-Regel, wonach höchstens die Hälfte des Umlaufvermögens durch kurzfristiges Fremdkapital finanziert sei
Kennzahlen der Ertragslage bzw. Rentabilitätskennzahlen
Ziel der Beurteilung der Fähigkeit d. Unternehmens nachhaltig Gewinne zu erwirtschaften
Rentabilitätskennzahlen
Relation zwischen Gewinn und eingesetztem Kapital, geben Auskunft über Verzinsung des investierten Kapitals
Eigenkapitalrentabilität
Jahresüberschuss bzw. Fehlbetrag geteilt durch Eigenkapital
Gesamtkapitalrentabilität
Jahresüberschuss + Fremdkapitalzinsen geteilt durch Gesamtkapital
Umsatzrentabilität
Jahresüberschuss geteilt durch Umsatzerlöse
EBIT
Earnings Before Interest and Taxes (Ergebnis von Zinsen und Steuern)
d.h. Kennzahl zeigt den Gewinn unabhängig von regionalen Besteuerungen und unterschiedlichen Finanzierungsformen
EBITDA
Earnings Before Interests, Taxes, Depreciation and Amortisation (Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände)
d.h. Gewinndarstellung ohne Verzerrungen , Herausrechnung unterschiedlicher Abschreibungsregelungen erleichtert internationalen Vergleich