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Haven't started147

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Haven't started (147)

Vermögensgegenstände

wirtschaftlicher Wert (Nutzen/Wert für ein Unternehmen),


selbstständig bewertbar,


selbstständig verkehrsfähig (als eigene Einheit )

Wirtschaftliches Eigentum

Maßgeblich für die Erfassung in der Bilanz tatsächliche Herrschaft über einen Vermögensgegenstand, Chancen und Risiken sowie Nutzen und Lasten des Vermögensgegenstandes



->Unterscheidung Mehrung des Vermögensbestands (Herstellungskosten, Aktivierung in der Bilanz) von Erhaltungsmaßnahmen (Reparatur)

Erhaltungsaufwand

Aufwandsbuchung,


Vermögensgegenstand wird in ordnungsgemäßem Zustand erhalten (z. B. reine Reparaturmaßnahme), Wesensart des Vermögensgegenstandes wird nicht verbessert

Herstellungskosten

Aktivierung der Bilanz


Substanzenmehrung (Anbau)


Verbesserung der Gebrauchs & Verwertungsmöglichkeit


Lebensdauer wird nicht nur geringfügig verlängert

Bilanzierungswahlrecht

Disagio, selbsterstelltes immaterielles Anlagevermögen

Bilanzierungsverbot

Gründungsaufwand, Aufwand für EK-Beschaffung, Forschung oder Abschluss v. Verschicherungsverträgen, Marken/Drucktitel/Verlagsrechte etc.



->Kein Bilanzierungsverbot/wahlrecht = Vermögensgegenstand/Schuld muss bilanziert

Bilanzierung dem Grunde nach

Frage nach dem Bilanzinhalt, d.h. Welche Positionen sind in die Bilanz aufzunehmen?

Schulden

bestehende/hinreichend sichere Belastung des Vermögens


-> rechtliche oder wirtschaftliche Leistungsverpflichtung (z. B. rechtlich: Vertrag, wirtschaftlich: Kulanz)


->selbstständige Bewertbarkeit (Höhe der Verpflichtun

Arten von Schulden

Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Eventualschulden

Verbindlichkeiten

sichere Schulden, Höhe und Existenz sicher e.g. Liefer / Bankschulden

Rückstellungen

unsichere, nicht unwahrscheinliche Schulden, Höhe und Existenz unsicher e.g. Schadensersatzklage

Eventualschulden

unsichere und unwahrscheinliche Schulden,


nicht bilanzierungsfähig, e.g. Wechselübertragung, Bürgschaften

Bestandteile der Bilanz

Aktiva: Anlagevermögen mit immaterieller VG, Sachanlagen, Finanzanlagen und Umlaufvermögen mit Vorräten, Forderungen, Wertpapieren und liquiden Mitteln



Passiva: Eigenkapital mit gezeichnetem Kapital, Rücklagen, Jahresüberschuss/fehlbetrag und Fremdkapital (schulden) mit Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Vermögen

Anlagevernögen AV und Umlaufvermögen UV



->Zuordnung nach Zweckbestimmung

Anlagevermögen

Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen

Umlaufvermögen

Vermögensgegenstände, die im Rahmen des Betriebsprozesses weiterverarbeitet und umgesetzt werden sollen

Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden

Bilanzierung der Höhe nach d.h. Mit welchem Wert wird ein Gut / eine Schuld bilanziert (Grundsatz der Einzelbewertung)

Zugangsbewertung

Welcher Wert ist einem Gut / einer Schuld zum Zeitpunkt des erstmaligen Bilanzansatzes zuzumessen?

Zugangswerte

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (AHK) bei Vermögensgegenständen,


Erfüllungsbetrag bei Verbindlichkeiten

Anschaffungskosten

Aufwendungen, die geleistet werden um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen



Darunter:


Anschaffungsnebenkosten ANK e.g. Transportkosten, Provisionen, Zölle, Steuern


nachträgliche Anschaffungskosten d.h. Wenn der Aufwand zur Erweiterung zur wesentlichen Gebrauchsverbesserung / zur nicht unwesentlichen Verlängerung der Lebensdauer führt (kein lediglich Erhaltungsaufwand

Herstellungskosten

Vermögensgegenstände werden im Unternehmen selbst hergestellt, darunter


Einzelkosten (können dem Vermögensgegenstand direkt zugerechnet werden (Tischplatte dem Tisch) und


Gemeinkosten (können nicht direkt zugerechnet werden (Gehälter in der Verwaltung)

Sondereinzelkosten der Fertigung

Kosten für Spezialwerkzeuge, Modelle, Schablonen etc.

Wertobergrenze

Ziel des hohen Gewinns, sämtliche Gemeinkosten für die ein Aktivierungswahlrecht besteht zu aktivieren

Wertuntergrenze WUG

beinhaltet Einzelkosten, angemessene fertigungsnahe Gemeinkosten und Abschreibungen, wenn sie durch die Fertigung bedingt sind


Aktivierung der Herstellungskosten

Aktivierung der Herstellungskosten führt zur Neutralisierung der entstandenen Aufwendungen durch die Erfassung in der Bilanz



->Durch Aufwand wurden Vermögensgegenstände erstellt, die in der Bilanz an die Stelle des ausgegebenen Geldes treten



Verwaltungsbezogene Gemeinkosten werden nicht aktiviert (Wertuntergrenze) = nicht alle entstandenen Aufwendungen werden neutralisiert + gewinnminimierender Rest an Aufwand verbleib

Bewertung von Fremdkapitalkosten (Zinsen)

gehören nicht zu den HK außer wenn Fremdkapital zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstandes verwendet wird

Bewertung von Vertriebs und Forschungskosten

Herstellungskostenverbot

Bewertung von Verbindlichkeiten

mit ihrem Erfüllungsbetrag (Rückzahlungsbetrag bei Geldleistungsverpflichtungen, im Erfüllungszeitpunkt voraussichtlich aufzuwendener Geldbetrag bei Sachwertverpflichtungen d.h. Betrag, der zur Erfüllung der Verbindlichkeit aufgebraucht werden muss) zu bewerten

Folgebewertung

Bewertung nach dem erstmaligen Bilanzansatz, also am Bilanzstichtag bzw. in den nachfolgenden Jahren



->Folgebewertung der Aktiva nach Niederwertsprinzip NWP, der Passiva nach Höchstwertprinzip HW

Abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens

planmäßig abgeschrieben d.h.


AHK und Bilanzwert werden jedes Jahr auf Grundlage eines Abschreibungsplans vermindert (Abschreibungsplan muss AHK über den Zeitraum der voraussichtlichen Nutzung verteilen)

Abnutzbare und nicht Abnutzbare Vermögensgegenstände mit Wert unter der Bilanz

außerplanmäßig abschreiben e.g. bei Abnutzung und Beschädigung

Abschreibung im Anlagevermögen

nur außerplanmäßiges Abschreiben bei dauerhafter Wertminderung (gemildertes NWP)

Abschreibung im Umlaufvermögen

Dauerhaftigkeit der Wertminderung ohne Belang (strenges NWP) d.h. Auch bei temporärer Wertminderung außerplanmäßiges Abschreiben

Zuschreibungspflicht

Grund für außerplanmäßige Abschreibung entfällt


->rückgängig machen,


->erfolgen einer Wertaufholung



Bei Schulden: Höchstwertprinzip d.h. sofern der Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag höher ist als der bilanzierte Wert, ist der höhere Betrag anzusetzen. Ist der Betrag am Bilanzstichtag geringer, so ist grundsätzlich der höhere Wert beizubehalten

Hauptpositionen des Anlagevermögens

immaterielle Vermögensgegenstände d.h. Rechte ( Patente, Urheberrechte, Warenzeichen)


Sachanlagen d.h. Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Ausstattung


Finanzanlagen d.h. Anteile & Ausleihungen, die langfristig gehalten werden solle

Zugangsbewertung von Vermögensgegenständen

erfolgt bei:


-> fremdbezogenen Vermögensgegenständen zu den Anschaffungskosten


->selbst hergestellten Vermögensgegenständen zu den Herstellungskost

Folgebewertung des Anlagevermögens

Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens mit zeitlich begrenzter Nutzung, sind die AK / HK um planmäßige Abschreibungen auf Grundlage eines Abschreibungsplans zu vermindern



-> Der Plan muss die AK/HK auf die Geschäftsjahre verteilen, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird



Unabhängig von zeitlich begrenzter Nutzung sind bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist (gemildertes Niederstwertprinzip)



Wegfallende Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung

Pflicht zur Wertaufholung/Zuschreibungspflicht (Ausnahme: Geschäfts/ Firmenwert) auf die maximal fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

Abgänge

Beruhen auf Verkäufen/Verschrottung nicht mehr benötigter Vermögensgegenstände


Messung der Erfolgswirkung dieses Vorgangs:


->Bestimmen des Restbuchwertes zum Abgangszeitpunkt d.h. Abzug der zeitanteiligen Abschreibung vom Buchwert zu Beginn d. Wirtschaftsjahre

Buchungen im Fall eines Verkaufs

1. Verbuchung d. Verkaufsvorgangs, Erfassen als sonstiger Erlös


2. Ausbuchen des Vermögensgegenstandes d.h. des sonstigen Erlös und Gegenüberstellen zum Buchwertabgang


->Saldo entweder Buchgewinn (in GUV als sonstiger betrieblicher Ertrag) oder als Buchverlust (als sonstiger betrieblicher Aufwand)


->verkaufserlös unter Buchwert = Verlust aus dem Abgang von Anlagegegenständen, andersrum = Buchgewi

Immaterieller Vermögensgegenstand

wirtschaftlicher Vorteil, einzelverwertbar, unkörperlich 


->unterliegt i. d. R. der Abnutzung, d.h. planmäßig abzuschreben


->teils mit materiellen verbunden e.g. Formel mit  Papier, Software mit Datenträger


Entscheidend: Wertverhältnis zwischen Produktionskosten und Wert des geistigen Inhalts e.g Originaltonträger = immaterielle VG, Kopien von ihnen = materielle VG 



immaterielle VGs:


Konzessionen (Lkw- oder Taxikonzession),


gewerbliche Schutzrechte (Patente, Urheberrechte, Markenrechte),


ähnliche Rechte (Nutzungs-, Belieferungs- und Bezugsrechte) und Werte (Geheimverfahren, ungeschützte Rezepturen) sowie Lizenzen an solchen Rechten


+ Geschäfts- oder Firmenwe

Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

entweder: entgeltlich erworben (derivater Eigentumserwerb) oder selbst erstellt (originärer Eigentumserwerb)

Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Unterscheidung ob ein Bilanzierungswahlrecht oder ein -verbot vorliegt



-> Aktivierungsverbot: Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die nicht entgeltlich erworben wurden



-> Aktivierungswahlrecht: selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 

Aktivierung der Herstellungskosten des selbst geschaffenen immateriellen Vermögensstandes

Herstellungskosten eines selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstands des Anlagevermögens = die bei dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen


-> Aktivierungswahlrecht bezieht sich auf Entwicklungskosten 

Forschung

eigenständige und planmäßige Suche nach neuen wissenschaftlichen/ technischen Erkenntnissen/Erfahrungen allgemeiner Art



Forschung oder unverlässliche Unterscheidung zur Entwicklung = Aktivierungsverbot 

Wann liegt ein Vermögensgegenstand vor?

Vermögensgegenstand liegt vor, wenn das selbst erstellte Gut nach der Verkehrsauffassung einzeln verwertbar ist


-> von Dritten erworbene (derivative) immaterielle Vermögensgegenstände =  ansatzpflichtig, da ihr Wert durch die Markttransaktion objektiviert wird

Fehlende Objektivierung durch Markttransaktion

-> Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird risikobehaftet 


-> Aktivierung mit Ausschüttungssperre gekoppelt


-> Vermögen, das einer Ausschüttungssperre unterliegt darf aus Vorsichtsgründen nicht vom Unternehmen an die Anteilseigner ausgeschüttet werden


->voraussichtliche Nutzungsdauer eines selbst geschaffenen immateriellen VG‘s  des Anlagevermögens kann nicht verlässlich geschätzt werden = planmäßige Abschreibungen auf die Herstellungskosten über einen Zeitraum von zehn Jahren notwe

Wert eines Unternehmens

üblicherweise höher als der Marktwert der Vermögens­gegenstände abzüglich der Marktwerte der Schulden (Nettovermögen)


->selbst geschaffener Geschäfts- oder Firmenwert (GoF

GoF

Firmenname, Kundenstamm, Standortvorteile, geschulte Mitarbeiter


->Werte, die a.g. fehlender Einzelverwertbarkeit/Bilanzierungsverbot bestimmter selbst erstellter immaterieller VG‘s wie Marken nicht aktiviert werden können



->GoF unterliegt Bilanzierungsverbot 


->Erwerber eines Unternehmens zahlt Kaufpreis, der höher ist als das zu Marktwerten bewertete Nettovermögen


(Vermögensgegenstände – Schulden) = Aktivierungspflicht für Unterschiedsbetra

Unterschiedsbetrag

derivativer GoF (= abgeleiteter GoF) bzw. Goodwill, da er indirekt berechnet aus dem Kaufpreis hergeleitet wird



-> kein Vermögensgegenstand aber, als  solcher zu behandeln 


-> planmäßig und ggf. zusätzlich, bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen außerplanmäßig abzuschreiben 


-> planmäßige Abschreibung unter individueller betrieblicher Nutzungsdauer, wie sie sich zum Zeitpunkt der Aktivierung voraussehen lässt


-> Abschreibungsdauer muss im Anhang nachvollziehbar begründet werden

Unschätzbare Nutzungsdauer eines selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens

planmäßige Abschreibungen auf die Herstellungskosten über einen Zeitraum von zehn Jahren vorzunehmen



->Wertaufholung nach Wegfall des Grundes für eine außerplanmäßige Abschreibung nicht zulässig


->GoF muss außerplanmäßig abgeschrieben werden und Grund fällt hierfür später wieder weg = niedrigerer Wert muss beibehalten werde

GoF Berechnung

Differenz von Kaufpreis und Nettovermögen zu Marktwerten


Nettovermögen: Anlage- und Umlaufvermögen abzüglich Schulden 

Sachanlagevermögen

->Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten (einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken)

->technische Anlagen, Maschinen

-> andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;

->geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau.

Grundstücke

nicht abnutzbare Vermögensgegenstände, nicht planmäßig abgeschrieben



-> Grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurecht, Abbaurechte von Bodenschätzen) =  abnutzbar, planmäßig abgeschrieben



->alle mit dem Grund fest verbundenen Sachen sind wesentliche Bestandteile des Grundstück

Gebäude

abnutzbare, unbewegliche Vermögensgegenstände, planmäßige Abschreibung



-> Grundstücke und Gebäude fordern bilanziell getrennt Betrachtung



->Gebäude umfasst Einrichtungen, die seiner Benutzung dienen e.g Heizung, Beleuchtungsanlage

Produktionsanlagen

Technische Anlagen und Maschinen nicht als Gebäudeeinrichtung 



-> Anlage direkt für Produktion = wirtschaftlich keine Gebäude Zugehörigkeit d.h. Betriebsvorrichtungen wie Fabrikationsanlagen (Hochofen, Kühlturm), Lagerbauten (Silo, Tank) und Transportanlagen (Gleise, Transportbänder)



->Nutzungsdauer von Gebäuden im Allgemeinen länger während Betriebsvorrichtungen schneller abgeschrieben werden

Betriebs -und Geschäftsausstattung BGA

Werkstatteinrichtungen, Werkzeuge, Modelle, Fahrzeuge, Büroausstattung etc.


+  geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) (sofern nicht direkt vollständig als Aufwand erfasst sondern planmäßig abgeschrieben)



->GWG nur möglich wenn ein Wirtschaftsgut selbstständig nutzbar, beweglich (kein Boden/Gebäude/Finanzanlagen) und abnutzbar is

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

vom Unternehmen geleistete Anzahlungen für Sachanlagen, noch im Bau befindliche Anlagen 



-> keine Betriebsbereitschaft = keine planmäßigen Abschreibungen 



->Lieferung des angezahlten Anlagengegenstandes bzw. Fertigstellung der Anlage wird = Umbuchung der hier erfassten Beträge in die betroffenen Positionen (z. B. Gebäude oder Maschinen

Investition in andere Betriebe

Investition des  Unternehmens in andere (rechtlich selbstständige) Betriebe / Gewährung langfristiger Kredite = Finanzierung der Leistungserstellung anderer Unternehmen 


-> Dafür Erhalt von Dividenden / Zinsen, die Teil des „neutralen Ergebnisses“ (Finanzergebnis) des Unternehmens sind


->Möglichkeit der Einflussnahme auf das Unternehmen, dessen Eigenkapital erworben/gehalten wird

Finanzanlagen

mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu aktivieren, nicht abnutzbar d.h.  nur außerplanmäßige Abschreibungen



Bei vorübergehenden Wertminderung dürfen Abschreibungen vorgenommen werden, bei dauernden Wertminderung müssen sie vorgenommen werden



Anschaffungskosten = Anschaffungspreis + Anschaffungsnebenkoste

Arten der Finanzanlagen

Finanzanlagen unterschieden in:



Beteiligungen am Eigenkapital anderer Unternehmen:



->Verbundene Unternehmen: Verbunden wenn sie als Mutter- oder Tochterunternehmen in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind (d. h., es besteht eine unmittelbare oder mittelbare beherrschende Einflussmöglichkeit)


-> Konzern z.B.  wenn Mutterunternehmen die Mehrheit d. Stimmrechte an den Tochterunternehmen hält 


->Beteiligungen: kein verbundenes Unternehmen, Absicht, durch Investition dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu dienen 


-> es werden mehr als 20 % des Nennkapitals gehalten 


->Wertpapiere des Anlagevermögens: keine verbundenen Unternehmen, keine Beteiligung, Dauerhafte Haltung von Wertpapieren e.g.  Aktien, Fondsanteile, Pfandbriefe, Obligationen 



Und Ausleihungen:



Ausleihungen: langfristige Finanzforderungen (Hypotheken, Darlehen) mit Gesamtlaufzeit von mind. einem Jahr 


->im Bilanzausweis zu untergliedern nach Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und sonstige Ausleihungen zur Erkennung des „Näheverhältnis“ zwischen den Vertragsp

Grundsätze der Bilanzierung des Umlaufvermögens

Pflicht im Umlaufvermögen Vermögensgegenstände auszuweisen, die nicht dauerhaft dem Unternehmen dienen sollen

Umlaufvermögen

Vorräte, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere, Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks



Im Umlaufvermögen keine planmäßige Abschreibungen da Vermögens­gegenstände nur vorübergehend im Unternehmen verbleiben (kein Abschreibungsbedarf)


->strenges Niederstwertprinzip = außerplanmäßige Abschreibungen auch bei nur vorübergehender Wertminderung erforderlich 


Zugangsbewertung

Entgeltlich erworbene Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens werden mit den Anschaffungskosten angesetzt 

Börsenpreis

amtlich oder im Freiverkehr an einer Börse festgestellter Preis

Marktpreis

Preise, die an einem Handelsplatz für Waren bestimmter Gattung von durchschnittlicher Art und Güte im Durchschnitt gewährt werden 

Wegfall der Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung in späteren Geschäftsjahren

Zuschreibung notwendig



->Zuschreibung darf maximal auf den Wert der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfolgen, da diese im Umlaufvermögen mangels planmäßiger Abschreibung die fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten darstellen

Vorräte

Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse, fertige Erzeugnisse, Waren, geleistete Anzahlungen



Grundsätzlich gelten die GoB (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung) der Einzelbewertung 


Ausgangspunkt der Einzelbewertung: Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AHK) 


->Teils Vereinfachungen in Form der Festwertbewertung, Gruppenbewertung,  Bewertung nach der Verbrauchsfol

Rohstoffe

Stoffe, die in das Fertigprodukt eingehen und dessen Hauptbestandteile bilden

Hilfstoffe

gehen in das Produkt ein, bilden nur untergeordnete Bestandteile (z. B. Nägel)

Betriebsstoffe

kein Bestandteil des Endprodukts, werden während des Produktionsprozesses verbraucht (z. B. Brennstoffe, Schmierstoffe)

Unfertige und fertige Erzeugnisse

Unfertige Erzeugnisse: Vorräte an nichtverkaufsfähigen Produkten, die durch Bearbeitung im eigenen Betrieb gefertigt werden



fertige Erzeugnisse: Vorräte an versandfertigen, im eigenen Betrieb hergestellten Produkten

Waren

Vorräte an eingekauften Produkten, die ohne wesentliche Bearbeitung weiter­verkauft werden

Geleistete Anzahlungen

Vorleistungen auf schwebende Geschäfte, Erfassen von Zahlungen an Dritte aufgrund abgeschlossener Verträge, deren Lieferung/Leistung mit Bezug auf die Vorräte noch aussteht

Festwert

RHB-Stoffe, die regelmäßig ersetzt werden,deren Gesamtwert für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist und deren Bestand in Größe, Wert und Zusammensetzung nur geringen Veränderungen unterliegt, mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert angesetzt werden 


-> alle drei Jahre körperliche Bestandsaufnahme 


->Typischer Anwendungsfall: relativ stabiler Bestand an RHB-Stoffen (z. B. Leim oder Schmieröl), den ein Unternehmen zur Aufrechterhaltung der Produktion ständig vorrätig ha

Gruppenbewertung

Feststellen der tatsächlichen Menge und des tatsächlichen Werts nötig


-> nicht für jeden Vermögensgegenstand einzeln, Gruppenbildung von Vermögensgegenständen für die ein gewogener/ gleitender Durchschnitt angesetzt werden kann möglich 



->Gruppenbewertung zulässig bei gleichartigen Vermögensgegenständen des Vorratsvermögens oder bei (annähernd) gleichartigen/gleichwertigen beweglichen Vermögensgegenständen oder Schulden


->einfacher gewogener Durchschnitt berechnet aus Anfangsbestand und Zugänge 


Gleitender Durchschnitt

Gleitender Durchschnitt: Sofortige Neuberechnung des Durchschnittspreis nach jedem Zugang 


Verbrauchsfolgeverfahren

Verbrauchsfolgeverfahren bei gleichartigen Vermögensgegenständen des Vorratsvermögens und GoB-konformer Anwendung


-> hohe praktische Relevanz in bestimmten Branchen (z. B. bei der Metallverarbeitung). 



-> First-in-First-out-Verfahren (FIFO-Verfahren) 


-> jeweils älteste Bestände zuerst verbraucht/veräußert e.g Silos



->Last-in-First-out-Verfahren (LIFO-Verfahren)


->jeweils zuletzt beschafften Bestände zuerst verbraucht/veräußert e.g. gleichartige, aufeinander gestapelte Bretter, die stets von oben nach unten verbraucht we

Forderung

rechtlicher Anspruch auf die Bezahlung durch einen Dritten in der Zukunft


-> beruht auf dem Erbringen einer Lieferung/Leistung, der Gewährung eines (kurzfristigen) Darlehens oder in Form von Gewinn- und Zinsansprüchen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Ansprüche aus gegenseitigen Verträgen, die das Unternehmen bereits durch Lieferung/ Leistung erfüllt, der Schuldner aber noch nicht bezahlt hat



->Einbuchen einer Forderung zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistung und Gegenkonto Umsatzerlöse führen zur Ertragsrealisierung

Sonstige Vermögensgegenstände

Sammelposten für Vermögensgegenstände, die keiner anderen Position zugeordnet werden können e.g Gehaltsvorschüsse, Schadenersatzansprüche, Steuerforderungen

Untergliederung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände

->Forderungen aus Lieferungen u. Leistungen ->Forderungen gegen verbundene Unternehmen


->Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht ->sonstige Vermögensgegenstände

factoring

Forderungsverkauf



Echtes Factoring: Ausfallsrisiko der Forderung und wirtschaftliches Eigentum gehen auf Forderungskäufer über



Unechtes Factoring: Ausfallrisiko und wirtschaftliches Eigentum verbleiben beim Forderungsverkäufer

Problem der Bewertung von Forderungen

Ein etwaiger Erfolg wird mit der Lieferung/Erbringung der Leistung und der Rechnungsstellung erfasst: Buchung einer Forderung und Umsatzerlöse (Ertrag)



->Erst durch Zahlungseingang fließt die Liquidität zu: Ausbuchung der Forderung, Einbuchung des Geldeingangs



->Zwischenzeitlich kann der Kunde/Schuldner zahlungsunfähig werden/ die Zahlung verweigern (Forderungen daher unsichere Vermögenswerte, denn erst der Geldeingang stellt den Erfolg tatsächlich sicher) was bei der Bewertung berücksichtigt werden muss.

Zweifelhafte Forderungen

mit ihrem wahrscheinlichen Wert anzusetzen 



->Anhaltspunkte dafür, dass eine Forderung nicht in voller Höhe realisiert werden kann (Kunde meldet Insolvenz an/ überschreitet das Zahlungsziel erheblich) = Forderung in voller Höhe auf das Konto „Zweifelhafte Forderungen“ umgebucht 



-> bessere Übersichtlichkeit und Überwachung risikobehafteter Forderung

Schätzung des wahrscheinlichen Forderungsausfall

Betrag mittels Einzelwertberichtigung (EWB) zu berücksichtigen (Keine Korrektur der Umsatzsteuer)


Rücksicht auf das allgemeine Kreditrisiko = ergänzende Bildung von Pauschalwertberichtigungen (PWB)

EWB und PWB

EWB und PWB als passive Bestandskonten geführt, bei denen am Jahresende nur die Veränderungen (Erhöhung/Herabsetzung) gebucht werden 


-> EWB und PWB als Korrekturkonten zu den Forderungen und wirken wie eine Abschreibung, sie mindern die Forderunge

Sicher ausgefallene Forderung

entsprechende Forderung ausbuchen und Korrektur d. Umsatzsteuer (Umsatzsteuer, die an das Finanzamt abgeführt wurde, wird von diesem wieder zurückerstattet)

Wertpapiere

Anteile an verbundenen Unternehmen, sonstige Wertpapiere, Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks



->Anteile an verbundenen Unternehmen nur im Ausnahmefall im Umlaufvermögen und nicht unter den Finanzanlagen auszuweisen


-> Ausweis im Umlaufvermögen nur sachgerecht, sofern die dauerhafte Besitzabsicht widerlegt wird


->Sonstige Wertpapiere (Aktien) sind im Umlaufvermögen auszuweisen, wenn eine vorübergehende und kurzfristige Anlage beabsichtigt

Bewertungsgrundsätze für das Umlaufvermögen für Wertpapiere und flüssige Mittel

Anschaffungskosten als Ausgangspunkt und Höchstgrenze der Bewertung


->kein Ausweis unrealisierter Gewinne (Realisationsprinzip)


->strenges Niederstwertprinzip, dauerhafte und vorübergehende Wertminderungen  durch Abschreibungen zu berücksichtigen


-> Wertaufholungsgebot d. h. Zuschreibungspflicht bei Wegfall der Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibu

Schuld

Verpflichtung im Sinne einer wirtschaftlichen Belastung, die quantifizierbar ist

Verbindlichkeiten

Schulden, deren Höhe und Existenz sicher sind

Rückstellungen

Schulden, bei denen Höhe und/oder Existenz unsicher sind

->ungewisse Schulden, a.g. Des Imparitätsprinzip (drohende Verluste sind sofort zu berücksichtigen) sofort in der Bilanz auszuweisen e.g. Schadensersatzprozess


Fremdkapital

Verbindlichkeiten, Rückstellungen, passive Rechnungsabgrenzungsposten und passive latente Steuern ; steht Unternehmen nur zeitlich begrenzt zur Verfügung

Eventualverbindlichkeiten

bestehende Haftungsverhältnisse


Arten:


Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln


Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften


Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen


Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichk

Arten von Verbindlichkeiten

Anleihen


Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten


Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen


Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung


Wechselverbindlichkeiten


Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen


Sonstige Verbindlichkeiten



->Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sowie Betrag sind anzugeben

Anleihen

Verbindlichkeiten, die durch Inanspruchnahme des öffentlichen Kapital­marktes entstanden sind, z. B. Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen, Gewinnschuldverschreibungen

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Bankkredite nur, soweit sie in Anspruch genommen wurden d.h. kein Ansatz der Kreditlinie, sondern nur des davon aus­geschöpften Betrages

Erhalten Anzahlungen auf Bestellungen

Anzahlungen von Kunden (zur Vorfinanzierung von Großprojekten/als Sicherheitsleistung für Waren und Dienste)

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistung

Verpflichtungen, die aus Lieferungen und Leistungen jeder Art herrühren, ohne dass eine Gegenleistung (Bezahlung) erbracht wurde. Schwebende Geschäfte (kein Vertragspartner hat geleistet) dürfen nicht bilanziert werden

Wechselverbindlichkeiten

Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen

Verbindlichkeiten unter diesen Positionen ausgewiesen, wenn sie ggü. einem verbundenen Unternehmen/ einem Beteiligungsunternehmen bestehen

Sonstige Verbindlichkeiten

Sammelposition, z. B. Steuerschulden, Sozialabgaben und nichtabgeflossene Dividenden

Außen und Innenverpflichtungen

Unterscheidung v. Rückstellungen nach Außen oder Innenverpflichtungen, d.h. Verpflichtungen ggü. Dritten vs. Ggü. Sich selbst


Außenverpflichtungen: rechtlich durchsetzbar / wirtschaftlich verursach

Rechtlich durchsetzbare Verpflichtungen

Verpflichtungen, bei denen der Schuldner zur Leistung verpflichtet werden kann e.g. Rechtsgeschäft, bei öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen oder gesetzlichen Schuldverhältnissen

Wirtschaftliche Verpflichtungen

nicht rechtlich durchsetzbar, Unternehmen verpflichtet sich zu Leistung, da es andernfalls Nachteile im Kauf erfährt e.g. Verlust eines Kunden bei Reparaturablehnung

Arten von Rückstellungen

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten: Außenverpflichtung, rechtliche Verpflichtung



Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften: Außenverpflichtung, rechtliche Verpflichtung



Rückstellungen, die ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht werden (Kulanzrückstellungen): Außenverpflichtung, wirtschaftliche Vepflichtung



Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandshaltung und Abraumbeseitigung: Innenverpflichtung



->Der Eintritt von Rückstellungen ist tendenziell wahrscheinlich


->Rückstellungen dürfen nur aufgelöst werden, wenn der Grund für ihre Bildung entfallen ist


->Verpflichtung in einem späteren Geschäftsjahr wie erwartet eingetreten = Ausbuchungen gegen ein Zahlungskonto


->Verpflichtung tritt sicher nicht mehr ein = gewinnerhöhendes Ausbuchen der Rückerstellu

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten

zu bilden, wenn eine wirtschaftlich belastende und der Höhe nach zumindest quantifizierbare Verpflichtung gegenüber einem Dritten wahrscheinlich, aber noch nicht sicher ist


->Rechtsgeschäfte (Vertrag), gesetzliche Schuldverhältnisse (Schadensersatz), öffentlich rechtlichen Verpflichtungen (Steuerschulden)


Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

schwebendes Geschäft, wenn bei einem zweiseitig verpflichtenden Vertrag noch keiner der beiden Vertragsparteien die geschuldete Lieferung oder Leistung erbracht hat



->Schwebezeit beginnt mit Vertragsabschluss und endet mit erbrachter Leistung von Mindestens einem Vertragspartner (solange ausgeglichenes Geschäft d.h. Kein Verlust = bilanziell irrelevant)



->Aus Vertragsverhältnis drohende Verluste müssen mittels Rückstrellungsbildung berücksichtigt werd

Kulanzrückstellungen

Unternehmen übernimmt eine Gewährleistungsverpflichtung, ohne dass es dazu rechtlich verpflichtet wäre


->Bilanzierung aus wirtschaftlichen Gründen um den Kunden nicht zu verlieren d.h. Leistung nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist oder über dessen Maß hinaus

Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung und Abraumbeseitigung

Innenverpflichtungen, Passivierungspflicht



->Für unterlassene Instandhaltung: Passivierungspflicht, wenn Instandhaltungen, die im Geschäftsjahr unterlassen wurden, innerhalb von drei Monaten nach dem Bilanzstichtag nachgeholt werden



->Für unterlassene Abraumbeseitigung: Passivierungspflicht, wenn eine Abraumbeseitigung, die im Geschäftsjahr unterlassen wurde, innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag nachgeholt wir

Erfüllungsbetrag

Betrag, der zur Erfüllung der Verbindlichkeit aufgebracht werden muss ( bei Geldleistungsverpflichtungen der Rückzahlungsbetrag und bei Sachleistungs- oder Sachwertverpflichtungen der im Erfüllungszeitpunkt voraussichtlich aufzuwendende Geldbetrag)


->Verbindlichkeiten mit Erfüllungsbetrag zu bewerte

Höchstwertprinzip bei Verbindlichkeiten

Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag höher als der Buchwert = höhere Erfüllungsbetrag anzusetzen



Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag geringer = höherer Buchwert beizubehalten


Erfüllungsbetrag bei Rückstellungen

Rückstellungen in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrag anzusetzen



Erfüllungsbetrag: künftige Preis- und Kostensteigerungen bei der Rückstellungsbewertung zu berücksichtige

Abzinsungspflicht

Rückstellungen mit Restlaufzeit > 1Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre zu diskontieren (Abzinsung bei bei Restlaufzeit <1 nicht geboten)

Disagio

Differenz, wenn bei einem Kredit der Erfüllungsbetrag höher als der Auszahlungsbetrag ist (versteckter Zins)

Behandlung des Disagios

Disagio kann unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert werden (muss über die gesamte Laufzeit d. Kredites abgeschrieben werden & wird über die Perioden zu Aufwand verteilt)


Aktivierung sinnvoll wenn Unternehmen im Jahr der Kreditaufnahme einen höheren Gewinn ausweisen will (in den Folgejahren sinkt der Gewinn dann wegen der Disagioabschreibung)



->Bei Kreditaufnahme geringeren Gewinn Zeigen = keine Aktivierung des Disagio sondern sofortige Verbuchung als Zinsaufwand

Jahresabschlussanalyse

->verlieht externen Interessenten Kenntnisse über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens



->Kapitalgesellschaften zur Veröffentlichung verpflichtet d.h tatsächliches Bild über Vermögens-, Finanz- und Ertragslage notwendi

Aufschluss über die Wirtschaftliche Lage eines Unternehmens durch die Jahresabschlussanalyse

Jahresabschluss als Objekt d. Analyse enthält nicht alle Sachverhalte, die die wirtschaftliche Lage bestimmen (vergangenheitsorientiert, stichtagsbezogen)


->Wahlrechte zur Bilanzierung und Bewertung für Bilanzpolitik oder verdeckte Bilanzpolitik (durch Sachverhaltsgestaltungen d.h. Für externe Bilanzleser nicht unmittelbar ersichtlich)


->wichtige interne Vorgänge, Abhängiigkeiten & Absichten oft nicht veröffentlich, sodass externe Analytiker Informationsdefiizite haben, gegen die sie nicht einsprechen können



->Bilanzleser können daher nicht unmittelbar aus einer Bilanz auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens schlie

qualitative und quantitative Informationen

Jahresabschlussanalyse mit quantitativen & qualitativen Informationen



->quantitativ: numerisch, entstammen vornehmlich der Bilanz/ der GUV


->qualitativ: verbal, im Anhang / Lagebericht



->Jahresabschlussanalyse überwiegend mit quantitativen Informationen & Kennzahlen

Absolute und Relative Kennzahlen

Absolute Kennzahlen: ergeben sich aus einer einzelnen Zahl (Umsatz, Differenzen/Summen zweier Zahlen e.g. Umsatzsteigerung)



Relative Kennzahlen: stellen d. Relation zweier Zahlen da

Unterteilung relativer Kennzahlen

Gliederungszahlen: Eine statistische Teilgröße wird zur Gesamtgröße in Beziehung gesetzt, z. B. beträgt das Eigenkapital 30 % der Bilanzsumme



Beziehungszahlen: Eine Größe wird zu einer anderen Größe, die nicht die Gesamtgröße ist, in Beziehung gesetzt, z. B. beträgt das Eigenkapital 60 % des Anlagevermögens



Indexzahlen (Messzahlen): Größen, die hierbei in Beziehung gesetzt werden, sind gleichartig, beziehen sich aber auf zeitlich oder örtlich verschiedene Größen, z. B. Lohnkosten des laufenden Jahres in Beziehung gesetzt zu Lohnkosten aus einem der Vorjahre (I.d.R. Bezugsgröße mit 100 angesetz

Kennzahlen der Vermögensstruktur

Größen der Aktivseite werden zueinander in Beziehung gesetzt


->Kennzahlen geben an, welcher Teil des Gesamtvermögens auf das Anlage/Umlaufvermögen entfällt

Anlageintensität

Anlagevermögen geteilt durch Gesamtvermögen

Umlaufintensität

Umlaufvermögen geteilt durch Gesamtvermögen

Vermögenskonstitution

Anlagevermögen in Beziehung zum Umlaufvermögen, d.h. Anlagevermögen geteilt durch Umlaufvermögen = Anlageintensität geteilt durch Umlaufintensität


Hohe Fixkosten des Anlagevermögens

Anlagevermögen verursacht i.d.R. Fixe Kosten, d.h hohe Anlageintensität/Konstitutionskennzahl = tendenziell risikobehaftet, weniger flexible Reaktion auf Auslastungsschwankungen



+Liquiditätsaspekt d.h. Ins Anlagevermögen investiertes Kapital ist langfristig gebunden und eine Mittelfreisetzung ist schwer umsetzbar



->Forderungen & Vorräte als Umlaufvermögen, je schneller das Umschlagen, desto schneller werden sie liquide Mittel d.h. Geringere Kapitalbildun

Umschlagshäufigkeit der Vorräte

Umsatzerlöse geteilt durch durchschnittlicher Bestand an Vorräten

Debitorenumschlag

Umsatzerlöse geteilt durch durchschnittliche Forderungen aus Lieferungen und Leistung

Kennzahlen der Kapitalstruktur

Größen der Kapitalseite (Passivseite) werden der Bilanz zueinander in Beziehung gesetzt

Eigenkapitalquote

Eigenkapital geteilt durch Gesamtkapital



Mit Eigenkapitalquote steht fest, zu welchem Anteil das Vermögen vom Eigentümer finanziert ist


->Verluste müssen vom Eigenkapital aufgefangen werden, daher Eigenkapitalquote= aussagekräftige Kennzahl für Krisensicherheit des Unternehmens



->Höhe der zufriedenstellenden Eigenkapitalquote Branchenabhängig, doch ca. 30% als Zielsetzung

Anspannungskoeffizient

Fremdkapital geteilt durch Gesamtkapital

Verschuldungskoeffizient

Verhältnis von Fremdkapital zu Eigenkapital d.h. Finanzierung



Finanzierung (Verschuldungskoeffizient) = Fremdkapital geteilt durch Eigenkapital


Wünschenswert: Kapitalanteil der Unternehmenseigentümer größer bzw. Gleich groß wie der Kapitalanteil der Gläubiger (Realität abweichend, Durchschnittlich 4:

Verschuldungskoeffizient als Maßstab für?

das relative Haftungspotenzial eines Unternehmens, d. h., je kleiner die Kennzahl, umso weniger laufen Gläubiger Gefahr, ihren Fremdkapitalanteil ganz oder teilweise zu verlieren und umgekehrt



die finanzwirtschaftliche Flexibilität, d. h., je niedriger der Verschuldungskoeffizient, umso leichter fällt es dem Unternehmen, Fremdkapitalentzug oder Verluste ohne größeren Schaden zu überstehen und umgekehrt



den potenziellen Kreditspielraum des Unternehmens, d. h., je niedriger der Ver­schuldungskoeffizient, umso größer das Verhandlungspotenzial des Unternehmens bei zukünftigen Kreditverhandlungen (große Dispositionsfreiheit der Unternehmensleitung und i. d. R. bessere Zinskonditionen)



die Kreditwürdigkeit, d. h., ein Unternehmen wird als umso kreditwürdiger ange­sehen, je weniger es verschuldet

Liquiditätskennzeichen

Beziehungszahlen, Größen der Vermögensseite werden zu Größen der Kapitalseite in Beziehung gesetzt

Horizontale Strukturanalyse

Die Analyse der Finanzstruktur und damit der langfristigen Liquidität beruht auf dem grundlegenden Zusammenhang zwischen Investition (Aktivseite der Bilanz) und Finanzierung (Passivseite)



->Ziel: Beurteilung von Mittelverwendung und Mittelherkunft im Hinblick auf Fristigkeit und Risikoentsprechung

Deckungsgrade

Deckungsgrad 1 = Verhältnis vom gesamten Eigenkapital zum Anlagevermögen d.h. Eigenkapital geteilt durch Anlagevermögen



Deckungsgrad 2 = Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital geteilt durch Anlagevermögen bzw. Im Verhältnis zu diesem


->Kennzahlen werden an den Normen der goldenen Bilanzregel gemessen d..h Orientierung an der Fristenkongruen

Fristenkongruenz

Übereinstimmung der Fristen von Kapitalbindung und Kapitalüberlassung



->länger im Unternehmen verbleibende Gegenstände z. B.Investitionsgüter sollten durch langfristige Finanzierung (langfristige Darlehen/Eigenkapital) gedeckt sein



->Je höher die Deckungsgrade ausfallen, umso solider gestaltet sich die längerfristige Liquidität des Betriebs


->Idealerweise: Deckungsgrad II mind. bei 1 bzw. 100 % liegen, Deckungsgrad I je nach Branche durchaus darunterlieg

Kurzfristige Liquidität

gesichert, wenn das Umlaufvermögen das kurzfristige Fremdkapital zumindest abdeckt

Liquiditätsgrade

geben an, in welchem Umfang kurzfristige Zahlungsausgänge (Begleichung von Verbindlichkeiten) durch Geld oder leicht liquidierbare Gegenstände des Umlaufsvermögens gedeckt sind



Liquidität 1. Grades = liquide Mittel geteilt durch kurzfristiges Fremdkapital


->1:5-Regel, also mindestens eine 20-prozentige Deckung der kurzfristigen Verbindlichkeiten durch flüssige Mittel



Liquidität 2. Grades = liquide Mittel + kurzfristige Forderungen + Wertpapiere geteilt durch kurzfristiges Fremdkapital


->1:1-Regel, d. h., die Liquiditätskennzahl soll mindestens den Wert 1 betragen



Liquidität 3. Grades = liquide Mittel + kurzfristige Forderungen + Wertpapiere + Vorräte geteilt durch kurzfristiges Fremdkapital


-> 2:1-Regel, wonach höchstens die Hälfte des Umlaufvermögens durch kurzfristiges Fremdkapital finanziert sei

Kennzahlen der Ertragslage bzw. Rentabilitätskennzahlen

Ziel der Beurteilung der Fähigkeit d. Unternehmens nachhaltig Gewinne zu erwirtschaften

Rentabilitätskennzahlen

Relation zwischen Gewinn und eingesetztem Kapital, geben Auskunft über Verzinsung des investierten Kapitals

Eigenkapitalrentabilität

Jahresüberschuss bzw. Fehlbetrag geteilt durch Eigenkapital

Gesamtkapitalrentabilität

Jahresüberschuss + Fremdkapitalzinsen geteilt durch Gesamtkapital

Umsatzrentabilität

Jahresüberschuss geteilt durch Umsatzerlöse

EBIT

Earnings Before Interest and Taxes (Ergebnis von Zinsen und Steuern)


d.h. Kennzahl zeigt den Gewinn unabhängig von regionalen Besteuerungen und unterschiedlichen Finanzierungsformen

EBITDA

Earnings Before Interests, Taxes, Depreciation and Amortisation (Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände)


d.h. Gewinndarstellung ohne Verzerrungen , Herausrechnung unterschiedlicher Abschreibungsregelungen erleichtert internationalen Vergleich