Absolute Aktivierungsfähigkeit
Greifbar und verkaufsfähig.
Einzelbewertbarkeit/Selbständig bewertbar.
Einen wirtschaftl. Wert besitzt.
Abstrakte Passivierungsfähigkeit
--> liegt vor, wenn Merkmal einer Schuld erfüllt ist.
=> Quantifizierbarkeit (einzeln o. in Bandbreite)
=> minderung des Vermögens beduetet.
=> Leistungsverpflichtung des Unternehmens beruht
Konkrete Aktivierungsfähigkeit.
-> Aktivierungsverbot für Nicht-Vermögensgegenstände
=> Aktivposten, die keine Vermögensgegenstände im Sinne der
=> z.B. entgeltlich erworbene Geschäfts- und Firmenwerte (264, Abs. 2 S. 1 HGB)
=> Akitver RAP (250, Abs. 1 HGB)
Aktivierungswahlrecht.
-Selbstgeschaffene immaterielle VG des AV (248, Abs. 2 S. 1 HGB)
-Disagio (250, Abs. 3 HGB)
-Aktive lebende Steuern (274, Abs. 1 und S. 2 HGB)
Aktivierungsverbote
248, Abs. 1 und Abs. 2 S. 2 HGB
Konkrete Passivierungsfähigkeit
●Passivierungsgebot
-> Rückstellungen für bes
-> Abraumbeseitigung (im foherigen Geschäftsjahr) (249, Abs. 1 HGB)
-> Passiver RAP (250, Abs. 2 HGB)
-> Passive libende Steuern (274, Abs. 1 HGB)
Degressive Abschreibung
-Min Nutungsdauer 5 Jahre.
-Wechsel von degressiver zu lin. AfA, wenn lin. höher/gleich
Gleitende Dutchschnittsmethode
-Nach jedem Zug neue Berechnung des Durchschnittspreis.
-> letzteres im Geschäftsjahrs.ermittelte Durchschnittspreis verwendet, um Endbestand zu bewerten
Vermögensgegenstand
Werthaltigkeit -> Objekt hat Wert und über dessen Nutzen, verfügt nur das Unternehmen.
Einzelverwertbarkeir -> Sachen o. Rechte können an Dritte vergeben werden, ohne dem Unternehmen zu schaden
Selbstständige Bewertbarkeit -> Anschaffungs- oder Herstellungskosten, lassen sich d.