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Haven't started (40)

Wie werden Ansprüche geprüft?

1.) Sachverhalt

= Ausgangspunkt

-> Wer will Was von Wem woraus?

-> X könnte gegen Y einen Anspruch aus Z haben.

2.) Verfolgen aller Ansprüche

= Alle Anspruchsgrundlagen und Einwendungen

-> definieren der Ansprüche und Begriffe darin um zu Prüfen ob sie gelten.

3.) Zwischenergebnisse

= Vergleich der Tatbestandsmerkmale der Ansprüche mit dem Sachverhalt auf zutreffen.

-> Wer hat welche Ansprüche tatsächlich vorliegen?

4.) Ergebnis/ Beantwortung der Fallfrage

-> X hat gegen Y einen Anspruch aus Z

Wie ist die hierarchische Gliederung der Anspruchsgrundlagen?

1.) Vertragliche


2.) Quasivertragliche (Vertragsähnliche)


3.) Dingliche


4.) Deliktische


5.) Bereicherungsrechtliche

Was sind Einwendungen/ Einreden?

= Einwendungen und Einreden bewirken das ein Anspruch entweder nicht entsteht, wieder erlischt oder nicht durchsetzbar ist.

Wie werden Einwendungen unterteilt?

1.) rechtsverhindernde Einwendungen

= Anspruch erlischt wegen fehlender rechtmäßigkeit des zugrunde liegenden Vertrags


2.) rechtsvernichtende Einwendungen

= Anspruch erlischt wegen Erfüllung oder Unmöglichkeit des Anspruchs


3.) rechtshemmende Einwendungen (Einreden)

= Anspruch ist nicht durchsetzbar, weil er z.B. Verjährt ist

Was ist ein Unternehmer?

= eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Was ist ein Verbraucher?

Eine natürliche oder juristische Person ,die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können.

Wie ist eine Norm aufgebaut?

1. Tatbestand


2. Rechtsfolge

Wie werden Normen unterschieden?

1.) Zwingende und dispositive (nachgiebige) Normen


2.) Gesetzliche Definitionen


3.) Generalklauseln

Was ist eine natürliche Person?

= Jeder Mensch als Träger von Rechten und Pflichten. Beginnt mit der Vollendung der Geburt (§1 BGB) und endet mit dem Hirntod.

Was ist eine juristische Person?

= Ein Zusammenschluss von Personen oder ein Zweckvermögen. Die Rechtsfähigkeit beginnt mit Eintragung ins Handelsregister und endet mit Löschung aus diesem.

Was sind Rechtsobjekte?

= alles vom Menschen beherrschbare.

Was ist die Geschäftsfähigkeit?

= Fähigkeit ,selbstständig Verträge abzuschließen und über Rechte zu verfügen.

Wie ist die Geschäftsfähigkeit nach Alter geregelt?

0-6 Jahre

= nicht Geschäftsfähig (§104 BGB)

-> Willenserklärungen sind nichtig (§105 Abs. 1 BGB)

7- 18 Jahre

= beschränkt Geschäftsfähig (§106 BGB)

-> Rechtsgeschäft benötigt Genehmigung der gesetzlichen Vertreter

Ab 18

= uneingeschränkt Geschäftsfähig (§2 BGB)


Geschäftsunfähig bleibt wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung oder Geistestätigkeit befindet (§104 nr.2 BGB)

Was sind die Prinzipien des BGB?

1.) Privatautonomie

(= allgemeine Handlungsfreiheiten)

2.) Treue und Glauben

(= Rücksichtnahme auf Berechtigte Interessen anderer bei Ausübung eigener Rechte und Pflichten)

3.) Trennungs- und Abstraktionsprinzip

3.1.) Trennungsprinzip

-> Verpflichtungsgeschäft -> Verpflichtet eine Leistung an die andere Vertragspartei zu bewirken (Übertragen von Besitz)

-> Verfügungsgeschäft -> Vertrag, durch den ein Recht an einer Sache übertragen oder geändert wird (Übertragen von Eigentumsrechten)

3.2.) Abstraktionsprinzip

-> Unabhängigkeit von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft voneinander


Was ist ein Rechtsgeschäft?

= Willenserklärung, gerichtet auf Herbeiführen eines rechtlichen Erfolgs, der nach Rechtsordnung deswegen eintritt, weil er gewollt ist.

  • benötigt mindestens eine Willenserklärung

z.B.: Abschluss eines Vertrags

Wird unterschieden in:

1.) einseitig (Kündigung)

2.) mehrseitig (Vertrag)

Was ist eine Willenserklärung?

= Die Kundgabe des rechtlich bedeutsamen Willens

(ein einseitiges Rechtsgeschäft)

Was sind die Tatbestände einer Willenserklärung

1.) Äußerer Tatbestand

= nach außen ersichtlicher/ erkennbarer Wille

-> Handlungs-, Rechtsbindungswille, Erklärungstatbestand

z.B.: Bestätigung des Kaufs

2.) Innerer Tatbestand

=nach außen nicht ersichtlicher/ erkennbarer Wille

-> Handlungs-, Erklärungs-, Geschäftswille

z.B.: Person ist sich bewusst das sie gerade handelt

Wie werden Willenserklärung nach Abgabe unterschieden?

1.) Empfangsbedürftige Willenserklärung

Abgabe: Erklärung wird willentlich in den Verkehr gebracht

Zugang: Erklärung erreicht den Empfänger/ tritt in seinen Machtbereich ein (§130 BGB)

Unter Anwesenden mündlich und unter Abwesenden schriftlich

2.) Nicht empfangsbedürftige Willenserklärung

= Ist mit Abgabe wirksam

z.B.: Testament

Was sind Willensmängel?

1.) mangelnder Geschäftswille (Irrtum) oder mangelnde Entschließungsfreiheit (Täuschung oder Drohung)

-> Rechtsgeschäft ist Anfechtbar

2.) mangelnder Rechtsbindungswille (Scheingeschäft/Scherzerklärung)

-> Rechtsgeschäft ist nichtig

3.) Willenserklärung wurde unter geheimen Vorbehalten abgegeben.

-> Rechtsgeschäft weiterhin verbindlich

Wie kann eine Willenserklärung bei nicht Eindeutigkeit ausgelegt werden?

Nach der Auslegungsmethodik für Normen

(Wortlaut, Systematisch, Historisch, Teleologisch, Richtlinienkonform)

Welche Form muss eine Willenserklärung haben?

-Grundsätzlich gilt Formfreiheit

-Ausnahme für bestimmten Zweck:

3.) Beweisfunktion (Bei Grundstück z.b. Notar)

2.) Warnfunktion

  • Rechtliche Bedeutung zuweisen
  • Testament ( selbstgeschrieben und unterschrieben)

3.) Kontrollfunktion (Schutz übergeordneter Interessen)

-Vereinbarung bestimmter Form (§§126 ff. gewillkürte Form)


-> Bei Formverstoß ist das folgende Rechtsgeschäft nichtig (§125)


Wie kann man eine Willenserklärung Anfechten?

= Wenn ein Anfechtungsgrund vorliegt. Die Anfechtung muss fristgerecht sein.

-> Eine Willenserklärung wird damit von Beginn an nichtig. (§142 Abs. 1 BGB)

Was sind Anfechtungsgründe?

  1. Inhaltsirrtum (= so etwas wollte ich nicht erklären -> §119)
  2. Erklärungsirrtum (= Ich wollte etwas anderes Erklären -> §119)
  3. Eigenschaftsirrtum (= Ich wollte das erklären, aber nicht über eine so beschaffene Sache -> §119)
  4. Übermittlungsirrtum (= Dir wollte ich nichts erklären -> §120)
  5. Arglistige Täuschung und Drohung (§123)

Wie sind die Fristen zur Anfechtung einer Willenserklärung)

  • Grundsätzlich unverzüglich nachdem der Anfechtungsgrund zu Kenntnis genommen wurde bis maximal 10 Jahre (§ 121 Abs 2 BGB)
  • Bei arglistiger Täuschung und Drohung gilt 1 Jahr ab Entdeckung der Täuschung bis maximal 10 Jahre (§ 124 BGB)

Was ist ein Vertrag?

= mehrseitiges Rechtsgeschäft -> mindestens 2 Vertragsparteien

-> mindestens zwei Willenserklärungen

-,,Will das von dir kaufen." -> ,,Ich will dir das verkaufen."

-> Der Wille der Parteien muss dabei übereinstimmen.

Was sind die Vertragsfreiheiten?

1.Abschlussfreiheit

(=Ob und mit Wem man Verträge abschließt)

Ausnahme:

  1. Abschlusszwang (ÖPVN muss jeden Ticket verkaufen)
  2. Abschlussverbote ( verbot eines Arbeitsvertrages mit einem Kind)

2.Gestaltungsfreiheit

(= Inhalt des Vertrages darf frei gestaltet werden)

Ausnahme:

  1. zwingendes Recht (Rechtsvorschriften sind verbindlich)
  2. gesetzliche Verbote

Wie kommt ein Vertrag formal zustande?

durch Angebot und Nachfrage:

1.) Angebot

  • = empfangsbedürftige Willenserklärung
  • Inhalt muss Annahme durch Ja möglich machen
  • Muss alle vertragswesentlichen Punkte beinhalten (Vertragsparteien und -gegenstand)

2.) Annahme

  • = empfangsbedürftige Willenserklärung
  • uneingeschränkte Zustimmung zum Angebot (ansonsten neues Angebot)

Welche Vertragsarten gibt es?

1.) Dingliche Verträge (Verfügungsverträge)

= Änderung oder Begründung dinglicher Rechte (Rechte an Sachen)

2.) Erbverzicht, Verlöbnis, Ehevertrag, ...

Welche Pflichten hat der Verkäufer?

  1. Eigentumsübertragung
  2. Besitzverschaffung
  3. Sachmängelfreiheit
  4. Nebenpflichten

=> §433 Abs. 1 BGB

Welche Pflichten hat der Käufer?

  1. Kaufpreiszahlung
  2. Abnahme
  3. Nebenpflichten

=> §433 Abs. 2 BGB

Was ist ein Bote)

Ein Bote übermittelt eine fremde Willenserklärung. Die Rechtsfolge trifft aber den Vertretenen. (Bote kann geschäftsunfähig sein) (§120)

Was ist ein Vertreter?

Jemand der eine eigene Willenserklärung für einen Anderen abgibt. Die Rechtsfolge trifft den für den der Erklärende handelt. (§ 164 BGB) Der Vertretene wird Vertragspartner.

Was ist die Vertretungsmacht?

= Befugnis, einen anderen wirksam zu vertreten.

Wozu benötigt man eine Vertretungsvollmacht?

Sie erlaubt ein einseitiges Rechtsgeschäft zu tätigen. (z.B.: Kassierer in einem großen Laden -> Haben Vollmacht um Ware verkaufen zu können, können aber z.B. nicht den Laden verkaufen)

Was passiert wenn jemand ohne Vollmacht vertritt?

Einseitige Rechtsgeschäfte werden dadurch grundsätzlich nichtig.

Verträge hingegen können rückwirkend wirksam gemacht werden (nachträgliche Genehmigung). Ansonsten ist der Vertrag unwirksam und die Geschäftspartner können Schadensersatz oder Erfüllung fordern.

Was ist ein Besitzdiener?

Besitzdiener ist nach § 855 BGB, wer die tatsächliche Gewalt über eine Sache für einen anderen in dessen Haushalt oder Erwerbsgeschäft oder in einem ähnlichen Verhältnis ausübt, vermöge dessen er den sich auf die Sache beziehenden Weisungen des Anderen Folge zu leisten hat.

Was ist ein Besitzmittler?

Jemand der etwas als Fremdbesitzer besitzt. (Mieter, Pächter, Entleiher, Verwahrer) (§868)

Was ist ein Erfüllungsgehilfe?

Als Erfüllungsgehilfen werden Personen bezeichnet, die mit Wissen und Wollen im Pflichtenkreis des Schuldners bei der Erfüllung einer dem Schuldner obliegenden Verbindlichkeit tätig sind. (§278)

-> Paketdienst für ein Online-Shop

Was sind Verrichtungsgehilfen?

Ein Verrichtungsgehilfe ist eine Person, die mit Wissen und Wollen des Geschäftsherrn weisungsgebunden in dessen Interesse tätig wird. Der Geschäftsherr kann beispielsweise Arbeitgeber sein. (§831)

-> Abschleppdienst für ein Autohaus

Was ist der Unterschied zwischen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen?

Der entscheidende Unterschied zwischen einem Verrichtungs- und einem Erfüllungsgehilfen besteht darin, dass der Erfüllungsgehilfe im Auftrag des Schuldners tätig wird und dessen Pflichten erfüllt, während der Verrichtungsgehilfe eine Tätigkeit ausführt, die nicht zu den Pflichten des Auftraggebers gehört.