Flashcards in the set

Haven't started (19)

Zession
Abtretung: Der Inhaber einer Forderung kann diese auch ohne Wissen und auch gegen den Willen des Schuldners an jemand anderes antreten (Zession). Zedent und Zessionar.
Aufrechnung
Sich gegenüberstehende gleichartige Leistungen werden gegenübergestellt. (Privatvollstreckung ugs.)
Streit häufig im Bestehen der Forderung.
Darlehensrecht
Darlehen: Kapitalüberlassung auf Zeit
^Verbraucherdarlehen^ findet viele Sondervorschriften zum Verbraucherschutz.
-Widerrufsrecht
-Schutzvorschriften zugunsten Verbraucher (Informationsgefälle, Schutzbedürftig)
-Grundsätzlich müssen geschlossene Verträge eingehalten werden, also explizite Ausnahmen.
§355, 312g, 357, 312b BGB
Verbraucherschutz im BGB
Handelsrecht
-Weniger Schutzbedarf
-Schnelle Rechtssicherheit im Fokus
-Kaufmann §1 HGB (Handelsgewerbe)
-Kann-Kauflann §2 HGB
-Handelsgesellschaften §6 HGB
-Eintragspflicht Handelsregister §29 HGB
-Öffentliches Register, nach §8 HGB vom Amtsgericht geführt
-Verwechslungsgefahr mit Unternehmensregister
-Eintragungspflichtige und eintragungsfähige Tatsachen
-Deklartorische und konstitutive Eintragungen
-Bestimmter öffentlicher Glauben §15 HGB
Handelsregister
Firmierung
-Firma ist Handelsname des Kaufmanns §17 HGB
-Firmenwahl begrenzt durch §18 HGB
Unselbstständige Hilfspersonen des Kaufmanns:
-Prokuristen §49 HGB
-Hilfsperson §54 HGB
-§56 HGB

Selbstständige sehr viele Varianten
-
-
-
Hilfpersonen des Kaufmanns
Unterschied Handelsverteter und Handelsmarkler
-Handelsvertreter stehts für einen einzigen Kaufmann tätig, Markler kann verschiedenen Anbietern dienen.
-§383 HGB: Kommissionär handelt in eigenem Namen auf fremde Rechnung(Kommittent)
Kommissionsgeschäft
Franchise
Franchisenehmer wird in das Vertriebsmodell des Francisegebers eingebunden und muss bestimmte Vorgaben beachten.
-Unterscheide zwischen Spediteuren und Frachtführern
-Spediteure versenden, Frachtführer erledigen selbst nur den Transport
Frachtgeschäfte
Gesellschaftsrecht
-Gemeinsamer Zweck
-Gesellschaftsformen unterscheid Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft (Haftung)
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
-§705 BGB
-Haftung §128 HGB
GbR
OHG
Offene Handelsgesellschaft
-§105 HGB
-Volle private Haftung alles Gesellschafter
-Zwingend Handelsgewerbe §1 HGB
-Jede selbstständige auf Dauer angelegte nach außen gerichtete Tätigkeit in Gewinnerzielungsabsicht, die nicht freiberuflich erfolgt.

Danach Prüfung der Kriterien eines Handelsgewerbes:
-Umsatz
-Mitarbeiterzahl
-Lagerhaltung
-Kreditgeschäfte
-Buchführung
->Entscheidend ist Gesamtgepräge
Prüfung Handelsgewerbe nach §1 HGB
Kommanditgesellschaft
-§161 HGB: Persönlich haftende Gesellschafter und Kommanditisten
-Kommanditisten keine Vertretung oder Geschäftsführung, dafür Haftung auf die Einlage beschränkt
-Gesellschaft mit beschränkter Haftung
-Juristische Person nach §11 I GmbH-Gesetz
-Keine private Haftung, nur Vermögen §13 II GmbH-Gesetz
-Entstehung der Person mit Eintragung ins Handelsregister §11 GmbH-Gesetz
GmbH
Aktiengesellschaft
AG ist juristische Person. Keine private Haftung der Aktionäre