Flashcards in the set

Haven't started (21)

Korrelation

Hängt miteinander zusammen, aber auch mit anderen Sachen

Kausalität

Ursache-Wirkungs-Zusammenhang

Für Bauzeitnachtrag muss AN voll beweisen

  • Bauablaufsoll -> Wann war Mitwirkungshandlung fällig? z.B. Plan hätte am ... geliefert werden sollen
  • Störung -> Pflichtverstoß des AG oder unterlassene Mitwirkungshandlung z.B.Plan wurde am ... nicht geliefert
  • Einreichung der Behinderungsanzeige bzw. Entbehrlichkeit falls offenkundig
  • Dauer der Störung bzw. Dauer Annahmeverzug z.B. Plan wurde am ... geliefert
  • (Eigene Leistungsbereitschaft)


Für Bauzeitnachtrag muss AN "nur" plausibel darlegen

  • Folgen der Störung -> Vergleich tatsächlicher Ablauf mit Störung mit hypothetischem Ablauf ohne Störung
  • Haftungsausfüllende Kausalität der Störung

-> Wegen der Störung weicht der Ablauf ab

-> Fehlende Möglichkeit anderweitigen Erwerbs

-> Vergütung im Verzugszeitraum abzgl. tatsächlich ersparter Aufwendung

Anspruchsvoraussetzung Fristverlängerung

  • Störungsereignis nicht im Risikobereich des AN
  • Störung wirkt sich kausal als Behinderung auf Soll-Ablauf aus
  • Behinderungsanzeige oder Offenkundigkeit


-> Rechtsfolge Verlängerung Ausführungsfrist

Soll' - Methode

Ermittlungsmethode der behinderungsbedingten Fristverlängerung:


bei AG-seitiger Behinderung -> Fortschreibung des betroffenen Vorgangs um Behinderungsdauer und entsprechende Verschiebung der Folgevorgänge

Voraussetungen für Schadensersatzanspruch aus Behinderung

  • Behinderung aus Risikobereich AG !Nur bei unterlassener Mitwirkungspflicht! und nur falls Störung auch Folgen hat
  • Ordnungsgemäße Behinderungsanzeige
  • Auf Behinderung beruhender Schaden ->Vergleich Vermögenssituation mit und ohne Behinderung
  • Leistungsbereitschaft des AN
  • Verschulden des AG (Vorsatz oder Fahrlässigkeit)

Fahrlässig handelt wer...

... die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht lässt

Vorsatz

Vorsätzlich handelt, wer den (rechtswidrigen) Erfolg (z.B. Behinderung) kennt und will.

Haftung bei "normaler" /leicht fahrlässiger Pflichtverletzung durch AG

Schadensersatz

Haftung bei grob faahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung

Schadensersatz UND entgangener Gewinn

Pflichten AG

Originäre Pflichten :

  • Zahlung Werklohn
  • Abnahme mangelfreies Wer

Ggf. Auch Mitwirkungen als Nebenpflichten aber nicht stringent

Ohne Zusammenwirken von AG und AN Bauwerkserrichtung nicht möglich

-> begründet Mitwirkungspflichten je nach Größe und Komplexität des Bauwerks

Schadensersatzermittlung

Differenzhypothese

Behinderungsfall-hypothetischer Nichtbehinderungsfall = Schadenssumme

Schadenstypen infolge Behinderung

  • Verlangsamter Bauablauf
  • Baustillstand
  • Bauzeitverlängerung
  • Externe Sonderkosten z.B. Sachverständige
  • Interne Sonderkosten z.B. Erstellung Behinderungsnachtrag

Voraussetzung für Entschädigung infolge Behinderung

  • Unterlassene Mitwirkung des AG !egal ob Obliegenheit oder Pflicht! nicht bei Eingriffen unbeteiligter Dritter oder unbeherrschbare äußere Einflüsse
  • Annahmeverzug durch Unterlassene Mitwirkung->eigene Leistungsbereitschaft
  • Behinderungsanzeige
  • Kein Verschulden nötig

Entschädigung ansetzbare Kosten

Kosten während Annahmeverzug

  • Stillstandkosten Arbeiter und Geräte
  • Produktivitätsminderung
  • Vorhaltung BE-/Overhead-Positionen


Nicht z.B. Kosten aus Sekundärverzögerung, Kostensteigerung wegen verspäteter Ausführung, ungünstiger Jahreszeit etc.

Ermittlung Entschädigung "von unten"

  • Konkrete Produktionsmittel entschädigt
  • Einsparungen sachgerecht berücksichtigt
  • Anlehnung an Vertragspreis/Vergütung
  • Aufschlüsselung der kalkulierten BGK
  • Nachweis konkret vorgehaltener BGK während Annahmeverzug =unproduktiver/nicht eingesparter BGK-Aufwand
  • Bezuschlagung mit Vertragspreisumlagen für AGK und WuG

Nicht ansetzbare Kosten bei Entschädigungen

Mehrkosten die erst nach der Dauer des Annahmeverzugs anfallen. insb. Lohn- und Materialpreissteigerungen

Ermittlung Entschädigung "von oben"

  • kein Bezug zu konkreten Produktionsmitteln
  • Einsparungen/anderweitiger Erwerb meist nicht prüfbar
  • Überhöhter Ansatz von AGK und WuG
  1. Feststellung nicht umgesetzter Leistung im Annahmeverzugszeitraum
  2. Ersparten Aufwand im AV-Zeitraum abziehen
  3. Erlöse aus anderweitigem Erwerb abziehen
  4. Unsicherheiten in richterlicher Ermessensentscheidung berücksichtigen


=Summe BGK,AGK,WuG/Bauzeit*Dauer AV-Verzug

Voraussetzung Vergütungsanspruch bei "anderen" Anordnungen->Bauumstände betreffend z.B. Beschleunigungsanordnung (die eigentlich nicht berechtigt sind)

  • Anordnung des AG
  • Änderung der Grundlage des Preises
  • Ankündigung der Mehrkosten (empfohlen, aber nicht erforderlich)

Vergütungsermittlung

Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten mit vertraglich vereinbarten Preisen als Grundlage


!Nur Mehrkosten gegenüber der leistungsbezogenen Vergütung berücksichtigen!


!Vor der Ausführung!