Korrelation
Hängt miteinander zusammen, aber auch mit anderen Sachen
Kausalität
Ursache-Wirkungs-Zusammenhang
Für Bauzeitnachtrag muss AN voll beweisen
Für Bauzeitnachtrag muss AN "nur" plausibel darlegen
-> Wegen der Störung weicht der Ablauf ab
-> Fehlende Möglichkeit anderweitigen Erwerbs
-> Vergütung im Verzugszeitraum abzgl. tatsächlich ersparter Aufwendung
Anspruchsvoraussetzung Fristverlängerung
-> Rechtsfolge Verlängerung Ausführungsfrist
Soll' - Methode
Ermittlungsmethode der behinderungsbedingten Fristverlängerung:
bei AG-seitiger Behinderung -> Fortschreibung des betroffenen Vorgangs um Behinderungsdauer und entsprechende Verschiebung der Folgevorgänge
Voraussetungen für Schadensersatzanspruch aus Behinderung
Fahrlässig handelt wer...
... die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht lässt
Vorsatz
Vorsätzlich handelt, wer den (rechtswidrigen) Erfolg (z.B. Behinderung) kennt und will.
Haftung bei "normaler" /leicht fahrlässiger Pflichtverletzung durch AG
Schadensersatz
Haftung bei grob faahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung
Schadensersatz UND entgangener Gewinn
Pflichten AG
Originäre Pflichten :
Ggf. Auch Mitwirkungen als Nebenpflichten aber nicht stringent
Ohne Zusammenwirken von AG und AN Bauwerkserrichtung nicht möglich
-> begründet Mitwirkungspflichten je nach Größe und Komplexität des Bauwerks
Schadensersatzermittlung
Differenzhypothese
Behinderungsfall-hypothetischer Nichtbehinderungsfall = Schadenssumme
Schadenstypen infolge Behinderung
Voraussetzung für Entschädigung infolge Behinderung
Entschädigung ansetzbare Kosten
Kosten während Annahmeverzug
Nicht z.B. Kosten aus Sekundärverzögerung, Kostensteigerung wegen verspäteter Ausführung, ungünstiger Jahreszeit etc.
Ermittlung Entschädigung "von unten"
Nicht ansetzbare Kosten bei Entschädigungen
Mehrkosten die erst nach der Dauer des Annahmeverzugs anfallen. insb. Lohn- und Materialpreissteigerungen
Ermittlung Entschädigung "von oben"
=Summe BGK,AGK,WuG/Bauzeit*Dauer AV-Verzug
Voraussetzung Vergütungsanspruch bei "anderen" Anordnungen->Bauumstände betreffend z.B. Beschleunigungsanordnung (die eigentlich nicht berechtigt sind)
Vergütungsermittlung
Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten mit vertraglich vereinbarten Preisen als Grundlage
!Nur Mehrkosten gegenüber der leistungsbezogenen Vergütung berücksichtigen!
!Vor der Ausführung!