Flashcards in the set

Haven't started (14)

Welche Gefährdungen entstehen durch ungünstige Arbeitszeiten?
• Lange Arbeitszeiten → Gesundheitsgefährdung
• Geringe Ruhezeiten → Fehler, Unfälle möglich
Welche Regelwerke gelten für Arbeitszeiten?
• Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
• Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
• Tarifverträge (BRTV, RTV)
• Druckluftverordnung, Fahrpersonalgesetz, DGUV-Regeln
Was ist Ziel des Arbeitszeitgesetzes?
• Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten
• Rahmen für flexible Arbeitszeiten
• Schutz von Sonn-/Feiertagen
Was zählt zur Arbeitszeit?
• Beginn bis Ende der Arbeit (ohne Pausen)
• Nachtarbeit: ≥ 2 h zwischen 23–6 Uhr
Wann gilt Fahrzeit zur Baustelle als Arbeitszeit?
• Ja: Wenn am Betrieb gestartet (z. B. Material holen)
• Fahrer im Firmenfahrzeug: ja
• Mitfahrer: i. d. R. nein (Ruhe möglich)
Wie lange darf täglich gearbeitet werden?
• Grundsätzlich: 8 h pro Werktag
• Bis 10 h möglich, wenn Ø ≤ 8 h in 6 Monaten/24 Wochen
Wann darf man mehr als 10 h arbeiten?
• Mit Genehmigung der ASV (z. B. Baustelle)
• In Notfällen (z. B. Regen, Betonlieferung verspätet)
• Ø max. 48 h/Woche in 12 Monaten
Was gilt für Pausen nach ArbZG?
•  6–9 h: 30 min
•  9 h: 45 min
• In 15-min-Blöcken möglich
• Spätestens nach 6 h muss Pause erfolgen
Wie lange muss die Ruhezeit mindestens sein?
• Mindestens 11 h
• Ausnahmen: Gaststätten, Krankenhäuser etc. mit Ausgleich
Wann darf an Sonn-/Feiertagen gearbeitet werden?
• Grundsatz: Keine Beschäftigung 0–24 Uhr
• Ausnahmen laut § 10 ArbZG (z. B. Krankenhaus)
• 15 Sonntage/Jahr müssen frei bleiben
Wann darf auf Baustellen sonntags gearbeitet werden?
• Mit Antrag: max. 5 Tage pro Jahr
• Ohne Genehmigung bei Notfällen (z. B. Sturm, Kran sichern)
Wann sind Abweichungen vom ArbZG zulässig?
• Durch Tarifvertrag / Betriebsvereinbarung
• Mit Zustimmung der Behörde
• Bei gefährlichen Arbeiten per Verordnung
• Mit schriftlicher Einwilligung
Was gilt laut BRTV-Baugewerbe?
• Ø 40 h/Woche
• Winter (Jan–März, Dez): Mo–Do 8 h, Fr 6 h = 38 h
• Sommer (Apr–Nov): Mo–Do 8,5 h, Fr 7 h = 41 h
• 150 h vor- / 30 h nacharbeitbar (ohne Zuschlag)
Wer überwacht das ArbZG, welche Strafen drohen?
• Zuständig: ASV der Länder (in NRW: Bezirksregierungen)
• Bußgeld: bis 15.000 €
• Vorsätzliche Verstöße: Freiheitsstrafe bis 1 Jahr