Worauf finden die besonderen arbeitsrechtlichen (Schutz-)Vorschriften Anwendung?
Die besonderen arbeitsrechtlichen (Schutz-)Vorschriften findne uneingeschränkt nur auf Arbeitsverhältnisse Anwendung
Was ist maßgeblich für die Unanwendbarkeit der arbeitsrechtlichen Vorschriften?
Nicht die Bezeichnung des Vertrags durch die Vertragsparteien als eine andere Vertragsform, sondern die tatsächliche Handhabung des Vertragsverhältnisses
Was geschieht bei Vorliegen von Vertragsverhältnissen, die zwar keinen Arbeitsvertrag darstellen, aber in vielen Punkten einem Arbeitsverhältnis zumindest nahekommen?
Die - zumindest analoge - Anwendbarkeit bestimmter Vorschriften des Arbeitsrechts ist nicht generell ausgeschlossen
Arbeitsvertrag? Werkvertrag?
Arbeitsvertrag: gem § 1151 ABGB wird durch den Arbeitsvertrag jemand auf eine gewisse Zeit zur Dienstleistung für einen anderen verpflichtet
Werkvertrag: Herstellung eines Werks, also die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs gegen Entgelt wird geschuldet
Wesentlicher Unterschied zwischen Arbeitsverhältnis und Werkvertrag?
Arbeitsvertrag = Dauerschuldverhältnis
Werkvertrag = Zielschuldverhältnis; mit Eintritt des Erfolgs und Zahlung des Werklohns endet der Werkvertrag
Wodurch kann es zu Problemen bei der Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitsvertrag kommen?
Dadurch, dass Arbeitsverträge befristet abgeschlossen werden können, als Fristende aber auch der Zeitpunkt eines objektiv bestimmbaren Ereignisses vereinbart werden kann.
Ist dieses Ereignis, das zur automatischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt, der Eintritt eines bestimmten Arbeitserfolges, so kann die Abgrenzung zum Werkvertrag nicht mehr anhand der Erfolgsorientiertheit des Vertragsverhältnisses vorgenommen werden, sondern es sit auf die sonstigen allgemeinen Abgrenzungskriterien, insb. die persönliche Abhängigkeit, abzustellen
Entgeltzahlung Werkvertrag, Arbeitsvertrag?
Beim Werkvertrag als Zielschuldverhältnis gebührt das Entgelt für das Werk erst mit Fertigstellung des Werks
Das Entgelt im Arbeitsverhältnis gebührt allein für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft
Wann liegt ein freier Dienstvertrag vor?
Verpflichtet sich jemand einem anderen gegenüber zur Arbeit ohne persönliche Abhängigkeit, weitgehend selbständig und frei von Beschränkungen des persönlichen Verhaltens, bzw. sind diese für das Arbeitsverhältnis typischen Merkmale nur sehr schwach ausgeprägt, so liegt kein Arbeitsvertrag iSd § 1151 ABGB, sondern ein sog. "freier Dienstvertrag" vor
Dieser freie Dienstvertrag ist ebenso wie das Arbeitsverhältnis ein Dauerschuldverhältnis; er ist jedoch gesetzlich nicht definiert, wird aber z.B. in § 4 Abs 4 ASVG als bestehend vorausgesetzt.
Sind die arbeitsrechtlichen Vorschriften auf den freien Dienstvertrag anwendbar?
Da viele arbeitsrechtliche Vorschriften gerade vom persönlichen Abhängigkeitsverhältnis des AN ausgehen und den sozial schwächeren AN schützen wollen, können diese Vorschriften auf den "freien Dienstvertrag" weder unmittelbar noch analog zur Anwendung kommen
Nur die Vorschriften, denen dieser Schutzgedanke nicht zugrunde liegt, die vielmehr spezifisch für Dauerschuldverhältnisse sind, sind auf das "freie Dienstverhältnis" analog anwendbar
Ist der freie Dienstnehmer jedoch von seinem AG wirtschaftlich abhängig, so können auf ihn auch jene Vorschriften des Arbeitsrechts zu Anwendung kommen, die vom Gesetzgeber auf arbeitnehmerähnliche Personen für anwendbar erklärt wurden
Finden die allgemeinen Beendigungsregelungen wie die Kündigungsfristen der §§ 1159 ff ABGB sowie die Vorschriften über die Auflösung aus wichtigem Grund und die daran geknüpften SE-Vorschriften wie die Kündigungsentschädigung analoge Anwendung?
Ja, da jedes Dauerschuldverhältnis kündbar ist oder mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund beendet werden kann
Nicht zur Anwendung kommen hingegen die Kündigungsvorschriften der arbeitsrechtlichen Sondergesetze
Wann wurde das Vorliegen eines "freien Dienstvertrags" vom OGH bejaht?
V.a. in den Fällen, in denen sich freiberuflicht Tätige auf Dauer zur Dienstleistung verpflichtet haben, ohne jedoch durch diese Verpflichtung in persönlicher Abhängigkeit zu stehen
Wesentlicher Unterschied Gesellschaftsvertrag - Arbeitsvertrag?
Durch einen Arbeitsvertrag verpflichtet sich der AN zur Dienstleistung in persönlicher Abhängigkeit, somit besteht zwischen AG und AN ein Über- und Unterordnungsverhältnis
Durch einen Gesellschaftsvertrag schließen sich 2 oder mehrere Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Gesellschaftszwecks zusammen.
Die Gesellschaft baut demnach auf dem Prinzip der Kooperation und der grds. Gleichordnung auf
Das entscheidende Abgrenzungskriterium, das für das Vorliegen eines Gesellschaftsvertrags spricht, liegt darin, dass die Gesllschafter (Mit-)Entscheidungs- und Kontrollrechte bei der Unternehmensführung haben, weshalb meistens keine persönliche Abhängigkeit des Gesellschafters gegeben ist
Schließt das Vorliegen eines Gesellschaftsvertrags das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses aus?
Nein. Ein Gesellschafter einer Personengesellschaft kann unter bestimmten Umständen auch deren AN sein.
Dies ist insb. dann der Fall, wenn die Mitbestimmungsrechte dieses Gesellschafters nur so schwach ausgeprägt sind, dass seine persönliche Abhängigkeit zur Gesellschaft besteht, er insb. noch den Weisungen der Gesellschaft, die durch deren Organe ausgeübt werden, unterliegt
Verlustbeteiligung?
Ist innerhalb des Arbeitsverhältnisses unzulässig, da diese in einer mit dem Schutzzweck des Arbeitsrechts nicht zu vereinbarenden Weise das Unternehmerrisiko auf den AG überwälzen würde.
Sie ist daher Indiz für das Vorliegen eines Gesellschaftsvertrags.
Was ist entscheidend für die Abgrenzung zwischen Arbeitsvertrag und Bestandvertrag?
Ob die Überlassung der Wohnung oder die Verpflichtung zur Arbeitsleistung den Hauptgegenstand der Vereinbarung darstellen
Letztendlich kommt es darauf an, ob der Benutzer der Wohnung hinsichtlich der zu verrichtenden Arbeiten in persönlicher Abhängigkeit steht und diesbezüglich weisungsgebunden ist oder ob nur einzelne DL an die Stelle des sonst in Geld zu entrichtenden Mietzinses treten.
Abgrenzung Arbeitsverhältnis zu einem Verein oder (arbeitsrechtlich irrelevante) bloße Vereinsmitarbeit?
Ist darauf abzustellen, ob die Beziehungen zum Verein durch die Verpflichtung zur DL in persönlicher Abhängigkeit gekennzeichnet sind oder ob die zu leistenden Dienste allein im Rahmen der durch die Gleichordnung der Vereinsmitglieder gekennzeichneten Vereinsmitgliedschaft zu erbringen sind
Gegenstand des Geschäftsbesorgungsvertrags (Auftrags)?
Verpflichtung zur Vornahme von Rechtshandlungen für den Auftraggeber
(während der Arbeitsvertrag regelmäßig die Verpflichtung zur Vornahme tatsächlicher Handlungen beinhaltet)