Flashcards in the set

Haven't started (17)

LBO NRW zweiter Teil

Das Grundstück und seine Bebauung

Wann sind Abstandsflächen erforderlich?

§ 6 LBO NRW

(1) Vor den Außenwänden von Gebäuden sind Abstandsflächen von oberirdischen Gebäuden freizuhalten. Das gilt auch für andere Anlagen gegenüber Gebäuden und und Grundstücksgrenzen soweit sie:

  1. höher als 2m über der Geländeoberfläche sind und von ihnen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen oder
  2. höher als 1m über der Geländeoberfläche sind und dazu geeignet sind, von Menschen betreten zu werden.

Ziel und Zweck der Abstandsflächenregelung

Ergänzung der planungsrechtlichen Vorschriften des § 22 BauNVO über die Bauweise

Versorgung der Gebäude mit Tageslicht

Verhinderung zu enger Gebäudeabstände im Hinblick auf den sozialen Frieden

Schutz vor Brandausbreitung und Ermöglichung der Brandbekämfung

Wann sind Abstandsflächen nicht erforderlich?

§ 6 LBO NRW

(1) vor Außenwänden, die an Grundstücksflächen errichtet werden wenn nach planungsrechtl. Vorschriften

  1. an der Grenze gebaut werden muss oder
  2. an der Grenze gebaut werden darf, wenn gesichert ist, dass auf dem Nachbarrundstück ohne Abstand gebaut wird

Wo müssen Abstandsflächen liegen?


§ 6 (2) LBO NRW

Die Abstandsflächen müssen auf dem Grundstück selbst liegen. Sie dürfen auch auf öffentlichen Verkehrs-, Grün- oder Wasserflächen liegen, allerdings nur bis zu deren Mitte.

Dürfen sich die Abstandsflächen überdecken?

nein.

§ 6 (3) LBO NRW

Wonach bemisst sich die Tiefe der Abstandsflächen?

§ 6 (4) LBO NRW

nach der Wandhöhe (besteht eine Außenwand aus Wandteilen unterschiedlicher Höhen, so ist die Wandhöhe je Wandteil zu ermitteln)

Was wird zur Wandhöhe voll hinzugerechnet?

§ 6 (4) LBO NRW Satz 6 Nr. 1

Dächer und Dachteile mit einer Dachneigung von mehr als 70°,

Giebelflächen im Bereich dieser Dächer und Dachteile, wenn beide Seiten eine Dachneigung von mehr als 70° haben

Was wird zur Wandhöhe zu einem Drittel hinzugerechnet?

§ 6 (4) LBO NRW Satz 6 Nr. 2

Dächer und Dachteile mit einer Dachneigung von mehr als 45°,

Dächer mit Dachgauben oder Dachaufbauten, deren Gesamtlänge je Dachfläche mehr als die Hälfte der darunter liegenden Gebäudewand beträgt,

Giebelflächen im Bereich von Dächern und Dachteilen, wenn nicht beide Seiten eine Dachneigung von mehr als 70° haben

Welche Abstandsfläche ist zu öffentl. Verkehrs-, Grün- und Wasserflächen zu halten?

§ 6 LBO NRW

(5) in Kerngebieten und urbanen Gebieten 0,2 H, mind. 3m

reduzierte Abstandsflächen (ehem. Schmalseitenprivileg)

§ 6 (6) LBO NRW

Satz 1 und 2 gestrichen

Was bleibt bei der Bemessung der Abstandsflächen außer Betracht?

§ 6 (6) LBO NRW

  1. nicht mehr als 1,50m vor die Außenwand vortretende Bauteile wie Gesimse und Dachüberstände
  2. Vorbauten (wenn sie nicht mehr als ein Drittel der Breite der Außenwand in Anspruch nehmen, nicht mehr als 1,60m vor die Außenwand vortreten und mind. 2m von der gegenüberliegenden Nachbargrenze entfernt bleiben)
  3. ...

Solaranlagen an bestehenden Gebäuden und Maßnahmen zur Energieeinsparung

§ 6 (7) LBO NRW

diese bleiben bei der Bemessung der Abstandsflächen außer Betracht (unabhängig davon, ob sie den Anforderungen der Absätze 2 bis 6 entsprechen), wenn sie

  1. eine Stärke von nicht mehr als 0,3m aufweisen und
  2. mehr als 2,50m von der Nachbargrenze zurückbleiben

Was ist in den Abstandsflächen eines Gebäudes zulässig?

§ 6 (8) LBO NRW

Abstandsflächen von sich gegenüberliegenden Wänden desselben Gebäudes / Wände von Gebäuden auf demselben Grundstück

§ 6 (10) LBO NRW

Was ist bei Gebäuden, die ohne Einhaltung von Abstandsflächen oder mit geringeren Tiefen der Abstandsflächen als nach Abs 5 bestehen, zulässig?

§ 6 (11) LBO NRW

Abstandsflächen von Windenergieanlagen

§ 6 (12) LBO NRW

Abs. 4 bis 6 gelten nicht,

die Tiefe der Abstandsflächen muss 50% der größten Höhe betragen