LBO NRW zweiter Teil
Das Grundstück und seine Bebauung
Wann sind Abstandsflächen erforderlich?
§ 6 LBO NRW
(1) Vor den Außenwänden von Gebäuden sind Abstandsflächen von oberirdischen Gebäuden freizuhalten. Das gilt auch für andere Anlagen gegenüber Gebäuden und und Grundstücksgrenzen soweit sie:
Ziel und Zweck der Abstandsflächenregelung
Ergänzung der planungsrechtlichen Vorschriften des § 22 BauNVO über die Bauweise
Versorgung der Gebäude mit Tageslicht
Verhinderung zu enger Gebäudeabstände im Hinblick auf den sozialen Frieden
Schutz vor Brandausbreitung und Ermöglichung der Brandbekämfung
Wann sind Abstandsflächen nicht erforderlich?
§ 6 LBO NRW
(1) vor Außenwänden, die an Grundstücksflächen errichtet werden wenn nach planungsrechtl. Vorschriften
Wo müssen Abstandsflächen liegen?
§ 6 (2) LBO NRW
Die Abstandsflächen müssen auf dem Grundstück selbst liegen. Sie dürfen auch auf öffentlichen Verkehrs-, Grün- oder Wasserflächen liegen, allerdings nur bis zu deren Mitte.
Dürfen sich die Abstandsflächen überdecken?
nein.
§ 6 (3) LBO NRW
Wonach bemisst sich die Tiefe der Abstandsflächen?
§ 6 (4) LBO NRW
nach der Wandhöhe (besteht eine Außenwand aus Wandteilen unterschiedlicher Höhen, so ist die Wandhöhe je Wandteil zu ermitteln)
Was wird zur Wandhöhe voll hinzugerechnet?
§ 6 (4) LBO NRW Satz 6 Nr. 1
Dächer und Dachteile mit einer Dachneigung von mehr als 70°,
Giebelflächen im Bereich dieser Dächer und Dachteile, wenn beide Seiten eine Dachneigung von mehr als 70° haben
Was wird zur Wandhöhe zu einem Drittel hinzugerechnet?
§ 6 (4) LBO NRW Satz 6 Nr. 2
Dächer und Dachteile mit einer Dachneigung von mehr als 45°,
Dächer mit Dachgauben oder Dachaufbauten, deren Gesamtlänge je Dachfläche mehr als die Hälfte der darunter liegenden Gebäudewand beträgt,
Giebelflächen im Bereich von Dächern und Dachteilen, wenn nicht beide Seiten eine Dachneigung von mehr als 70° haben
Welche Abstandsfläche ist zu öffentl. Verkehrs-, Grün- und Wasserflächen zu halten?
§ 6 LBO NRW
(5) in Kerngebieten und urbanen Gebieten 0,2 H, mind. 3m
reduzierte Abstandsflächen (ehem. Schmalseitenprivileg)
§ 6 (6) LBO NRW
Satz 1 und 2 gestrichen
Was bleibt bei der Bemessung der Abstandsflächen außer Betracht?
§ 6 (6) LBO NRW
Solaranlagen an bestehenden Gebäuden und Maßnahmen zur Energieeinsparung
§ 6 (7) LBO NRW
diese bleiben bei der Bemessung der Abstandsflächen außer Betracht (unabhängig davon, ob sie den Anforderungen der Absätze 2 bis 6 entsprechen), wenn sie
Was ist in den Abstandsflächen eines Gebäudes zulässig?
§ 6 (8) LBO NRW
Abstandsflächen von sich gegenüberliegenden Wänden desselben Gebäudes / Wände von Gebäuden auf demselben Grundstück
§ 6 (10) LBO NRW
Was ist bei Gebäuden, die ohne Einhaltung von Abstandsflächen oder mit geringeren Tiefen der Abstandsflächen als nach Abs 5 bestehen, zulässig?
§ 6 (11) LBO NRW
Abstandsflächen von Windenergieanlagen
§ 6 (12) LBO NRW
Abs. 4 bis 6 gelten nicht,
die Tiefe der Abstandsflächen muss 50% der größten Höhe betragen