Dreistufenmodell der Staats & Territorialentwicklung
Präambel der Verfassung des Freistaats Bayern
--> bay. Landesgeschichtsschreibung als politische Legitimationswissenschaft (sogar Zitat: " [...] in ungebrochener Kontinuität seit mehr als eineinhalb Jahrtausenden, ganz anders als bei allen anderen deutschen Ländern [...] " (Kraus, 16)
Bedeutende Nachkriegshistoriker mit besonderen Forschungsschwerpunkt "Bayerische Landesgeschichte"
Die "stammesfremden" rivalisierenden Dynasten:
Territoriale Abtrennungen (10. - 14. Jahrhundert)
"Privilegium minus"
Goldene Bulle
Bayern nach der 1. Bayerischen Landesteilung
Landesteilungen vom 13. - 15. Jahrhundert
"Fluch der Landesteilungen" in wechselnden Konstellationen und mit unterschiedlicher Dauer in vier Teile:
+ Kurpfalz (Rhein)
Änderung erst nach dem "Landshuter Erbfolgekrieg" (1504/05): Albrecht IV. (der Weise / München) gegen seinen Vetter Georg III. (Landshut)
--> Primogeniturordnung (8. Juli 1506) mit Unteilbarkeit des Landes
Primogeniturordnung
Geistliche Territorien und Herrschaften als etablierte landesinterne Gegengewichte
geistliche Landesherrschaften (Erz-/Hochstifte - nicht Bistümer!)
geistliche Landesherren:
Confoederatio cum principibus ecclesiasticis
Die zwei großen Funktionen bzw. Bereiche von Bischöfen vor der Säkularisierung
Funktion / Bereich 1:
Funktion / Bereich 2:
Landstände als landesinternes Gegengewicht
Landsässiger Adel