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Wozu dient das Raumordnungsverfahhren?(4 Arten von Vorhaben, für die ROV durchzuführen ist)

- (ROV) ist ein landesplanerisches Verwaltungsverfahren

- Öffentlichkeit, die Träger öffentlicher Belange und die Naturschutzbehörden werden beteildigt

- dient als vorklärendes Gutachten des Planfeststellungsverfahrens zur Beurteilung der Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Einzelvorhaben mit überörtlicher Bedeutung

- wird geklärt, ob es mit den Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen des Raumordnungsgesetzes vereinbar ist

- Vorhaben, fürdie ROV durchzuführen ist:

  • Flugplätze
  • Bundeswaaserstraßen
  • Deponien
  • Abwasserbehandlungsanlagen
  • Kerntechnische Anlagen

 

 

Ablauf eines ROV (Raumverträglichkeitsprüfung)

  1.  Verfahren wird vorbereitet mit ersten Abstimmungsgesprächen, Prüfung von Varianten
  2.  Am Ende des Vorlaufs entwerder durch einen Antrag oder durch Einleitung von Amts wegen zur Verfahrensentscheidung
  3. Antragskonferenz -> Projekt Vorstellung/ Erläuterung
  4.  Durch Scoping Untersuchungsraum/ Untersuchungstiefe festgelegt
  5.  Antrag wird mit der Vorhabenbeschreibung und der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) eingereicht
  6.  Wird auf Vollständigkeit geprüft
  7.  Beteiligung der Öffentlichkeit, der Fachbehörden, der Kommunen und Träger öffentlicher Belange
  8. haben die Möglichkeit Einfluss auf das Verfahren zu nehmen und Anregungen kundzutun
  9.  Vorhabenträger nimmt Stellung  zu den Anregungen aus dem Beteildigungsverfahren und erörtert diese 
  10.  Raumordnerische Beurteilung durch die Regionalbehörde, die Gründe für das Verfahren angibt und gegebenenfalls landesplanerische Auflagen erteilt

Bindungswirkung von dem Ergebnis einer Raumverträglichkeitsprüfung (ROV)

- Ergebnis muss von den Behörden in nachfolgenden Verwaltungsverfahren berücksichtigt werden

- ist verwaltungsrechtlich nicht anfechtbar

Welches Verfahren dient zur Überprüfung, ob im Einzelfall ein Vorhaben zugelassen werden kann, obwohl es einem Ziel der Raumordnung widerspricht?

- Zielabweichungsverfahren

 Was ist ein Planfeststellungsverfahren und wann wird es angewendet?

- PFV -> ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen Festlegung eines Planes, das auf gesetzlicher Grundlage angeordnet wird

- Grundlagen: §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die Landesverwaltungsverfahrensgesetze der Länder und spezialgesetzliche Rechtsvorschriften

- Bei normalen Bauvorhaben wird es nicht angewendet.

Stärken und Schwächen der Beteiligungsregelungen beim Planfeststellungsverfahren!

Stärken 

- durch das zweistufige Beteiligungsverfahren sehr früh eine Beteiligung der Öffentlichkeit und potentieller Betroffener (Mitwirkungslast) möglich wird. 

-Öffentlichkeit/ die von der Planung berührten öffentlichen Stellen mit am Entstehungs- und Gestaltungsprozess beteiligt

 - Durch zweite Beteiligung ist eine gute Kontrolle gegeben, ob alle Belange mit einbezogen wurden

-> Informationsinteresse befriedigt und die Akzeptanz von Vorhaben gesteigert.

Schwächen

- durch das langwierige Verfahren allgemein sehr zeitaufwendig sind.

- Durch Einwände, die bei den Beteiligungen gebracht werden, können Bauvorhaben verzögert werden

- mangelndes Interesse und eine dadurch resultierende geringe Beteiligung

- Obwohl die Möglichkeit einer Beteiligung besteht, werden Einwände oft erst vorgebracht, wenn der Bau angefangen wird. Damit können Beteiligungsregelungen oft nicht die gewünschten Resultate bringen.

Was wird unter der Konzentrationswirkung des Planfeststellungsverfahrens verstanden?

- Eigenschaft des Planfeststellungsverfahrens alle anderen behördlichen Entscheidungen zu ersetzen

- Dazu gehören öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Zustimmungen, Erlaubnisse und Bewilligungen

 

Welche Aufgabe hat das Zielabweichungsverfahren und wie beurteilen Sie dieses Verfahren?

- Überprüfung, ob im Einzelfall eine Abweichung von einem im Raumordnungsplan festgelegten Ziel zugelassen werden kann (Dabei dürfen jedoch die Grundzüge der Planung nicht berührt werden)

-Möglichkeit der Abweichung bedeutet, dass ein förmliches Zieländerungsverfahren, z.B. in einem Regionalplan, nicht nötig wird.-> kann den Prozess zur Umsetzung des Vorhabens beschleunigen.

- Verfahren kann auch in ein Raumordnungsverfahren integriert werden, sodass der Aufwand möglichst gering bleibt.

Zielabweichungsverfahren = Positiv

 - Planungen, die von den Zielen der Raumordnung abweichen, können so umgesetzt werden und sich positiv auf die Entwicklung einer Region auswirken. Einen Antrag auf ein Zielabweichungsverfahren können öffentliche Stellen und Personen, sowie kommunale Gebietskörperschaften stellen. Daher ist die Gefahr, dass private Investoren ihre Interessen durch ein Zielabweichungsverfahren durchsetzten gering. Allerdings ist die Ausgestaltung des Verfahrens Ländersache, was dazu führen kann, dass ein Vorhaben in einem Bundesland genehmigt würde und in einem anderen nicht. Es ist fraglich, ob dies auf Grund der unterschiedlichen Gegebenheiten in den Ländern sinnvoll ist, oder ob es Ungleichheiten hervorruft.

An welchen beiden Planungsverfahren ist die Raumordnung beteiligt, wenn eine neue Fernstraße geplant wird?

-Raumordnung ist am Raumordnungsverfahren und am Planfeststellungsverfahren beteiligt

  1. Raumordnungsverfahren wird durchgeführt
  2. Im Vorlauf werden erste Varianten für die Fernstraße geprüft und Abstimmungsgespräche geführt
  3. das Projekt wird vorgestellt und der Untersuchungsrahmen festgelegt
  4. der Antrag des Vorhabenträgers wird erarbeitet und bei den Regierungsbehörden eingereicht, wo dieser auf Vollständigkeit geprüft wird
  5. Beteiligung der Öffentlichkeit und eine Beteiligung der Kommunen, der Träger öffentlicher Belange und der Fachbehörden
  6. im Erörterungstermin nimmt der Vorhabenträger dazu Stellung. Im letzen Schritt kommt es zu einer raumordnerischen
  7.  raumordnerischenBeurteilung durch die Regionalplanungsbehörde ( Raumordnungsverfahren dient dabei als vorklärendes Gutachten des Planfeststellungsverfahrens)

 

Planfeststellung

  1. Plan für die Fernstraße erstellt und bei der zuständigen Behörde eingereicht
  2. Im Anhörungsverfahren werden Stellungnahmen der betroffenen Behörden eingeholt
  3. Nach der öffentlichen Auslegung bzw.

Bekanntmachung können Betroffene Einwendungen einreichen. Nach der Sichtung der Rückmeldungen

4. führt die Behörde einen Erörterungstermin durch

5. Prüfung aller Unterlagen durch Behörde und wägt die Interessen ab

6.Das Verfahren wird mit einem Planfeststellungsbeschluss über die neue Hochspannungsleitung beendet.

An welchen beiden Planungsverfahren ist die Raumordnung beteiligt, wenn eine neue Hochspannungsfreileitungen (220 kV) geplant wird? Beschreiben Sie den groben Verfahrensablauf.

-Raumordnung ist am Raumordnungsverfahren und am Planfeststellungsverfahren beteiligt

  1. Raumordnungsverfahren wird durchgeführt
  2. Im Vorlauf werden erste Varianten für die Fernstraße geprüft und Abstimmungsgespräche geführt
  3. das Projekt wird vorgestellt und der Untersuchungsrahmen festgelegt
  4. der Antrag des Vorhabenträgers wird erarbeitet und bei den Regierungsbehörden eingereicht, wo dieser auf Vollständigkeit geprüft wird
  5. Beteiligung der Öffentlichkeit und eine Beteiligung der Kommunen, der Träger öffentlicher Belange und der Fachbehörden
  6. im Erörterungstermin nimmt der Vorhabenträger dazu Stellung. Im letzen Schritt kommt es zu einer raumordnerischen
  7.  raumordnerischenBeurteilung durch die Regionalplanungsbehörde ( Raumordnungsverfahren dient dabei als vorklärendes Gutachten des Planfeststellungsverfahrens)

Planfestellungsverfahren 220kV

Planfeststellung

  1. Plan für die Fernstraße erstellt und bei der zuständigen Behörde eingereicht
  2. Im Anhörungsverfahren werden Stellungnahmen der betroffenen Behörden eingeholt
  3. Nach der öffentlichen Auslegung bzw.

Bekanntmachung können Betroffene Einwendungen einreichen. Nach der Sichtung der Rückmeldungen

4. führt die Behörde einen Erörterungstermin durch

5. Prüfung aller Unterlagen durch Behörde und wägt die Interessen ab

6.Das Verfahren wird mit einem Planfeststellungsbeschluss über die neue Hochspannungsleitung beendet.

Unter welcher Voraussetzung kann in einem Zielabweichungsverfahren von einem Ziel der Raumordnung nur abgewichen werden?

- nur, wenn die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und

- die Grundzüge der Planung nicht berührt werden