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Baulicher Brandschutz


Gesamtheit aller bautechnischen Maßnahmen zur Verhinderung einer Brandentstehung, einer Brandausbreitung sowie zur Rettung oder Selbstrettung von Personen und zur Erleichterung der Brandbekämpfung.

Wichtige Richtlinien für den Brandschutz in Österreich

OIB Richtlinie 2

  • Zusammengefasst stellt die OIB-Richtlinie 2 sicher, dass alle baulichen Maßnahmen in Bezug auf den Brandschutz einerseits die Sicherheit der Personen im Gebäude und andererseits den effektiven Schutz des Gebäudes und der Umgebung vor einem Brand gewährleisten.
  • OIB: Leitfaden Abweichungen im Brandschutz und Brandschutzkonzepte, Begriffsbestimmungen
  • OIB 2.1: Brandschutz bei Betriebsbauten
  • OIB 2.2: Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks
  • OIB 2.3: Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m

ÖNORM EN 13501

  • Sie dient dazu, das Brandverhalten von Materialien und Bauteilen in verschiedenen Gebäuden zu bewerten und zu klassifizieren, um deren Eignung für den Einsatz in verschiedenen baulichen Kontexten zu bestimmen.


ÖNORM EN 13501 Klassifizierung

Klassifizierung von Baustoffen und Produkten in Bezug auf ihr Brandverhalten:

Hauptklassen:

  • A1 – kein Beitrag zum Brand
  • A2 – wenig Beitrag zum Brand
  • B – sehr begrenzter Brandbeitrag
  • C – begrenzter Brandbeitrag
  • D – akzeptabler Brandbeitrag
  • E – begrenzter Brandschutz (geringste Anforderung)
  • F – nicht klassifiziert (kein Nachweis erbracht)


Neben der grundlegenden Brandklassifikation gibt es auch Anforderungen in Bezug auf Rauchentwicklung und Abtropfen von brennbaren Tröpfchen oder Partikeln, die für den Brandschutz von Bedeutung sind:


Rauchentwicklung (S):

  • Die Rauchentwicklung wird mit s1 (keine / kaum Rauchentwicklung), s2, und s3 klassifiziert

Abtropfen von brennbaren Tröpfchen oder Partikeln (d):

  • Die Abtropfklasse wird mit d0 (kein brennendes Abtropfen), d1 oder d2 (deutliches Abtropfen!) klassifiziert:

ÖNORM B3800

Sie legt spezifische Anforderungen für die Planung, Ausführung und den Betrieb von baulichen Brandschutzmaßnahmen fest, um die Sicherheit der Menschen in Gebäuden im Brandfall zu gewährleisten (DIN 4102 Test).

DIN 4102:

Eine deutsche Norm für das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen. Sie definiert verschiedene Klassifikationen basierend auf der Entflammbarkeit und dem Verhalten der Materialien im Brandfall.

  1. A1: Nicht brennbar. Materialien in dieser Klasse sind nicht entflammbar und setzen keine brennbaren Gase oder Rauch frei. Sie tragen nicht zur Brandentwicklung bei.
  2. A2: Sehr schwer entflammbar. Materialien, die in diese Klasse fallen, sind schwer entflammbar und setzen nur in sehr geringem Maße brennbare Gase oder Rauch frei.
  3. B1: Schwer entflammbar. Materialien, die in diese Kategorie gehören, sind zwar entflammbar, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen und mit einer geringen Flammenausbreitung.
  4. B2: Mäßig entflammbar. Diese Materialien sind leichter entflammbar als B1, jedoch noch so beschaffen, dass die Flammenausbreitung kontrolliert und auf einem niedrigeren Niveau bleibt.
  5. B3: Leicht entflammbar. Diese Materialien sind besonders leicht entflammbar und tragen sehr schnell zur Brandentwicklung bei.


Brandwiderstandsklassen


Die Brandwiderstandsklassen geben an, wie lange ein Baustoff oder Bauteil im Brandfall seine Tragfähigkeit, Raumabschließung und/oder Wärmedämmung aufrechterhält. Diese Klassifikationen sind nach den verschiedenen Regelungen wie der ÖNORM B3800 und DIN 4102 festgelegt.

In der ÖNORM B3800 werden die Brandwiderstandsklassen entsprechend der Brandbeständigkeit von Bauteilen (z. B. Wände, Decken, Türen) unterteilt. Die Klassifikation gibt an, wie lange das Bauteil im Brandfall bestimmte Funktionen erfüllen kann, wobei die wichtigste Differenzierung in Tragfähigkeit, Raumabschließung und Wärmedämmung gemacht wird.

Bewertung der Brandwiderstandsklassen

Brandwiderstandsklassen nach ÖNORM B3800 sind:


REI 30, REI 60, REI 90, REI 120, REI 180:

  • R: Tragfähigkeit (das Bauteil bleibt tragfähig, auch wenn das Feuer wütet).
  • E: Dichtheit bei Raumabschließung (das Bauteil verhindert das Übergreifen des Feuers auf angrenzende Räume).
  • I: Wärmedämmung, Hitzeschutz (das Bauteil hält die Temperatur unter einem festgelegten Grenzwert).
  • ttt: Die Zahl (30, 60, 90, 120, 180) gibt die Zeit in Minuten an, für die das Bauteil die jeweiligen Anforderungen erfüllen kann.

Bei nicht tragende Bauteilen entfällt der Buchstabe R, wodurch es folgende Kombinationen gibt:

  • EI-Zeit erfüllt die Kriterien Dichtheit und Wärmedämmung
  • E-Zeit erfüllt das Kriterium Dichtheit

Es gibt zusätzliche Symbole, die Materialverhalten und Eigenschaften angeben:

  • M: Widerstand gegen mechanische Beanspruchung C: Selbstschließende Ausrüstung D: Rauchschürzen


SBI-Test

Single Burning Item – Test

Testverfahren zur Bestimmung des Brandverhaltens von Baustoffen und -materialien, das vor allem in europäischen Normen wie der ÖNORM EN 13823 und EN 13501-1 verwendet wird. Dieser Test dient dazu, die Brandgefahr und die Brandentwicklung von einzelnen Bauteilen oder Materialien in einem realistischeren, kontrollierten Brandumfeld zu bewerten.


Aufbau:

Für den Test wird ein abgeschlossener “Raum”/Kammer mit Brandherd in der Ecke des Raumes (wie ein brennender Papierkorb) aufgebaut. Er dauert 20 Minuten.

Ein Brennmaterial (in der Regel ein standardisierter Brennstoff) wird entzündet, und das getestete Material wird auf die Flammen ausgesetzt.


Messungen werden durchgeführt, um die Wärmeabgabe (in kW), den Rauchgasausstoß, die Flammenhöhe, die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Feuers, Abtropfen und die toxische Gasproduktion zu erfassen.


DIN 4102 B1 - Test

Der Brandschachttest nach DIN 4102 B1 ist ein Verfahren zur Überprüfung des Brandverhaltens von Baustoffen, insbesondere im Hinblick auf ihre Brandfestigkeit.


Zündquelle: Flamme eines Gasbrenners in einem vertikalen Kamin mit quadratischem Querschnitt, die dauerhaft von einem gleichmäßigen Luftstrom angefacht wird. Der Test dauert üblicherweise 10 Minuten.

Anordnung /Anforderungen:

  • vier Stoffproben werden vertikal in den Kamin gehangen.
  • die Rauchgastemperatur darf nicht weniger als 200°C sein.
  • die mittlere Restlänge der Proben darf nicht weniger als 150mm sein.


DIN 4102 B2 – Test


kleiner Flammtest oder B2-Test

Zündquelle: Oberfläche und Kante werden in einem Testgehäuse einer 20 mm hohen Flamme ausgesetzt Dauer: 15 Sekunden


Anordnung/Anforderungen:

  • die Stoffprobe wird mit Markierungen versehen und vertikal aufgehängt
  • erreicht die Spitze der Flamme bei jeder der 5 Proben die Markierung innerhalb von 20 Sekunden nicht, ist der Test erfolgreich
  • darunter liegendes Filterpapier weist herunter tropfende Flammrückstände nach


Sicherheits-Gebäudeklassen

Die Gebäudeklassen sind eine Einteilung von Gebäuden nach ihrer Nutzung und Bauweise. Sie dienen als Grundlage für die Festlegung von baurechtlichen Vorschriften und Sicherheitsanforderungen, wie z. B. Brandschutz, Fluchtwege, und die Strukturstabilität.

Gebäudehöhe (bzw. Bauklasse) ≠ Gebäudeklasse ≠ Fluchtniveau

Welche Sicherheits-Gebäudeklassen gibt es laut der OIB Begriffserklärung?

Gebäude der Gebäudeklasse 1 (GK1): kleine, freistehende Einfamilienhäuser oder kleine Werkstätten.

  • Max. 3 oberirdische Geschosse
  • Fluchtniveau (Höhe des höchsten Aufenthaltsraums über Gelände): max. 7 m
  • Nur eine Nutzungseinheit (z. B. 1 Wohnung oder 1 Betrieb)
  • Freistehend, mit mindestens 3 Seiten frei zugänglich für Feuerwehr

Gebäude der Gebäudeklasse 2 (GK2): kleinere Reihenhäuser oder Mehrparteienhäuser mit wenigen Einheiten.

Unterschied zu GK1: → Mehr Nutzungseinheiten erlaubt (bis zu 5 statt nur 1), auch dichter bebaut möglich (nicht freistehend). Dafür strengere Anforderungen z. B. an Brandschutz.

  • Auch max. 3 Geschosse
  • Fluchtniveau max. 7 m
  • Max. 5 Nutzungseinheiten (Wohnungen/Betriebe)
  • 400 m² max. Bruttogrundfläche der oberirdischen Geschosse
  • Auch Reihenhäuser mit bis zu 3 Geschossen und 1 weiteren Nutzungswidmung (zb. Botique im EG) zählen dazu

Gebäude der Gebäudeklasse 3 (GK3): Gebäude, die weder in GK1 noch GK2 passen, aber nicht sehr hoch sind.

Diese Klasse fängt alles auf, was bei 3 Geschossen bleibt, aber durch Nutzung oder bauliche Merkmale mehr Risiko hat.

  • Wieder: max. 3 Geschosse
  • Fluchtniveau ≤ 7 m
  • NICHT in GK1 oder 2 einzuordnen (z. B. wegen mehr Fläche, gemischter Nutzung etc.)

Gebäude der Gebäudeklasse 4 (GK4): kleine Wohnblöcke, kleinere Bürogebäude.

  • Höher und/oder mehr Fläche möglich. Damit steigen auch Anforderungen an Rettungswege und Brandschutz.
  • Max. 4 oberirdische Geschosse
  • Fluchtniveau max. 11 m
  • Entweder:
  • Eine Nutzungseinheit ohne Flächenbegrenzung, oder
  • Mehrere Einheiten, aber dann max. 400 m² Bruttogrundfläche

Gebäude der Gebäudeklasse 5 (GK5): größere Wohnblöcke, Hotels, Bürogebäude, Tiefgaragen mit Nutzung, etc.

  • Höchste Anforderungen an Brandschutz, Fluchtwege, Lüftung, Haustechnik etc. Hier gelten oft viele Sondervorschriften.
  • Fluchtniveau bis max. 22 m
  • NICHT mehr durch Kriterien von GK1–4 abgedeckt
  • Auch unterirdische Gebäude (rein UG) fallen hier drunter


Österreichische Regelungen für Brandverhalten von Bauprodukten (Baustoffen) und Feuerwiderstand von Bauteilen

OIB 2

Brandverhalten von Bauprodukten (Baustoffen)

  • Sofern nichts anderes bestimmt ist, gelten die Anforderungen der Tabelle in 1a.
  • Bauprodukte, die nicht in Tabelle 1a angeführt sind, müssen der Klasse E (Dichtung) entsprechen.
  • Nichtsubstanzielle Teile, die hinsichtlich ihres Beitrages zum Brand vernachlässigbar sind, bleiben außer Betracht.

Feuerwiderstand von Bauteilen:

  • Es gelten, sofern nichts anderes bestimmt ist die Anforderungen der Tabelle 1b.
  • Die für die Standsicherheit von Wänden und Decken erforderlichen aussteifenden und unterstützenden Bauteile müssen im Brandfall über jenen Zeitraum hindurch wirksam sein, welcher der für diese Wände und Decken geforderten Feuerwiderstandsdauer entspricht.

Brandabschnittsregelungen

OIB 2

Brandabschnitte

Ein abgegrenzter Bereich eines Gebäudes, der in der Regel durch brandbeständige Wände und Decken von anderen Bereichen getrennt ist. Diese Trennung dient dazu, das Ausbreiten von Feuer und Rauch zu verzögern oder zu verhindern.

maximale Nettofläche:

  • Allgemein: 1200 m2
  • Unterirdisch: 800 m2
  • Büronutzung: 1600 m2
  • Abschnittllänge nicht mehr als 60m
  • nicht mehr als 4 Geschoße
  • Brandabschnittwände müssen 15cm über Dach geführt werden oder nur bis zur Dachdeckung, wenn ein Flammenüberschlag verhindert werden soll.


Methoden der Brandausbreitungsstoppung bei Brandabschnitten

Brandabschnittwände über Dach

Brandschutztüren / Vorhänge

Brandschutzklappen (in der Lüftung)

Brandabschottungen (in Rohren)

Brandmeldeanlagen

Brandmeldeanlagen (BMA) sind technische Einrichtungen, die zur Frühzeitigen Erkennung von Bränden und zur Alarmierung von Personen sowie der Feuerwehr dienen.

Sie spielen eine wichtige Rolle im Brandschutz und sind in vielen Gebäuden gesetzlich vorgeschrieben, insbesondere in öffentlichen Gebäuden, Industriebauten und Hotels. (zb. TRVB-123)


Meldertypen:

  • Optischer Rauchmelder (Tyndall effect, Sichtbarer Rauch)
  • Wärmemelder
  • Ionisationsrauchmelder: Stromfluss wird durch die Iodisierung der Teilchen verringert. Iodisierung wird verursacht vom Rauch.
  • Flammenmelder: Infrarot und Ultraviolettstrahlung, Problem: Störung durch andere Lichtquellen möglich


TRVB

Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz:

das zentrale Regelwerk für die Planung, Installation und Wartung von Brandmeldeanlagen in Österreich.

Richtlinien der TRVB können durch einen Bescheid, der im Zuge z. B. der Bauverhandlungen für ein bestimmtes Bauvorhaben erlassen wird, als Grundlage für die Errichtung, den Betrieb bzw. die Wartung in Bezug auf den Brandschutz im Gebäude von der Behörde als anwendbar erklärt werden.

Informations-und Leitsysteme (Brandschutzplan)

Informatonen die zur effizienten Durchführung von Feuerwehreinsätzen notwendig sind. Einvernehmlich mit dem örtlichen Feuerwehrkommando /Brandschutzzuständigen Stelle zu erstellen.



Planvorgaben für Brandschutzpläne

Grundlage: TRVB 123

Massstab:

  • Lagepläne: 1:500 - 1:1000,
  • Geschoßpläne: 1:100 - 1:200

Möglichst so zeichnen, dass Zufahrt für die Feuerwehr bzw. Haupteingang in das Objekt am unteren Rand liegt.


Raster mit 20 m zur besseren Abschätzung der Distanzen.


Sonstiges:

  • Raumeinteilungen
  • Brandabschnitte!!!
  • Flucht- bzw. Zugangsmöglichkeiten
  • Vorkehrungen für den Brandfall oder andere Schadensfälle
  • Hinweise auf besondere Gefahren


Brand-Alarmierung

Alarmierungs- und andere Einrichtungen für die Feuerwehr z.B. Feuerwehr – Schlüsselsafe

Interne Alarmierungseinrichtungen z.B. Sirenen


Regelungen:

  • TRVB 123 /11 –Brandmeldeanlagen
  • TRVB 122 /13 –Rauchwarnmelder– Letzte Überarbeitung 2013!– regelt die Installaton von Rauchwarnmeldern im: • privaten Wohnhausbau • Kindergärten • Schulen • Beherbergungsstätten mit bis zu 30 Betten


Automatisierung von Schließungen/Öffnungen im Brandfall

  • Abschaltungen z.B. von Aufzügen
  • Brand-und Rauchabschlüsse
  • Abschließung von Brandschutztüren


Lüfungsanlagen, auch Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

TRVB S 125 97

Diese Anlagen sind essenziell, um im Falle eines Brandes eine sichere Rauchabführung und Temperaturregulierung im Gebäude zu gewährleisten. Ziel ist es, die Sichtbarkeit und Luftqualität zu verbessern, den Fluchtweg für Personen zu sichern und den Brandschutz zu unterstützen.

Sicherheitsbeleuchtung

Die Sicherheitsbeleuchtung soll ein sicheres Verlassen der Arbeitsstätte auch bei Stromausfall ermöglichen.

Geregelt in ÖNORM E 8002.


Vorgaben für die Sicherheitsbeleuchtung

Eine Sicherheitsbeleuchtung ist erforderlich:

  • in nicht natürlich belichteten Arbeitsräumen
  • auf nicht natürlich belichteten Fluchtwegen
  • auf nicht ausreichend natürlich belichteten Fluchtwegen, z.B. aufgrund der baulichen Gegebenheiten oder aufgrund der Lage der Arbeitszeit (z.B. bei Nachtarbeit)
  • in Bereichen, die bei Lichtausfall eine besondere Gefahr darstellen

Vorgaben

  • unabhängige Energieversorgung
  • selbständig wirksam, automatisches Einschalten
  • einmal jährlich umfassend geprüft
  • einmal monatlich nachweislich durch Augenschein kontrolliert


Die Notbeleuchtung (ÖNORM EN 1838)

  • mindestens doppelt so hell wie der Mond bei sternenklarer Nacht (40lx)
  • Zahl der Rettungszeichen muss ausreichen, um den Weg in die Sicherheit eindeutig zu weisen.
  • Messhöhe bei der Prüfung liegt bei 2 cm über dem Boden, direkt unter der Lampe.

Antipanikbeleuchtung: optionale Beleuchtung der Sitzplätze (in einem Saal) oder Arbeitsplätze abgesehen von der Beleuchtung des Fluchtwegs.



ÖNORM Z 1000



Sicherheitskennzeichnung für Fluchtwege:

  • grünes Leuchtschild mit klarer Zeichensprache
  • permanente Beleuchtung
  • rechnerische Bestimmung der Erkennungsweite des Schildes
  • Europaweit ähnlich


Löschanlagen, Sprinkleranlagen

Sprinklersprühköpfe:

  • Nur unmittelbar von der Abwärme des Brandherdes bestrahlte Sprinklersprühköpfe lösen im Brandfall aus.
  • Löschwirkung beruht überwiegend auf Energieentzug
  • Hohe Betriebssicherheit – hauptsächlich mechanische Elemente

Gaslöschanlagen

  • zb. CO2 – Anlagen
  • Person of Interest - Lagerraum der Maschinenserver

Schaumlöschanlagen