Baulicher Brandschutz
Gesamtheit aller bautechnischen Maßnahmen zur Verhinderung einer Brandentstehung, einer Brandausbreitung sowie zur Rettung oder Selbstrettung von Personen und zur Erleichterung der Brandbekämpfung.
Wichtige Richtlinien für den Brandschutz in Österreich
OIB Richtlinie 2
ÖNORM EN 13501
ÖNORM EN 13501 Klassifizierung
Klassifizierung von Baustoffen und Produkten in Bezug auf ihr Brandverhalten:
Hauptklassen:
Neben der grundlegenden Brandklassifikation gibt es auch Anforderungen in Bezug auf Rauchentwicklung und Abtropfen von brennbaren Tröpfchen oder Partikeln, die für den Brandschutz von Bedeutung sind:
Rauchentwicklung (S):
Abtropfen von brennbaren Tröpfchen oder Partikeln (d):
ÖNORM B3800
Sie legt spezifische Anforderungen für die Planung, Ausführung und den Betrieb von baulichen Brandschutzmaßnahmen fest, um die Sicherheit der Menschen in Gebäuden im Brandfall zu gewährleisten (DIN 4102 Test).
DIN 4102:
Eine deutsche Norm für das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen. Sie definiert verschiedene Klassifikationen basierend auf der Entflammbarkeit und dem Verhalten der Materialien im Brandfall.
Brandwiderstandsklassen
Die Brandwiderstandsklassen geben an, wie lange ein Baustoff oder Bauteil im Brandfall seine Tragfähigkeit, Raumabschließung und/oder Wärmedämmung aufrechterhält. Diese Klassifikationen sind nach den verschiedenen Regelungen wie der ÖNORM B3800 und DIN 4102 festgelegt.
In der ÖNORM B3800 werden die Brandwiderstandsklassen entsprechend der Brandbeständigkeit von Bauteilen (z. B. Wände, Decken, Türen) unterteilt. Die Klassifikation gibt an, wie lange das Bauteil im Brandfall bestimmte Funktionen erfüllen kann, wobei die wichtigste Differenzierung in Tragfähigkeit, Raumabschließung und Wärmedämmung gemacht wird.
Bewertung der Brandwiderstandsklassen
Brandwiderstandsklassen nach ÖNORM B3800 sind:
REI 30, REI 60, REI 90, REI 120, REI 180:
Bei nicht tragende Bauteilen entfällt der Buchstabe R, wodurch es folgende Kombinationen gibt:
Es gibt zusätzliche Symbole, die Materialverhalten und Eigenschaften angeben:
SBI-Test
Single Burning Item – Test
Testverfahren zur Bestimmung des Brandverhaltens von Baustoffen und -materialien, das vor allem in europäischen Normen wie der ÖNORM EN 13823 und EN 13501-1 verwendet wird. Dieser Test dient dazu, die Brandgefahr und die Brandentwicklung von einzelnen Bauteilen oder Materialien in einem realistischeren, kontrollierten Brandumfeld zu bewerten.
Aufbau:
Für den Test wird ein abgeschlossener “Raum”/Kammer mit Brandherd in der Ecke des Raumes (wie ein brennender Papierkorb) aufgebaut. Er dauert 20 Minuten.
Ein Brennmaterial (in der Regel ein standardisierter Brennstoff) wird entzündet, und das getestete Material wird auf die Flammen ausgesetzt.
Messungen werden durchgeführt, um die Wärmeabgabe (in kW), den Rauchgasausstoß, die Flammenhöhe, die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Feuers, Abtropfen und die toxische Gasproduktion zu erfassen.
DIN 4102 B1 - Test
Der Brandschachttest nach DIN 4102 B1 ist ein Verfahren zur Überprüfung des Brandverhaltens von Baustoffen, insbesondere im Hinblick auf ihre Brandfestigkeit.
Zündquelle: Flamme eines Gasbrenners in einem vertikalen Kamin mit quadratischem Querschnitt, die dauerhaft von einem gleichmäßigen Luftstrom angefacht wird. Der Test dauert üblicherweise 10 Minuten.
Anordnung /Anforderungen:
DIN 4102 B2 – Test
kleiner Flammtest oder B2-Test
Zündquelle: Oberfläche und Kante werden in einem Testgehäuse einer 20 mm hohen Flamme ausgesetzt Dauer: 15 Sekunden
Anordnung/Anforderungen:
Sicherheits-Gebäudeklassen
Die Gebäudeklassen sind eine Einteilung von Gebäuden nach ihrer Nutzung und Bauweise. Sie dienen als Grundlage für die Festlegung von baurechtlichen Vorschriften und Sicherheitsanforderungen, wie z. B. Brandschutz, Fluchtwege, und die Strukturstabilität.
Gebäudehöhe (bzw. Bauklasse) ≠ Gebäudeklasse ≠ Fluchtniveau
Welche Sicherheits-Gebäudeklassen gibt es laut der OIB Begriffserklärung?
Gebäude der Gebäudeklasse 1 (GK1): kleine, freistehende Einfamilienhäuser oder kleine Werkstätten.
Gebäude der Gebäudeklasse 2 (GK2): kleinere Reihenhäuser oder Mehrparteienhäuser mit wenigen Einheiten.
Unterschied zu GK1: → Mehr Nutzungseinheiten erlaubt (bis zu 5 statt nur 1), auch dichter bebaut möglich (nicht freistehend). Dafür strengere Anforderungen z. B. an Brandschutz.
Gebäude der Gebäudeklasse 3 (GK3): Gebäude, die weder in GK1 noch GK2 passen, aber nicht sehr hoch sind.
Diese Klasse fängt alles auf, was bei 3 Geschossen bleibt, aber durch Nutzung oder bauliche Merkmale mehr Risiko hat.
Gebäude der Gebäudeklasse 4 (GK4): kleine Wohnblöcke, kleinere Bürogebäude.
Gebäude der Gebäudeklasse 5 (GK5): größere Wohnblöcke, Hotels, Bürogebäude, Tiefgaragen mit Nutzung, etc.
Österreichische Regelungen für Brandverhalten von Bauprodukten (Baustoffen) und Feuerwiderstand von Bauteilen
OIB 2
Brandverhalten von Bauprodukten (Baustoffen)
Feuerwiderstand von Bauteilen:
Brandabschnittsregelungen
OIB 2
Brandabschnitte
Ein abgegrenzter Bereich eines Gebäudes, der in der Regel durch brandbeständige Wände und Decken von anderen Bereichen getrennt ist. Diese Trennung dient dazu, das Ausbreiten von Feuer und Rauch zu verzögern oder zu verhindern.
maximale Nettofläche:
Methoden der Brandausbreitungsstoppung bei Brandabschnitten
Brandabschnittwände über Dach
Brandschutztüren / Vorhänge
Brandschutzklappen (in der Lüftung)
Brandabschottungen (in Rohren)
Brandmeldeanlagen
Brandmeldeanlagen (BMA) sind technische Einrichtungen, die zur Frühzeitigen Erkennung von Bränden und zur Alarmierung von Personen sowie der Feuerwehr dienen.
Sie spielen eine wichtige Rolle im Brandschutz und sind in vielen Gebäuden gesetzlich vorgeschrieben, insbesondere in öffentlichen Gebäuden, Industriebauten und Hotels. (zb. TRVB-123)
Meldertypen:
TRVB
Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz:
das zentrale Regelwerk für die Planung, Installation und Wartung von Brandmeldeanlagen in Österreich.
Richtlinien der TRVB können durch einen Bescheid, der im Zuge z. B. der Bauverhandlungen für ein bestimmtes Bauvorhaben erlassen wird, als Grundlage für die Errichtung, den Betrieb bzw. die Wartung in Bezug auf den Brandschutz im Gebäude von der Behörde als anwendbar erklärt werden.
Informations-und Leitsysteme (Brandschutzplan)
Informatonen die zur effizienten Durchführung von Feuerwehreinsätzen notwendig sind. Einvernehmlich mit dem örtlichen Feuerwehrkommando /Brandschutzzuständigen Stelle zu erstellen.
Planvorgaben für Brandschutzpläne
Grundlage: TRVB 123
Massstab:
Möglichst so zeichnen, dass Zufahrt für die Feuerwehr bzw. Haupteingang in das Objekt am unteren Rand liegt.
Raster mit 20 m zur besseren Abschätzung der Distanzen.
Sonstiges:
Brand-Alarmierung
Alarmierungs- und andere Einrichtungen für die Feuerwehr z.B. Feuerwehr – Schlüsselsafe
Interne Alarmierungseinrichtungen z.B. Sirenen
Regelungen:
Automatisierung von Schließungen/Öffnungen im Brandfall
Lüfungsanlagen, auch Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
TRVB S 125 97
Diese Anlagen sind essenziell, um im Falle eines Brandes eine sichere Rauchabführung und Temperaturregulierung im Gebäude zu gewährleisten. Ziel ist es, die Sichtbarkeit und Luftqualität zu verbessern, den Fluchtweg für Personen zu sichern und den Brandschutz zu unterstützen.
Sicherheitsbeleuchtung
Die Sicherheitsbeleuchtung soll ein sicheres Verlassen der Arbeitsstätte auch bei Stromausfall ermöglichen.
Geregelt in ÖNORM E 8002.
Vorgaben für die Sicherheitsbeleuchtung
Eine Sicherheitsbeleuchtung ist erforderlich:
Vorgaben
Die Notbeleuchtung (ÖNORM EN 1838)
Antipanikbeleuchtung: optionale Beleuchtung der Sitzplätze (in einem Saal) oder Arbeitsplätze abgesehen von der Beleuchtung des Fluchtwegs.
ÖNORM Z 1000
Sicherheitskennzeichnung für Fluchtwege:
Löschanlagen, Sprinkleranlagen
Sprinklersprühköpfe:
Gaslöschanlagen
Schaumlöschanlagen